Sitzung: 31.08.2023 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0831/2023
Herr Rosenfeldt
erläuterte die Beschlussvorlage, in welcher die Einteilung der
Wahlbereichsanteile in 6 Wahlbereiche vorgeschlagen wird. Aufgrund der Änderung
des Kommunalwahlgesetzes musste reagiert werden, der Gesetzgeber hat den Rahmen
für die Einwohnerzahlen bei den Wahlbereichen verringert von maximal 25 % +/-
auf 20 % +/- und die Basis für die Einwohnerzahlen in den Wahlbereichen wurde
geändert (bis April war die Einwohnerzahlbasis die Datengrundlage des
statistischen Landesamtes, seither aus den Melderegistern der jeweiligen
Gemeinden. Die Wahlbereiche sollten nahezu gleich in der Einwohnerstärke sein
und die örtlichen Verhältnisse sollten berücksichtigt werden. Es gibt andere
Möglichkeiten der Wahlbereichseinteilungen, mögliche Varianten sind
entsprechend in der Vorlage aufgezeigt.
Herr Roi lobte die
umfangreiche und verständliche Beschlussvorlage, vor allem die Ausarbeitung der
verschiedenen Varianten.
Herr Roi beantragte, dass sich der Kreistag der Variante cc) auf Seite 8
mit 4 Wahlbereichen anschließt. Hier bildet die Stadt Bitterfeld-Wolfen einen
eigenen Wahlbereich und wird nicht geteilt. Der Vorschlag mit den 4
Wahlbereichen ist auch derjenige mit der niedrigsten Abweichung – es würde Geld
einsparen, die kleinen Einzelbewerber oder Wählergruppen müssen nur 400
Unterschriften sammeln (keine 600) und hätten es somit einfacher. Unter Kosten-
und Demokratiepolitischen Aspekten wäre diese Variante die beste.
Herr Hennicke
fragte, warum die Verwaltung die 6 Wahlbereiche empfiehlt, während dessen in
allen ausschlaggebenden Punkten die Variante mit dem 4 Wahlbereichen die
bessere wäre? Es erschließt sich nicht die Regionalität als Einwohner der Stadt
Bitterfeld-Wolfen, wenn dann am Ende 2 Wahlbereiche vorherrschen. 4
Wahlbereiche wäre die optimale Variante, es würde keine Gemeinde getrennt
werden, die Wahlbereiche sind ähnlich groß und die Regionalität wäre weiterhin
gegeben.
Herr Wolkenhaar
entgegnete bei der 4-Wahlbereichs-Variante, was es mit Regionalität zu tun
habe, wenn Sandersdorf-Brehna mit Muldestausee oder Raguhn-Jeßnitz in einen
Wahlbereich gesteckt werden, nur damit Bitterfeld-Wolfen zusammenbleiben kann?
Was dies mit Demokratie zu tun habe, erschließt sich Herrn Wolkenhaar nicht.
Hier handelt es sich um eine Bevorteilung von den großen Städten.
Herr Wolkenhaar fragte, warum Holzweißig nicht zu Sandersdorf-Brehna und
Zörbig dazu genommen wurde? Was würde dies an Stimmen bzw. an Wählern
ausmachen?
Herr Rosenfeldt
sagte, dass er die Zahl der Wähler hier nicht benennen kann.
Bei den Varianten lag der Fokus auf der Einwohnerzahl, wie können Varianten
skizziert werden, die annähernd gleich groß sind. Es wurde von jeder Gemeinde
die Einwohnerzahl zum 31.12.2022 laut Melderegister für Ortsteile insgesamt
zugearbeitet. Es müssen dann aus bestimmten anderen Gemeinden Ortsteile rüber
gezogen werden, um dann nicht außerhalb der 20 % zu liegen. Variante 4 ist die
Variante, die alle Gemeindegrenzen berücksichtigt und auch die geringste
Abweichung hat, aber das waren bisher nicht die Grundsätze, nach denen
entschieden wurde.
Herr Rosenfeldt
bezweifelte, dass es zu Kostenersparnissen bei den Stimmzetteln kommen würde,
denn je weniger Wahlbereiche, desto größer werden die Stimmzettel.
Am Ende entscheidet der Kreistag.
Herr Hennicke
fragte, warum die Verwaltung 6 Wahlbereiche empfiehlt, während dessen auf der
anderen Seite in allen Punkten gerade die Variante mit den 4 Wahlbereichen
besser ist? Es erschließt sich ihm nicht, dass man als Einwohner in der Stadt
Bitterfeld-Wolfen 2 Wahlbereiche hat. Er selbst würde auch diesen
Änderungsantrag einbringen.
Herr Rosenfeld
erklärte ausführlich die grundsätzliche Herangehensweise.
Herr Hennicke
fragte, was die Zielsetzung zwischen 4 und 6 Wahlbereichen eher definiert? Er
geht von den 4 Wahlbereichen aus.
Herr Rosenfeld
äußerte, dass es eher dem Vorschlag mit den 4 Wahlbereichen entspricht. Letzten
Endes kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Wahlbereichseinteilung an. Die
Überprüfung der Rechtmäßigkeit hat sich danach zu richten, wie man das
Wahlgebiet in Wahlbereiche einteilt und nicht danach, welche jetzt besser ist.
Herr Sonnenberger
erachtet die Bevorteilung der Stadt Bitterfeld-Wolfen nicht für sinnvoll.
Herr Roi sah hier
keine Bevorteilung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Herr Grabner
erklärte, dass man bei jeder Variante das Für und Wider abgeschätzt hat. Die
Stadt Bitterfeld-Wolfen war bislang die einzige Stadt, die geteilt zur Wahlurne
treten musste.
Man hat sich letzten Endes für die Variante mit 6 Wahlbereichen
entschieden.
Herr Rosenfeld
ergänzte, dass die Einholung von 100 unterstützenden Stimmen für jeden
Wahlbereich gelten.
Der Änderungsantrag von Herrn Roi wurde mehrheitlich mit 3
Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.
Die Vorlage 0831/2023 wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.