Herr Hennicke erteilt Frau Pforte das Wort. Frau Pforte informiert die Anwesenden über den aktuellen Stand der Planung zum sachlichen Teilplan Windenergie 2027 in der Region Anhalt Bitterfeld. Im Juli 2022 wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom Bund beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass unter anderem das Land Sachsen-Anhalt 2,2% seiner Fläche für die Windenergienutzung bereitstellen soll. Die regionale Planungsgemeinschaft hat zeitnah ihre Arbeit begonnen, da die erneuerbaren Energien von der Industrie nachgefragt werden und auch den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden soll, finanzielle Vorteile aus der Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen zu ziehen. Es gibt einen sachlichen Teilplan aus 2018, darin sind vorrangig Eignungsgebiete enthalten, die den Ausschluss der Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete vorsehen. Es hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden, dass ab sofort nur noch Positivplanungen stattfinden und die Vorranggebiete in den Regionalplänen festgelegt werden sollen, die dafür sorgen das vorrangig Windenergieanlagen in den Bereich gebaut werden dürfen und andere raumbedeutsame Anlagen dort ausgeschlossen sind. Die Auswahlkriterien vom letzten Plan (19 Ausschlusskriterien) wurden herangezogen um den neuen Plan vorzubereiten. Es erfolgten dann Abfragen bei den unteren Behörden, Ministerien und Fachbehörden.

Von den 176 Trägern öffentlicher Belange wurden 83 Stellungnahmen abgegeben. Die allermeisten Stellungnahmen sind Einwendungen von Bürgern aus Bürgerinitiativen und einzelnen Bürgern. Die Proteste richteten sich gegen einzelne Gebiete aber auch gegen den Suchraum. Fachliche Problembereiche sind der Denkmalschutz speziell das UNESCO Weltkulturerbe Gartenreich Dessau-Wörlitz, der Artenschutz, Windenergie im Forst- und Flugsicherung.