Sitzung: 07.11.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: BV/0887/2023
Herr Hemmerling „Mit der Einladung sind Ihnen die
entsprechende Beschlussvorlage, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
sowie die Stellungnahme des Fachbereiches Kämmerei zum Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
zugegangen. Der Jahresabschluss 2020 wurde in
verkürzter Form erstellt.“
Herr
Hemmerling erteilte
Herrn Günther, Fachdienstleiter Kämmerei/Zentrale Buchhaltung, für
grundsätzliche Ausführungen das Wort, da Herr Lucas verhindert war.
Herr
Günther begrüßte die
Anwesenden und gab einen kurzen Überblick über die Beson-derheiten des
Jahresabschlusses:
„Wir hatten im Jahresergebnis
2020 ordentliche Erträge in Höhe von 233,7 Mio. € zu verzeichnen. Dem gegenüber
standen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 226,3 Mio. €, daraus resultiert
ein ordentliches Ergebnis von + 7,4 Mio. €. Zur Information, geplant war ein
ausgeglichener Haushalt.
Das Ergebnis
der Finanzrechnung 2020 schloss mit einem Überschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 12,5 Mio. € ab. Die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit betrugen 219,0 Mio. €. Dem gegenüber stehen
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 206,5 Mio. €.
Die
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit betrugen rund 7,7 Mio. €. Dem
gegenüber stehen Einzahlungen für Investitionen in Höhe von 5,7 Mio. €. Daraus
resultiert ein Zuschussbedarf von rund 2,0 Mio. €.
Die Auszahlungen
für die Finanzierungstätigkeit beliefen sich auf 122,5 Mio. €. Dem gegenüber
stehen Einzahlungen von 110,7 Mio. €. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit
schloss mit - 11,8 Mio. € ab.
Der Saldo
aus den fremden Finanzmitteln betrug 2,5 Mio. €.
Der Bestand an Finanzmitteln
zu Beginn des Haushaltsjahres betrug 904,6 T€. Dieser hat sich am Ende des
Haushaltsjahres auf 2,17 Mio. € erhöht. Die Erhöhung des Bestandes betrug zum
31.12.2020 rund 1,26 Mio. €.
Die
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und zu bilanzierende
Investi-tionsfördermaßnahmen betrugen mit Stand 01.01.2020 21,8 Mio. €. Diese
konnten mit Stand 31.12.2020 um 800 T€ auf 21,0 Mio. € abgebaut werden.
Die Gründe
hierfür waren Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit in Höhe von 3,46 Mio. €
und die Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von 4,26 Mio. €.
Zum Stand
01.01.2020 haben wir Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in
Höhe von 52,0 Mio. € zu verzeichnen. Diese Kredite konnten um 11,0 Mio. €
abgebaut werden und betrugen zum 31.12.2020 41,0 Mio. €.
Die
Bilanziellen Abschreibungen für Sachanlagevermögen betrugen in diesem Jahr
8.636.721,89 €.
Es gibt
keine Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes aus der Prüfung des
Jahres-abschlusses zum 31.12.2020.
Das Ergebnis
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld wird wie folgt zusammengefasst:
Herr Günther bedankte sich bei den Anwesenden für
ihre Aufmerksamkeit.
Herr Hemmerling bat um Wortmeldungen bei evtl. auftretenden
Fragen.
Herr Schildt „Die letzten zurückliegenden Haushaltsjahre
wurden ausgewertet. Werden die Plusergebnisse der laufenden Jahre mit in
die nächste Kalkulation als Plus übernommen oder zum aktuellen Haushalt als
Rückstellung?“
Herr Günther „Als Rücklagen für schlechte Zeiten. Wenn
wir mit einem Minus abschließen, wird das Eigenkapital mit der Rücklage im
ordentlichen Ergebnis verrechnet.“
Herr Hövelmann „Wie hoch ist die Rücklage? Diese muss doch
von Jahr zu Jahr ansteigen?“
Herr Günther „Zurzeit beträgt der Stand der Rücklage
ungefähr 63 Mio. €. Zum 01.01.2024 werden es ca. 40/43 Mio. € sein, wovon wir
weiterhin zehren würden. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass wir den Haushalt
weiterhin negativ abschließen.“
Herr Schild „Wenn wir einen korrigierten plus/minus
null Haushalt hätten, steht ja immer noch die Frage der Investitionen. Gibt es
da Probleme mit der Kommunalaufsicht bei den Inves-titionstätigkeiten?“
Herr Günther „Eine gut geführte Rücklage ist gegenüber
dem Landesverwaltungsamt ein schönes Zeichen, würde uns aber leider konkret bei
den Investitionen und Kreditaufnahmen nicht weiterhelfen. Dies ist ein anderes
Thema. Wir haben einmal die Liquiditätskredite, diese gleichen vorübergehende
Zahlungsschwierigkeiten aus, und die Investitionskredite. Solange wir weiterhin
defizitär sind, müssen wir uns zwangsweise verschulden.“
Herr Hövelmann „Gibt es ein Vermögensmanagement, dass sich
die Rücklagen nicht weiter vermehren?“
Herr Günther „Nein, diese befinden sich in der
Bilanz.“
Herr Hemmerling „Mit dem heutigen Abschluss haben wir die
Liquiditätskredite von 50 auf 40 Mio. € zurückgeführt. Diese 40 Mio. € müssen
zunächst erwirtschaftet werden, bevor freie Mittel angelegt werden können.“
Herr Günther „Mit dem Jahresabschluss 2021 wird es
ebenfalls eine Rückführung der Liquidi-tätskredite geben.“
Es gab keine
weiteren Anfragen der Anwesenden.
Herr Hemmerling verlas den Beschlussvorschlag:
Die Vorlage
0887/2023 wurde bei 6 anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig mit
5 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.