Nachfolgend aufgeführte Projektträger stellten ihre Projektvorhaben  vor:

 

 

Antragsteller

 

1

Az. 04/2015

Evangelischer Kirchengemeindeverband Zörbig

2

Az. 25/15

Motorsportclub Köthen e. V.

3

Az. 28/15

Verein „Ländliches Leben Steutz/Steckby e. V.“

4

Az. 36/15

Evangelische Kirchengemeinde BTF Bachchor

5

Az. 40/15

Köthener Sportverein 2009 e. V.

6

Az. 41/15

Tanz- u. Trachtengruppe Salzfurtkapelle e. V.

7

Az.47/15

Lebendige Sprache e. V.

 

 

Zu 1.

 

Frau Pfarrerin Osterberg, Vertreterin des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Zörbig, stellte das Projekt „Zörbiger Sommerkonzerte“ vor. Die Konzertreihe ist musikalisch anspruchsvoll und hat sich in Zörbig etabliert. Je Konzert/Veranstaltung wird mit ca. 80 Besuchern gerechnet.

 

Herr Lehmann fragte nach der Einnahme- und Ausgabesituation, konkret nach Erhebung von Eintrittsgeldern. Dazu erklärte Frau Osterberg, dass keine Eintrittsgelder genommen werden, sondern Spenden.

Herr Mormann rechnete vor, dass für die Konzerte ca. jeweils 200,00 Euro Spenden eingenommen werden und fragte nach der Relation zu den Kosten für die Künstler und nach dem Konzept.

Frau Pfarrerin Osterberg ergänzte, dass sehr wohl auch Jugendliche mit dieser Musik erreicht werden und zum Musizieren angeregt werden sollen. Nach der durchschnittlichen Besucheranzahl gefragt, gab sie 80 Besucher an.

Herr Schönemann fragte nach dem Anteil der Spenden zur Kofinanzierung der Eigenmittel. Die Spenden kommen 100 %ig den Konzerten zu Gute. Herr Rudolf fragte nochmals nach, wenn die Eigenmittel aus den Spenden bestehen, wie hoch dann der Eigenmittelanteil ist?

Die Spenden werden entsprechend Frau Osterberg mit eingeplant, die Eigenmittel werden zur Fehlfinanzierung genutzt.

 

Zu 2.

 

Vom Motorsportclub Köthen e. V. stellte Herr Schwab den Verein, die Vereinstätigkeit sowie das geplante Projekt „Oldtimerausstellung mit Ausfahrt - 900 Jahre Köthen“ vor. Die Oldtimerausstellung wird im Rahmen der Traditionspflege und der Bewahrung des motorsportlichen Erbes für die Stadt Köthen gesehen. In einer Stadtrallye sollen die historischen Schauplätze  der Stadtgeschichte bereist werden.

 

Herr Lehmann bemerkte, dass seiner Meinung nach der Antrag nicht der Kulturförderung zuzuordnen ist. Herr Schwab erwiderte, dass der Ausschuss ja Kultur- und Tourismusausschuss heißt und dass beide Aspekte mit dem Projekt gefördert werden sollen.

Frau Rothe verwies auf Ziff. 1 der Förderrichtlinie, dass Zuwendungen nur an Vereine gewährt werden, die entsprechend ihrer Zielsetzung sich kulturell/künstlerisch betätigen. Herr Schwab bat, die Veranstaltung etwas außerhalb des Vereins zu sehen.

Herr Schönemann fragte nach dem Förderantrag der Stadt, ob die finanziellen Mittel inzwischen bewilligt wurden. Herr Schwab teilte mit, dass der Antrag abgelehnt wurde und sich damit die aufzubringenden Eigenmittel erhöhen würden.

Die Frage von Frau Reinbothe nach der Förderung der Startgebühr konnte Herr Schwab dahingehend beantworten, dass diese nach Aufforderung durch Frau Klemme nicht mehr Bestandteil des Kostenplanes sind.

 

Zu 3.

 

Frau Frens vom Verein „Ländliches Leben Steutz/Steckby e. V.“ erläuterte ihr Projektvorhaben „Unterstützung zur Ausgestaltung  der Veranstaltung - Kreuz und Quer durch Steutz“. Die Veranstaltung findet seit 6 Jahren statt und erfreut sich eines ständig wachsenden Besucherzugangs. Für die einmal im Jahr stattfindende Veranstaltung (2. Pfingstfeiertag) sollen ein Festzelt, Festzeltgarnituren und Wimpelketten angeschafft werden.

 

Herr Lehmann hinterfragte, ob die Mittel für Festzeltgarnituren und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben werden sollen.

 

Frau Reinbothe erkundigte sich, ob der Verein die Möglichkeit der Ausleihe von Festzeltgarnituren geprüft hat und wies auf die Möglichkeit der Herstellung preiswerterer Wimpelketten hin. Frau Frens bestätigte die Kenntnis, die Wimpelketten preiswerter herstellen zu können, begründete aber die höheren Kosten durch bessere Qualität und längere Haltbarkeit. Zur Ausleihe der Festzeltgarnituren wies sie auf den Zeitpunkt hin und darauf, dass gleichzeitig an diesem Tag Veranstaltungen im Umkreis stattfinden würden.

Herr Mormann führte aus, dass die Anfertigung von Wimpelketten über Beschäftigungsgesellschaften erfolgen kann und fragte nach der Nutzung der Festzeltgarnituren für das ganze Jahr im Ort. Frau Frens bestätigte, dass die Festzeltgarnituren auch von anderen Vereinen genutzt werden können.

Herr Prof. Poerschke bemerkte, dass für andere Vereine Mittel gewährt werden für Anschaffungen, um Projekte überhaupt realisieren zu können. Steutz hat mit der Schauschmiede, etc. schon entsprechend viel vorzuweisen. Daher sollte hier sehr maßgehalten werden.  

 

Zu 4.

 

Herr Pfarrer Toaspern stellte das Projekt „ Kirchenmusikalische Veranstaltungen für das Jahr 2015 in der ev. Stadtkirche und im Lutherhaus“ vor. Es gibt einen Kirchenchor, den Bachchor, welcher mit der Musikschule Bitterfeld und dem Europagymnasium „Walther Rathenau“ eine Kooperation anstrebt, begleitet von der Kantorin, mit einer Zusatzausbildung Kinderchor, um die musikalische Nachwuchsarbeit zu fördern.

 

Herr Schönemann fragte nach der Zuwendung der Kommune. Herr Toaspern antwortete darauf, dass der Antrag gekürzt genehmigt wurde. Es wurden nur 1.800,00 Euro bewilligt, somit ist eine Anpassung des Kosten- und Finanzierungsplanes nötig. Des Weiteren werden für die Konzerte Eintrittspreise u. a. i. H. v. 10,00 Euro genommen. Insgesamt sind Einnahmen i. H. v. 2.600,00 Euro geplant. Herr Schönemann verwies darauf, dass im Vergleich zu Köthen, diese Konzerte relativ preiswert angeboten werden. Herr Mormann fragte nach dem Eintritt in Relation zur Besucherzahl. Dazu ergänzte Herr Toaspern, dass die Orgelkonzerte in Zusammenarbeit mit der neuen Kantorin jetzt auf den Prüfstand gestellt werden und Beteiligungskonzerte jetzt eher im Fokus stehen. Herr Rudolf fragte nach, ob in der Vergangenheit Konzerte durchgeführt wurden. Das bejahte Herr Toaspern, unterstrich aber die inhaltliche Neuprofilierung dieser Veranstaltungen für das Jahr 2016.

Herr Lehmann betonte positiv die Einbeziehung der Musikschulen, des Kirchenchors usw., stellte aber auch zum Thema Orgelkonzerte fest, dass mit einer eigenen Kantorin diese ja  schon von der Kirchengemeinde finanziert werden.

 

Zu 5.

 

Der Vertreter des Köthener Sport Vereins 2009 e. V. möchte, wie Herr Reisbach erläuterte,  im Rahmen des Festjahres 900 Jahre Köthen eine Sportwoche mit verschiedenen sportlichen Aktivitäten (Skatturnier, Tischtennis, Judo, etc.) durchführen und will dazu Kinder und Jugendliche aus Partnerstädten einladen. Es ist vorgesehen, mit den Gästen u. a. die Köthener Kulturstätten wie auch anderer Sehenswürdigkeiten im und außerhalb des Landkreises zu besuchen (Goitzsche, Ferropolis etc.).

 

Herr Döring fragte nach, ob nun konkret Kinder und Jugendliche in der Woche betreut werden sollen oder wie in der Projektbeschreibung angeführt, auch ausländische Studenten. Gemäß Herrn Reisbach liegt der Schwerpunkt bei den Kindern und Jugendlichen aus Frankreich und Polen.

Frau Mylius betonte, dass der Kosten- und Finanzplan bzw. das Projekt an sich nicht schlüssig dargestellt ist. Es werden Gäste eingeladen und der Landkreis soll die kulturelle Unterhaltung dazu finanzieren. Im Vordergrund steht der Sport. Nach der Kalkulation der Fahrtkosten gefragt, gab Herr Reisbach an, dass dies Erfahrungswerte sind. Herr Döring erkundigte sich, ob die Veranstaltung des Sportvereins in den Veranstaltungen der Stadt zu „900 Jahre Köthen“ integriert ist und bat um Erläuterung der Kostenpositionen Eintrittsgelder und Aufwandsentschädigung. Herr Reisbach führte dazu aus, dass ursprünglich zusammen mit der KKM verschiedene Sachen geplant wurden, aber letztlich davon nichts umgesetzt wurde. Herr Lehmann erkundigte sich bei der Verwaltung über die Möglichkeit des kostenlosen Besuches der Kultureinrichtungen.

Frau Mylius wollte sich dazu bei den Museen der Stadt erkundigen, betonte aber nochmals die insgesamt nicht schlüssige Kalkulation.

 

Zu 6.

 

Die Tanz- und Trachtengruppe Salzfurtkapelle e. V., vertreten von Frau Stefanski, möchte an der Festveranstaltung „700 Jahre Lübbenau 1315-2015“ sowie an dem Festumzug teilnehmen und dort auftreten. Der beantragte Zuschuss soll u. a. zur Deckung der Fahrt- und Sachkosten eingesetzt werden.

 

Herr Döring fragte nach, ob es sich um eine einmalige Veranstaltung handelt und der Anlass nur die Jubiläumsfeier der Stadt Lübbenau ist. Dazu merkte Frau Stefanski an, dass sie sich schon öfters an Trachtengruppentreffen beteiligt haben. Herr Lehmann erkundigte sich nach der Unterstützung durch die Stadt Lübbenau. Dies wurde verneint.

Frau Mylius wollte wissen, wie die Fahrtkosten kalkuliert wurden. Dazu teilte Frau Stefanski mit, dass sie mit dem PKW 3-mal die Strecke bis Lübbenau fahren müssten, da ja Übernachtungskosten lt. Richtlinie nicht gefördert werden.

Herr Mormann fasste noch einmal zusammen, dass die Verbindung zu Lübbenau eine rein vereinsseitige Verbindung zu einem befreundeten Trachtenverein ist. Herr Lehmann fragte nach dem Eigenanteil der Mitglieder für diese Fahrt. Dieser beträgt ca. 10 Euro pro Mitglied.

Herr Schönemann verwies auf die Möglichkeit der Gastgeber, Zuschüsse für befreundete Vereine zu beantragen und fragte nach, ob dies der Fall sei. Herr Mormann ergänzte, dass der Verein ja auch die Möglichkeit hätte, bei dem befreundeten Verein zu übernachten bzw. die Übernachtungskosten auch selbst übernehmen könnte.

Herr Lehmann stellte abschließend fest, dass er die Antragstellung als unverhältnismäßig findet.

 

Zu 7.

 

Frau Dehne, Vertreterin des Vereins Lebendige Sprache e. V., informierte, dass das Buchdorf Mühlbeck-Friedersdorf 18 Jahre besteht. Die „Volljährigkeit“ des Buchdorfes soll im Rahmen einer Veranstaltung über zwei Tage begangen werden. Eingebunden in die Feierlichkeiten soll ein Rekordversuch für das Guinnessbuch der Rekorde sein.

 

Frau Mylius bat um eine Erläuterung der Position Guinness-Foto (Feuerwehr und DRK) und zu dem Kinderpuppenspiel i. H. v. 1.800,00 Euro, ob dies ein gewerblicher Anbieter sei. Dazu führte Frau Dehne aus, dass für die voraussichtlich hohe Anzahl an Menschen, die auf dem Foto sein könnten, eine Absicherung gewährleistet werden muss und für die Aufnahme selbst eine Leiter der Feuerwehr benötigt wird. Das Puppenspiel war prophylaktisch im Kostenplan eingestellt, wird aber nicht stattfinden, stattdessen wird jetzt ein Kinderbuchautor lesen (für insgesamt 280,00 Euro). Herr Mormann stellte fest, dass sich damit der Antrag um 1.500,00 Euro verringert. Frau Dehne verneinte dies.

Herr Mormann fasste abschließend zusammen, dass das Foto für das Guinnessbuch letztendlich eine verkaufsfördernde Maßnahme darstellt, die vom Landkreis gefördert werden soll und das, obwohl kein Anspruch auf Veröffentlichung des Fotos besteht.