Frau Faust führte in das Thema ein. Es ist ein höheres Antragsvolumen vorhanden, als das Budget hergibt. Zudem kommt die Verfügung über eine Haushaltssperre von 10 %

 

Eckdaten:

Richtlinie

Etat EUR

Antragvolumen EUR

Kunst und Kultur

                  65.000

                  78.000

Kultur ländlicher Raum

                160.000

                181.000

 

Die einzelnen Projektanträge wurden entsprechend der Richtlinienkriterien aufbereitet und sind in den Anlagen der BV ersichtlich. Herr Loth forderte auf, dazu offene Fragen zu diskutieren.

 

Herr Roye fragte zum Antrag von "KUKAKÖ" an, der laut Aktenlage der letzten Sitzung auszuschließen war. Frau Werner erklärte das Procedere, das nach Richtlinie und Verwaltungsrecht greift (Verwendungsnachweisprüfung/Anhörung/Widerruf/Klage). Säumnisse wurden vom Verein bereinigt, das Klage-verfahren wurde zurückgezogen. Somit lagen keine Ausschlusskriterien mehr vor. Im Prüfverfahren zum Antrag 2023 ergaben Recherchen drastische Kürzungen der Kosten für die Fördergegenstände (siehe Anlage 19). Frau Faust führte an, dass andere Antragsteller nicht wegen der Bewilligung für KUKAKÄ benachteiligt werden müssen.

 

Er folgte eine Diskussion zu Fragen von Herrn Roye, Herrn Schönemann, Herrn Lehmann, Herrn Loth, Herrn Claus und Herrn Tischmeier.

 

Wie ist der Begriff "gemeinnützige Person" zu verwenden bzw. juristisch zu werten? (siehe Anlagen 11 und 17)

 

Insbesondere, ob eine natürliche Person auch als gemeinnützige Person bezeichnet werden kann, speziell in Hinblick auf die Gemeinnützigkeit, welche immer mit der Steuerbefreiung (Bescheinigung durch das Finanzamt für Vereine / Verbände) einher-gehen muss. Hierzu wird eine Anfrage beim FB Recht/Kreisangelegenheiten gestellt. Die Antwort wird dem Protokoll beigefügt.

Frau Werner verwendete den Begriff für eine natürliche Person, die gemeinnützig tätig ist und kein Einkommen daraus erzielt.

Frau Faust informierte, dass die BV nach der Erarbeitung in der Verwaltung eine Prüfung durch die Kämmerei und den FB Recht durchlaufen, bevor sie für den KTA frei-gegeben werden.

Welche Einnahmen werden aus den Büchern/Publikationen (Anlage 11 und 17) erzielt, ggf. im Nachgang des Projektzeitraumes?
Wie werden diese Einnahmen bei der Förderung berücksichtigt?
Es sollte eine vertragliche Fixierung bezüglich der Einnahmen und ihrer Verwendung für die Bücher und Publikationen geben, die transparent und nachvollziehbar ist.
Herr Berger ist nicht in Vereinen etabliert. Er ist ein Heimathistoriker. Die Abrechnung beim Verkauf ist nicht bekannt.

Frau Werner antwortete: Mehreinnahmen werden in der Verwendungsnachweisprüfung erfasst.

Es stellte sich die Frage zur Notwendigkeit der Projektionstechnik wegen der einmaligen Nutzung innerhalb dieses Projektes. Es gäbe alternativ die Möglichkeit des Ausleihens.

Herr Loth verlas den BV/0761/2023 zur Abstimmung:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den nachfolgend aufgeführten Antragstellern eine finanzielle Zuwendung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Rahmen der Projektförderung für Kunst und Kultur entsprechend der in der nachstehenden Tabelle ausgewiesenen Höhe zu gewähren (Anlage 1-23).

 

Abstimmung ohne Anträge mit den Anlagen 11, 17, 19, 23:

Ja-Stimmen:                      acht
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen:                   keine

 

Abstimmung zum Antrag 21 mit der Anlage 19:

Ja-Stimmen:                      fünf
Nein-Stimmen: eine
Enthaltungen:                   zwei

 

Die Anträge mit den Anlagen 11, 17, 23 wurden zurückgestellt.