Sitzung: 14.04.2015 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Die Fachausschussmitglieder
erhielten mit der Einladung eine Liste zur Vergabe von Fördermitteln für
Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern.
Frau Hentschel,
Sachgebietsleiterin für Bauplanung und Denkmalschutz informiert, dass insgesamt
sieben Anträge für das Haushaltsjahr 2015 eingereicht wurden. Sie stammen aus
den Altkreisen Köthen (3) und Zerbst (4). Im Haushaltsjahr sind 50 000 Euro für
die Erhaltung von Kulturdenkmälern eingestellt. Beantragt wurden 70 800 Euro.
Es musste jedes Vorhaben seitens der Verwaltung geprüft werden. Frau Hentschel
hat sich im Vorfeld mit dem jeweiligen Planer ein Bild über die Notwendigkeit
der Maßnahme gemacht.
Die Fachausschussmitglieder
stimmen über die Vergabe der geplanten Fördermittel für die Vorhaben positiv
ab.
Herr Hermann fragt an, ob es
alle eingegangenen Anträge sind. Dies wurde durch Frau Hentschel bestätigt.
Alle Anträge, die eingegangen sind, wurden vorgestellt.
Die zweite Frage von Herrn
Hermann bezieht sich auf den Vorschlag der Höhe der Fördermittel, ob die
Entscheidung der Höhe der Fördermittel nach der Begehung vor Ort entschieden
wird.
Bei manchen Baumaßnahmen
werden 100 % bewilligt und bei anderen gibt es Abweichungen.
Frau Henschel erläutert, dass
es bei Abweichungen so ist, dass der Landkreis 20% zur Fördermittelhöhe
beisteuert. Eine Kürzung der Fördermittel der Kirche Baasdorf für das
Kirchenschiff hätte dazu geführt, dass die Maßnahme nicht im Komplex hätte
durchgeführt werden können.
Bei Fassadenerneuerungen oder
Fenster können Maßnahmen geteilt werden.
Die einzelnen Objekte werden
immer mit dem Pfarrer und dem Planer angesehen.
Eine generelle Frage von Herrn
Honsa im Umgang mit den Fördermitteln bei Abbruch, wenn Denkmäler nicht mehr
gehalten werden, ob da auch Fördermittel beantragt werden können. Die Mittel
sind für die Instandhaltung von Denkmalen nicht für die Beseitigung. Frau
Hentschel sagt, mit unserer Richtlinie ist es nicht machbar.
Herr Berkenbusch fragt, ob die
Fördermittel jährlich vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden und bis wann
die Fördermittel beantragt werden müssen.
Seit 2008 setzt sich der Landrat
dafür ein, dass Fördermittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Bis zum 1.10. des Vorjahres müssen die Fördermittel beantragt werden.
Eine weitere Anfrage von Herrn
Böhm bezog sich darauf, wie die Fördermittel ausgeschöpft wurden von den Antragstellern.
Bei der Ausgabe der Liste für die beantragten Fördermittel im nächsten Jahr,
möchte eine Spalte der beantragten Mittel beim Landkreis und bei wem noch
Mittel beantragt wurde, hinzugefügt werden.
Falls eine Maßnahme nicht in
dem Planjahr zu Ende geführt werden kann, ob es eine Übertragung der Mittel für
das nächste gibt, fragt Herr Honsa.
Die Mittel können nicht
übertragen werden, sagt Frau Hentschel.