Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Der Kreistag beschließt die Verlängerung der Übergangsregelung gemäß § 27 Absatz 22a UStG zu nutzen und somit die Regelungen des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld vor dem 1. Januar 2025 ausgeführten Leistungen anzuwenden, da eine entsprechende Verlängerung der Übergangsregelung mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen werden soll.


Es gab keine Nachfragen.

 

Die Vorlage 0668/2022 wurde einstimmig mit 38 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.