Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Herr Urban fragte, ob gemäß Änderung zur Richtlinie die 19 % oben drauf kommen, denn dadurch wird es für alle Nutzer teurer? Es sollte eine Markterkundungslage vorliegen, wie wir im Preis mit den anderen Konkurrenten dastehen. Also können wir nicht einfach 19 % aufschlagen und sagen, dass diese Summe nun bezahlt wird. Ist das so oder ist es anders geplant?
Herr Grabner antwortete, dass es vorerst so geplant sei, perspektivisch soll natürlich die Satzung grundlegend überarbeitet und angepasst werden.
Herr Lucas erläuterte, dass derzeit die FTZ die Ersatzteile einkauft und berechnet diese ohne Personalkosten weiter. D. h. beim Kauf der Ersatzteile sind die 19 % schon enthalten, dies wird dann nur in selbiger Höhe weiter berechnet.

Herr Heeg fragte, ob zum nächsten Kreistag die komplette Satzung ausgehändigt werden könnte?
Herr Grabner sagte, dass diese wahrscheinlich auch digital zur Verfügung gestellt werden kann.

Herr Wolkenhaar fragte, wie es zukünftig bei Mischkalkulationen funktionieren soll?
Beispielsweise müsste bei den Fahrzeugen die Umsatzsteuer für die Gemeinden mit draufberechnet werden, wenn diese in Rechnung gestellt werden, denn das ist auch eine anteilmäßige Weiterberechnung der Kosten, die umsatzsteuerpflichtig waren. Hier wird die alte Satzung nicht helfen, da hier nur die Kosten als Pauschalen enthalten sind, keine Umsatzsteuer.

Herr Heeg erklärte, dass er die Satzung gefunden habe, enthalten ein Gebühren- und Kostentarif des FTZ gemäß § 2 der Satzung (z.B. Beamte im höheren Dienst – je Stunde 41,50 Euro und keine Vorsteuer; Erschwerniszulage – keine Vorsteuer; wasserfördernde Geräte – hier kommt die Mehrwertsteuer in voller Höhe drauf; etc.). Wird aber ein Druckschlauch gewaschen, geprüft und getrocknet, kostet dies 5,30 Euro zzgl. Ersatzteile – nur bei den Ersatzteilen hätte man die Vorsteuer, d. h. es werden fast alle Dienstleistungen teurer.
Herr Lucas sagte, dass er dies gerne intern steuerlich aufarbeiten lassen möchte, denn die zwei Teile, was hier steuerpflichtig wäre und was nicht ist hier nicht in der Tiefe betrachtet worden.
Herr Dittmann schlug vor, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der Umsatzgröße eine Mehrwertsteuerpflicht generiert werden muss, es heute nicht zurückzustellen und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, bis zum nächsten Kreistag eine Klärung in der Rechtslage und der Bewertung herbeizuführen. Im Kreistag könnte der Landrat zur Not die Vorlage zurückstellen.
Herr Grabner stimmte zu, vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung den Tagesordnungsordnungspunkt zur Abstimmung zu stellen. Sollte sich etwas anderes bis zum Kreistag ergeben, könnte man entsprechend reagieren.

 

Es gab keine weiteren Anmerkungen.

 

Die Vorlage 0669/2022 wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen, bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.