Sitzung: 23.11.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0669/2022
Herr Urban fragte, ob gemäß Änderung zur Richtlinie
die 19 % oben drauf kommen, denn dadurch wird es für alle Nutzer teurer? Es
sollte eine Markterkundungslage vorliegen, wie wir im Preis mit den anderen
Konkurrenten dastehen. Also können wir nicht einfach 19 % aufschlagen und
sagen, dass diese Summe nun bezahlt wird. Ist das so oder ist es anders
geplant?
Herr Grabner antwortete, dass es vorerst so geplant sei, perspektivisch
soll natürlich die Satzung grundlegend überarbeitet und angepasst werden.
Herr Lucas erläuterte, dass derzeit die FTZ die Ersatzteile einkauft und
berechnet diese ohne Personalkosten weiter. D. h. beim Kauf der Ersatzteile
sind die 19 % schon enthalten, dies wird dann nur in selbiger Höhe weiter
berechnet.
Herr Heeg fragte, ob zum nächsten Kreistag die
komplette Satzung ausgehändigt werden könnte?
Herr Grabner sagte, dass diese wahrscheinlich auch digital zur Verfügung
gestellt werden kann.
Herr Wolkenhaar fragte, wie es zukünftig bei
Mischkalkulationen funktionieren soll?
Beispielsweise müsste bei den Fahrzeugen die Umsatzsteuer für die Gemeinden mit
draufberechnet werden, wenn diese in Rechnung gestellt werden, denn das ist
auch eine anteilmäßige Weiterberechnung der Kosten, die umsatzsteuerpflichtig
waren. Hier wird die alte Satzung nicht helfen, da hier nur die Kosten als
Pauschalen enthalten sind, keine Umsatzsteuer.
Herr Heeg erklärte, dass er die Satzung gefunden
habe, enthalten ein Gebühren- und Kostentarif des FTZ gemäß § 2 der Satzung
(z.B. Beamte im höheren Dienst – je Stunde 41,50 Euro und keine Vorsteuer;
Erschwerniszulage – keine Vorsteuer; wasserfördernde Geräte – hier kommt die
Mehrwertsteuer in voller Höhe drauf; etc.). Wird aber ein Druckschlauch
gewaschen, geprüft und getrocknet, kostet dies 5,30 Euro zzgl. Ersatzteile –
nur bei den Ersatzteilen hätte man die Vorsteuer, d. h. es werden fast alle
Dienstleistungen teurer.
Herr Lucas sagte, dass er dies gerne intern steuerlich aufarbeiten
lassen möchte, denn die zwei Teile, was hier steuerpflichtig wäre und was nicht
ist hier nicht in der Tiefe betrachtet worden.
Herr Dittmann schlug vor, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass
aufgrund der Umsatzgröße eine Mehrwertsteuerpflicht generiert werden muss, es
heute nicht zurückzustellen und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, bis
zum nächsten Kreistag eine Klärung in der Rechtslage und der Bewertung
herbeizuführen. Im Kreistag könnte der Landrat zur Not die Vorlage
zurückstellen.
Herr Grabner stimmte zu, vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung den
Tagesordnungsordnungspunkt zur Abstimmung zu stellen. Sollte sich etwas anderes
bis zum Kreistag ergeben, könnte man entsprechend reagieren.
Es gab keine weiteren Anmerkungen.
Die Vorlage 0669/2022 wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen, bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.