Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, dass der Landrat Widerspruch gegen die Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 26.07.2023 hinsichtlich des Beschlusses Nr. 183-31/2023 zur Fortführung des Modellprojektes Schüler-RegioCard (SRC) einlegt.


Herr Grabner führte aus, dass das Landesverwaltungsamt eine Beanstandungsverfügung gegen die Weiterführung der Schüler-RegioCard erlassen hat. Daraufhin wurden Argumente gesammelt, um dieser Beanstandungsverfügung entgegenzutreten und aus Sicht der Verwaltung wird dem Kreistag empfohlen, einen Widerspruch dagegen einzulegen. Er betonte, dass argumentativ noch nicht alles auf den Tisch gelegt worden ist, was man gegenüber dem Verwaltungsgericht offenbaren wird, um gegen die sofortige Vollziehung und gegen den Widerspruch des Landesverwaltungsamtes vorzugehen.

Man wird nochmal eine tiefgründige Sachargumentation aufarbeiten, unter Zuhilfenahme sowohl des Unternehmens als auch des Anwaltes. Insbesondere wird ein umfangreiches Zahlenmaterial erarbeitet, was belegen wird, dass die Mindereinnahmen dann zu Mehrausgaben seitens des Landkreises führen werden. Er äußerte die Bitte um Zustimmung zur Einlegung eines Widerspruchs.

Herr Krillwitz stellte fest, dass bei der Tischvorlage die Kosten für die Schüler-RegioCard mit 5.040.225,00 EUR für 12 Monate ausgewiesen werden und die Beförderung laut Satzung für 11 Monate i.H.v. 4.765.907,00 EUR. Wenn man es auf 12 Monate aufrundet, dann liegt man bei ca. 5.390.000 EUR. Das ist letztendlich viel teurer.

Herr Grabner antwortete, dass die Schüler RegioCard das ganze Jahr, auch außerhalb der Ferienzeit, genutzt wird. Bei der Beförderung laut Satzung sind die Sommerferien nicht inbegriffen.

Herr Roi verwies auf den aktuellen Haushalt. Hier schneidet man nicht positiver ab als geplant.

Seine Hoffnung, hier ein positives Signal zu bekommen, hat sich erledigt. Zur Verabschiedung des Haushaltes sagte er nicht umsonst, dass man sich die Frage stellen sollte, wie die ganze Geschichte in den Kommunen finanziert ist und ob nicht viel Geld im System fehlt. Man müsste in Berlin den Protest zum Ausdruck bringen. Er plädiert in dieser Frage auch dafür, dass der Landrat sich die Argumente, die durch das Unternehmen Vetter niedergeschrieben wurden, Richtung Land und Bund auch nochmal mitteilt. Es sollen 3 Mrd. EUR Billigkeitsleistung als Ausgleich bereitgestellt werden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nur eine offizielle Information, dass diese nicht zum Ausgleich von Fördermitteln und Schülereinnahmen vorgesehen ist. Für ihn stellt sich die Frage, warum das so ist. Warum treten wir als Kreistag nicht an das Land heran um zu sagen, dass diese Mittel eingesetzt werden müssen, damit wir im ländlichen Raum die Schüler unterstützen können? Der ÖPNV funktioniert in der Großstadt viel einfacher. Wenn man will, dass im ländlichen Raum zukünftig noch Menschen wohnen und junge Leute dort bleiben, muss man alles tun, um diese Instrumente aufrechtzuerhalten. Wir müssten eigentlich einen großen Aufschrei lostreten, damit die Mittel auch im Landkreis ankommen.

Fakt ist, dass zu wenig Geld im System ist. Im nächsten Jahr wird man vor dem gleichen Problem stehen.

Die Fraktion AfD wird dieser Vorlage zustimmen.

Herr Grabner äußerte, dass man natürlich gegen die chronische Unterfinanzierung der Landkreise und der Kommunen im Rahmen des Landkreistages aufschreit. Mittlerweile sind alle Landkreise betroffen und haben einen defizitären Haushalt verabschiedet.

Man ist momentan dabei den Haushaltsvollzug zum 30.06.2023 mit Aussicht zum 31.12.2023 aufzustellen. Nach derzeitiger Schätzung wird man trotz der Haushaltssperre nicht besser abschneiden, weil zum einen der Fachbereich Kinder und Jugend weitere Mittel i.H.v. ca. 5,2 Mio. EUR auf Grund eines erhöhten Bedarfes angemeldet hat bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Zum anderen standen neue Verhandlungen an. Die Sätze haben sich auf Grund der Erhöhung der Betriebskosten usw. deutlich erhöht und liegen jetzt in einem Rahmen von ca. 130 EUR bis hin zu 260 EUR Tagessatz.

Selbst wenn man den Standpunkt des Landesverwaltungsamtes in Richtung des 49 Euro-Ticket aufgreift, heißt es, dass lediglich die berechtigten Schüler laut Satzung den Anspruch auf ein 49 Euro-Ticket hätten, was eine deutliche Ungleichbehandlung aller anderen Kinder mit sich bringen würde. Darüber hinaus wäre maximal eine Deckung der Kosten bis Jahresende in Sicht. Was 2024 passiert, kann der Gesetzgeber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Dieses Verfahren scheidet aus, zumal man für die Umstellung 6 Monate benötigen würde.

Herr Dittmann ergänzte, dass es in der nächsten Woche ein Gespräch zwischen Landkreistagtag, Städte- und Gemeindesbund und Finanzminister zur Frage der Auskömmlichkeit des nächsten FAG geben wird. Er erwähnte, dass es schade ist, dass die qualitative Optimierung der Beschlussvorlage in Teilen hätte schon erfolgt sein können. Das würde als redaktionelle Nacharbeit im Geiste des Beschlusses erfolgen.

Herr Urban erklärte, dass man der Beschlussvorlage zustimmen wird.

Weiterhin bat er, dass in der nächsten Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses eine Übersicht über die Schulden, der Liquiditätskredite und der Aussicht der Liquidität bis Ende des Jahres zur Verfügung gestellt wird.

Er bat alle Kreistagsmitglieder, dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Die Vorlage 0798/2023 wurde einstimmig mit 33 Ja-Stimmen bestätigt.