Sitzung: 19.09.2023 Bau-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Zunächst stellt Herr
Hippe, Fachbereichsleiter des FB Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege,
seine Mitarbeiterin Frau Jokiel, Sachbearbeiterin Verkehrsentwicklung /
Genehmigungsbehörde Linienverkehr, vor. Frau Jokiel wird im Anschluss an die
Ausführungen des Herrn Hippe über die wesentlichen Änderungen der Satzung über
die Finanzierung im ÖPNV berichten.
Herr
Hippe informiert, dass die im Jahr 2016 beschlossene Satzung, die seit dem
01.07.2017 als Grundlage zur Finanzierung des ÖPNV im gesamten Landkreis dient,
gegenwärtig Überarbeitungsbedarf aufweist.
Der vor Beginn dieses
Tagesordnungspunktes den Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern
übergebene Entwurf (siehe Anlage 4) der Änderung dieser Satzung dient zur
Vorbereitung eines demnächst erforderlichen Kreistagsbeschlusses.
Bei
diesem Entwurf handelt sich um eine Vorschrift, der Allgemeinen Vorschrift über
die Gewährung von Mitteln für eigenwirtschaftlich ausgestaltete
Personenverkehrsdienste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Im Fachbereich 80 hat
man sich aus dem Grund dazu entschieden, diese Allgemeine Vorschrift bereits in
der Entwurfsphase im BWV-Ausschuss vorzulegen, um auf eventuelle Fragen bereits
im Vorfeld der nächsten Sitzung eingehen zu können, da zu diesem Termin die
Beschlussvorlage zur Vorberatung im BWV-Ausschuss behandelt werden soll.
18.45 Uhr erscheint der
Landrat, Herr Grabner, zur heutigen Sitzung.
Anschließend informiert
Frau Jokiel, dass der Aufbau der derzeit aktuellen „Satzung über
die Mitfinanzierung von eigenwirtschaftlichen Personenverkehrsdiensten im
Öffentlichen Personennahverkehr im Territorium des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld“ neugestaltet wurde und mit Beschluss des Kreistages die
Bezeichnung „Allgemeine
Vorschrift über die Gewährung von Mitteln für eigenwirtschaftlich ausgestaltete
Personenverkehrsdienste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld“ erhält.
Grundlegend für die
Erneuerung der vorgenannten Satzung ist zum einen die Regelung der Höchsttarife
auf dem Kreisgebiet im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
und zum anderen die Regelung der Ausgleichszahlungen auf die nicht gedeckten
Kosten, die dem Verkehrsunternehmen (Betreiber) durch die Anwendung der Tarife
entstehen.
In diesem Zusammenhang
müssen auch die zwei wesentlichen Änderungen „Etablierung des AnrufbusFlex im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach einer Erprobungszeit“ und die „Regelung zum
Deutschlandticket“ in der Allgemeinen Vorschrift Beachtung finden.
Aufgebaut ist die Allgemeine
Vorschrift wie folgt:
- § 1 Definition
verschiedener Begrifflichkeiten
- § 2 Höchsttarife
- § 3 Zuwendungsempfänger der Ausgleichszahlungen
- § 4 Verpflichtungen
des Verkehrsunternehmens
- § 5 bis § 8 Grundlagen und Verfahren der Ausgleichszahlungen
Ansonsten hat sich
inhaltlich nichts Wesentliches geändert, so Frau Jokiel.
Die wichtigsten Punkte
sind in der ausgeteilten Tischvorlage (siehe Anlage 5) zusammengefasst.
Alle aufkommenden Fragen
der Ausschussmitglieder werden von Herrn Hippe ausführlich beantwortet.
