Herr Urban wies darauf hin, dass bei den finanziellen Auswirkungen die Mittelsperre von 10% aufgeführt ist. Wenn wir uns Recht schaffen sind wir verpflichtet, das Geld zu zahlen. Somit ist die Mittelsperre nicht zweckentsprechend. Diese sollte aufgehoben werden.

Weiterhin hat die Veränderung die Folge, dass der Leiter weiterhin 100 Euro bekommt und der Stellvertreter 60 Euro. Woraus wird der Stellvertreter akquiriert? Aus den Sachgebietsleitern? Wer ist der Stellvertreter?

Herr Donath erklärte, dass es nur 1-mal gezahlt wird. Weiterhin bekommt der Fachdienstleiter die 100 Euro und der Stellvertreter 60 Euro.

Er erklärte, dass es einen stellvertretenden Fachdienstleiter gibt und die Sachgebietsleiter sind extra.

Herr Urban fragte, ob beim Stellvertreter Doppelzahlungen ausgeschlossen sind.

Ist es nicht motivierender, dem Stellvertreter 10 Euro mehr zu zahlen? Er würde einen Änderungsantrag stellen, dass ein Stellvertreter 10 Euro mehr bekommt als ein Sachgebietsleiter, weil er mehr Verantwortung und somit einen Anreiz hat, die Führung zu übernehmen.

Herr Donath erklärte, dass es grundsätzlich möglich wäre, mehr zu zahlen. Es gibt im Bereich Katastrophenschutz die Kommunalentschädigungssatzung und dort ist festgelegt, wieviel eine Funktion erhalten kann, ohne dass man durch die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden. Man richtet sich an die Sätze der Kommunalen Entschädigungsverordnung.

Herr Grabner gab zu bedenken, dass man sich in der Konsolidierung befindet.

Herr Urban fragte, ob man mit den 60 Euro tatsächlich an der Obergrenze liegt.

Herr Donath bestätigte dies, worauf Herr Urban seinen Antrag zurückzog.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Satzung. Unter §1 Abs. 2a) und b) steht jeweils „Brandschutz I und II“. Er gab den Hinweis, die römische Eins zu korrigieren.

 

Die BV/0804/2023 einschließlich der Korrektur wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.