Die Fachausschussmitglieder erhielten mit der Einladung eine Liste zur Vergabe von Fördermitteln für Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern.

Frau Hentschel, Sachgebietsleiterin für Bauplanung und Denkmalschutz informiert, dass insgesamt sieben Anträge für das Haushaltsjahr 2015 eingereicht wurden. Sie stammen aus den Altkreisen Köthen (3) und Zerbst (4). Im Haushaltsjahr sind 50 000 Euro für die Erhaltung von Kulturdenkmälern eingestellt. Beantragt wurden 70 800 Euro. Es musste jedes Vorhaben seitens der Verwaltung geprüft werden. Frau Hentschel hat sich im Vorfeld mit dem jeweiligen Planer ein Bild über die Notwendigkeit der Maßnahme gemacht.

Die Fachausschussmitglieder stimmen über die Vergabe der geplanten Fördermittel für die Vorhaben positiv ab.

 

Herr Hermann fragt an, ob es alle eingegangenen Anträge sind. Dies wurde durch Frau Hentschel bestätigt. Alle Anträge, die eingegangen sind, wurden vorgestellt.

Die zweite Frage von Herrn Hermann bezieht sich auf den Vorschlag der Höhe der Fördermittel, ob die Entscheidung der Höhe der Fördermittel nach der Begehung vor Ort entschieden wird.

Bei manchen Baumaßnahmen werden 100 % bewilligt und bei anderen gibt es Abweichungen.

 

Frau Henschel erläutert, dass es bei Abweichungen so ist, dass der Landkreis 20% zur Fördermittelhöhe beisteuert. Eine Kürzung der Fördermittel der Kirche Baasdorf für das Kirchenschiff hätte dazu geführt, dass die Maßnahme nicht im Komplex hätte durchgeführt werden können.

 

Bei Fassadenerneuerungen oder Fenster können Maßnahmen geteilt werden.

Die einzelnen Objekte werden immer mit dem Pfarrer und dem Planer angesehen.

 

Eine generelle Frage von Herrn Honsa im Umgang mit den Fördermitteln bei Abbruch, wenn Denkmäler nicht mehr gehalten werden, ob da auch Fördermittel beantragt werden können. Die Mittel sind für die Instandhaltung von Denkmalen nicht für die Beseitigung. Frau Hentschel sagt, mit unserer Richtlinie ist es nicht machbar.

 

Herr Berkenbusch fragt, ob die Fördermittel jährlich vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden und bis wann die Fördermittel beantragt werden müssen.

 

Seit 2008 setzt sich der Landrat dafür ein, dass Fördermittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Bis zum 1.10. des Vorjahres müssen die Fördermittel beantragt werden.

 

Eine weitere Anfrage von Herrn Böhm bezog sich darauf, wie die Fördermittel ausgeschöpft wurden von den Antragstellern. Bei der Ausgabe der Liste für die beantragten Fördermittel im nächsten Jahr, möchte eine Spalte der beantragten Mittel beim Landkreis und bei wem noch Mittel beantragt wurde, hinzugefügt werden.

 

Falls eine Maßnahme nicht in dem Planjahr zu Ende geführt werden kann, ob es eine Übertragung der Mittel für das nächste gibt, fragt Herr Honsa.

 

Die Mittel können nicht übertragen werden, sagt Frau Hentschel.