Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Herr Rosenfeldt erläuterte die Beschlussvorlage, in welcher die Einteilung der Wahlbereichsanteile in 6 Wahlbereiche vorgeschlagen wird. Aufgrund der Änderung des Kommunalwahlgesetzes musste reagiert werden, der Gesetzgeber hat den Rahmen für die Einwohnerzahlen bei den Wahlbereichen verringert von maximal 25 % +/- auf 20 % +/- und die Basis für die Einwohnerzahlen in den Wahlbereichen wurde geändert (bis April war die Einwohnerzahlbasis die Datengrundlage des statistischen Landesamtes, seither aus den Melderegistern der jeweiligen Gemeinden. Die Wahlbereiche sollten nahezu gleich in der Einwohnerstärke sein und die örtlichen Verhältnisse sollten berücksichtigt werden. Es gibt andere Möglichkeiten der Wahlbereichseinteilungen, mögliche Varianten sind entsprechend in der Vorlage aufgezeigt.

Herr Roi lobte die umfangreiche und verständliche Beschlussvorlage, vor allem die Ausarbeitung der verschiedenen Varianten.
Herr Roi beantragte, dass sich der Kreistag der Variante cc) auf Seite 8 mit 4 Wahlbereichen anschließt. Hier bildet die Stadt Bitterfeld-Wolfen einen eigenen Wahlbereich und wird nicht geteilt. Der Vorschlag mit den 4 Wahlbereichen ist auch derjenige mit der niedrigsten Abweichung – es würde Geld einsparen, die kleinen Einzelbewerber oder Wählergruppen müssen nur 400 Unterschriften sammeln (keine 600) und hätten es somit einfacher. Unter Kosten- und Demokratiepolitischen Aspekten wäre diese Variante die beste.

Herr Hennicke fragte, warum die Verwaltung die 6 Wahlbereiche empfiehlt, während dessen in allen ausschlaggebenden Punkten die Variante mit dem 4 Wahlbereichen die bessere wäre? Es erschließt sich nicht die Regionalität als Einwohner der Stadt Bitterfeld-Wolfen, wenn dann am Ende 2 Wahlbereiche vorherrschen. 4 Wahlbereiche wäre die optimale Variante, es würde keine Gemeinde getrennt werden, die Wahlbereiche sind ähnlich groß und die Regionalität wäre weiterhin gegeben.

Herr Wolkenhaar entgegnete bei der 4-Wahlbereichs-Variante, was es mit Regionalität zu tun habe, wenn Sandersdorf-Brehna mit Muldestausee oder Raguhn-Jeßnitz in einen Wahlbereich gesteckt werden, nur damit Bitterfeld-Wolfen zusammenbleiben kann? Was dies mit Demokratie zu tun habe, erschließt sich Herrn Wolkenhaar nicht. Hier handelt es sich um eine Bevorteilung von den großen Städten.
Herr Wolkenhaar fragte, warum Holzweißig nicht zu Sandersdorf-Brehna und Zörbig dazu genommen wurde? Was würde dies an Stimmen bzw. an Wählern ausmachen?

Herr Rosenfeldt sagte, dass er die Zahl der Wähler hier nicht benennen kann.
Bei den Varianten lag der Fokus auf der Einwohnerzahl, wie können Varianten skizziert werden, die annähernd gleich groß sind. Es wurde von jeder Gemeinde die Einwohnerzahl zum 31.12.2022 laut Melderegister für Ortsteile insgesamt zugearbeitet. Es müssen dann aus bestimmten anderen Gemeinden Ortsteile rüber gezogen werden, um dann nicht außerhalb der 20 % zu liegen. Variante 4 ist die Variante, die alle Gemeindegrenzen berücksichtigt und auch die geringste Abweichung hat, aber das waren bisher nicht die Grundsätze, nach denen entschieden wurde.

Herr Rosenfeldt bezweifelte, dass es zu Kostenersparnissen bei den Stimmzetteln kommen würde, denn je weniger Wahlbereiche, desto größer werden die Stimmzettel.

Am Ende entscheidet der Kreistag.

Herr Hennicke fragte, warum die Verwaltung 6 Wahlbereiche empfiehlt, während dessen auf der anderen Seite in allen Punkten gerade die Variante mit den 4 Wahlbereichen besser ist? Es erschließt sich ihm nicht, dass man als Einwohner in der Stadt Bitterfeld-Wolfen 2 Wahlbereiche hat. Er selbst würde auch diesen Änderungsantrag einbringen.

Herr Rosenfeld erklärte ausführlich die grundsätzliche Herangehensweise.

Herr Hennicke fragte, was die Zielsetzung zwischen 4 und 6 Wahlbereichen eher definiert? Er geht von den 4 Wahlbereichen aus.

Herr Rosenfeld äußerte, dass es eher dem Vorschlag mit den 4 Wahlbereichen entspricht. Letzten Endes kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Wahlbereichseinteilung an. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit hat sich danach zu richten, wie man das Wahlgebiet in Wahlbereiche einteilt und nicht danach, welche jetzt besser ist.

Herr Sonnenberger erachtet die Bevorteilung der Stadt Bitterfeld-Wolfen nicht für sinnvoll.

Herr Roi sah hier keine Bevorteilung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Herr Grabner erklärte, dass man bei jeder Variante das Für und Wider abgeschätzt hat. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen war bislang die einzige Stadt, die geteilt zur Wahlurne treten musste.

Man hat sich letzten Endes für die Variante mit 6 Wahlbereichen entschieden.

Herr Rosenfeld ergänzte, dass die Einholung von 100 unterstützenden Stimmen für jeden Wahlbereich gelten.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Roi wurde mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Die Vorlage 0831/2023 wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.