Sitzung: 29.06.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0769/2023
Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Anhalt Bitterfeld gemäß Anlage.
Frau Zerrenner fragte, wie viele Integrationslotsen
es gibt, wie werden diese ausgesucht?
Frau Jantz, Migrationskoordinatorin, antwortete, dass es derzeit 13
Integrationslotsen sind, es soll aber auf 19 erhöht werden. Das Budget, welches
vom Land kommt, reicht für 19 Lotsen aus.
Es wird viel Öffentlichkeitsarbeit über Social Media, Plakate, Amtsblatt, etc.
betrieben, so werden die Lotsen gefunden.
Herr Krillwitz sagte, dass es neben den
Integrationslotsen auch noch mehr Personen im Ehrenamt (z.B. Feuerwehr) gibt
und fragte, ob in diesen Bereichen auch angedacht ist, die Satzungen
anzupassen?
Herr Grabner erklärte, dass die Kameradinnen und Kameraden den Kommunen
obliegen, außer die Kreisfunktionen, die wir innehaben. Das würden wir uns
nochmal anschauen, ob wir hier schon am höchsten Punkt angekommen sind,
ansonsten wäre hier auch zu beurteilen, ob eine Anpassung erfolgen sollte.
Herr Wolkenhaar sagte, dass bei 200 Euro
Aufwandsentschädigung das Risiko besteht, dass es einen starken Zulauf an
Interessierten gibt.
Frau Jantz antwortete, dass es sehr schwierig sei, neue
Integrationslotsen zu finden. Sie geht nicht davon aus, dass die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung daran etwas ändern wird. Aus dem Grund wird auch viel
Öffentlichkeitsarbeit bezogen auf die Lotsentätigkeit durchgeführt. Außerdem
steht für Integrationslotsen nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung, mit dem
maximal 19 Lotsen finanziert werden können.
Herr Wolkenhaar fragte, wie die Leistung der
Integrationslotsen dargestellt wird?
Frau Jantz antwortete, dass die Lotsen jeden Monat einen Nachweis über
ihre Tätigkeiten ausfüllen müssen. Außerdem müssen sie an regelmäßigen
Lotsentreffen und an Qualifizierungen teilnehmen. Suchen Menschen mit
Migrationshintergrund die Migrationskoordinatoren auf, vermitteln sie die
Hilfesuchenden an die Lotsen. Vor allem in den persönlichen Gesprächen erfahren
die Migrationskoordinatoren viel über die Arbeit der Lotsen.
Frau Zerrenner sagte, dass die Lotsen durch Landesmittel bezahlt werden
und fragte, ob die Aufwandsentschädigung vom Landkreis bezahlt wird?
Frau Jantz erklärte, dass die die Lotsen zu 100 % vom Land bezahlt
werden.
Herr Seydewitz sagte bzgl. der Anlage der
Beschlussvorlage, dass hierin „Geflüchtete“ gestrichen wurde. Er fragte, ob es
keine Flüchtlinge mehr gibt, die im Landkreis ankommen?
Frau Jantz antwortete, dass man nicht mehr Flüchtlinge, sondern
Geflüchtete sagt, es handelt sich nur um eine andere Formulierung. Mit Änderung
der Richtlinie wurde auch der zu betreuende Personenkreis erweitert. Neben den
Asylsuchenden und Geduldeten sollen nun auch drittstaatsangehörige Ausländer
und EU-Bürger mit entsprechendem Unterstützungsbedarf betreut werden. Deshalb
wurde eine Wortanpassung vorgenommen.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Die Vorlage 0769/2023 wurde mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.