Budget 06 – Informationstechnik und Digitalisierung

Herr Rumpf informierte wie folgt:

 

- 2 Produkte: Anwendungsbetreuung Infrastruktur und IT-Schulen

 

Anwendungsbetreuung Infrastruktur

Ordentliche Erträge                                                       1,061 Mio. Euro

Ordentliche Aufwendungen                                      6,45 Mio. Euro

Ordentliches Ergebnis                                   5,389 Mio. Euro

 

Schulen-IT

Ordentliche Erträge                                                       296.300 Euro

Ordentliche Aufwendungen                                       1,363 Mio. Euro

Ordentliches Ergebnis                                   1,067 Mio. Euro

 

Teilfinanzplan:

Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen                                                               0 Euro

Auszahlungen                                                 7,17 Mio. Euro

 

Investitionstätigkeit
Einzahlungen                                                                    1,063 Mio. Euro

Auszahlungen                                                  3,562 Mio. Euro

 

 

Personalbestand:

- 2 neue Stellen, welche in 2024 besetzt werden sollen
°Nachbesetzung für Kollegin, die in Altersteilzeit gegangen ist
°neue Stelle im Bereich der Anwendungsbetreuung

 

Besonderheiten des Jahre 2024:

- für den Ergebnishaushalt Förderung aus dem Digitalpakt der Schulen i.H.v. 1,063 Mio. Euro

- für den Finanzhaushalt entsprechende Aufwendungen für die Citrix-Umgebung
°hier werden mehr Lizenzen benötigt

°Lizenzen für Terminalserver müssen entsprechend erhöht werden – ca. 500.000 Euro

°für weitere Digitalisierung und Einführung der E-Akte wird mehr Speicherkapazität benötigt – ca. 200.000 Euro

°verschiedene Switche, die in der Verwaltung im Einsatz sind, müssen erneuert werden               – ca. 80.000 Euro

°Telefonanlage, die veraltet ist – Planung einer neuen Anlage – ca. 200.000 Euro

- im Bereich der Schulen
°Glasfaseranschlüsse, die an jede Schule gelegt wurden und vom Land bezahlt wurden,                wurden nun vom Land gekündigt

°Kostenübernahme vom Landkreis, pro Schulstandort geplant mit 150 Euro/Monat

° für den Digitalpakt, wenn dieser abgeschlossen ist, haben wir eine aktive Technik in den Schulen, allerdings müssen Kabinette erneuert und Server angeschafft werden – Mehrbedarf von ca. 800.000 Euro eingeplant

 

 

Herr Egert fragte zu den Personalkosten, da ca. 400.000 Euro mehr eingestellt sind, ob dies ermöglicht, noch mehr Leute einzustellen oder sind diese Stellen schon mit Personal besetzt?
Bei Mieten und Pachten steigt man von 460.000 Euro auf 1,4 Mio. Euro in 2023 und dann sinkt es wieder 2024 auf 976.000 Euro; worum handelt es sich hier? Weiter steigt bei Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur der Betrag enorm, hier bat Herr Egert um Erläuterungen.

Weiter fragte Herr Egert, ob die Höhe der Abschreibungen aus den Neuanschaffungen resultiert?

Herr Rumpf sagte zu den Personalkosten, dass 2023 das Jobcenter hinzugekommen ist, wo schon besetzte Personalstellen übernommen wurden, weiterhin wurden einige Mitarbeiter eingestellt und im nächsten Jahr sind nur noch die beiden bereits genannten Stellen zu besetzen. Zu den Aufwendungen bei Mieten und Pachten sagte Herr Rumpf, das anfangs (bei Übernahme des Jobcenters) hoch geplant wurde, es hat sich aber herausgestellt, dass es weniger geworden ist als ursprünglich angenommen und deshalb wurde reduziert. Bei Wartung, Instandsetzung und Reparatur sind Dienstleistungen enthalten, welche durch das OZG zustande gekommen ist. Weiterhin ist für nächstes Jahr ein Prozessmanager geplant, hierfür sind 120.000 Euro eingestellt. Die Kosten werden über die Jahre weniger.
Herr Egert hinterfragte, ob es Kooperationen mit anderen Landkreisen gibt, damit die Kosten gestreut werden können?

Herr Rumpf sagte, dass diese Möglichkeit besteht.
Herr Grabner ergänzte, dass wir mit der IT-Infrastruktur und den Prozessen noch am Anfang stehen. Wir wurden vor ca. 4 Wochen getestet und es wurde uns eine sehr gute Sicherheit bescheinigt. Beim OZG stehen wir noch ganz am Anfang, aber die Verfahren werden sukzessive aufgebaut. Im Laufe der nächsten Monate und Jahre werden sämtliche Fachverfahren (ca. 150) der Kontrolle unterzogen werden und dann muss geschaut werden, können Verfahren eingestellt oder zusammengelegt werden, etc. Es werden Notfallknöpfe für die stark frequentierten Arbeitsplätze angeschafft, um in Zukunft eine vernünftige und sichere IT-Infrastruktur vorzuhalten.

Herr Rumpf sagte, dass wir keine genauen Kosten für die OZG beziffern können, da vom Land keiner sagen kann, inwieweit die Kosten vom Land getragen werden und wann wir selber zahlen müssen.

Herr Northoff fragte, wie die Einführung der E-Akte konkret ablaufen soll? Läuft jeder Fachbereich gesondert oder wird es zentral gesteuert? Wann fängt es an und welche Kosten fallen durch die Einführung der E-Akte an?

Herr Grabner antwortete, dass wir in der Endausbaustufe zu 98 % digital sein wollen (Postein- und Ausgang, Schriftgutverwaltung). Grundlagen hierfür ist ein guter Aktenplan, derzeit bereits 3 Fachbereiche, die mit der digitalen Akte arbeiten, perspektivisch soll diese in den nächsten 3 – 5 Jahren in allen Fachbereichen integriert werden.

Herr Rumpf ergänzte, dass mit der allgemeinen Schriftgutverwaltung (wo kein Fachverfahren benötigt wird) begonnen wurde (z.B. Fachbereich IT). Da derzeit alle digital werden wollen, sind gemäß Angebot und Nachfrage die Preise dementsprechend hoch. Pro Schnittstelle müssen wir zwischen 20.000 Euro und 30.000 Euro rechnen. Konkret sind für 2024 die Schnittstellen geplant.

Herr Grabner sagte, dass der Fokus darauf liege, dass erst einmal die OZG-Leistungen integriert werden.

Herr Egert fragte, ob der Host der Daten auf lokalen externen Servern erfolgt?

Herr Rumpf antwortete, dass das Pilotprojekt mit dem BSI durchgeführt wird; dass ist die Basisabsicherung der Kommunen. Zur Datenspeicherung sagte Herr Rumpf, dass wir am Ende unseres Speichers sind, der Hersteller hat nun auch den Speicher abgekündigt, so dass ein neuer gebraucht wird. Es ist nur das Backup extern gesichert.

Herr Maaß fragte, ob es einen Überblick darüber gibt, was der Hackerangriff den Landkreis gekostet hat?

Herr Grabner antworte ca. 2,5 Mio. Euro, die Unterstützung des Landes lag bei ca. 250.000 Euro.

Herr Wolkenhaar fragte, bei den Personalaufwendungen IT-Schulen in Höhe von 340.000 Euro plus Nebenkosten, worum es sich hier genau handelt?

Herr Rumpf antwortete, in 2022 gehörte die Schul-IT noch nicht zum Fachbereich 06 sondern zum Budget Schulverwaltung.
Bei der Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur waren bisher 0 Euro geplant und jetzt liegen wir bei 245.000 Euro bis 266.000 Euro. Muss hier die Hardware ersetzt werden, fragte Herr Wolkenhaar?
Auch hier gehörten die Kosten 2022 noch nicht zum Fachbereich 06, so Herr Rumpf. Tatsächlich das erste Mal beplant ist dies in diesem Jahr im FB 06 – hier wurden die Kosten als Grundlage genommen, die vom Fachbereich 40 übermittelt wurden. Für 2024 sind entsprechend die Kostensteigerungen enthalten. Der Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände war vorher 0 Euro, im nächsten Jahr das erste Mal – hier handelt es sich um den gemeldeten Bedarf von Schulen (benötigte Beamer, Kabel, etc). Für die berufsbildenden Schulen wurde ein Schulserver in Höhe von 7.200 Euro und Archivierungssoftware geplant, die in allen Schulen eingesetzt ist, hier haben wir einen Kostenanteil von 6.600 Euro. Die größte Erhöhung ist die Fernmeldegebühr von rund 40.000 Euro mehr durch die Glasfaseranschlüsse. 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Budget 03 – Dezernatsleitung II

 

Frau Wohmann gab folgende Informationen:

 

- ordentlichen Erträgen 10.000 Euro

- ordentliche Aufwendungen – Steigerung auf 47.400 Euro
°Sachkosten, Büromaterial, kleine Gegenstände und
°35.000 Euro für die Erstellung des schlüssigen Konzeptes für das Jobcenter, das im nächsten Jahr neu ausgeschrieben werden muss im Rahmen der Richtlinie Kosten der Unterkunft

- der Sozialplaner ist in diesem Budget mit enthalten, der zum 01.07.2023 begonnen hat

 

Herr Grabner erklärte, dass die Kinderschutzfachstelle bewusst aus dem Bereich Kinder- und Jugend herausgenommen und hier integriert wurde, um unabhängig und losgelöst zu agieren.

Herr Dittmann sagte, dass im nächsten Jahr für alle Sozialleistungsempfänger erhebliche Preissteigerungen der Kosten der Unterkunft und bei den Betriebskosten zu erwarten sind. Kann dies noch im Kreishaushalt abgebildet werden?
Herr Grabner sagte, dass insgesamt im Bereich Soziales eine Kostensteigerungen von ca. 15,5 Mio. Euro für 2024 gegenüber 2023 eingeplant sind. Da sind dann auch solche Positionen schon mit enthalten.
Frau Wohmann erklärte weiterhin, dass in der Planungsdiskussion zum schlüssigen Konzept mit dem Fachbereich 55 keine Senkungen, sondern ein massiver Aufwuchs enthalten sein wird.

Herr Northoff fragte nach den Kosten des Sozialplaners. Wie wird dieser bezahlt?
Frau Wohmann antwortete, dass dieser mit einer Entgeltgruppe 11 eingestuft sei. 

Herr Wolkenhaar meinte zur Kreisumlage, wenn diese auf z.B. 39,99 % abgesenkt werden könnte, hätte der Landkreis weiterhin eine Mehreinnahme. Er bat darum, dies mal mit in die Diskussionen zu geben.
Herr Grabner entgegnete, dass wir natürlich nicht die Kommunen vollends schröpfen wollen, aber wir müssen auch die Gesamthaushaltssituation betrachten und der Haushalt muss vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Haben wir jetzt einen Aufwuchs des Defizites und im Umkehrschluss eine Reduzierung der Kreisumlage, dann wird es definitiv keinen positiven Bescheid geben.
Weiter sagte Herr Grabner, dass es sein könnte, dass sich noch die ein- oder andere Einsparung ergibt und somit vielleicht eine minimale Abweichung erreicht werden kann. Dazu kann aber erst in einer der weiteren Haushaltsberatungen etwas gesagt werden.

Herr Egert fragte, ob es eine Sammelklage der Landkreise gegenüber dem Land oder Bund zum Konnexitätsprinzip gibt?
Herr Grabner antwortete, dass es ein Aufforderungsschreiben gibt, nochmals insgesamt das FAG zu überdenken, aber es gibt keine Sammelklage.

Herr Dittmann sagte, sowohl Landkreistag als auch Städte- und Gemeindebund haben deutlich gemacht, dass wir hier perspektivisch eine konkretere Formulierung in der Landesverfassung brauchen. Es gibt allerdings derzeit wenig Bereitschaft, sich um eine entsprechende Mehrheit im Landtag dafür zu kümmern. Es muss aber wenigstens unterhalb einer Änderung der Landesverfassung die Regel werden, dass bei jedem Gesetzgebungsverfahren eine Gesetzesfolgeabschätzung stattfindet und die kommunalen Verbände nicht erst beim Einbringen eines Gesetzesentwurfes, sondern schon im Gesetzerstellungsverfahren eine entsprechende Beteiligung bekommen.
Herr Dittmann erklärte weiterhin, dass er sich im gestrigen Zerbster Stadtrat die Zustimmung eingeholt hat und zwar für den Fall, dass der Landtag in seiner Sitzung vom 12. bis 14.12.2023 das jetzige FAG 24 als Kompromissformel nicht beschließen sollte, er Vollmacht habe, sofort vor dem Landesverfassungsgericht Klage einzureichen.

Herr Northoff sagte, dass ein Senken der Kreisumlage für ihn nicht in Frage kommt. Der Landkreis hat ein gewaltiges Defizit und es ist nicht absehbar, dass es sich in Zukunft verbessern wird. Das Mehrergebnis bei gleicher Kreisumlage bedeutet, dass Kommunen im laufenden Jahr und auch in Zukunft im Verhältnis zu den Landkreisen relativ gut dastehen. Es wäre eher angebracht, über eine angemessene Erhöhung der Kreisumlage nachzudenken, um auch auf Dauer den Landkreis handlungsfähig zu lassen, so Herr Northoff.

Herr Grabner gab den Hinweis, dass für einen Haushaltsausausgleich ein Kreisumlagehebesatz von ca. 47,5 % nötig wäre.

Herr Lucas sagte, für den Fall des Haushaltsausgleiches wären wir sogar bei 49,61 %.
Hierzu sagte Herr Grabner, dass die Verwaltung keinen Vorschlag einbringen wird, der höher als die 40,5 % sein wird.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.