Sitzung: 13.11.2023 Kultur- und Tourismusausschuss
Frau Faust informierte
darüber, dass in Abstimmung mit Herrn Loth heute die beiden
Projektanträge für 2024 präsentiert werden sollten. Die Präsentation erfolgt
heute jedoch nur in der Hinsicht, dass die Anzahl der Anträge für die 2
Förderrichtlinien und die Sonderförderung und die hier entstandene Summe
aufgezeichnet wird, aber immer nur ungeprüft. Es geht heute vordergründig nur
um die Anzahl der Anträge und die Summe.
Zunächst verweist Frau Faust auf die Projektförderung der Vereine und
Verbände. Hier gibt es 35 Anträge mit einer Antragssumme von rund 134.000 EUR.
Im HH 2024 stehen 65.200 EUR zur Verfügung. Ob die 10%ige Haushaltssperre in
2024 weiterhin bestehen bleibt, ist noch offen. Spätestens im nächsten Jahr
muss nach der Prüfung der Verwaltung geschaut werden, wie sich die Summe hier
entwickelt hat und inwieweit wir kürzen müssen.
Bei der anderen Kulturförderrichtlinie für den ländlichen Raum gibt es 13
Anträge. Auch hier sind wir über unserem Budget. Zur Verfügung stehen 160.000
EUR in 2024. Bislang sind wir ungeprüft mit knapp 19.000 EUR darüber.
Frau Faust macht deutlich, dass wir bei beiden
Förderrichtlinien in der Summe über dem Budget liegen. Nach der erfolgten
Prüfung wird man sich mit dem Ausschuss zusammensetzen und über etwaige
Kürzungen beraten müssen.
Frau Faust weist in Bezug auf die Sonderförderung darauf
hin, dass wir hier noch einen Betrag von 550,00 EUR übrighaben.
Herr Heeg fragt an, was das „rot“ auf den zur Verfügung
gestellten Unterlagen bedeutet.
Frau Faust erklärt, dass es sich hier – wie bereits ausgeführt – um ungeprüfte
Zahlen handelt. Spätestens im Januar/Februar 2024 wird man hierzu genaue Zahlen
vorlegen können.
Herr Tischmeier dankt für die
Ausführungen.
Herr Burkert hat vernommen,
dass die Zahlen ungeprüft sind. Ihm geht es vordergründig um die
Kulturförderrichtlinie, wo ihm enorm hohe Zahlen aufgefallen sind.
Frau Faust weist nochmals darauf hin, dass man bei beiden
Förderrichtlinien deutlich über dem Budget liege. Man muss schauen, wie es nach
der Tiefenprüfung aus-sieht. Sollten sich die Gesamtsumme nicht deutlich
minimieren, muss man sich im Ausschuss zusammensetzen und sehr intensiv
sprechen.
Herr Grabner, der heute als
Gast anwesend ist, weist in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Mittel darauf
hin, dass es natürlich schön ist, dass man das ganze zur Verfügung stehende
Budget ausschütten könnte. Auf der anderen Seite sollte man grundsätzlich
überlegen, ob Städte und Gemeinden, denen es „sehr gut“ geht, d.h. die
Geberkommunen sind und den Landkreis damit im Umkehrschluss in einer
freiwilligen Aufgabe „schröpfen“ würden, unbedingt Gelder erhalten sollten,
wohl wissend, dass man sich in der Konsolidierung befindet. Soweit es Vereine
betrifft, trifft dies natürlich nicht zu.
Herr Heeg fragt an, ob der Landrat erläutern könne, wer
die Geberkommunen derzeit sind?
Herr
Grabner führt aus, dass tatsächliche Geberkommunen Sandersdorf-Brehna und Zörbig
sind.
Herr Heeg weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt
ja „Informationen Haushalt 2024 – Fachbereich 41“ heißen würde. Der Fachbereich
41 umfasst ja nicht nur die Kulturförderrichtlinien, sondern weitaus mehr.
Frau Faust erläutert, dass es hierbei vorwiegend um die im Haushalt
eingeplanten Fördersummen der beiden Förderrichtlinien handelt. Die Plansumme
für 2024 wurde so von der Kämmerei akzeptiert.
Der Haushalt des Fachbereichs 41 wir im Dezember im Kreis- und
Finanzausschuss vorgestellt.
Herr Heeg kommt nochmals auf die Ausführungen des
Landrates zurück und fragt an, ob er beabsichtigt, eine Änderung der Zuwendungsrichtlinien
vorzunehmen?
Herr Grabner erwidert darauf
hin, dass sein Ansinnen war, dass sich der Ausschuss eventuell Gedanken darüber
machen sollte, die Richtlinie dahingehend anzupassen, dass man die
„Geberkommunen“ außen vorlässt, unabhängig selbstverständlich von den dort
ansässigen Vereinen.
Herr Schönemann denkt, dass die
Anregung des Landrates sinnhaft ist und die Ver-treter der einzelnen Fraktionen
sollten dies in ihre Fraktionen mitnehmen und ausdiskutieren, da es eine
politische Entscheidung ist.