Sitzung: 29.08.2023 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Vorlage: BV/0809/2023
Herr Hennicke erteilt
Frau Wille das Wort. Frau Wille berichtet über das LEADER-Management. Beim
LEADER-Management handelt es sich um EU-Fördermittel und dies bereits in der 3.
Förderperiode. Die letzte Förderperiode ging von 2014 – 2022. Im Juni 2023 sind
die Förderrichtlinien herausgekommen, sodass nun der Antrag für die Übernahme
der Trägerschaft des Managements gestellt werden kann. Das Management wird mit
Fördermittel von circa 90% gefördert. Dem Landkreis bleibt eine
Eigenbeteiligung von 10%. Insgesamt handelt es sich um Aufwendungen in Höhe von
1.010.000 €. Für den Landkreis fallen somit Eigenmittel in Höhe von 101.000 €
an.
Da es sich bei LEADER um eine freiwillige Aufgabe handelt, bedarf es für
die Übernahme der Trägerschaft eines Kreistagsbeschlusses.
Herr Sonnenberger fügt noch hinzu,
dass es beim LEADER Zeitraum der LEADER Region Anhalt um Zuschüsse in Höhe von
11,2 Millionen € geht. In den letzten zwei Förderperioden wurden sehr gute
Erfahrungen gemacht, dass sehr viele Projekte in der LEADER Region (vor allem
im ländlichen Raum) umgesetzt werden konnten.
Herr Hennicke möchte wissen, wie
die Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten des Landkreises sind.
Frau Wille antwortet darauf, dass in ihrem
Aufgabenreich die Betreuung der LEADER - Aktionsgruppe Anhalt liegt. Dort ist
die Ausstattung des Managements nach dem Kreistagsbeschluss und im Anschluss
die Überwachung des Managements angesiedelt. Der Landkreis ist in der LEADER -
Aktionsgruppe Anhalt stimmberechtigtes Mitglied für die Projektauswahl, so dass
es kein Problem darstellt, welche Projekte gefördert werden.
Herr Olenicak regt an, eine
Aufschlüsselung über bisherige Projekte, Kosten zu erstellen, um einen Einblick
zu erhalten, welche Projekte bereits gefördert worden und welche Kosten sind
dabei entstanden.
Herr Sonnenberger, weist darauf hin,
dass es regelmäßig Berichte über Projekte gibt. Zum Abschluss jeder LEADER
Periode wird eine detaillierte Broschüre in Umlauf gebracht, wo man sich
informieren kann.
Herr Schild fragt nach, ob die Förderung im Grundbuch
eingetragen wird.
Herr Sonnenberger antwortet darauf,
dass kein Grundbesitz erworben wird. Die Fördermittel werden über die
Landesverwaltung, die Investitionsbank oder das ALF verteilt. Die Mehrheit
aller Fördermittel sind bisher an gemeinnützige Organisationen hauptsächlich
Vereine und Kommunen gegangen. Privatpersonen sind auch möglich. Diese bekommen
eine Projektförderung mit einer Förderhöhe von max. 50.000 €.
Abstimmung BV/0809/203: Ja – Stimmen: 4 Stimmen
Nein – Stimmen: 1 Stimme
Der Antrag ist mehrheitlich beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt kann geschlossen werden.