Sitzung: 09.11.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 12, Befangen: 8
Vorlage: BV/0872/2023
Der Kreistag beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld für seine Tätigkeit im Jahr 2022.
Herr Grabner, Herr Wolpert,
Herr Schenk, Herr Roi, Herr Hemmerling, Herr Sonnenberger, Frau Buchheim und
Herr Loth unterlagen einem Mitwirkungsverbot. Sie enthielten sich bei der
Abstimmung.
Herr Schlegel übernahm die Sitzungsleitung.
Herr Heeg äußerte, dass die Sparkasse einem
besonderen Gesetz unterliegt. Die Förderung öffentlicher Zwecke ist allgemein
in den Sparkassengesetzen unseres Landes ein Wesensmerkmal für die Regelung. Er
zitierte den § 27 Abs. 2 und 3 des Sparkassengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt.
Der Verwaltungsrat muss einen
Beschluss darüber fassen, wie hoch die Ausschüttung an den Träger ist und dann
wird der Rest dem Risikofond zugeführt. Eine explizite Aussage zu solch einem
Beschluss findet sich in den Unterlagen nicht, auch keine Aussage über die Höhe
des Überschusses der Sparkasse. Aus der zu zahlenden Steuer vom Gewinn i.H.v.
ca. 6 Mio. Euro kann man ausrechnen, dass die Überschussvorsteuer ca. 16 Mio.
EUR beträgt. Es verbleiben also 10 Mio. Euro, diese sind dem Risikobereich
zugeführt worden. Dieser beträgt jetzt 152 Mio. EUR. Der Landrat führte vorhin
aus, wie prekär die wirtschaftliche Situation des Trägers bei der Sparkasse
ist. Was hat den Verwaltungsrat der Sparkasse dazu motiviert, keine
Ausschüttung an den Landkreis zu machen? Diese Ausschüttung i.H.v. ca. 10 Mio.
Euro hätte den Kreishaushalt um ca. 5 Mio. EUR erleichtern können. Diese Frage
richtet sich an den Verwaltungsrat, denn dieser hat die Entscheidung getroffen,
nichts auszuschütten und bittet uns jetzt um Entlastung.
Er bat diesbezüglich um
Klärung.
Herr Krüger konnte die Frage nicht beantworten, da er
davon keine Kenntnis hat.
Herr Heeg hält 5 Mio. Euro für eine so erhebliche
Summe, dass es günstig wäre, den Kreishaushalt um diese Summe zu entlasten. Er
weiß nicht, ob man diesen Tagesordnungspunkt vertagen könnte bzw. wie die
rechtliche Situation ist.
Herr Krüger äußerte, dass es aus seiner Sicht keine
Rechtsfrage ist, die gegen die Entlastung des Verwaltungsrates spricht, ob und
in welcher Form eine Ausschüttung erfolgt. Die Entscheidung des
Verwaltungsrates ist dann die Entscheidung, die diesem Gremium zusteht. Er sah
keinen Rechtsmangel, der die Entlastung hier an der Stelle überhaupt
beeinträchtigen könnte. Von daher würde er sich gegen eine Vertagung aussprechen.
Herr Hauschild teilte absolut, was Herr Krüger sagte. Er
bat aber zu bedenken, wenn eine Dividende ausgezahlt werden und die zu zahlende
Steuer der Sparkasse u.a. an die Kommunen sich verringern würde, hat man im
Endeffekt bei der Berechnung der Kreisumlage eine geringere Kreisumlage, die
man von den Kommunen bekommt. Es sollte für das nächste Jahr nochmal gerechnet
und beachtet werden, ob unterm Strich was dabei rauskommt.
Herr Maaß kritisierte, dass man mit solchen
schwerwiegenden Themen kurz der Abstimmung kommt. Wenn heute ein Beschluss
gefasst wird, ist das Thema für den Haushalt eh durch.
Herr Nowak stellte fest, dass einerseits das Papier
für die Entlastung vorliegt, andererseits der Einwurf von Herrn Heeg. Ihm ist
es nicht möglich, jetzt eine sachlich richtige Entscheidung treffen zu können,
weil von Seiten der Kreisverwaltung auch dies nicht aufgelöst werden konnte. Er
wird sich bei der Abstimmung enthalten.
Die Vorlage 0872/2023
wurde einstimmig mit 23 Ja-Stimmen, bei 12 Enthaltungen, bestätigt.