Sitzung: 28.11.2023 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn führte dazu
Folgendes aus:
1)
Die Budgets der Schulen in Trägerschaft des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurden auf der Grundlage der Schüler- bzw.
Klassenzahlen für das Schuljahr 2022/2023
(amtliche Schuljahresanfangsstatistik) sowie der durch den Ausschuss für
Bildung und Sport beschlossenen Faktoren ermittelt.
Hinsichtlich
der Berechnungsgrundlage (hier: amtliche Schuljahresanfangsstatistik für
das SJ 2022/2023) hatte sich der Bildungs- und Sportausschuss in seiner Sitzung
am 28.03.2023 verständigt.
2)
Seit dem 01.01.2023 gehört die Schul-IT nicht mehr
zum FB 40 (Schulverwaltung), sondern zum FB 06 (Informationstechnik und
Digitalisierung).
Entsprechende
Sachkonten (SK) werden daher auch nicht mehr durch den FB 40 beplant und
bewirtschaftet.
SK: 527120 - Softwarepflege
523100
- Mieten
und Pachten (Kopiertechnik)
542900 - Webhosting
543100 - Software
bis 150,00 € netto
013100 - Software
(investiv)
Planansätze werden jedoch aus dem ermittelten
Gesamtbudget der Schule gebildet.
Daher werden 96.300,00
€ (Grundlage Erfüllung 2022) aus dem Budget des FB 40 an den FB 06 zur
Planung übergeben.
3)
Schwimmunterricht ist derzeit ausschließlich in den
Grund- und Förderschulen Bestandteil der Lehrpläne. Anhand der Meldung der
Förderschulen (Schwimmunterrichtszeiten und Schülerzahlen für den
Planungszeitraum) erfolgt die Berechnung nach Zeitstunde bzw. nach Schülerzahl.
Zudem war eine Erhöhung der Nutzungsgebühr für das Schulschwimmen sowohl im
Bereich Bitterfeld-Wolfen als auch im Bereich Köthen zu berücksichtigen. Die
Nutzungsgebühr im Bereich Bitterfeld-Wolfen stieg von 200 €/Std. (netto) auf
230 €/Std. (netto) und im Bereich Köthen von 3,40 €/Std. je Schüler auf 4,00
€/Std. je Schüler.
" verbindlich
anzubieten bzw. vorzuhalten an den Förderschulen (RdErl. des MK vom 23.08.2012-26-5210),
" aufgrund
von erheblichen Defiziten beim Schwimmen, insbesondere bei den 5. und 6. Klassen (Corona) soll im Rahmen des Lehrplanes
Sport auch an den Regelschulen (Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen/Gymnasien)
Schulschwimmen angeboten werden.
" fraglich,
inwieweit die Bäder entsprechende Kapazitäten anbieten können und an den Schulen das notwendige Personal
zur Verfügung steht.
Planansatz
wurde von 60.300,00 € (Plan 2023) auf 119.000,00 € (Plan 2024) erhöht
(SK 243202.527164).
4)
Seit dem Abitur 2021 werden die Abiturprüfungen und
die Prüfungsaufgaben für den mittleren Schulabschluss nicht mehr als
Druckexemplare bereitgestellt. Diese müssen nach Aufforderung heruntergeladen,
entschlüsselt und mittels USB-Stick auf Druckern in der Schule ausgedruckt
werden. Die betreffenden Schulen wurden durch das LSA mit der entsprechenden
Kopier-/ Drucktechnik ausgestattet. Die Schulträger haben die Kosten für die Verbrauchsmaterialien
(Papier/Toner) für die durch das LSA angeschaffte Technik zu tragen. Bisher
haben die Schulen diese Ausgaben aus ihrem Schulbudget getragen, zusätzliche
Mittel wurden durch den FB 40 bisher nicht eingestellt. Aufgrund der
allgemeinen Verteuerung werden nunmehr für die Sekundarschulen,
Gemeinschaftsschulen und Gymnasien 1.200,00 € zusätzlich über dem Budget der
Schule eingestellt (SK 543101 - Bürobedarf).
5)
Weitere zusätzliche finanzielle Mittel wurden wie
folgt in den Planentwurf für das Jahr 2024 eingearbeitet:
216101 - Sek
"Helene Lange" Bitterfeld
2024: Klassenraummöbel (1
Klassensatz)
(Ausschreibung
wurde 2022 begonnen, kein wertbares Angebot, eine Mittelübertragung in das Folgejahr war
aufgrund fehlender vertraglicher Bindung im
Jahr 2022 nicht möglich)
Ø
SK 525200: 2.400 € (zusätzlich)
Ø SK 082200: 500 € (zusätzlich) 2.900
€
2024: Erneuerung der
Hauswirtschaftsküche
Kosten i. H. v.
65.000 € inkl. Planungsleistungen wurden eingestellt (SK 082100).
Die Hauswirtschaftsküche ist alt und verschlissen.
Der Bildungs- und Sportausschuss besichtigte die Schule im Rahmen der Sitzung
am 28.03.2023.
Finanzplan 2025: Erneuerung
des Chemieraumes
Ø SK 082100: 80.000 € (einschl.
Planungsleistungen)
Der zusätzliche Bedarf wurde durch die Sekundarschule
angezeigt.
216104 - Sekundarschule Raguhn
2024: finanzielle
Mittel für 2 Umkleidebänke
Nach Information der Schule befinden sich die
Umkleidebänke im Bereich der Jungen in der Turnhalle in einen sehr schlechten
Zustand. Eine Bank musste bereits entfernt werden. Ein Ersatz war für das
Haushaltsjahr 2023 geplant, muss jedoch wegen der notwendigen Anschaffung eines
Hochsprungkissens gestrichen werden, da die Kosten hierfür extrem gestiegen
sind.
Ø SK 082200: 2.300 €
216111 - Sekundarschule Zörbig
2024: Klassenraummöbel
(3 Sätze) - Bedarf i. R. der Sanierung der Schule
Ø SK 525200: 20.000 € (zusätzlich)
Ø SK 082200: 1.200 € (zusätzlich)
217101 - Europagymnasium '"W.
Rathenau" Bitterfeld
2024: Klassenraummöbel
(2 Klassensätze)
(Ausschreibung
wurde 2022 begonnen, kein wertbares Angebot, eine Mittelübertragung in das Folgejahr war aufgrund fehlender
vertraglicher Bindung im Jahr 2022
nicht möglich)
Ø SK 525200: 6.900 € (zusätzlich)
Ø SK 082200: 2.100 € (zusätzlich)
221101 - FöS (L)
Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen
2024: Klassenraummöbel
(Ausschreibung
wurde 2022 begonnen, kein wertbares Angebot, eine Mittelüber- tragung in das Folgejahr aufgrund fehlender
vertraglicher Bindung im Jahr 2022 nicht
möglich)
Ø SK 525200: 3.900 € (zusätzlich)
221102 - FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule
Köthen
2024: Klassenraummöbel
(Ausschreibung
wurde 2022 begonnen, kein wertbares Angebot, eine Mittelüber- tragung in das Folgejahr aufgrund fehlender
vertraglicher Bindung im Jahr 2022 nicht
möglich)
Ø SK 525200: 4.700 € (zusätzlich)
6)
Durchführung
von Produktiven Lernen (PL)
" Im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld gibt es 1 PL-Standort, die Sekundarschule Raguhn.
" Seit dem
Jahr 2016 hat der LK Anhalt-Bitterfeld aus dem ESF-Programm zum Produktiven
Lernen Fördermittel beantragt und erhalten (Ausnahme war das SJ 2018/2019, wo
keine Bewilligung erfolgte).
Insgesamt hat der Landkreis für Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel sowie
Verbrauchsmittel 36.416,32 € erhalten.
" Das
Förderprogramm ist zum Ende des SJ 2022/2023 ausgelaufen.
" Das Land
Sachsen-Anhalt plant ein eigenes Förderprogramm für PL-Standortschulen aufgrund
der Besonderheit des Produktiven Lernens, aber wahrscheinlich mit
Eigen-beteiligung der Schulträger.
Da noch keine Eckdaten diesbzgl. bekannt sind, kann dies im
Haushaltsplan nicht dargestellt werden.
7)
Weiterführung Projekt "Unterricht in
Technik und Praxis" (UTP)
SK: 243202.545800 - 15.000 €
−
Beratung im Bildungs- und Sportausschuss am
29.08.2023.
−
Projekt wird an 3 Schulen im Landkreis durchgeführt
(Sekundarschule "Völkerfreund-schaft" Köthen, Sekundarschule "An
der Rüsternbreite" Köthen, Gemeinschaftsschule "J. F. Walkhoff"
Gröbzig).
−
Maßnahmeträger ist das VHS Bildungswerk.
Im Jahr 2022 gab es strukturelle und personelle Veränderungen beim VHS
Bildungswerk.
Für das Haushaltsjahr 2023 konnte keine Vereinbarung mit dem VHS
Bildungswerk abgeschlossen werden.
−
Die Verwaltung wurde durch die Mitglieder des
Bildungs- und Sportausschusses beauftragt, nochmals Kontakt mit dem VHS
Bildungswerk aufzunehmen und den Sachverhalt zu besprechen, insbesondere zu
klären, inwieweit das VHS Bildungswerk an einer Weiterführung des Projektes
interessiert ist.
−
Am 25.09.2023 hat ein Gespräch mit der Leiterin des
VHS Bildungswerkes stattgefunden. Die Mitglieder des Bildungs- und
Sportausschusses wurden am 10.10.2023 darüber informiert.
Im Ergebnis der Beratung hat sich das VHS Bildungswerk dazu bekannt, das
Projekt UTP weiterhin durchzuführen.
Im Jahr 2024 soll das Projekt demnach weitergeführt werden.
15.000 € werden daher erneut in die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen.
8. Information
über die beabsichtigte Mieterhöhung beim Jugendwohnheim in Wolfen wie folgt:
Seit dem Ausbildungsjahr 2017/2018
liegt der Mietpreis konstant bei 9,00 €/Tag bzw. 180,00 €/Monat.
Neben den Erhöhungen bei den
Bewirtschaftungskosten, die lt. FB 68 vergleichsweise gering ausfallen, sind die Personalkosten (4 Erzieher) im
Jugendwohnheim a. G. von Tarifanpassungen
gestiegen. Auch bei den sonstigen Dienstleistungen (z. B. Wachschutz) sind Kostensteigerungen zu verzeichnen.
Es wird eingeschätzt, dass die
Mehrkosten durch die Mieter(innen) des Jugendwohnheimes
getragen werden können. Zum einen gab es auch bei den Ausbildungsvergütungen Tarifanpassungen in den
vergangenen 6 Jahren. Mithin unterstützen
einige Betrieb ihre Auszubildenden insoweit, dass sie teilweise die Kosten der Unterkunft übernehmen. Zudem
bezuschusst das Land Sachsen-Anhalt bei hilfebedürftigen
Auszubildenden Ausgaben für Unterbringung und Fahrtkosten, die durch die Notwendigkeit einer auswärtigen
Unterbringung bei der Blockbeschulung oder des Besuchs
einer auswärtigen Berufsschule entstehen (RL über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den
Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten
aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule - RdErl. des MK vom 01.06.2010 - 31-81626, zuletzt
geändert durch RdErl. vom 08.05.2015).
Des Weiteren wurden die Mietkosten in
Wohnheimen benachbarter Landkreise bzw. kreis- freie
Städte betrachtet.
Diese stellen sich wie folgt dar:
Landkreis/ kreisfreie Stadt |
Kapazitäten |
Mietkosten |
Saalekreis |
Ein- und Zweibettzimmer (110 Plätze) |
Dauerbelegung Tagessatz: 8,00 €/Tag, Dauerbelegung Turnusbelegung: 10,00 €/Nacht, Dauerbelegung Monatsmiete: 160,00 € |
LK Jerichower Land |
4 Wohnungen mit Zwei- und Dreibettzimmer (max. 24 Plätze) |
Pro Tag/Schüler(in): 16,40 € |
Stadt Dessau-Rosslau |
Zwei- und Dreiraumwohnung (106 Plätze) |
1 Bettzimmer pro Monat: 193,00 € 2 Bettzimmer pro Monat: 183,00 € |
Quelle: SEPl BbS
Berechnung:
20* Ausbildungsplätze
Vollzeit x 190,00 € x 10 Monate** = 38.000,00 €
70* Ausbildungsplätze (Blockbeschulung)
x 10,00 € x 187 Tage*** = 130.900,00 €
Gesamt:
168.900,00 €
Die Auslastung betrug in den letzten 4
Ausbildungsjahren durchschnittlich 85,6
%.
Berechnung
des Planansatzes: 168.900,00
€ x 85,6 % = 144.578,40 € ≈
145.000,00 €
* Stand
Ausbildungsjahr 2022/2023
** Für die Monate Juli und August werden keine
Mietkosten erhoben
*** Tage können sich ändern durch Ferien- und Feiertagsregelungen (Stand:
2023)
Fazit: Der Planansatz im SK 231102.441100
würde sich demnach haushaltsjährlich von 140.000,00 € auf 145.000,00 € (+
5.000,00 €) erhöhen. Vorschlag zur Aufnahme in der
Haushaltsplanung 2024 und Finanzplanung: 2024: 140.000,00 € 2025: 145.000,00 € 2026: 145.000,00 € 2027: 145.000,00 € |
Frau Zerrenner teilte mit, dass der Sekundarschule "An
der Rüsternbreite" Köthen eine Instandsetzung der Küche versprochen wurde.
Hierzu gab es auch eine Begehung durch den Bauausschuss, wo u. a. auf die
Lüftung und die Leitungen etc. hingewiesen wurden. Wie ist hier der aktuelle
Stand?
Frau Treffkorn informierte, dass zuerst der FB Bau
entscheiden muss, wann z. B. der Fußboden, die Leitungen etc. saniert werden
und erst dann kann über die Ausstattung der Küche gesprochen werden. Eine
Abstimmung mit dem FB 68 (Bau) fand zu den jeweiligen baulichen Maßnahmen und
Ausstattungen an den Schulen für das Jahr 2024 statt. Eine vorgesehene
Sanierung an der Sekundarschule "An der Rüsternbreite" Köthen war für
das Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.
Frau Zoschke hinterfragte den PL-Standort und nach der
weiteren Verfahrensweise der Finanzierung des Projektes "Produktiven
Lernens".
Vorab teilte Frau Treffkorn mit, dass
der PL-Standort an der Sekundarschule Raguhn bestehen bleibt. Sie informierte
ausführlich über die Finanzierung des PL-Standortes und schlug den Mitgliedern
des Bildungs- und Sportausschusses vor, in einer der nächsten
Ausschusssitzungen die Schulleiterin der Sekundarschule einzuladen, um über das
Projekt "Produktiven Lernens" zu informieren.
Da am 13.12.2023 ein zusätzlicher Kreis- und Finanzausschuss (nur Haushaltsberatung) stattfindet, fragte Frau Zoschke an, ob die Ausschussmitglieder bis dahin eine Zusammenfassung der dargelegten Ausführungen zur Haushaltsplanung für das Jahr 2024 erhalten könnten. Dies bejahte Frau Treffkorn.