Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8, Enthaltungen: 2

Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Anhalt Bitterfeld gemäß Anlage.


Frau Zerrenner fragte, wie viele Integrationslotsen es gibt, wie werden diese ausgesucht?
Frau Jantz, Migrationskoordinatorin, antwortete, dass es derzeit 13 Integrationslotsen sind, es soll aber auf 19 erhöht werden. Das Budget, welches vom Land kommt, reicht für 19 Lotsen aus.
Es wird viel Öffentlichkeitsarbeit über Social Media, Plakate, Amtsblatt, etc. betrieben, so werden die Lotsen gefunden.

Herr Krillwitz sagte, dass es neben den Integrationslotsen auch noch mehr Personen im Ehrenamt (z.B. Feuerwehr) gibt und fragte, ob in diesen Bereichen auch angedacht ist, die Satzungen anzupassen?
Herr Grabner erklärte, dass die Kameradinnen und Kameraden den Kommunen obliegen, außer die Kreisfunktionen, die wir innehaben. Das würden wir uns nochmal anschauen, ob wir hier schon am höchsten Punkt angekommen sind, ansonsten wäre hier auch zu beurteilen, ob eine Anpassung erfolgen sollte.

Herr Wolkenhaar sagte, dass bei 200 Euro Aufwandsentschädigung das Risiko besteht, dass es einen starken Zulauf an Interessierten gibt.
Frau Jantz antwortete, dass es sehr schwierig sei, neue Integrationslotsen zu finden. Sie geht nicht davon aus, dass die Erhöhung der Aufwandsentschädigung daran etwas ändern wird. Aus dem Grund wird auch viel Öffentlichkeitsarbeit bezogen auf die Lotsentätigkeit durchgeführt. Außerdem steht für Integrationslotsen nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung, mit dem maximal 19 Lotsen finanziert werden können.

Herr Wolkenhaar fragte, wie die Leistung der Integrationslotsen dargestellt wird?
Frau Jantz antwortete, dass die Lotsen jeden Monat einen Nachweis über ihre Tätigkeiten ausfüllen müssen. Außerdem müssen sie an regelmäßigen Lotsentreffen und an Qualifizierungen teilnehmen. Suchen Menschen mit Migrationshintergrund die Migrationskoordinatoren auf, vermitteln sie die Hilfesuchenden an die Lotsen. Vor allem in den persönlichen Gesprächen erfahren die Migrationskoordinatoren viel über die Arbeit der Lotsen.
Frau Zerrenner sagte, dass die Lotsen durch Landesmittel bezahlt werden und fragte, ob die Aufwandsentschädigung vom Landkreis bezahlt wird?
Frau Jantz erklärte, dass die die Lotsen zu 100 % vom Land bezahlt werden.

Herr Seydewitz sagte bzgl. der Anlage der Beschlussvorlage, dass hierin „Geflüchtete“ gestrichen wurde. Er fragte, ob es keine Flüchtlinge mehr gibt, die im Landkreis ankommen?
Frau Jantz antwortete, dass man nicht mehr Flüchtlinge, sondern Geflüchtete sagt, es handelt sich nur um eine andere Formulierung. Mit Änderung der Richtlinie wurde auch der zu betreuende Personenkreis erweitert. Neben den Asylsuchenden und Geduldeten sollen nun auch drittstaatsangehörige Ausländer und EU-Bürger mit entsprechendem Unterstützungsbedarf betreut werden. Deshalb wurde eine Wortanpassung vorgenommen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0769/2023 wurde mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.