Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld beschließt die Änderung des Umfangs der Erstellung des Jahresabschlusses 2021 (erleichterter Jahresabschluss).

Die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 soll bis spätestens zur Beschlussfassung des Haushaltes 2023 erfolgen.


Hierzu lag ein Änderungsantrag des Rechnungsprüfungsausschusses vor, auf Anfügung eines zweiten Satzes: „Die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 soll bis spätestens zur Beschlussfassung des Haushaltes 2023 erfolgen“.

 

Der Änderungsantrag wurde einstimmig mit 39 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.

 

Die geänderte Vorlage 0653/2022 wurde einstimmig mit 39 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.