Sitzung: 31.08.2023 Kreis- und Finanzausschuss
Frau Zerrenner fragte bzgl. des Brandes in der
Erich-Kästner-Schule, ob die Schäden behoben wurden, die Ursache bekannt ist
und der Schadensbetrag wirklich im sechsstelligen Bereich liegt?
Herr Grabner antwortete, dass der
Schaden derzeit noch behoben und voraussichtlich bis zum nächsten Jahr andauern
wird. Der betroffene Bereich ist vom Schulbetrieb abgetrennt.
Ursache war höchstwahrscheinlich ein Brand in der Lehrküche durch den dort
eingebauten Herd.
Weiter fragte Frau Zerrenner,
wie und ob der Landkreis überprüft, ob die Gelder an ukrainische Flüchtlinge
gehen, die im Landkreis wirklich wohnen und nicht nur eine Meldeadresse haben?
Herr Böddeker antwortete, dass Postadressen nicht
ausreichend seien, allerdings gibt es für Flüchtlinge keine Aufenthaltspflicht,
dies wird auch nicht kontrolliert.
Herr Roi fragte bzgl. der über die KomBA versicherte
Ukrainer zur Problematik mit Fahrzeugen (z.B. ist in Sachsen die Versicherung
nach einem Jahr ausgelaufen), ob die Fahrzeugversicherung verlängert wird?
Herr Roi fragte, ob es ausgeschlossen sei, dass sich
ukrainische Flüchtlinge in verschiedenen Landkreisen anmelden können? Sind die
Daten im Bereich der KomBA verknüpft? Ist es gesetzlich geregelt, dass sich
gemeldete Flüchtlinge im Land aufhalten müssen?
Herr Böddeker antwortete, dass sich
Empfänger von Leistungen nach SGB II grundsätzlich außerhalb des Landes
aufhalten dürfen, sie müssen nur ihren gewöhnlichen Wohnort hier haben. Es gibt
keine Rechtsgrundlage für eine Kontrolle, wo sich jemand aufhält.
Frau Wohmann ergänzte, dass ukrainische Leistungsbezieher
im SGB II einer Meldepflicht unterliegen. Verlassen sie ihren Wohnort, müssen
sie Urlaub beantragen. Mit anderen Jobcentern ist man nicht verknüpft, aber ein
Leistungsmissbrauch sei hier ausgeschlossen, denn es müssen alle Dokumente bei
der Anmeldung vorlegt werden. Damit wird bescheinigt, wo sie Leistungen
beziehen und sich aufhalten.
Herr Krüger sagte,
dass es sich nach der Regelung der Erreichbarkeitsanordnung richtet (SGB II, §
7, Abs. 4a), d. h. alle Bezieher des SGB II sind verpflichtet, sich im zeit-
und ortsnahen Bereich aufzuhalten, dürfen diesen mit Genehmigung des Jobcenters
verlassen (grundsätzlich kalenderjährlich für einen Zeitraum von bis zu max. 3
Monaten); sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld haben.
Herr Roi fragte,
wenn sich z. B. ein Wohnungsunternehmen an den Landkreis wendet, dann würde
dieser den konkreten Verdachtsfällen nachgehen, oder fehlt hierfür das
Personal?
Weiter fragte Herr Roi, da die Daten der Jobcenter nicht miteinander
verknüpft sind, was der Gesetzgeber gegen Datenmissbrauch unternimmt?
Herr Böddeker
erwiderte, dass z. B. bei der Ausländerbehörde die Ausländer erfasst sind und
die Daten der Ausländerbehörden verknüpft sind. Das Jobcenter überprüft dann
den Aufenthalt – hier kann jeder nur einen Aufenthaltsnachweis haben, nicht
mehrere in verschiedenen Landkreisen oder Städten. Dieser muss vorgelegt
werden, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Herr Krüger
ergänzte, dass das Jobcenter Hinweisen per Außendienst nachgeht, u. a. durch
Inaugenscheinnahme von gemeldeten Adressen. Sollte ein Wohnungsunternehmen
Zweifel am Aufenthalt haben, kann dies dem Jobcenter gemeldet werden und es
wird dem nachgegangen.
Natürlich müssen Antragsteller durch Aufenthaltstitelvorlage als auch
durch Meldebescheinigungen nachweisen, dass sie hier gemeldet sind, somit wird
versucht, Missbrauch auszuschließen.
Herr Roi sagte, dass
es unter Landrat Schulze eine Arbeitsgruppe und monatliche Berichterstattungen
über die Frage der Verteilung gab, ob und in welchen Kommunen wie viele
Asylbewerber (jetzt auch noch Ukrainer) untergebracht sind. Es wurde auch
darauf geachtet, dass die Verteilung im Landkreis ausglichen ist. Herr Roi
bat darum, eine aktuelle Liste auszureichen. Auch bat er um Aufstellung einer
aktuellen Schätzung des Landkreises, wie viele Menschen im Asylbereich noch
aufgenommen werden müssen.
Herr Grabner
sicherte eine Zuarbeit zu.
Herr Kalisch fragte
bzgl. der Fahrbahnmarkierung auf der Parsevalstraße in Bitterfeld an, ob diese
erneuert werden könnte, da sie kaum noch zu erkennen sei?
Herr Grabner sagte,
dass diese geprüft und zu Protokoll gegeben wird.
Herr Urban fragte,
wie weit der Sanierungsstand der Krondorfer Turnhalle ist und wann die Vereine
wieder dort trainieren können?
Herr Grabner antwortete, dass auch die Vereine den Trainingsbetrieb
wieder aufnehmen können, Schulsport ist bereits mit Beginn des Schuljahres
wieder möglich. Die einzige Einschränkung ist die Nutzung der Tribüne, diese
wird voraussichtlich auch nicht 2024 erfolgen können, da es hier zu viel
Sanierungsstau in den in Kreisträgerschaft befindlichen Schulen gibt und diese
vorerst Priorität haben. Ab 2025 soll die weitere Sanierung vollzogen werden
bzw. wird versucht, Fördermittel zu generieren. Sollte dies gelingen, kann ggf.
eher begonnen werden.
Herr Kalisch sagte,
dass die Volleyballmannschaft nunmehr in der Bundesliga spielt und sie Probleme
haben, ordentliche Punktspiele durchzuführen. Es sei sehr schade, wenn erst
2025 mit der weiteren Sanierung begonnen werden könne.
Herr Grabner
antwortete, dass ohne Fördermittel vor 2025 nichts passieren würde, es sei
denn, die Stadt Bitterfeld-Wolfen würde den Landkreis bei der Sanierung
finanziell unterstützen.
Herr Hennicke fragte
zu der Verbreitung der Falschmeldungen in den sozialen Medien bzgl. eines
Flüchtlingsheimes, welche Möglichkeiten der Landkreis hat, hiergegen juristisch
vorzugehen?
Herr Grabner stellte
in Frage, ob tatsächlich der Landkreis bezichtigt wurde, hier eine
Asylunterkunft zu errichten oder ob es nur pauschal verbreitet wurde. Dies
müsste geprüft werden. Weiter müsste eine entsprechende Person identifizierbar
sein, was schwierig sein dürfte.
Es gab keine weiteren Fragen.