Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Der Kreistag beschließt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 1.500.000 € für erhöhte Energiekosten in den Aufgabenbereichen SGB II und SGB XII.


Herr Urban fragte, ob es jetzt einen Finanzierungsvorschlag gibt.

Herr Krüger entschuldigte sich für die Vorlage, weil die Verwaltung nicht in der Lage war, die Finanzierung schlüssig und überzeugend darzustellen.

Frau Scharfen-Lossak äußerte, dass durch die Streichung des TOP 5.1., wo die Deckung aus den Personalaufwendungen genommen werden sollte, die Deckung nun für die vorliegende Beschlussvorlage zur Verfügung steht. Der Bedarf kann aus den eingesparten Personalaufwendungen genommen werden i.H.v. 1.5 Mio. EUR. Hier wäre nur die Begründung zu ändern.

Herr Urban bemerkte, dass das Geld, welches in 2022 eingestellt wurde, nach 2023 „gerettet“ werden muss. Es muss auf jeden Fall die Rückstellung, die gebildet wurde i.H.v. 2,4 Mio. EUR, erhöht werden.

Herr Krüger versicherte, dass man bei nichtverausgabten Personalkosten auch noch die finanziellen Mittel in diesem Bereich aufzuwenden hat.

 

Die Vorlage 0676/2022 wurde mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen und 11 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.