Zunächst stellt Herr Hippe, Fachbereichsleiter des FB Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege, seine Mitarbeiterin Frau Jokiel, Sachbearbeiterin Verkehrsentwicklung / Genehmigungsbehörde Linienverkehr, vor. Frau Jokiel wird im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Hippe über die wesentlichen Änderungen der Satzung über die Finanzierung im ÖPNV berichten.

 

Herr Hippe informiert, dass die im Jahr 2016 beschlossene Satzung, die seit dem 01.07.2017 als Grundlage zur Finanzierung des ÖPNV im gesamten Landkreis dient, gegenwärtig Überarbeitungsbedarf aufweist.

 

Der vor Beginn dieses Tagesordnungspunktes den Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern übergebene Entwurf (siehe Anlage 4) der Änderung dieser Satzung dient zur Vorbereitung eines demnächst erforderlichen Kreistagsbeschlusses.

 

Bei diesem Entwurf handelt sich um eine Vorschrift, der Allgemeinen Vorschrift über die Gewährung von Mitteln für eigenwirtschaftlich ausgestaltete Personenverkehrsdienste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

 

Im Fachbereich 80 hat man sich aus dem Grund dazu entschieden, diese Allgemeine Vorschrift bereits in der Entwurfsphase im BWV-Ausschuss vorzulegen, um auf eventuelle Fragen bereits im Vorfeld der nächsten Sitzung eingehen zu können, da zu diesem Termin die Beschlussvorlage zur Vorberatung im BWV-Ausschuss behandelt werden soll.

 

18.45 Uhr erscheint der Landrat, Herr Grabner, zur heutigen Sitzung.

 

Anschließend informiert Frau Jokiel, dass der Aufbau der derzeit aktuellen „Satzung über die Mitfinanzierung von eigenwirtschaftlichen Personenverkehrsdiensten im Öffentlichen Personennahverkehr im Territorium des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“ neugestaltet wurde und mit Beschluss des Kreistages die Bezeichnung „Allgemeine Vorschrift über die Gewährung von Mitteln für eigenwirtschaftlich ausgestaltete Personenverkehrsdienste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“ erhält.

 

Grundlegend für die Erneuerung der vorgenannten Satzung ist zum einen die Regelung der Höchsttarife auf dem Kreisgebiet im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zum anderen die Regelung der Ausgleichszahlungen auf die nicht gedeckten Kosten, die dem Verkehrsunternehmen (Betreiber) durch die Anwendung der Tarife entstehen.

 

In diesem Zusammenhang müssen auch die zwei wesentlichen Änderungen „Etablierung des AnrufbusFlex im Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach einer Erprobungszeit“ und die „Regelung zum Deutschlandticket“ in der Allgemeinen Vorschrift Beachtung finden.

 

Aufgebaut ist die Allgemeine Vorschrift wie folgt:

 

-              § 1                         Definition verschiedener Begrifflichkeiten

-              § 2                         Höchsttarife

-              § 3                         Zuwendungsempfänger der Ausgleichszahlungen

-              § 4                         Verpflichtungen des Verkehrsunternehmens

-              § 5 bis § 8            Grundlagen und Verfahren der Ausgleichszahlungen

 

Ansonsten hat sich inhaltlich nichts Wesentliches geändert, so Frau Jokiel.

Die wichtigsten Punkte sind in der ausgeteilten Tischvorlage (siehe Anlage 5) zusammengefasst.

 

Alle aufkommenden Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Hippe ausführlich beantwortet.