Herr Hemmerling „Mit der Einladung sind Ihnen die entsprechende Beschlussvorlage, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie die Stellungnahme des Fachbereiches Kämmerei zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zugegangen. Der Jahresabschluss 2020 wurde in verkürzter Form erstellt.“

 

Herr Hemmerling erteilte Herrn Günther, Fachdienstleiter Kämmerei/Zentrale Buchhaltung, für grundsätzliche Ausführungen das Wort, da Herr Lucas verhindert war.

 

Herr Günther begrüßte die Anwesenden und gab einen kurzen Überblick über die Beson-derheiten des Jahresabschlusses:

 

„Wir hatten im Jahresergebnis 2020 ordentliche Erträge in Höhe von 233,7 Mio. € zu verzeichnen. Dem gegenüber standen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 226,3 Mio. €, daraus resultiert ein ordentliches Ergebnis von + 7,4 Mio. €. Zur Information, geplant war ein ausgeglichener Haushalt.  

 

Das Ergebnis der Finanzrechnung 2020 schloss mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 12,5 Mio. € ab. Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betrugen 219,0 Mio. €. Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 206,5 Mio. €.

 

Die Auszahlungen für die Investitionstätigkeit betrugen rund 7,7 Mio. €. Dem gegenüber stehen Einzahlungen für Investitionen in Höhe von 5,7 Mio. €. Daraus resultiert ein Zuschussbedarf von rund 2,0 Mio. €.

 

Die Auszahlungen für die Finanzierungstätigkeit beliefen sich auf 122,5 Mio. €. Dem gegenüber stehen Einzahlungen von 110,7 Mio. €. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit schloss mit - 11,8 Mio. € ab.

 

Der Saldo aus den fremden Finanzmitteln betrug 2,5 Mio. €.

 

Der Bestand an Finanzmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres betrug 904,6 T€. Dieser hat sich am Ende des Haushaltsjahres auf 2,17 Mio. € erhöht. Die Erhöhung des Bestandes betrug zum 31.12.2020 rund 1,26 Mio. €. 

 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und zu bilanzierende Investi-tionsfördermaßnahmen betrugen mit Stand 01.01.2020 21,8 Mio. €. Diese konnten mit Stand 31.12.2020 um 800 T€ auf 21,0 Mio. € abgebaut werden.

Die Gründe hierfür waren Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit in Höhe von 3,46 Mio. € und die Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von 4,26 Mio. €.

 

Zum Stand 01.01.2020 haben wir Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 52,0 Mio. € zu verzeichnen. Diese Kredite konnten um 11,0 Mio. € abgebaut werden und betrugen zum 31.12.2020 41,0 Mio. €.

 

Die Bilanziellen Abschreibungen für Sachanlagevermögen betrugen in diesem Jahr 8.636.721,89 €.

 

Es gibt keine Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes aus der Prüfung des Jahres-abschlusses zum 31.12.2020.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird wie folgt zusammengefasst: 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und die Buchführung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage und der Liquidität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat deshalb dem verkürzten Jahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.“

 

Herr Günther bedankte sich bei den Anwesenden für ihre Aufmerksamkeit.

 

Herr Hemmerling bat um Wortmeldungen bei evtl. auftretenden Fragen.

 

Herr Schildt „Die letzten zurückliegenden Haushaltsjahre wurden ausgewertet. Werden die Plusergebnisse der laufenden Jahre mit in die nächste Kalkulation als Plus übernommen oder zum aktuellen Haushalt als Rückstellung?“

 

Herr Günther „Als Rücklagen für schlechte Zeiten. Wenn wir mit einem Minus abschließen, wird das Eigenkapital mit der Rücklage im ordentlichen Ergebnis verrechnet.“

 

Herr Hövelmann „Wie hoch ist die Rücklage? Diese muss doch von Jahr zu Jahr ansteigen?“

 

Herr Günther „Zurzeit beträgt der Stand der Rücklage ungefähr 63 Mio. €. Zum 01.01.2024 werden es ca. 40/43 Mio. € sein, wovon wir weiterhin zehren würden. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass wir den Haushalt weiterhin negativ abschließen.“

 

Herr Schild „Wenn wir einen korrigierten plus/minus null Haushalt hätten, steht ja immer noch die Frage der Investitionen. Gibt es da Probleme mit der Kommunalaufsicht bei den Inves-titionstätigkeiten?“

 

Herr Günther „Eine gut geführte Rücklage ist gegenüber dem Landesverwaltungsamt ein schönes Zeichen, würde uns aber leider konkret bei den Investitionen und Kreditaufnahmen nicht weiterhelfen. Dies ist ein anderes Thema. Wir haben einmal die Liquiditätskredite, diese gleichen vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten aus, und die Investitionskredite. Solange wir weiterhin defizitär sind, müssen wir uns zwangsweise verschulden.“

 

Herr Hövelmann „Gibt es ein Vermögensmanagement, dass sich die Rücklagen nicht weiter vermehren?“

 

Herr Günther „Nein, diese befinden sich in der Bilanz.“ 

 

Herr Hemmerling „Mit dem heutigen Abschluss haben wir die Liquiditätskredite von 50 auf 40 Mio. € zurückgeführt. Diese 40 Mio. € müssen zunächst erwirtschaftet werden, bevor freie Mittel angelegt werden können.“

 

Herr Günther „Mit dem Jahresabschluss 2021 wird es ebenfalls eine Rückführung der Liquidi-tätskredite geben.“

 

 

Es gab keine weiteren Anfragen der Anwesenden.

 

Herr Hemmerling verlas den Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag beschließt die Bestätigung des Jahresabschlusses 2020 zum Stichtag 31.12.2020 und erteilt dem Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Haushalts-führung 2020 die Entlastung. Das positive Jahresergebnis in Höhe von 7.400.687,78 EUR wird im Jahr 2021 unter dem Eigenkapital als Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen.“

 

Die Vorlage 0887/2023 wurde bei 6 anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig mit
5 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.