Sitzung: 30.11.2023 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: BV/0873/2023
Herr Grabner erklärte das Ziel, eine Satzung zu
erlassen. Wir haben zum 01.04.2023 einen neuen Linienbedarfsverkehr aufgenommen
und wollen diesen auch etablieren, sodass ein Höchsttarif festzuschreiben ist.
Darüber hinaus gilt analog dieses für das Deutschlandticket, was ebenfalls zum
01.04.2023 in Kraft getreten ist bzw. als neuer Tarif in Anhalt-Bitterfeld
angeboten wurde.
Herr Northoff sagte, dass in dieser Vorschrift geregelt sei, dass das
Verkehrsunternehmen im Vorjahr für das Folgejahr eine Berechnung der voraussichtlichen
Kosten erstellen muss. Er fragte, ob diese inzwischen für das nächste Jahr
vorliege?
Herr Hippe antwortete, dass diese seit heute vorliegt.
Frau Zerrenner fragte, was sich hinter der jährlichen
Erhöhung in Höhe von 3 Prozent und 5 Prozent verbirgt?
Herr Eichelberg antwortete, dass die 3 Prozent die mögliche
Tarifsteigerung sei, die auch so im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben ist
wo wir uns analog beteiligt haben. Bei den 5 Prozent handelt es sich um die
Gewinnobergrenze, die das Unternehmen bekommen könnte, um weiterhin
Anschaffungen, etc. zu tätigen.
Weiter fragte Frau Zerrenner, ob das 49-Euro-Ticket von der Finanzierung
her festgeschrieben sei?
Herr Grabner antwortete, dass für 2024 die Handhabung noch offen sei.
Für 2023 kann das Verkehrsunternehmen die Einnahmen für sich beanspruchen,
deswegen entfällt auch unsere Zuschusspflicht von 1,5 Mio. Euro für das Jahr
2023.
Es gab keine weiteren Anfragen.
Die Vorlage 0873/2023 wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, bei einer Gegenstimme, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.