Sitzung: 25.03.2015 Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Der
Unterausschuss unterstreicht die Notwendigkeit der fristgerechten Einreichung
der Zuarbeiten durch die Träger von Freizeitstätten.
Für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ist es unbedingt erforderlich, dass die Konzeptionen der Einrichtungen in aktueller Form vorliegen.