Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 12, Befangen: 8

Der Kreistag beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld für seine Tätigkeit im Jahr 2022.


Herr Grabner, Herr Wolpert, Herr Schenk, Herr Roi, Herr Hemmerling, Herr Sonnenberger, Frau Buchheim und Herr Loth unterlagen einem Mitwirkungsverbot. Sie enthielten sich bei der Abstimmung.

 

Herr Schlegel übernahm die Sitzungsleitung.

Herr Heeg äußerte, dass die Sparkasse einem besonderen Gesetz unterliegt. Die Förderung öffentlicher Zwecke ist allgemein in den Sparkassengesetzen unseres Landes ein Wesensmerkmal für die Regelung. Er zitierte den § 27 Abs. 2 und 3 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Der Verwaltungsrat muss einen Beschluss darüber fassen, wie hoch die Ausschüttung an den Träger ist und dann wird der Rest dem Risikofond zugeführt. Eine explizite Aussage zu solch einem Beschluss findet sich in den Unterlagen nicht, auch keine Aussage über die Höhe des Überschusses der Sparkasse. Aus der zu zahlenden Steuer vom Gewinn i.H.v. ca. 6 Mio. Euro kann man ausrechnen, dass die Überschussvorsteuer ca. 16 Mio. EUR beträgt. Es verbleiben also 10 Mio. Euro, diese sind dem Risikobereich zugeführt worden. Dieser beträgt jetzt 152 Mio. EUR. Der Landrat führte vorhin aus, wie prekär die wirtschaftliche Situation des Trägers bei der Sparkasse ist. Was hat den Verwaltungsrat der Sparkasse dazu motiviert, keine Ausschüttung an den Landkreis zu machen? Diese Ausschüttung i.H.v. ca. 10 Mio. Euro hätte den Kreishaushalt um ca. 5 Mio. EUR erleichtern können. Diese Frage richtet sich an den Verwaltungsrat, denn dieser hat die Entscheidung getroffen, nichts auszuschütten und bittet uns jetzt um Entlastung.

Er bat diesbezüglich um Klärung.

Herr Krüger konnte die Frage nicht beantworten, da er davon keine Kenntnis hat.

Herr Heeg hält 5 Mio. Euro für eine so erhebliche Summe, dass es günstig wäre, den Kreishaushalt um diese Summe zu entlasten. Er weiß nicht, ob man diesen Tagesordnungspunkt vertagen könnte bzw. wie die rechtliche Situation ist.

Herr Krüger äußerte, dass es aus seiner Sicht keine Rechtsfrage ist, die gegen die Entlastung des Verwaltungsrates spricht, ob und in welcher Form eine Ausschüttung erfolgt. Die Entscheidung des Verwaltungsrates ist dann die Entscheidung, die diesem Gremium zusteht. Er sah keinen Rechtsmangel, der die Entlastung hier an der Stelle überhaupt beeinträchtigen könnte. Von daher würde er sich gegen eine Vertagung aussprechen.

Herr Hauschild teilte absolut, was Herr Krüger sagte. Er bat aber zu bedenken, wenn eine Dividende ausgezahlt werden und die zu zahlende Steuer der Sparkasse u.a. an die Kommunen sich verringern würde, hat man im Endeffekt bei der Berechnung der Kreisumlage eine geringere Kreisumlage, die man von den Kommunen bekommt. Es sollte für das nächste Jahr nochmal gerechnet und beachtet werden, ob unterm Strich was dabei rauskommt.

Herr Maaß kritisierte, dass man mit solchen schwerwiegenden Themen kurz der Abstimmung kommt. Wenn heute ein Beschluss gefasst wird, ist das Thema für den Haushalt eh durch.

Herr Nowak stellte fest, dass einerseits das Papier für die Entlastung vorliegt, andererseits der Einwurf von Herrn Heeg. Ihm ist es nicht möglich, jetzt eine sachlich richtige Entscheidung treffen zu können, weil von Seiten der Kreisverwaltung auch dies nicht aufgelöst werden konnte. Er wird sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Die Vorlage 0872/2023 wurde einstimmig mit 23 Ja-Stimmen, bei 12 Enthaltungen, bestätigt.