Herr Hennicke erteilt Frau Wille das Wort. Frau Wille berichtet über das LEADER-Management. Beim LEADER-Management handelt es sich um EU-Fördermittel und dies bereits in der 3. Förderperiode. Die letzte Förderperiode ging von 2014 – 2022. Im Juni 2023 sind die Förderrichtlinien herausgekommen, sodass nun der Antrag für die Übernahme der Trägerschaft des Managements gestellt werden kann. Das Management wird mit Fördermittel von circa 90% gefördert. Dem Landkreis bleibt eine Eigenbeteiligung von 10%. Insgesamt handelt es sich um Aufwendungen in Höhe von 1.010.000 €. Für den Landkreis fallen somit Eigenmittel in Höhe von 101.000 € an.  

Da es sich bei LEADER um eine freiwillige Aufgabe handelt, bedarf es für die Übernahme der Trägerschaft eines Kreistagsbeschlusses.

Herr Sonnenberger fügt noch hinzu, dass es beim LEADER Zeitraum der LEADER Region Anhalt um Zuschüsse in Höhe von 11,2 Millionen € geht. In den letzten zwei Förderperioden wurden sehr gute Erfahrungen gemacht, dass sehr viele Projekte in der LEADER Region (vor allem im ländlichen Raum) umgesetzt werden konnten.

Herr Hennicke möchte wissen, wie die Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten des Landkreises sind.

Frau Wille antwortet darauf, dass in ihrem Aufgabenreich die Betreuung der LEADER - Aktionsgruppe Anhalt liegt. Dort ist die Ausstattung des Managements nach dem Kreistagsbeschluss und im Anschluss die Überwachung des Managements angesiedelt. Der Landkreis ist in der LEADER - Aktionsgruppe Anhalt stimmberechtigtes Mitglied für die Projektauswahl, so dass es kein Problem darstellt, welche Projekte gefördert werden.  

Herr Olenicak regt an, eine Aufschlüsselung über bisherige Projekte, Kosten zu erstellen, um einen Einblick zu erhalten, welche Projekte bereits gefördert worden und welche Kosten sind dabei entstanden.

Herr Sonnenberger, weist darauf hin, dass es regelmäßig Berichte über Projekte gibt. Zum Abschluss jeder LEADER Periode wird eine detaillierte Broschüre in Umlauf gebracht, wo man sich informieren kann.

Herr Schild fragt nach, ob die Förderung im Grundbuch eingetragen wird.

Herr Sonnenberger antwortet darauf, dass kein Grundbesitz erworben wird. Die Fördermittel werden über die Landesverwaltung, die Investitionsbank oder das ALF verteilt. Die Mehrheit aller Fördermittel sind bisher an gemeinnützige Organisationen hauptsächlich Vereine und Kommunen gegangen. Privatpersonen sind auch möglich. Diese bekommen eine Projektförderung mit einer Förderhöhe von max. 50.000 €.

 

 Abstimmung BV/0809/203:   Ja – Stimmen:       4 Stimmen

                                                 Nein – Stimmen:    1 Stimme 

 

Der Antrag ist mehrheitlich beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt kann geschlossen werden.