Sitzung: 29.08.2023 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn informierte wie folgt:
1. Die Grundschule
in Görzig unterschreitet im SJ 2023/2024 die Mindestschülerzahl gemäß §
19 Abs. 1 SEPl-VO 2022 von 15 SuS in der Anfangsklasse.
Dies wurde durch den Schulträger gemäß § 20
Abs. 2 SEPl-VO 2022 beim Landesschulamt (LSchA) angezeigt.
2. Dem Diakonieverein
e. V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen wurde durch das LSchA die
Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule als Ersatzschule mit
Beginn 01.08.2023 erteilt. Die Schule hat ihren Sitz in Wolfen,
Windmühlenstraße 04.
Ebenfalls mit Beginn des SJ 2023/2024 hat die Freie
Schule Anhalt-Bitterfeld (Grundschule) ihren Betrieb aufgenommen. Die
Räumlichkeiten dieser Schule befinden sich in Wolfen, Hauptstraße 01. Die
Schule wird sich und ihr Konzept in der Sitzung des Bildungs- und
Sportausschusses am 28.11.2023 vorstellen.
Beide Schulen werden Bestandteil der nächsten
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sein.
3. Mit
Beginn des SJ 2023/2024 konnten die Containermodule an der FöS (G) Schule
an der Kastanie in Bitterfeld noch nicht aufgestellt werden.
Es war daher notwendig, für einen befristeten
Zeitraum ein Ausweichquartier für die Beschulung von mindestens 3 Klassen zu
schaffen.
Die Außenstelle wurde am Standort in Wolfen,
Damaschkestraße 4, errichtet.
Hinsichtlich der Errichtung dieser Außenstelle
war eine Genehmigung des Landesschulamtes erforderlich. Aufgrund einer
Antragstellung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde die Genehmigung durch
das LSchA mit Schreiben vom 13. Juli 2023 für den Zeitraum 01.08.2023 bis
31.01.2024 erteilt.
Sollte der Rückzug an den Hauptstandort bis zum Termin
31.01.2024 nicht eingehalten werden können, muss eine Verlängerung beim LSchA
erfolgen.
Der FB Bau teilte Frau
Treffkorn zum aktuellen baulichen Sachstand Folgendes mit:
−
am 16.08.2023 wurde die Baugenehmigung erteilt,
−
am 21.08.2023 hat der Vergabeausschuss der
Einleitung einer Freihändigen Vergabe für die Tiefbauarbeiten zugestimmt,
−
nach aktuellen Bauzeitenplan (ohne
Schlechtwetter) wird das Modulbaugebäude voraussichtlich Anfang März 2024
fertiggestellt,
−
danach erfolgt der Bau/die Gestaltung der
Außenanlagen (u. a. Rollstuhlrampen, Wege),
−
nach behördlicher Prüfung und Gesamtabnahme
kann die Inbetriebnahme frühestens Anfang Mai 2024 erfolgen.
4. Am
11.07.2023 gab es einen Brand in der FöS (L) Erich-Kästner-Schule in
Bitterfeld.
Der Brand ist in der Lehrwohnung im 1. OG der Schule
ausgebrochen.
·
eine Bestandsaufnahme ergab, dass
neben der völlig zerstörten Lehrwohnung auch weitere Räume und Flure in
Mitleidenschaft gezogen wurden,
·
die in der Nähe des Brandherdes
liegenden drei Zimmer (Lehrerzimmer, Sekretariat und Schulleiterzimmer) sind
verrußt und gegenwärtig nicht nutzbar,
·
die unmittelbar unter der Lehrküche
liegenden Räume im Erd- und Kellergeschoss haben Löschwasserschäden
davongetragen.
·
der Unterricht in der
Erich-Kästner-Schule konnte nach den Schulferien starten,
·
Flure und Räume wurden gereinigt und
neu gemalert. Das Löschwasser wurde abgepumpt und die Flächen gereinigt. Die
verschiedenen Wartungsfirmen haben zum größten Teil ihre Arbeiten abgeschlossen
und die technischen Anlagen wieder in Betrieb genommen. Dazu zählt
beispielsweise die Brandmeldeanlage oder auch die Einbruchmeldeanlage.
·
Die zerstörte Lehrwohnung braucht
eine Grundsanierung. Dafür ist eine Planung erforderlich, die gegenwärtig
läuft. Danach werden Firmen für die Umsetzung der Sanierung beauftragt.
·
Zu den Kosten kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nichts Konkretes gesagt werden.
5. In der
letzten Ausschusssitzung hatte die Verwaltung Ausführungen zur
Unterrichtsversorgung an den Förderschulen im LK Anhalt-Bitterfeld gemacht. Im
Ergebnis dessen hatte Frau Zoschke darum gebeten, dass sich der Landrat
schriftlich gegenüber dem zuständigen Ministerium für eine Verbesserung
einsetzt.
Dies ist durch den Landkreis Ende Juli 2023 mit
einem entsprechenden Schreiben an die Bildungsministerin, Frau Feußner,
erfolgt.
Eine Abfrage zur Unterrichtsversorgung beim
Bildungsministerium zum Beginn des SJ 2023/ 2024 an den Schulen im LK
Anhalt-Bitterfeld hat Folgendes ergeben (Mitteilung MB vom 23.08.2023):
−
Grundschulen 96,5
%
- Sekundarschulen 89,0
%
- Gemeinschaftsschulen 100,5
%
- Gymnasien 101,5
%
- Förderschulen 93,7
%
- Berufsbildende Schulen 98,8
%
- LK Anhalt-Bitterfeld insgesamt: 95,8
% (Land Sachsen-Anhalt: 95,8%)
Diese
Zahlen sind wie immer nur eine Momentaufnahme. Die Zahl der
Unterrichtsversorgung verändert sich kontinuierlich durch gelingende
Einstellungen, Erkrankungen, Rückkehr aus Elternzeit usw.
6. Für
die IKT-Richtlinie hat der LK Anhalt-Bitterfeld 11
Zuwendungsbescheide für folgende Schulen erhalten:
1.
Berufsbildende Schulen
Anhalt-Bitterfeld 58.000,00
€
2.
Gymnasium Francisceum Zerbst 52.840,00 €
3.
GmS "J. F. Walkhoff"
Gröbzig 56.000,00
€
4.
FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule
Köthen 57.090,00 €
5.
FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst 58.000,00 €
6.
Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen 57.640,00 €
7.
FöS (G) Schule an der Kastanie
Bitterfeld 57.870,00 €
8.
FöS (L) Erich-Kästner-Schule
Bitterfeld 57.480,00 €
9.
Ludwigsgymnasium Köthen 49.640,00
€
10.
GmS Muldenstein 53.725,00
€
11.
Sekundarschule Roitzsch 56.400,00
€
Gesamtsumme: 614.685,00 €
Die Fördersummen entsprechen der Antragstellung.
Die Vergabe der
Fördermittel erfolgte durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) im Rahmen eines
Punktesystems. Die Mindestpunktzahl beläuft sich auf 310 Punkte. 4 Schulen sind
noch auf einer sogenannten Warteliste, diese haben jeweils 305 Punkte.
Sollten noch Fördermittel
aufgestockt werden, würden folgende Schulen ggf. berücksichtigt werden können:
12. Sekundarschulen am Burgtor Aken (Elbe) 48.440,00 €
13. Europagymnasium “Walther Rathenau“ Bitterfeld 49.500,00 €
14. Sekundarschule "An der Rüsternbreite" Köthen 31.880,00 €
15. Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen 17.140,00 €
Die Fördermittel für die Sekundarschule
„Helene Lange“ in Bitterfeld wurden aufgrund der nicht erreichten
Mindestpunktzahl gänzlich abgelehnt.
7 Schulen haben leider kein
Konzept vorgelegt, sodass ein Fördermittelantrag nicht gestellt werden konnte.
Die Fördermittel wurden für
das Haushaltsjahr 2023 bewilligt.
Der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld hat eine Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2024
beim Zuwendungsgeber beantragt, da eine Umsetzung im Jahr 2023 finanziell als
auch zeitlich nicht realisierbar ist. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamt
liegt noch nicht vor.
Für das Förderprogramm
der IB „Mobile Videokonferenzsysteme“ wurde ein Antrag für alle Schulen gestellt.
Dieser befindet sich noch in der Prüfungsphase.
Hier entfällt auf dem LK
Anhalt-Bitterfeld eine Gesamtfördersumme von 633.133,97 €, welche durch den LK
Anhalt-Bitterfeld abgefordert wurde.
Die Aufteilung der
finanziellen Mittel auf die einzelnen Schulen wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.
7. Durch
die Stadt Sandersdorf-Brehna wurde der LK Anhalt-Bitterfeld mit
Schreiben vom 17.07.2023 darüber informiert, dass der Stadtrat der Stadt
Sandersdorf-Brehna in seiner Sitzung am 10.07.2023 die Namensgebung für die GS
Sandersdorf beschlossen hat. Die Grundschule wurde umbenannt in die GS
Sandersdorf „Am Wäldchen“.
Die Namensgebung wird im Rahmen einer Feierlichkeit zum
30-jährigen Bestehen der Grundschule am 01.09.2023 erfolgen.
Die Namensgebung wird bei der nächsten Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes der allgemeinbildenden Schulen Berücksichtigung finden.
8. Auch
für das SJ 2023/2024 konnten sich wieder Kita´s und Schulen (Klassenstufen 1 -
4) für die Teilnahme an dem EU-Schulobstprogramm bewerben.
Von den Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld
hat sich die FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen für eine
Teilnahme beworben.
Als Durchführungszeitraum ist der 05.09.2023 bis 20.06.2024
vorgesehen. Teilnehmen könnten 75 Schüler(innen), die in der Primarstufe der
Schule (1. bis 4. Klasse) beschult werden.
An drei Tagen in der Woche sollen mind. 2 verschiedene
Sorten Obst und Gemüse durch den zugelassenen Lieferanten geliefert werden.
Auch die FöS (G)
Angelika-Hartmann-Schule in Köthen hat einen Antrag auf
Teilnahme am Schulobstprogramm gestellt. Einmal pro Woche sollen 36 SuS dieser
Schule mit Obst und Gemüse sowie Schulmilch versorgt werden.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wollte Herr
Loth wissen, wie es zum jetzigen Zeitpunkt um die Bestandsfähigkeit der
Grundschule in Görzig steht.
Die Grundschule Görzig ist aus jetziger Sicht auch
im nächsten Schuljahr 2024/2025 bestandsfähig. Die Grundschulen Görzig und
Radegast haben einen gemeinsamen Schulbezirk, wobei die GS Radegast
(Hauptstandort) und die GS Edderitz (Nebenstandort) eines Schulverbundes
bilden, so Frau Pfalzgraf.
Frau Zoschke hinterfragte, ob es bei der
Beschulung der Fünftklässler aus der Grundschule Holzweißig an der Sekundarschule
"Helene Lange" in Bitterfeld weiterhin Probleme gibt.
Frau Pfalzgraf äußerte sich dahingehend, dass vereinzelt Eltern Ausnahmeanträge beim LSchA
zur Beschulung an der Sekundarschule Roitzsch gestellt haben. Eine
entsprechende Übersicht wird der Niederschrift beifügt (Anlage à Heike).
Zur Nachfrage von Frau Vogel, ob der Landkreis bei den Schulen die keinen Antrag auf Fördermittel über die IKT-Förderrichtlinie gestellt haben, Einfluss ausüben kann, wurde ausführlich debattiert. Schlussendlich kam ein definitives Nein raus.