Sitzung: 29.08.2023 Bildungs- und Sportausschuss
Einleitend informierte Frau Treffkorn wie
folgt:
In der letzten
Ausschusssitzung wurde über den 1. Entwurf der berufsbildenden
Schulentwicklungsplanung beraten, diskutiert und anschließend dem
Landesschulamt termingerecht übergeben.
Ein Anhörungstermin findet am kommenden Montag
(04.09.2023) statt. Über das Ergebnis der Anhörung wird Frau Treffkorn
in der nächsten Ausschusssitzung informieren.
Mit Schreiben vom 15.06.2023 teilten die BbS
Anhalt-Bitterfeld mit, dass es keine Änderung bei der FS Sozialpädagogik geben
wird. Es wird an der bisherigen Beschulung (Ausbildung mit anschließendem
Praktikum) festgehalten. Im Planentwurf wurde dies bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich des Beteiligungsverfahren lt. § 6 der
SEPl-VO wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die benachbarten
Träger der SEPl, die Eltern- und Schülervertretungen sowie speziell für die
Schulentwicklungsplanung der BbS auch die Sozialpartner und Wirtschaftsverbände
am 20.07.2023 angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 21.08.2023 gebeten.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat von den Städten
und Gemeinden keine Rückmeldungen erhalten, somit wird davon ausgegangen,
dass auch keine Bedenken bestehen.
Keine Einwände zu den dargelegten Planungsabsichten
im 1. Entwurf des SEPl der BbS hat der LK Wittenberg. Jedoch hat sich
der LK Wittenberg zur Aktualisierung der Schulträgervereinbarung bis dato noch
nicht positioniert.
Der Landkreis Jerichower Land, die Stadt
Dessau-Roßlau und der Salzlandkreis haben keine Einwände zu den
dargelegten Planungsabsichten des Schulentwicklungsplanes der BbS
Anhalt-Bitterfeld.
Die Regionale Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg teilte dem Landkreis Folgendes mit:
"In Aufstellung
befindliche Ziele der Raumordnung sind als sonstige Erfordernisse der
Raumordnung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG bei raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen öffentlicher Stellen, Entscheidungen öffentlicher Stellen über die
Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen
oder von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der
Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen, gem. § 4 Abs.
1 ROG in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Derzeit
befinden sich in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Ziele
der Raumordnung in Aufstellung."
Eine gemeinsame Beschulung
verschiedener Ausbildungsberufe einer Berufsgruppe sollte möglich sein. Die
Planung von Bildungsgängen (BG) an Berufsschulstandorten sollte sich grundsätzlich
am Bedarf der Wirtschaft ausrichten und am Markt orientieren.
Bei zentralen Festlegungen
zu Schulstandorten ist nicht nachvollziehbar, dass Landkreise/ kreisfreie
Städte für Azubis, die sie an andere Landkreise/kreisfreie Städte abgeben
(müssen), Gastschulbeitrag zahlen. Hinweis der IHK, dass die sächliche und
räumliche Ausstattung einer Bildungseinrichtung ein entsprechendes Niveau
aufweisen muss und aufgrund des digitalen Wandels, aber auch anderer
Herausforderungen regelmäßiger und kontinuierlicher Verbesserungen bedarf.
Der IHK ist aufgefallen,
dass die Planungsträger unterschiedliche Ausführungen zum Planungszeitraum
machen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld richtet sich nach den Vorgaben des § 22
Abs.4 SchulG LSA. Demnach ist der Schulentwicklungsplan mindestens aller fünf
Jahre fortzuschreiben. Kritisch wird von der IHK die einjährige BFS Technik und
Wirtschaft gesehen sowie die ein- und zweijährige FOS.
Auch wird das BVJ aufgrund
des fehlenden Praxisbezugs eher kritisch gesehen. Hier sollte aus Sicht der IHK
lieber das Instrument der Einstiegsqualifikation oder Einstiegsqualifikation
Plus genutzt werden. Positiv bewertet wurde durch die Industrie- und Handelskammer das Vorhalten von Internatsplätzen.
Die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost
und der FB 80 - Mobilität/ÖPNV/Tourismus und Heimatpflege
(Schülerbeförderung) haben keine Einwände/Anmerkungen zum SEPl der BbS.
Im Anschluss daran übergab Frau
Treffkorn das Wort an Frau Pfalzgraf.
Frau Pfalzgraf informierte zu den Schülerzahlen der
Sekundarschule Ciervisti Zerbst wie folgt:
Bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans für
die allgemeinbildenden Schulen für das SJ 2021/22
wurde eine Gesamtschülerzahl von 537 SuS prognostiziert. Tatsächlich
waren es aber im SJ 2021/22 545 SuS (amtliche Statistik) an der
Sekundarschule Ciervisti Zerbst. Das heißt, es gab eine Differenz von 8 SuS
(10 Schulformwechsler vom Gymnasium).
Prognosezahlen
Gesamtschüler:574 SuS und tatsächliche Schülerzahlen: 544 SuS (amtliche Statistik).
Hieraus
ergibt sich eine tatsächliche Differenz von 30 SuS (6 Schulformwechsler
zum Schuljahresanfang).
SJ 2022 - 1 SuS aus der
Ukraine.
SJ 2023/2024
Voraussichtliche Schüler- und Klassenzahlen -
Mai 2023: 554 SuS und 24 Klassen.
Prognose SEPL für 2023/2024 weist 602 SuS
und 24 Klassen aus (Differenz + 48 SuS, als tatsächlich
beschult).
Ursachenfindung
Differenzen SJ 2022/2023 betreffend
Eine
hohe Abweichung ist hauptsächlich in Klassenstufe 5 zu finden (36 SuS weniger
als prognostiziert).
Gründe:
Gegenüber
der Geburtenerhebung zur SEPl sind in der Klasse 4 des SJ 2021/22 24 SuS
weniger zu verzeichnen gewesen, als zur Geburtenerhebung. Nach der
Geburtenerhebung hätten 200 SuS die Klasse 4 besuchen müssen, tatsächlich waren
es 176 SuS im SJ 2021/22.
Das
tatsächliche Übergangsverhalten der Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen
(GS) im Schulbezirk (SB) der Sekundarschule Ciervisti Zerbst mit Schulformwahl
Sekundaschule zum Schuljahr 2022/2023 lag nur bei 44,07 %. (Schulentwicklungsplanung
56,17 % im LK Anhalt-Bitterfeld) – niedrigstes Übergangsverhalten der letzten 5
Schuljahre.
Übergangsverhalten zur Sekundarschule
der letzten 5 Schuljahre:
2021/2022 zu 2022/2023: 44,07 %
2020/2021 zu 2021/2022: 50,80 %
2019/2020 zu 2020/2021: 49,12 %
2018/2019 zu 2019/2020: 47,02 %
2017/2018 zu 2018/2019: 57,47 % entspricht ein 5-Jahresdurchschnitt: 49,70 %
-
Übergangsverhalten
à enormen Schwankungen unterworfen,
-
keine
Anwahl von GmS und Freien Schulen – im Zerbster Bereich nicht vorhanden, nur
Wegzüge nach der 4. Klasse bzw. Beschulung von SuS aus Dessau-Roßlau festzustellen,
-
Schulformwahl
Sekundarschule abnehmend, Trend zur Schulformwahl Gymnasium und Abgänge an
Förderschulen.
Betrachtung der
Raumsituation
Sekundarschule Ciervisti Zerbst, Standort Zerbst,
Fuhrstraße 40, 29 Unterrichtsräume [14 AUR, 1 TH (2 Felder-Turnhalle),
13 FU] - während der Umbaumaßnahme in der Breite 86 stehen 4 Klassenraumcontainer
zur Verfügung.
In Anwendung eines Raumbedarfsfaktors von 1,5
können derzeit in 33 Unterrichtsräumen 22 Klassen beschult werden.
Prognostisch werden bis zu 23 Klassen zu beschulen
sein.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen am
Nebenstandort in Zerbst, Breite 86, stehen (neu) 38,5 Unterrichtsräume zur
Verfügung.
Diese setzen sich zusammen aus 29 Unterrichtsräumen
am Standort Zerbst, Fuhrstraße 40 und 9,5 Unterrichtsräume am Nebenstandort
Zerbst, Breite 86.
Zur Beschulung von 23 Klassen werden 34,5
Unterrichtsräume benötigt. Diese stehen nach Abschluss der Baumaßnahme zur
Verfügung.
Eine 1 Aula, 1 Bibliothek und 1 Hausaufgabenzimmer
sind an der Schule ebenfalls vorhanden.
Ausführlich informierte Frau Pfalzgraf über
die Auswertung von Schuljahresanfangs- und Schuljahresendstatistiken einzelner
Schulen, insbesondere über die in den Schulen befindlichen Wiederholer sowie zu
Abschlüssen von SuS verlassen haben. Diese Übersicht wird als Anlage der
Niederschrift beigefügt.
Nach Auswertung aller Statistikbögen wird eine
Zusammenfassung für den gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfolgen. Eine
Information erfolgt in einer der nächsten Ausschusssitzungen.
Danach fragte Frau Zoschke u. a. an, ob die
Möglichkeit bestände, für einzelne Schüler, insbesondere bei Schulformwechsel,
herauszufinden, welchen Abschluss diesen tatsächlich erreicht haben (z. B.
Rückkehrer vom Gymnasium an Sekundarschulen), da die Schülerzahlen der
Schulabgänger mit Abgangszeugnis erschreckend sind. Wo werden diese
aufgefangen?
Frau Pfalzgraf teilte hierzu mit, dass derartige
Einzelfälle bzgl. Schulformwechsler aus der Statistik nicht entnommen werden
können. Man kann aus der Statistik lediglich entnehmen, ob ein
Schulformwechsler im jeweiligen Schuljahr die Klasse wiederholt bzw., ob er von
einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder Sekundarschule/Förderschule
kommt.
Die Schulleiter(innen) weisen auf den Datenschutz hin.