Sitzung: 02.02.2023 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Frau Zoschke
gibt den TOP 8 bekannt und erteilt Frau Petzhold das Wort.
Frau
Petzhold gibt ausführliche Informationen zur vorliegenden Tabelle, welche den
Sachstand der Bearbeitung/Prüfung der Anträge auf Zuwendungen enthält. Sie
weist daraufhin, dass sich die Ausschussmitglieder entscheiden können, ob noch
Antragsteller zur nächsten Sitzung eingeladen werden sollen. Am 06.03.2023
würde dann die Empfehlung ausgesprochen werden, wer welche Fördermittel
bekommt.
Frau
Petzhold gibt nun Erläuterungen zu einzelnen Anträgen
Frau Zoschke
fragt nach, ob es Vorschläge gibt zur genannten Problematik.
Frau Kutz
fragt nach, hinsichtlich des Antragstermin 15.10.?
Frau
Petzhold bestätigt diesen Antragstermin 15.10. und teilt mit, dass auch
Anträge, welche nach diesem Termin berücksichtigt werden können, wenn genügend
Mittel vorhanden sind.
Frau Zoschke
fügt hinzu, dass auch die Begründung für das spätere Einreichen relevant ist.
Zuerst wird über die fristgerechten Anträge entschieden und erst danach, sofern
noch Mittel vorhanden sind, wird über die fristfreien Anträge entschieden.
Herr Heeg
fragt nach, ob die allgemeine Sozialberatung dasselbe ist wie die ergänzende
unabhängige Sozialberatung?
Frau
Petzhold erläutert die allgemeine Sozialberatung – als niederschwelligen Zugang
für alle Bürger des Landkreises (in Köthen, Bitterfeld und Zerbst). Die
Hilfeleistungen beinhalten die Beratung von Bürgern darüber, welche
Sozialleistungen möglich sind, Unterstützung bei der Beantragung und beim
Ausfüllen.
Die
unabhängige Teilhabeberatung berät und unterstützt behinderte Menschen, die
ihre Ansprüche nach dem BTHG (Bundesteilhabegesetz) geltend machen möchten.
Frau Mädchen
schlägt vor, das DRK Köthen zur nächsten Sitzung einzuladen, damit sich diese
vorstellen können. Auch das DRK Wolfen soll eingeladen werden.
Der Antrag
vom Anhalt Hospiz wurde bereits im letzten Jahr in der Ausschusssitzung
behandelt. Die Neuantragstellung rührt nur daher, dass die Maßnahme in 2022
nicht umgesetzt werden konnte.
Es wird
festgelegt, dass zum 06.03.2023 das DRK Köthen und das DRK Wolfen sowie Herr
Kircheis vom Blinden- und Sehbehindertenverband eingeladen werden.
Frau Zoschke
weist daraufhin, dass 27.840 € noch zur Verfügung stehen.
Frau Petzhold teilt mit, dass die Anträge, welche noch in der Prüfung sind, noch nicht einberechnet wurden.