Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Herr Grabner erklärte das Ziel, eine Satzung zu erlassen. Wir haben zum 01.04.2023 einen neuen Linienbedarfsverkehr aufgenommen und wollen diesen auch etablieren, sodass ein Höchsttarif festzuschreiben ist. Darüber hinaus gilt analog dieses für das Deutschlandticket, was ebenfalls zum 01.04.2023 in Kraft getreten ist bzw. als neuer Tarif in Anhalt-Bitterfeld angeboten wurde.
Herr Northoff sagte, dass in dieser Vorschrift geregelt sei, dass das Verkehrsunternehmen im Vorjahr für das Folgejahr eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten erstellen muss. Er fragte, ob diese inzwischen für das nächste Jahr vorliege?
Herr Hippe antwortete, dass diese seit heute vorliegt.

Frau Zerrenner fragte, was sich hinter der jährlichen Erhöhung in Höhe von 3 Prozent und 5 Prozent verbirgt?
Herr Eichelberg antwortete, dass die 3 Prozent die mögliche Tarifsteigerung sei, die auch so im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben ist wo wir uns analog beteiligt haben. Bei den 5 Prozent handelt es sich um die Gewinnobergrenze, die das Unternehmen bekommen könnte, um weiterhin Anschaffungen, etc. zu tätigen.
Weiter fragte Frau Zerrenner, ob das 49-Euro-Ticket von der Finanzierung her festgeschrieben sei?
Herr Grabner antwortete, dass für 2024 die Handhabung noch offen sei. Für 2023 kann das Verkehrsunternehmen die Einnahmen für sich beanspruchen, deswegen entfällt auch unsere Zuschusspflicht von 1,5 Mio. Euro für das Jahr 2023.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Die Vorlage 0873/2023 wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, bei einer Gegenstimme, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.