Frau Treffkorn informierte wie folgt:

 

1.   Die Grundschule in Görzig unterschreitet im SJ 2023/2024 die Mindestschülerzahl gemäß § 19 Abs. 1 SEPl-VO 2022 von 15 SuS in der Anfangsklasse.

Dies wurde durch den Schulträger gemäß § 20 Abs. 2 SEPl-VO 2022 beim Landesschulamt (LSchA) angezeigt.

 

2.   Dem Diakonieverein e. V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen wurde durch das LSchA die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule als Ersatzschule mit Beginn 01.08.2023 erteilt. Die Schule hat ihren Sitz in Wolfen, Windmühlenstraße 04.

 

Ebenfalls mit Beginn des SJ 2023/2024 hat die Freie Schule Anhalt-Bitterfeld (Grundschule) ihren Betrieb aufgenommen. Die Räumlichkeiten dieser Schule befinden sich in Wolfen, Hauptstraße 01. Die Schule wird sich und ihr Konzept in der Sitzung des Bildungs- und Sportausschusses am 28.11.2023 vorstellen.

 

Beide Schulen werden Bestandteil der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sein.

 

3.   Mit Beginn des SJ 2023/2024 konnten die Containermodule an der FöS (G) Schule an der Kastanie in Bitterfeld noch nicht aufgestellt werden.

Es war daher notwendig, für einen befristeten Zeitraum ein Ausweichquartier für die Beschulung von mindestens 3 Klassen zu schaffen.

Die Außenstelle wurde am Standort in Wolfen, Damaschkestraße 4, errichtet.

Hinsichtlich der Errichtung dieser Außenstelle war eine Genehmigung des Landesschulamtes erforderlich. Aufgrund einer Antragstellung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde die Genehmigung durch das LSchA mit Schreiben vom 13. Juli 2023 für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.01.2024 erteilt.

Sollte der Rückzug an den Hauptstandort bis zum Termin 31.01.2024 nicht eingehalten werden können, muss eine Verlängerung beim LSchA erfolgen.

 

Der FB Bau teilte Frau Treffkorn zum aktuellen baulichen Sachstand Folgendes mit:

 

         am 16.08.2023 wurde die Baugenehmigung erteilt,

         am 21.08.2023 hat der Vergabeausschuss der Einleitung einer Freihändigen Vergabe für die Tiefbauarbeiten zugestimmt,

         nach aktuellen Bauzeitenplan (ohne Schlechtwetter) wird das Modulbaugebäude voraussichtlich Anfang März 2024 fertiggestellt,

         danach erfolgt der Bau/die Gestaltung der Außenanlagen (u. a. Rollstuhlrampen, Wege),

         nach behördlicher Prüfung und Gesamtabnahme kann die Inbetriebnahme frühestens Anfang Mai 2024 erfolgen.

 

4.   Am 11.07.2023 gab es einen Brand in der FöS (L) Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld.

Der Brand ist in der Lehrwohnung im 1. OG der Schule ausgebrochen.

 

·         eine Bestandsaufnahme ergab, dass neben der völlig zerstörten Lehrwohnung auch weitere Räume und Flure in Mitleidenschaft gezogen wurden,

·         die in der Nähe des Brandherdes liegenden drei Zimmer (Lehrerzimmer, Sekretariat und Schulleiterzimmer) sind verrußt und gegenwärtig nicht nutzbar,

·         die unmittelbar unter der Lehrküche liegenden Räume im Erd- und Kellergeschoss haben Löschwasserschäden davongetragen.

·         der Unterricht in der Erich-Kästner-Schule konnte nach den Schulferien starten, 

·         Flure und Räume wurden gereinigt und neu gemalert. Das Löschwasser wurde abgepumpt und die Flächen gereinigt. Die verschiedenen Wartungsfirmen haben zum größten Teil ihre Arbeiten abgeschlossen und die technischen Anlagen wieder in Betrieb genommen. Dazu zählt beispielsweise die Brandmeldeanlage oder auch die Einbruchmeldeanlage.

·         Die zerstörte Lehrwohnung braucht eine Grundsanierung. Dafür ist eine Planung erforderlich, die gegenwärtig läuft. Danach werden Firmen für die Umsetzung der Sanierung beauftragt.

·         Zu den Kosten kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts Konkretes gesagt werden.

 

5.   In der letzten Ausschusssitzung hatte die Verwaltung Ausführungen zur Unterrichtsversorgung an den Förderschulen im LK Anhalt-Bitterfeld gemacht. Im Ergebnis dessen hatte Frau Zoschke darum gebeten, dass sich der Landrat schriftlich gegenüber dem zuständigen Ministerium für eine Verbesserung einsetzt.

Dies ist durch den Landkreis Ende Juli 2023 mit einem entsprechenden Schreiben an die Bildungsministerin, Frau Feußner, erfolgt.

 

Eine Abfrage zur Unterrichtsversorgung beim Bildungsministerium zum Beginn des SJ 2023/ 2024 an den Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld hat Folgendes ergeben (Mitteilung MB vom 23.08.2023):

 

         Grundschulen                                      96,5 %

-      Sekundarschulen                                 89,0 %

-      Gemeinschaftsschulen                      100,5 %

-      Gymnasien                                        101,5 %

-      Förderschulen                                     93,7 %

-      Berufsbildende Schulen                       98,8 %

 

-      LK Anhalt-Bitterfeld insgesamt:       95,8 % (Land Sachsen-Anhalt: 95,8%)

 

Diese Zahlen sind wie immer nur eine Momentaufnahme. Die Zahl der Unterrichtsversorgung verändert sich kontinuierlich durch gelingende Einstellungen, Erkrankungen, Rückkehr aus Elternzeit usw.

 

6.   Für die IKT-Richtlinie hat der LK Anhalt-Bitterfeld 11 Zuwendungsbescheide für folgende Schulen erhalten:

 

1.    Berufsbildende Schulen Anhalt-Bitterfeld                  58.000,00 €

2.    Gymnasium Francisceum Zerbst                               52.840,00 €

3.    GmS "J. F. Walkhoff" Gröbzig                                   56.000,00 €

4.    FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen       57.090,00 €

5.    FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst                          58.000,00 €

6.    Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen                          57.640,00 €

7.    FöS (G) Schule an der Kastanie Bitterfeld                 57.870,00 €

8.    FöS (L) Erich-Kästner-Schule Bitterfeld                     57.480,00 €

9.    Ludwigsgymnasium Köthen                                      49.640,00 €

10.  GmS Muldenstein                                                     53.725,00 €

11.  Sekundarschule Roitzsch                                          56.400,00 €

 

                                                                            Gesamtsumme:                 614.685,00 €

 

Die Fördersummen entsprechen der Antragstellung.

 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgte durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) im Rahmen eines Punktesystems. Die Mindestpunktzahl beläuft sich auf 310 Punkte. 4 Schulen sind noch auf einer sogenannten Warteliste, diese haben jeweils 305 Punkte.

 

Sollten noch Fördermittel aufgestockt werden, würden folgende Schulen ggf. berücksichtigt werden können:

 

12.  Sekundarschulen am Burgtor Aken (Elbe)                            48.440,00 €

13.  Europagymnasium “Walther Rathenau“ Bitterfeld                49.500,00 €

14.  Sekundarschule "An der Rüsternbreite" Köthen                   31.880,00 €

15.  Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen                      17.140,00 €

 

Die Fördermittel für die Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld wurden aufgrund der nicht erreichten Mindestpunktzahl gänzlich abgelehnt.

7 Schulen haben leider kein Konzept vorgelegt, sodass ein Fördermittelantrag nicht gestellt werden konnte.

Die Fördermittel wurden für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat eine Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2024 beim Zuwendungsgeber beantragt, da eine Umsetzung im Jahr 2023 finanziell als auch zeitlich nicht realisierbar ist. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamt liegt noch nicht vor.

 

Für das Förderprogramm der IB „Mobile Videokonferenzsysteme“ wurde ein Antrag für alle Schulen gestellt. Dieser befindet sich noch in der Prüfungsphase.

Hier entfällt auf dem LK Anhalt-Bitterfeld eine Gesamtfördersumme von 633.133,97 €, welche durch den LK Anhalt-Bitterfeld abgefordert wurde.

 

Die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Schulen wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

7.    Durch die Stadt Sandersdorf-Brehna wurde der LK Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom 17.07.2023 darüber informiert, dass der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna in seiner Sitzung am 10.07.2023 die Namensgebung für die GS Sandersdorf beschlossen hat. Die Grundschule wurde umbenannt in die GS Sandersdorf „Am Wäldchen“.

Die Namensgebung wird im Rahmen einer Feierlichkeit zum 30-jährigen Bestehen der Grundschule am 01.09.2023 erfolgen.

Die Namensgebung wird bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der allgemeinbildenden Schulen Berücksichtigung finden.

 

8.    Auch für das SJ 2023/2024 konnten sich wieder Kita´s und Schulen (Klassenstufen 1 - 4) für die Teilnahme an dem EU-Schulobstprogramm bewerben.

Von den Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld hat sich die FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen für eine Teilnahme beworben.

Als Durchführungszeitraum ist der 05.09.2023 bis 20.06.2024 vorgesehen. Teilnehmen könnten 75 Schüler(innen), die in der Primarstufe der Schule (1. bis 4. Klasse) beschult werden.

An drei Tagen in der Woche sollen mind. 2 verschiedene Sorten Obst und Gemüse durch den zugelassenen Lieferanten geliefert werden.

 

Auch die FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule in Köthen hat einen Antrag auf Teilnahme am Schulobstprogramm gestellt. Einmal pro Woche sollen 36 SuS dieser Schule mit Obst und Gemüse sowie Schulmilch versorgt werden.  

 

Nach den Ausführungen der Verwaltung wollte Herr Loth wissen, wie es zum jetzigen Zeitpunkt um die Bestandsfähigkeit der Grundschule in Görzig steht.

Die Grundschule Görzig ist aus jetziger Sicht auch im nächsten Schuljahr 2024/2025 bestandsfähig. Die Grundschulen Görzig und Radegast haben einen gemeinsamen Schulbezirk, wobei die GS Radegast (Hauptstandort) und die GS Edderitz (Nebenstandort) eines Schulverbundes bilden, so Frau Pfalzgraf.

 

Frau Zoschke hinterfragte, ob es bei der Beschulung der Fünftklässler aus der Grundschule Holzweißig an der Sekundarschule "Helene Lange" in Bitterfeld weiterhin Probleme gibt.

Frau Pfalzgraf äußerte sich dahingehend, dass vereinzelt Eltern Ausnahmeanträge beim LSchA zur Beschulung an der Sekundarschule Roitzsch gestellt haben. Eine entsprechende Übersicht wird der Niederschrift beifügt (Anlage à Heike).

 

Zur Nachfrage von Frau Vogel, ob der Landkreis bei den Schulen die keinen Antrag auf Fördermittel über die IKT-Förderrichtlinie gestellt haben, Einfluss ausüben kann, wurde ausführlich debattiert. Schlussendlich kam ein definitives Nein raus.