Frau Zoschke gibt den TOP 9 bekannt und erteilt Frau Petzhold das Wort.

 

Frau Petzhold informiert zur Beschäftigungssituation der Kleiderkammern. Es ist nur eine Mitarbeiterin als Festangestellte tätig, ansonsten arbeiten dort ehrenamtliche Mitarbeiter.

Da aus den Containersammlungen nicht nur die Altkleider für die Kleiderkammer gewonnen werden, sondern der Rest verkauft wird, ist dieser Erlös, aber auch die mit der Sammlung verbundenen Kosten, mit einzubeziehen. Hier müssen alle Kleiderkammern gleichbehandelt werden. Frau Wecke vom DRK Köthen bestätigt dieses Verfahren auch für die vom DRK in Köthen betriebene Kleiderkammer.

 

Frau Mädchen fragt an, ob es eine Übersicht über alle Kleiderkammern im Landkreis gibt? Sie gibt den Hinweis, dass die Stadt Zörbig auch eine Kleiderkammer vorhält.

Frau Petzhold antwortet, dass eine solche Übersicht nicht vorliegt und erst bei den Kommunen abgefragt werden muss. Dies wird veranlasst.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen für eine Zuwendung in Höhe von 290,00 EUR für den Zeitraum vom 01.01.-30.06.2023 für die Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Menschen des Blinden – und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zu.