Herr Grabner sagte, dass man darüber diskutieren könnte, ob diese Erhöhung rückwirkend oder ab 01.09. oder 01.10.2023 vollzogen wird. Es würden dann alle Honorarkräfte noch einmal neu berechnet und die Vergütung nachbezahlt werden.

Herr Urban sagte, dass der Kultur- und Tourismusausschuss empfohlen hat, die Erhöhung rückwirkend zu veranlassen, er würde dem Ausschuss gerne folgen. Er fragte, ob die Honorargebühren Auswirkungen auf die Lehramtsgebühren haben?
Herr Grabner sagte, dass dies derzeit nicht der Fall sei, aber perspektivisch müsse es geprüft werden und die Gebühren würden dann wahrscheinlich erhöht werden. Die Satzung müsste dann entsprechend angepasst werden.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Die BV/0813/2023 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.