Frau Faust informierte, dass ca. 61.000,00 EUR der Fördermittel noch nicht abgefordert wurden. Im ländlichen Raum stehen Mittelanforderungen von den Städten Raguhn-Jeßnitz, Zerbst/Anhalt und dem Verein Radegast (be)leben e.V. aus. Sie sind informiert, dass bis zum 12.12.2022 der Auszahlungsauftrag bei der Finanzbuchhaltung vorzulegen ist. Fördermittel nach der Richtlinie Kunst und Kultur sind bis auf 9.500,00 EUR abgerufen. Die Zahlungsempfänger sind ebenfalls informiert und werden den Abruf pünktlich vornehmen.