Sitzung: 26.07.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: BV/0798/2023
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, dass der Landrat Widerspruch gegen die Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 26.07.2023 hinsichtlich des Beschlusses Nr. 183-31/2023 zur Fortführung des Modellprojektes Schüler-RegioCard (SRC) einlegt.
Herr Grabner führte aus, dass das Landesverwaltungsamt
eine Beanstandungsverfügung gegen die Weiterführung der Schüler-RegioCard
erlassen hat. Daraufhin wurden Argumente gesammelt, um dieser
Beanstandungsverfügung entgegenzutreten und aus Sicht der Verwaltung wird dem
Kreistag empfohlen, einen Widerspruch dagegen einzulegen. Er betonte, dass
argumentativ noch nicht alles auf den Tisch gelegt worden ist, was man
gegenüber dem Verwaltungsgericht offenbaren wird, um gegen die sofortige
Vollziehung und gegen den Widerspruch des Landesverwaltungsamtes vorzugehen.
Man wird nochmal eine
tiefgründige Sachargumentation aufarbeiten, unter Zuhilfenahme sowohl des
Unternehmens als auch des Anwaltes. Insbesondere wird ein umfangreiches
Zahlenmaterial erarbeitet, was belegen wird, dass die Mindereinnahmen dann zu
Mehrausgaben seitens des Landkreises führen werden. Er äußerte die Bitte um
Zustimmung zur Einlegung eines Widerspruchs.
Herr Krillwitz stellte fest, dass bei der Tischvorlage die
Kosten für die Schüler-RegioCard mit 5.040.225,00 EUR für 12 Monate ausgewiesen
werden und die Beförderung laut Satzung für 11 Monate i.H.v. 4.765.907,00 EUR.
Wenn man es auf 12 Monate aufrundet, dann liegt man bei ca. 5.390.000 EUR. Das
ist letztendlich viel teurer.
Herr Grabner antwortete, dass die Schüler RegioCard das
ganze Jahr, auch außerhalb der Ferienzeit, genutzt wird. Bei der Beförderung
laut Satzung sind die Sommerferien nicht inbegriffen.
Herr Roi verwies auf den aktuellen Haushalt. Hier
schneidet man nicht positiver ab als geplant.
Seine Hoffnung, hier ein
positives Signal zu bekommen, hat sich erledigt. Zur Verabschiedung des
Haushaltes sagte er nicht umsonst, dass man sich die Frage stellen sollte, wie
die ganze Geschichte in den Kommunen finanziert ist und ob nicht viel Geld im
System fehlt. Man müsste in Berlin den Protest zum Ausdruck bringen. Er
plädiert in dieser Frage auch dafür, dass der Landrat sich die Argumente, die
durch das Unternehmen Vetter niedergeschrieben wurden, Richtung Land und Bund
auch nochmal mitteilt. Es sollen 3 Mrd. EUR Billigkeitsleistung als Ausgleich
bereitgestellt werden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nur eine offizielle
Information, dass diese nicht zum Ausgleich von Fördermitteln und
Schülereinnahmen vorgesehen ist. Für ihn stellt sich die Frage, warum das so
ist. Warum treten wir als Kreistag nicht an das Land heran um zu sagen, dass
diese Mittel eingesetzt werden müssen, damit wir im ländlichen Raum die Schüler
unterstützen können? Der ÖPNV funktioniert in der Großstadt viel einfacher.
Wenn man will, dass im ländlichen Raum zukünftig noch Menschen wohnen und junge
Leute dort bleiben, muss man alles tun, um diese Instrumente
aufrechtzuerhalten. Wir müssten eigentlich einen großen Aufschrei lostreten,
damit die Mittel auch im Landkreis ankommen.
Fakt ist, dass zu wenig Geld
im System ist. Im nächsten Jahr wird man vor dem gleichen Problem stehen.
Die Fraktion AfD wird dieser
Vorlage zustimmen.
Herr Grabner äußerte, dass man natürlich gegen die
chronische Unterfinanzierung der Landkreise und der Kommunen im Rahmen des
Landkreistages aufschreit. Mittlerweile sind alle Landkreise betroffen und
haben einen defizitären Haushalt verabschiedet.
Man ist momentan dabei den
Haushaltsvollzug zum 30.06.2023 mit Aussicht zum 31.12.2023 aufzustellen. Nach
derzeitiger Schätzung wird man trotz der Haushaltssperre nicht besser
abschneiden, weil zum einen der Fachbereich Kinder und Jugend weitere Mittel
i.H.v. ca. 5,2 Mio. EUR auf Grund eines erhöhten Bedarfes angemeldet hat bei
der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Zum anderen standen neue
Verhandlungen an. Die Sätze haben sich auf Grund der Erhöhung der
Betriebskosten usw. deutlich erhöht und liegen jetzt in einem Rahmen von ca.
130 EUR bis hin zu 260 EUR Tagessatz.
Selbst wenn man den Standpunkt
des Landesverwaltungsamtes in Richtung des 49 Euro-Ticket aufgreift, heißt es,
dass lediglich die berechtigten Schüler laut Satzung den Anspruch auf ein 49
Euro-Ticket hätten, was eine deutliche Ungleichbehandlung aller anderen Kinder
mit sich bringen würde. Darüber hinaus wäre maximal eine Deckung der Kosten bis
Jahresende in Sicht. Was 2024 passiert, kann der Gesetzgeber zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht sagen.
Dieses Verfahren scheidet aus,
zumal man für die Umstellung 6 Monate benötigen würde.
Herr Dittmann ergänzte, dass es in der nächsten Woche ein
Gespräch zwischen Landkreistagtag, Städte- und Gemeindesbund und Finanzminister
zur Frage der Auskömmlichkeit des nächsten FAG geben wird. Er erwähnte, dass es
schade ist, dass die qualitative Optimierung der Beschlussvorlage in Teilen
hätte schon erfolgt sein können. Das würde als redaktionelle Nacharbeit im
Geiste des Beschlusses erfolgen.
Herr Urban erklärte, dass man der Beschlussvorlage
zustimmen wird.
Weiterhin bat er, dass in der
nächsten Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses eine Übersicht über die
Schulden, der Liquiditätskredite und der Aussicht der Liquidität bis Ende des
Jahres zur Verfügung gestellt wird.
Er bat alle
Kreistagsmitglieder, dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.
Die Vorlage 0798/2023
wurde einstimmig mit 33 Ja-Stimmen bestätigt.