Einleitend informierte Frau Treffkorn wie folgt:

 

In der letzten Ausschusssitzung wurde über den 1. Entwurf der berufsbildenden Schulentwicklungsplanung beraten, diskutiert und anschließend dem Landesschulamt termingerecht übergeben.

Ein Anhörungstermin findet am kommenden Montag (04.09.2023) statt. Über das Ergebnis der Anhörung wird Frau Treffkorn in der nächsten Ausschusssitzung informieren.

 

Mit Schreiben vom 15.06.2023 teilten die BbS Anhalt-Bitterfeld mit, dass es keine Änderung bei der FS Sozialpädagogik geben wird. Es wird an der bisherigen Beschulung (Ausbildung mit anschließendem Praktikum) festgehalten. Im Planentwurf wurde dies bereits berücksichtigt.

 

Hinsichtlich des Beteiligungsverfahren lt. § 6 der SEPl-VO wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die benachbarten Träger der SEPl, die Eltern- und Schülervertretungen sowie speziell für die Schulentwicklungsplanung der BbS auch die Sozialpartner und Wirtschaftsverbände am 20.07.2023 angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 21.08.2023 gebeten.

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat von den Städten und Gemeinden keine Rückmeldungen erhalten, somit wird davon ausgegangen, dass auch keine Bedenken bestehen.

Keine Einwände zu den dargelegten Planungsabsichten im 1. Entwurf des SEPl der BbS hat der LK Wittenberg. Jedoch hat sich der LK Wittenberg zur Aktualisierung der Schulträgervereinbarung bis dato noch nicht positioniert.

 

Der Landkreis Jerichower Land, die Stadt Dessau-Roßlau und der Salzlandkreis haben keine Einwände zu den dargelegten Planungsabsichten des Schulentwicklungsplanes der BbS Anhalt-Bitterfeld.

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg teilte dem Landkreis Folgendes mit:

"In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung sind als sonstige Erfordernisse der Raumordnung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen, Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen oder von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen, gem. § 4 Abs. 1 ROG in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Derzeit befinden sich in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg keine Ziele der Raumordnung in Aufstellung."

 

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat noch einmal drauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich im Land Sachsen-Anhalt eine möglichst flächendeckende wohnort- und betriebsnahe Beschulung wünschen, wobei Kreisgrenzen keine Barrieren darstellen sollten.

Eine gemeinsame Beschulung verschiedener Ausbildungsberufe einer Berufsgruppe sollte möglich sein. Die Planung von Bildungsgängen (BG) an Berufsschulstandorten sollte sich grundsätzlich am Bedarf der Wirtschaft ausrichten und am Markt orientieren.

Bei zentralen Festlegungen zu Schulstandorten ist nicht nachvollziehbar, dass Landkreise/ kreisfreie Städte für Azubis, die sie an andere Landkreise/kreisfreie Städte abgeben (müssen), Gastschulbeitrag zahlen. Hinweis der IHK, dass die sächliche und räumliche Ausstattung einer Bildungseinrichtung ein entsprechendes Niveau aufweisen muss und aufgrund des digitalen Wandels, aber auch anderer Herausforderungen regelmäßiger und kontinuierlicher Verbesserungen bedarf.

Der IHK ist aufgefallen, dass die Planungsträger unterschiedliche Ausführungen zum Planungszeitraum machen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld richtet sich nach den Vorgaben des § 22 Abs.4 SchulG LSA. Demnach ist der Schulentwicklungsplan mindestens aller fünf Jahre fortzuschreiben. Kritisch wird von der IHK die einjährige BFS Technik und Wirtschaft gesehen sowie die ein- und zweijährige FOS.

Auch wird das BVJ aufgrund des fehlenden Praxisbezugs eher kritisch gesehen. Hier sollte aus Sicht der IHK lieber das Instrument der Einstiegsqualifikation oder Einstiegsqualifikation Plus genutzt werden. Positiv bewertet wurde durch die Industrie- und Handelskammer das Vorhalten von Internatsplätzen.

 

Die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost und der FB 80 - Mobilität/ÖPNV/Tourismus und Heimatpflege (Schülerbeförderung) haben keine Einwände/Anmerkungen zum SEPl der BbS.

 

Im Anschluss daran übergab Frau Treffkorn das Wort an Frau Pfalzgraf.

 

Frau Pfalzgraf informierte zu den Schülerzahlen der Sekundarschule Ciervisti Zerbst wie folgt:

 

Bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans für die allgemeinbildenden Schulen für das SJ 2021/22 wurde eine Gesamtschülerzahl von 537 SuS prognostiziert. Tatsächlich waren es aber im SJ 2021/22 545 SuS (amtliche Statistik) an der Sekundarschule Ciervisti Zerbst. Das heißt, es gab eine Differenz von 8 SuS (10 Schulformwechsler vom Gymnasium).

 

SJ 2022/2023

Prognosezahlen Gesamtschüler:574 SuS und tatsächliche Schülerzahlen: 544 SuS (amtliche Statistik).

Hieraus ergibt sich eine tatsächliche Differenz von 30 SuS (6 Schulformwechsler zum Schuljahresanfang).

SJ 2022 - 1 SuS aus der Ukraine.

 

SJ 2023/2024 

Voraussichtliche Schüler- und Klassenzahlen - Mai 2023:  554 SuS und 24 Klassen.

Prognose SEPL für 2023/2024 weist 602 SuS und 24 Klassen aus (Differenz + 48 SuS, als tatsächlich beschult).

 

Ursachenfindung

Differenzen SJ 2022/2023 betreffend

 

Eine hohe Abweichung ist hauptsächlich in Klassenstufe 5 zu finden (36 SuS weniger als prognostiziert).

 

Gründe:

Gegenüber der Geburtenerhebung zur SEPl sind in der Klasse 4 des SJ 2021/22 24 SuS weniger zu verzeichnen gewesen, als zur Geburtenerhebung. Nach der Geburtenerhebung hätten 200 SuS die Klasse 4 besuchen müssen, tatsächlich waren es 176 SuS im SJ 2021/22.

 

Das tatsächliche Übergangsverhalten der Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen (GS) im Schulbezirk (SB) der Sekundarschule Ciervisti Zerbst mit Schulformwahl Sekundaschule zum Schuljahr 2022/2023 lag nur bei 44,07 %. (Schulentwicklungsplanung 56,17 % im LK Anhalt-Bitterfeld) – niedrigstes Übergangsverhalten der letzten 5 Schuljahre.

 

Übergangsverhalten zur Sekundarschule der letzten 5 Schuljahre:

 

2021/2022 zu 2022/2023:       44,07 %

2020/2021 zu 2021/2022:       50,80 %

2019/2020 zu 2020/2021:       49,12 %

2018/2019 zu 2019/2020:       47,02 %

2017/2018 zu 2018/2019:              57,47 % entspricht ein 5-Jahresdurchschnitt: 49,70 %

 

Feststellungen:

-          Übergangsverhalten à enormen Schwankungen unterworfen,

-          keine Anwahl von GmS und Freien Schulen – im Zerbster Bereich nicht vorhanden, nur Wegzüge nach der 4. Klasse bzw. Beschulung von SuS aus Dessau-Roßlau festzustellen,

-          Schulformwahl Sekundarschule abnehmend, Trend zur Schulformwahl Gymnasium und Abgänge an Förderschulen.

 

Betrachtung der Raumsituation

 

Sekundarschule Ciervisti Zerbst, Standort Zerbst, Fuhrstraße 40, 29 Unterrichtsräume [14 AUR, 1 TH (2 Felder-Turnhalle), 13 FU] - während der Umbaumaßnahme in der Breite 86 stehen 4 Klassenraumcontainer zur Verfügung.

In Anwendung eines Raumbedarfsfaktors von 1,5 können derzeit in 33 Unterrichtsräumen 22 Klassen beschult werden.

 

Prognostisch werden bis zu 23 Klassen zu beschulen sein.

 

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen am Nebenstandort in Zerbst, Breite 86, stehen (neu) 38,5 Unterrichtsräume zur Verfügung.

 

Diese setzen sich zusammen aus 29 Unterrichtsräumen am Standort Zerbst, Fuhrstraße 40 und 9,5 Unterrichtsräume am Nebenstandort Zerbst, Breite 86.

Zur Beschulung von 23 Klassen werden 34,5 Unterrichtsräume benötigt. Diese stehen nach Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.

 

Eine 1 Aula, 1 Bibliothek und 1 Hausaufgabenzimmer sind an der Schule ebenfalls vorhanden.

 

Ausführlich informierte Frau Pfalzgraf über die Auswertung von Schuljahresanfangs- und Schuljahresendstatistiken einzelner Schulen, insbesondere über die in den Schulen befindlichen Wiederholer sowie zu Abschlüssen von SuS verlassen haben. Diese Übersicht wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Nach Auswertung aller Statistikbögen wird eine Zusammenfassung für den gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfolgen. Eine Information erfolgt in einer der nächsten Ausschusssitzungen.

 

Danach fragte Frau Zoschke u. a. an, ob die Möglichkeit bestände, für einzelne Schüler, insbesondere bei Schulformwechsel, herauszufinden, welchen Abschluss diesen tatsächlich erreicht haben (z. B. Rückkehrer vom Gymnasium an Sekundarschulen), da die Schülerzahlen der Schulabgänger mit Abgangszeugnis erschreckend sind. Wo werden diese aufgefangen?

 

Frau Pfalzgraf teilte hierzu mit, dass derartige Einzelfälle bzgl. Schulformwechsler aus der Statistik nicht entnommen werden können. Man kann aus der Statistik lediglich entnehmen, ob ein Schulformwechsler im jeweiligen Schuljahr die Klasse wiederholt bzw., ob er von einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder Sekundarschule/Förderschule kommt.

Die Schulleiter(innen) weisen auf den Datenschutz hin.