Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 9, Enthaltungen: 0

1. Der Kreistag beschließt, den Landrat mit der Fortschreibung bzw. Neuentwicklung eines Leitbildes für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu beauftragen.

 

2. Der Landrat wird beauftragt, alle hierfür erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Beantragung von Fördermitteln für eine externe Begleitung, das Ausschreibungsverfahren dieser Leistung und die fachliche Begleitung des Gesamtprozesses zu koordinieren. Der Kreistag wird am Prozess beteiligt und entscheidet über das Leitbild nach dessen Fertigstellung.


Frau Zerrenner sagte, dass in der Sachdarstellung davon die Rede sei, dass bisherige Errungenschaften zukünftig wieder in Frage stehen und fragte, welche Errungenschaften genau damit gemeint sind?
Herr Grabner sagte, letztendendes gehe es bei dem Marketingkonzept darum, dass dieses, welches vor einigen Jahren beschlossen wurde, noch einmal grundsätzlich überprüft wird, es hat sich vieles gewandelt und es muss sich auf neue Bedingungen eingestellt werden. Es soll grundsätzlich auch die Bevölkerung einbezogen werden, um ein entsprechendes Konzept für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.

Herr Ziegler fragte, was das überarbeitete Konzept kosten würde, oder sind die Kosten in den 100.000 Euro enthalten? Erst sollte die Evaluierung erfolgen, daraus resultierend dann die Schlussfolgerung, wo es hingehen wird. Weiter fragte Herr Ziegler, wer die Evaluierung macht?
Herr Grabner antwortete, dass in den Gesamtkosten von 100.000 Euro alles inkludiert sei. Die Evaluierung ist Bestandteil des Marketingkonzeptes. Wir werden mit der Bindung des Unternehmens, welches das Marketingkonzept erstellen soll, im Vorfeld die Evaluierung durchführen und anhand dessen dann das Konzept aufbauen.

Herr Seydewitz fragte, ob die Gesamtkosten von 100.000 Euro wirklich zu 80 % gefördert werden? Wovon ist die Förderung abhängig?
Herr Grabner sagte, würde der Förderantrag abgelehnt werden, so müsste das Marketingkonzept in der Form und Höhe in Frage gestellt werden. Man geht aber davon aus, dass dem Antrag stattgegeben wird.

Frau Zoschke bat darum, dass von Anfang an der Seniorenbeirat, der Behindertenbeirat, die Sozialplanung, etc. Beachtung bei der Erstellung des Marketingkonzeptes finden.
Herr Grabner sagte, dass mit der Einbindung der Bürgerschaft auch die Unterstützung durch die einzelnen Institutionen gemeint ist und diese mit vorgesehen sind.

Herr Rudolf fragte, ob es sinnvoll ist, jetzt viel Energie reinzustecken, da im nächsten Jahr Kommunalwahlen stattfinden und sich der Kreistag neu zusammensetzen wird?

Herr Grabner antwortete, dass die Erstellung des Marketingkonzeptes über die Wahl im nächsten Jahr fortgesetzt wird und deswegen sollten jetzt schon die Grundlagen geschaffen werden. Der neue Kreistag kann sodann darüber abstimmen.

Herr Ziegler fragte, ob in das Konzept Zielmarken eingearbeitet werden könnten, damit man sehen kann, wie erfolgreich es war?
Herr Grabner antwortete, dass es als Anlage zum Marketingkonzept beigefügt werden kann, um dort detailliert genaue Zahlen zu vereinbaren, um sie dann entsprechend später zu hinterfragen und zu überprüfen.

 

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0755/2023 wurde mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen bestätigt.