Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Geschäftsbereich im kommunalen Eigenbetrieb "Institut für Kultur und Weiterbildung Anhalt-Bitterfeld". 


Herr Dr. Hentschel, Betriebsleiter des IKW, informierte, dass der Betriebsausschuss am 14.04.2015 die Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreismusikschulen des Landkreises  Anhalt-Bitterfeld beraten und mit Änderungen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen  hat. Er stellte den Ausschussmitgliedern die Änderungen anhand der in der Sitzung ausgereichten Unterlagen vor (Anlage 2).

Er führte aus, dass der Zuschuss des Landkreises für das IKW in der bestehenden Höhe beibehalten werden soll. Ziel ist es, die Einnahmesituation zu verbessern. Dies soll mit einer Gebührenanpassung (Erhöhung) erreicht werden. Die Deckungsrate liegt bei 35 % und soll stabil gehalten werden.

 

Herr Rudolf fragte nach, ob die Gebühren durch die Verwaltungsvereinfachung nicht konstant gehalten werden könnten. Das verneinte Herr Dr. Hentschel und begründete dies mit dem „Noch-Nicht-Vorhandensein“ der Verwaltungsvereinfachung und der zwingenden Notwendigkeit, um den ordnungsgemäßen Betrieb durchführen zu können.

Herr Prof. Poerschke bat um Ergänzung der Summe der Erträge auch auf der rechten Seite und stellte fest, dass 2013 noch 70.673,00 € Gewinn erwirtschaftet wurden, während für das Jahr 2015 die Summe der Aufwendungen gleich der Summe der Erträge ist. Des Weiteren bat er um Erklärung der Steigerung der anderen betrieblichen Aufwendungen. Diese umfassen u.a. Instandhaltungskosten, Verbrauchskosten und die Umlage für die Kosten der Geschäftsstelle, die im Jahr 2013 ein halbes Jahr lang kommissarisch von Frau Dr. Münchow besetzt war und daher geringer ausfiel, so die Ausführungen von Herrn Dr. Hentschel.

Herr Lehmann hinterfragte, ob sich durch die Gebührenerhöhung die Teilnehmerzahl ändern wird. Herr Dr. Hentschel schätzt ein, dass dies nicht eintreten wird.

 

 

Die Beschlussvorlage BV/0152/2015 wurde wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

Der Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld empfiehlt dem Kreistag die Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Geschäftsbereich im kommunalen Eigenbetrieb “Institut für Kultur und Weiterbildung Anhalt-Bitterfeld“ zu beschließen.

 

Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich (7 Stimmen dafür / eine dagegen).