Frau Zoschke gibt den TOP 8 bekannt und erteilt Frau Petzhold das Wort.

 

Frau Petzhold gibt ausführliche Informationen zur vorliegenden Tabelle, welche den Sachstand der Bearbeitung/Prüfung der Anträge auf Zuwendungen enthält. Sie weist daraufhin, dass sich die Ausschussmitglieder entscheiden können, ob noch Antragsteller zur nächsten Sitzung eingeladen werden sollen. Am 06.03.2023 würde dann die Empfehlung ausgesprochen werden, wer welche Fördermittel bekommt.

Frau Petzhold gibt nun Erläuterungen zu einzelnen Anträgen

Frau Zoschke fragt nach, ob es Vorschläge gibt zur genannten Problematik.

 

Frau Kutz fragt nach, hinsichtlich des Antragstermin 15.10.?

 

Frau Petzhold bestätigt diesen Antragstermin 15.10. und teilt mit, dass auch Anträge, welche nach diesem Termin berücksichtigt werden können, wenn genügend Mittel vorhanden sind.

 

Frau Zoschke fügt hinzu, dass auch die Begründung für das spätere Einreichen relevant ist. Zuerst wird über die fristgerechten Anträge entschieden und erst danach, sofern noch Mittel vorhanden sind, wird über die fristfreien Anträge entschieden.

 

Herr Heeg fragt nach, ob die allgemeine Sozialberatung dasselbe ist wie die ergänzende unabhängige Sozialberatung?

 

Frau Petzhold erläutert die allgemeine Sozialberatung – als niederschwelligen Zugang für alle Bürger des Landkreises (in Köthen, Bitterfeld und Zerbst). Die Hilfeleistungen beinhalten die Beratung von Bürgern darüber, welche Sozialleistungen möglich sind, Unterstützung bei der Beantragung und beim Ausfüllen.

Die unabhängige Teilhabeberatung berät und unterstützt behinderte Menschen, die ihre Ansprüche nach dem BTHG (Bundesteilhabegesetz) geltend machen möchten.

 

Frau Mädchen schlägt vor, das DRK Köthen zur nächsten Sitzung einzuladen, damit sich diese vorstellen können. Auch das DRK Wolfen soll eingeladen werden.

 

Der Antrag vom Anhalt Hospiz wurde bereits im letzten Jahr in der Ausschusssitzung behandelt. Die Neuantragstellung rührt nur daher, dass die Maßnahme in 2022 nicht umgesetzt werden konnte.

 

Es wird festgelegt, dass zum 06.03.2023 das DRK Köthen und das DRK Wolfen sowie Herr Kircheis vom Blinden- und Sehbehindertenverband eingeladen werden.

 

Frau Zoschke weist daraufhin, dass 27.840 € noch zur Verfügung stehen.

 

Frau Petzhold teilt mit, dass die Anträge, welche noch in der Prüfung sind, noch nicht einberechnet wurden.