Herr Hippe informierte über das Anlaufen des Schülerverkehrs im neuen Schuljahr wie folgt:

 

Es bestehen keine Probleme bzgl. der Beförderung der Schüler(innen) im freigestellten Schülerverkehr.

 

Zum regulären liniengebundenen Schülerverkehr, wo theoretisch 12.500 Schüler(innen) durch die Ausgabe der Schüler-RegioCard befördert werden, gab es Anlaufschwierigkeiten beim Schwimmverkehr bzgl. des Transportes der Schüler(innen) von Wolfen nach Bitterfeld.

 

Eine Diskussion zur weiteren Verfahrensweise sowie Ausreichung der Schüler-RegioCard soll in der nächsten Ausschusssitzung im November erfolgen.

 

Problematisch sind in vielen Schulen die Schulanfangs- und -endzeiten, die von den Schulleitern einfach verändert wurden. Zudem möchten die Schulleiter(innen) mehrere Rückfahrten als derzeit im Fahrplan verankert sind.

Die Tendenz im Sekundarschulbereich liegt bei 4 gewünschten Rückfahrten. Hier besteht noch Regelungsbedarf.

 

Des Weiteren soll im Jahr 2024 ein neues Schülerbeförderungskonzept entwickelt werden. Eine Zusammenarbeit erfolgt hierzu mit den Schulen, den FB 80 sowie mit dem Verkehrsunternehmen.

 

Anpassungsschwierigkeiten gab es im Bereich der Grundschule Holzweißig, diese wurden durch Fahrplananpassungen behoben.

 

Weitere Probleme gab es bei der Ausgabe der Schüler-RegioCard der Erstklässler, aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Nunmehr wurden die Schüler-RegioCard ab 04.10.2023 für die Erstklässler ausgegeben. Der Schülerverkehr für die Erstklässler war dennoch abgesichert.

 

Probleme gibt es bei der Schülerbeförderung bei den Klein- und Splittersiedlungen.

Zum Beispiel: Pilsenhöhe - hier müssen derzeit 3 Schüler(innen) befördert werden. Hier gibt es für den Bus keine Wendemöglichkeit. Eine Einzelfalllösung wurde dahingehend geschaffen, dass die Beförderung der 3 Schüler durch ein Taxiunternehmen erfolgt.

 

Zur Problematik der Gemeinschaftsschule Muldenstein ist festzustellen, dass durch die steigenden Schülerzahlen auch mehr Schüler(innen) befördert werden müssen.

Für Schüler(innen), welche nicht aus dem Schuleinzugsbereich Muldenstein kommen, ist oftmals nur eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten möglich.

Die Schule hat zudem eigenmächtig die Schulanfangs- und -endzeiten geändert, was wiederum zu Problemen führte, da an der Beförderung der Schüler(innen) aus Muldenstein auch andere Schulen mit eingebunden sind.

 

Bzgl. der Problematik der Gemeinschaftsschulen/Schuleinzugsbereiche wird es zukünftige noch gemeinsame Beratungen mit allen beteiligten Fachbereichen geben.

 

Zugleich wünscht sich der Schulleiter der Sekundarschule Zörbig eine weitere zusätzliche Schulrückfahrt.

 

Zur Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen teilte Herr Hippe mit, dass eine Zwischenlösung bis Dezember 2024 gefunden wurde. Der Schulbus hält in der August-Bebel-Straße und die Schüler(innen) müssen nur ein kurzes Stück laufen.

Da der Sportunterricht noch nicht an der Sekundarschule "Völkerfreundschaft" in Köthen stattfinden kann, erfolgt die Beförderung der Schüler(innen) im Pendelverkehr zur Rüsternbreite. Der Sportunterricht wird im Blockunterricht durchgeführt.

 

Für das Verkehrsunternehmen bestehen weiter Probleme bei der Anfahrt der GS Sandersdorf. Hier wird gemeinsam mit der Stadt Sandersdorf-Brehna nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

 

Frau Rinke sprach an, dass im Schulgesetz steht, die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform. Wenn jetzt die Schulbezirke freigeben werden, liegt es dann nicht in der Verantwortung der Eltern, wenn sie sich für einen anderen Schulstandort entscheiden. Ist hier der Schülerverkehr verantwortlich, fragte Frau Rinke nach?

 

Dem Grunde nach ist es richtig, so Herr Hippe, nach § 71 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt liegt die Verantwortung bei der Schülerbeförderung gemäß der Satzung beim Landkreis. Die Satzung regelt auch die Entfernung zwischen Wohnung und der entsprechenden Schulform. Diese Regelung hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Einführung der SRC (Schüler-RegioCard) außer Kraft gesetzt. Was aber die Regelung des Landes angeht, entweder befördern, oder erstatten, bleibt trotzdem bestehen, auch wenn ein Beförderungsangebot entwickelt wird. Dies sind Landesregelungen und können weiter angewendet werden. D. h., dass zum Beispiel in der Gemeinde Muldenstein, wenn bestimmte Beförderungen nicht funktionieren, müssen die Schüler(innen) durch die Eltern etc. befördert werden. Hier erfolgt dann eine Rückerstattung, vorausgesetzt, sie sind beförderungspflichtig. Ansonsten besteht keine Pflicht für jeden Schüler eine Lösung anzubieten.

 

§ 1 Abs. 3 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sagt hierzu: „Wird auf Wunsch der Eltern und/oder mit Genehmigung der Schulbehörde eine Schule außerhalb des festgelegten Schulbezirkes bzw. Schuleinzugsbereiches besucht, besteht gegenüber dem Landkreis kein Anspruch auf eine Beförderung. § 7 Abs. 5 gilt entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet der Landkreis.“

 

Herr Sonnenberger erklärte, dass es bei den Schuleinzugsbereichen immer Vor- und Nachteile gibt. Der Vorteil für die GmS Gröbzig war, dass die Entscheidung getroffen wurde, den Schuleinzugsbereich zu erweitern.

 

Herr Hemmerling fragte nach, ob weiterhin der Verzicht auf Gastschulgeld für die GmS Gröbzig (landkreisübergreifend) besteht.

Hierzu teilte Frau Treffkorn mit, dass die Vereinbarung mit dem Saalekreis nach § 66 SchulG abgeschlossen wurde, wie im Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld beschlossen. Der Verzicht auf Gastschulgeld besteht weiterhin. Wie viel Schüler(innen) genau dies betrifft, wird Herr Hippe als Anlage an der Niederschrift beifügen.

 

Weiter erkundigte sich Herr Loth zu den angedachten drei bzw. vier Schulrückfahrten.

Herr Hippe erläuterte dies anhand eines Beispiels (Schüler benutzen auch gleichmal einen Linienbus, der aber eigentlich nicht als Schülerbeförderung angedacht ist).

Sollten die Schulrückfahrten in der Schülerbeförderung erhöht werden, dann werden mehr Busse und Fahrer benötigt, die nicht zur Verfügung stehen. Dies wird nur bedingt umsetzbar sein. Hier muss generell mit den Schulen über den Unterrichtsablauf und dem Blockunterricht gesprochen werden.

 

Ergänzend teilte Herr Hippe mit, dass nach gegenwärtigem Stand davon ausgegangen werden muss, dass die Deutschlandcard für das nächste Jahr vorerst kein Thema ist.

Eine vergünstigte Deutschlandcard für Schüler(innen) ist zurzeit vom Land nicht angedacht.

Herr Hippe könnte sich dennoch vorstellen, eine Art Kombination aus der Schüler-RegioCard und der Deutschlandcard für das nächste Jahr zu entwickeln und vorzustellen. Hierzu gibt es auch schon einen Lösungsansatz. Auch gibt es noch eine Variante, z. B. dies mit den Eltern zu kombinieren. Diese Varianten möchte Herr Hippe in der Novembersitzung des Bildungs- und Sportausschusses den Mitgliedern vorstellen.

 

Ergänzend bat Frau Zoschke darum, dass, wenn über das Thema im November gesprochen wird, auch im Vorfeld die tatsächlichen aktuellen Zahlen der Nutzung der RegioCard vorgelegt werden.

 

Mit dem ÖPNV-Unternehmen wurde abgestimmt, dass sie die Feriennutzung mit auswerten und im Anschluss daran wird Herr Hippe die aktuellen Benutzerzahlen zur Novembersitzung mitbringen.

 

Rückantwort (E-Mail vom 23.10.2023 - FDL FB 80, Herr Eichelberg):

 

Im Schuljahr 2022/23 haben 30 Schüler aus dem Saalekreis die Gemeinschaftsschule Gröbzig besucht.

Aktuellere Zahlen liegen uns aktuell leider nicht vor.