Sitzung: 02.06.2015 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Herr Mühlbauer gibt kurz eine allgemeine Information bezüglich der STARK
III –Fördermaßnahmen, welche jetzt zielgerichtet anlaufen. In der kommenden
Woche wird es nochmals einen Termin in Magdeburg geben, wobei unter anderem zu
erfahren sein wird, wie die Chancen für die Objekte des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld stehen.
Sobald es aktuelle, wissenswerte Informationen gibt, wird Herr Mühlbauer
darüber berichten.
Zum Baugeschehen informiert Herr Mühlbauer weiterhin, dass die
Kreisstraße K 2069 „Ortsdurchfahrt Sandersdorf“ vergeben wurde und die
Ortsdurchfahrt in Bitterfeld, Dessauer
Straße in Auftrag bzw. in die Realisierung geht; Umleitungswege sind
bereits ausgewiesen bzw. geplant.
Außerdem teilt Herr Mühlbauer mit, dass die Straße zwischen Ramsin –
Zscherndorf zwar noch nicht ganz fertiggestellt ist, der Verkehr jedoch eingeschränkt
fließen kann.
Herr Böhm bezieht sich auf die Anfragen aus der letzten Sitzung:
Herr Berkenbusch bat um Information bezüglich der
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stadt Raguhn.
Herr Mühlbauer informiert, dass er Rücksprache mit dem Bürgermeister von
Raguhn geführt habe und dieser ihm mitteilte, dass ein entsprechender Antrag
durch den Straßenbaulastträger gestellt wurde.
Bezüglich der Brücke teilt Herr Mühlbauer mit, dass durch den
zuständigen Straßenbaulastträger Messungen durchgeführt wurden, jedoch nichts
festgestellt wurde.
Wenn was festgestellt worden wäre, hätte man reagieren müssen, so Herr
Mühlbauer.
Bezüglich der Anregung des Herrn Hermann zur Fortschreibung des
Landesradwegeplanes schlägt Herr Böhm vor, dass dazu ein Vertreter des
Wirtschaftsentwicklungs- und Tourismusamtes in einer Sitzung entweder am
01.09.2015 oder am 13.10.2015 berichten wird.
Herr Böhm bittet abschließend um Auskunft, ob die Zuständigkeit für die
Beantwortung der im Ausschuss durch die Mitglieder gestellten Anfragen, immer
hier im Ausschuss liegt oder ob es mitunter Sache des heimischen Bürgermeisters
ist.
Herr Mühlbauer sagt dazu aus, dass er, soweit es ihm möglich ist,
Auskunft erteilt, aber dass es bei bestimmten Angelegenheiten einfach nicht in
seiner Befugnis liegt.