Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Frau Petzhold teilte mit, dass ein überplanmäßiger Aufwand für die gestiegenen Energiekosten notwendig ist. Es ist jedem bekannt, wie die Energiekosten gestiegen sind, wieviel Einmalzahlungen es gab. Die Ukrainer, die man im SGB II und SGB XII auch mitversorgen musste, haben zu diesem Aufwand i.H.v. 1,5 Mio. EUR geführt. Die Deckung der Mittel erfolgt aus Mitteln des Jugendamtes (Landeszuweisungen und Landkreiszuweisungen, welche je Kind nicht in geplantem Umfang gestiegen sind). Es gibt in diesem Bereich auch geringere Zuweisungsbeträge für die Träger der Kindertagesstätten als ursprünglich geplant. Das sind 130 Kinder weniger in 2022 als 2021, für die diese Mittel eingeplant waren. Die 1,5 Mio. EUR können aus diesen Mitteln gedeckt werden.

Herr Urban ging davon aus, dass 130 Kinder im Jahr 1,5 Mio. EUR kosten.

Frau Petzhold erklärte, dass 3 Gründe dazu führen, dass es 1,5 Mio. EUR ergibt. Einmal die Landeszuweisung, wo man damit rechnete, dass das Land mehr zuschießt. Man hat mehr beplant. Dann wurden geringere Zuweisungsbeträge von den Trägern abgerufen und es waren 130 Kinder weniger.

Herr Dittmann stellte fest, wenn man mit höheren Zuweisungen des Landes gerechnet hat, die dann nicht gekommen sind, stehen diese ja auch nicht wirklich zur Verfügung. Somit war es eine Luftbuchung.

Frau Petzhold gab an, dass der Haushalt so beplant wurde.

Herr Dittmann äußerte, dass man die Mittel nicht zur Deckung heranziehen kann, da sie nicht gekommen sind.

Frau Petzhold teilte mit, dass es sich um Mittel des Jugendamtes handelt. Man hatte es ihr so benannt.

Herr Urban fragte, ob man bis zur endgültigen Beschlussfassung eine Erläuterung durch das Jugendamt bekommen kann.

Herr Krüger erklärte, dass man versuchen wird, es bis zur letzten Sitzung des Kreistages differenzierter darzustellen.

Herr Maaß sagte, dass man es vielleicht entschärfen könnte, wenn man weiß, wie hoch dieser Anteil ist in der Gesamtsumme.

Herr Roi fragte, ob man es jetzt nicht erstattet bekommt.

Herr Heeg verdeutlichte, dass es darum gehe, ob es grundsätzlich von den 1,5 Mio. EUR einen Erstattungsangspruch vom Land oder Bund gibt.

Frau Petzhold erklärte, den gibt es, aber im Haushalt ist es so, dass man bei den Einnahmen die IST-Einnahmen dagegen rechnet und nicht das SOLL. Damit steht das Geld momentan nicht zur Verfügung vom Land. Es ist nicht da.

Herr Krüger ergänzte, dass der Anteil bei den Kosten für die Unterkunft aktuell immer derselbe ist. Das sind knapp 75%, womit sich der Bund an den Kosten der Unterkunft beteiligt.

 

Die Vorlage 0676/2022 wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.