Frau Faust informierte darüber, dass in Abstimmung mit Herrn Loth heute die beiden Projektanträge für 2024 präsentiert werden sollten. Die Präsentation erfolgt heute jedoch nur in der Hinsicht, dass die Anzahl der Anträge für die 2 Förderrichtlinien und die Sonderförderung und die hier entstandene Summe aufgezeichnet wird, aber immer nur ungeprüft. Es geht heute vordergründig nur um die Anzahl der Anträge und die Summe.

Zunächst verweist Frau Faust auf die Projektförderung der Vereine und Verbände. Hier gibt es 35 Anträge mit einer Antragssumme von rund 134.000 EUR. Im HH 2024 stehen 65.200 EUR zur Verfügung. Ob die 10%ige Haushaltssperre in 2024 weiterhin bestehen bleibt, ist noch offen. Spätestens im nächsten Jahr muss nach der Prüfung der Verwaltung geschaut werden, wie sich die Summe hier entwickelt hat und inwieweit wir kürzen müssen.

Bei der anderen Kulturförderrichtlinie für den ländlichen Raum gibt es 13 Anträge. Auch hier sind wir über unserem Budget. Zur Verfügung stehen 160.000 EUR in 2024. Bislang sind wir ungeprüft mit knapp 19.000 EUR darüber.

Frau Faust macht deutlich, dass wir bei beiden Förderrichtlinien in der Summe über dem Budget liegen. Nach der erfolgten Prüfung wird man sich mit dem Ausschuss zusammensetzen und über etwaige Kürzungen beraten müssen.

Frau Faust weist in Bezug auf die Sonderförderung darauf hin, dass wir hier noch einen Betrag von 550,00 EUR übrighaben.

Herr Heeg fragt an, was das „rot“ auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen bedeutet.

Frau Faust erklärt, dass es sich hier – wie bereits ausgeführt – um ungeprüfte Zahlen handelt. Spätestens im Januar/Februar 2024 wird man hierzu genaue Zahlen vorlegen können.

 

Herr Tischmeier dankt für die Ausführungen.

 

Herr Burkert hat vernommen, dass die Zahlen ungeprüft sind. Ihm geht es vordergründig um die Kulturförderrichtlinie, wo ihm enorm hohe Zahlen aufgefallen sind.

Frau Faust weist nochmals darauf hin, dass man bei beiden Förderrichtlinien deutlich über dem Budget liege. Man muss schauen, wie es nach der Tiefenprüfung aus-sieht. Sollten sich die Gesamtsumme nicht deutlich minimieren, muss man sich im Ausschuss zusammensetzen und sehr intensiv sprechen.

 

Herr Grabner, der heute als Gast anwesend ist, weist in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Mittel darauf hin, dass es natürlich schön ist, dass man das ganze zur Verfügung stehende Budget ausschütten könnte. Auf der anderen Seite sollte man grundsätzlich überlegen, ob Städte und Gemeinden, denen es „sehr gut“ geht, d.h. die Geberkommunen sind und den Landkreis damit im Umkehrschluss in einer freiwilligen Aufgabe „schröpfen“ würden, unbedingt Gelder erhalten sollten, wohl wissend, dass man sich in der Konsolidierung befindet. Soweit es Vereine betrifft, trifft dies natürlich nicht zu.

 

Herr Heeg fragt an, ob der Landrat erläutern könne, wer die Geberkommunen derzeit sind?

 

Herr Grabner führt aus, dass tatsächliche Geberkommunen Sandersdorf-Brehna und Zörbig sind.

 

Herr Heeg weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt ja „Informationen Haushalt 2024 – Fachbereich 41“ heißen würde. Der Fachbereich 41 umfasst ja nicht nur die Kulturförderrichtlinien, sondern weitaus mehr.

Frau Faust erläutert, dass es hierbei vorwiegend um die im Haushalt eingeplanten Fördersummen der beiden Förderrichtlinien handelt. Die Plansumme für 2024 wurde so von der Kämmerei akzeptiert.

Der Haushalt des Fachbereichs 41 wir im Dezember im Kreis- und Finanzausschuss vorgestellt.

 

Herr Heeg kommt nochmals auf die Ausführungen des Landrates zurück und fragt an, ob er beabsichtigt, eine Änderung der Zuwendungsrichtlinien vorzunehmen?

 

Herr Grabner erwidert darauf hin, dass sein Ansinnen war, dass sich der Ausschuss eventuell Gedanken darüber machen sollte, die Richtlinie dahingehend anzupassen, dass man die „Geberkommunen“ außen vorlässt, unabhängig selbstverständlich von den dort ansässigen Vereinen.

 

Herr Schönemann denkt, dass die Anregung des Landrates sinnhaft ist und die Ver-treter der einzelnen Fraktionen sollten dies in ihre Fraktionen mitnehmen und ausdiskutieren, da es eine politische Entscheidung ist.