Sitzung: 30.11.2023 Kreis- und Finanzausschuss
Budget 06 – Informationstechnik und Digitalisierung
Herr Rumpf informierte wie folgt:
- 2 Produkte: Anwendungsbetreuung Infrastruktur und IT-Schulen
Anwendungsbetreuung Infrastruktur
Ordentliche Erträge 1,061
Mio. Euro
Ordentliche Aufwendungen
6,45 Mio. Euro
Ordentliches Ergebnis
5,389 Mio. Euro
Schulen-IT
Ordentliche Erträge 296.300
Euro
Ordentliche Aufwendungen 1,363
Mio. Euro
Ordentliches Ergebnis 1,067
Mio. Euro
Teilfinanzplan:
Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen
0 Euro
Auszahlungen
7,17 Mio. Euro
Investitionstätigkeit
Einzahlungen 1,063
Mio. Euro
Auszahlungen 3,562
Mio. Euro
Personalbestand:
- 2 neue Stellen, welche in 2024 besetzt werden sollen
°Nachbesetzung für Kollegin, die in Altersteilzeit gegangen ist
°neue Stelle im Bereich der Anwendungsbetreuung
Besonderheiten des Jahre 2024:
- für den Ergebnishaushalt Förderung aus dem Digitalpakt der Schulen
i.H.v. 1,063 Mio. Euro
- für den Finanzhaushalt entsprechende Aufwendungen für die
Citrix-Umgebung
°hier werden mehr Lizenzen benötigt
°Lizenzen für Terminalserver müssen entsprechend erhöht werden – ca.
500.000 Euro
°für weitere Digitalisierung und Einführung der E-Akte wird mehr
Speicherkapazität benötigt – ca. 200.000 Euro
°verschiedene Switche, die in der Verwaltung im Einsatz sind, müssen
erneuert werden – ca. 80.000
Euro
°Telefonanlage, die veraltet ist – Planung einer neuen Anlage – ca. 200.000
Euro
- im Bereich der Schulen
°Glasfaseranschlüsse, die an jede Schule gelegt wurden und vom Land bezahlt
wurden, wurden nun vom Land
gekündigt
°Kostenübernahme vom Landkreis, pro Schulstandort geplant mit 150
Euro/Monat
° für den Digitalpakt, wenn dieser abgeschlossen ist, haben wir eine
aktive Technik in den Schulen, allerdings müssen Kabinette erneuert und Server
angeschafft werden – Mehrbedarf von ca. 800.000 Euro eingeplant
Herr Egert fragte zu den Personalkosten, da ca. 400.000 Euro mehr eingestellt
sind, ob dies ermöglicht, noch mehr Leute einzustellen oder sind diese Stellen
schon mit Personal besetzt?
Bei Mieten und Pachten steigt man von 460.000 Euro auf 1,4 Mio. Euro in 2023
und dann sinkt es wieder 2024 auf 976.000 Euro; worum handelt es sich hier?
Weiter steigt bei Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur der Betrag enorm,
hier bat Herr Egert um Erläuterungen.
Weiter fragte Herr Egert, ob die Höhe der Abschreibungen aus den
Neuanschaffungen resultiert?
Herr Rumpf sagte zu den Personalkosten, dass 2023 das Jobcenter hinzugekommen ist,
wo schon besetzte Personalstellen übernommen wurden, weiterhin wurden einige
Mitarbeiter eingestellt und im nächsten Jahr sind nur noch die beiden bereits
genannten Stellen zu besetzen. Zu den Aufwendungen bei Mieten und Pachten sagte
Herr Rumpf, das anfangs (bei Übernahme des Jobcenters) hoch geplant
wurde, es hat sich aber herausgestellt, dass es weniger geworden ist als
ursprünglich angenommen und deshalb wurde reduziert. Bei Wartung,
Instandsetzung und Reparatur sind Dienstleistungen enthalten, welche durch das
OZG zustande gekommen ist. Weiterhin ist für nächstes Jahr ein Prozessmanager
geplant, hierfür sind 120.000 Euro eingestellt. Die Kosten werden über die
Jahre weniger.
Herr Egert hinterfragte, ob es Kooperationen mit anderen Landkreisen
gibt, damit die Kosten gestreut werden können?
Herr Rumpf sagte, dass diese Möglichkeit besteht.
Herr Grabner ergänzte, dass wir mit der IT-Infrastruktur und den
Prozessen noch am Anfang stehen. Wir wurden vor ca. 4 Wochen getestet und es
wurde uns eine sehr gute Sicherheit bescheinigt. Beim OZG stehen wir noch ganz
am Anfang, aber die Verfahren werden sukzessive aufgebaut. Im Laufe der
nächsten Monate und Jahre werden sämtliche Fachverfahren (ca. 150) der Kontrolle
unterzogen werden und dann muss geschaut werden, können Verfahren eingestellt
oder zusammengelegt werden, etc. Es werden Notfallknöpfe für die stark
frequentierten Arbeitsplätze angeschafft, um in Zukunft eine vernünftige und
sichere IT-Infrastruktur vorzuhalten.
Herr Rumpf sagte, dass wir keine genauen Kosten für die OZG beziffern können, da
vom Land keiner sagen kann, inwieweit die Kosten vom Land getragen werden und
wann wir selber zahlen müssen.
Herr Northoff fragte, wie die Einführung der E-Akte konkret
ablaufen soll? Läuft jeder Fachbereich gesondert oder wird es zentral
gesteuert? Wann fängt es an und welche Kosten fallen durch die Einführung der
E-Akte an?
Herr Grabner antwortete, dass wir in der Endausbaustufe zu 98 %
digital sein wollen (Postein- und Ausgang, Schriftgutverwaltung). Grundlagen
hierfür ist ein guter Aktenplan, derzeit bereits 3 Fachbereiche, die mit der
digitalen Akte arbeiten, perspektivisch soll diese in den nächsten 3 – 5 Jahren
in allen Fachbereichen integriert werden.
Herr Rumpf ergänzte, dass mit der allgemeinen Schriftgutverwaltung (wo kein
Fachverfahren benötigt wird) begonnen wurde (z.B. Fachbereich IT). Da derzeit
alle digital werden wollen, sind gemäß Angebot und Nachfrage die Preise
dementsprechend hoch. Pro Schnittstelle müssen wir zwischen 20.000 Euro und
30.000 Euro rechnen. Konkret sind für 2024 die Schnittstellen geplant.
Herr Grabner sagte, dass der Fokus darauf liege, dass erst
einmal die OZG-Leistungen integriert werden.
Herr Egert fragte, ob der Host der Daten auf lokalen externen Servern erfolgt?
Herr Rumpf antwortete, dass das Pilotprojekt mit dem BSI durchgeführt wird; dass
ist die Basisabsicherung der Kommunen. Zur Datenspeicherung sagte Herr
Rumpf, dass wir am Ende unseres Speichers sind, der Hersteller hat nun auch
den Speicher abgekündigt, so dass ein neuer gebraucht wird. Es ist nur das
Backup extern gesichert.
Herr Maaß fragte, ob es einen Überblick darüber gibt, was der Hackerangriff den
Landkreis gekostet hat?
Herr Grabner antworte ca. 2,5 Mio. Euro, die Unterstützung des
Landes lag bei ca. 250.000 Euro.
Herr Wolkenhaar fragte, bei den Personalaufwendungen IT-Schulen in
Höhe von 340.000 Euro plus Nebenkosten, worum es sich hier genau handelt?
Herr Rumpf antwortete, in 2022 gehörte die Schul-IT noch nicht zum Fachbereich 06
sondern zum Budget Schulverwaltung.
Bei der Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur waren bisher 0 Euro geplant
und jetzt liegen wir bei 245.000 Euro bis 266.000 Euro. Muss hier die Hardware
ersetzt werden, fragte Herr Wolkenhaar?
Auch hier gehörten die Kosten 2022 noch nicht zum Fachbereich 06, so Herr
Rumpf. Tatsächlich das erste Mal beplant ist dies in diesem Jahr im FB 06 –
hier wurden die Kosten als Grundlage genommen, die vom Fachbereich 40
übermittelt wurden. Für 2024 sind entsprechend die Kostensteigerungen
enthalten. Der Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände war vorher 0 Euro, im
nächsten Jahr das erste Mal – hier handelt es sich um den gemeldeten Bedarf von
Schulen (benötigte Beamer, Kabel, etc). Für die berufsbildenden Schulen wurde
ein Schulserver in Höhe von 7.200 Euro und Archivierungssoftware geplant, die
in allen Schulen eingesetzt ist, hier haben wir einen Kostenanteil von 6.600
Euro. Die größte Erhöhung ist die Fernmeldegebühr von rund 40.000 Euro mehr durch
die Glasfaseranschlüsse.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Budget 03 – Dezernatsleitung II
Frau Wohmann gab folgende Informationen:
- ordentlichen Erträgen 10.000 Euro
- ordentliche Aufwendungen – Steigerung auf 47.400 Euro
°Sachkosten, Büromaterial, kleine Gegenstände und
°35.000 Euro für die Erstellung des schlüssigen Konzeptes für das Jobcenter,
das im nächsten Jahr neu ausgeschrieben werden muss im Rahmen der Richtlinie
Kosten der Unterkunft
- der Sozialplaner ist in diesem Budget mit enthalten, der
zum 01.07.2023 begonnen hat
Herr Grabner erklärte, dass die
Kinderschutzfachstelle bewusst aus dem Bereich Kinder- und Jugend
herausgenommen und hier integriert wurde, um unabhängig und losgelöst zu
agieren.
Herr Dittmann sagte, dass im nächsten
Jahr für alle Sozialleistungsempfänger erhebliche Preissteigerungen der Kosten
der Unterkunft und bei den Betriebskosten zu erwarten sind. Kann dies noch im
Kreishaushalt abgebildet werden?
Herr Grabner sagte, dass insgesamt im Bereich Soziales eine
Kostensteigerungen von ca. 15,5 Mio. Euro für 2024 gegenüber 2023 eingeplant
sind. Da sind dann auch solche Positionen schon mit enthalten.
Frau Wohmann erklärte weiterhin, dass in der Planungsdiskussion zum
schlüssigen Konzept mit dem Fachbereich 55 keine Senkungen, sondern ein
massiver Aufwuchs enthalten sein wird.
Herr Northoff fragte nach den Kosten des
Sozialplaners. Wie wird dieser bezahlt?
Frau Wohmann antwortete, dass dieser mit einer Entgeltgruppe 11
eingestuft sei.
Herr Wolkenhaar meinte zur Kreisumlage,
wenn diese auf z.B. 39,99 % abgesenkt werden könnte, hätte der Landkreis
weiterhin eine Mehreinnahme. Er bat darum, dies mal mit in die Diskussionen zu
geben.
Herr Grabner entgegnete, dass wir natürlich nicht die Kommunen vollends
schröpfen wollen, aber wir müssen auch die Gesamthaushaltssituation betrachten
und der Haushalt muss vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Haben wir
jetzt einen Aufwuchs des Defizites und im Umkehrschluss eine Reduzierung der
Kreisumlage, dann wird es definitiv keinen positiven Bescheid geben.
Weiter sagte Herr Grabner, dass es sein könnte, dass sich noch die ein-
oder andere Einsparung ergibt und somit vielleicht eine minimale Abweichung
erreicht werden kann. Dazu kann aber erst in einer der weiteren
Haushaltsberatungen etwas gesagt werden.
Herr Egert fragte, ob es eine
Sammelklage der Landkreise gegenüber dem Land oder Bund zum Konnexitätsprinzip
gibt?
Herr Grabner antwortete, dass es ein Aufforderungsschreiben gibt,
nochmals insgesamt das FAG zu überdenken, aber es gibt keine Sammelklage.
Herr Dittmann sagte, sowohl Landkreistag
als auch Städte- und Gemeindebund haben deutlich gemacht, dass wir hier
perspektivisch eine konkretere Formulierung in der Landesverfassung brauchen.
Es gibt allerdings derzeit wenig Bereitschaft, sich um eine entsprechende
Mehrheit im Landtag dafür zu kümmern. Es muss aber wenigstens unterhalb einer
Änderung der Landesverfassung die Regel werden, dass bei jedem
Gesetzgebungsverfahren eine Gesetzesfolgeabschätzung stattfindet und die
kommunalen Verbände nicht erst beim Einbringen eines Gesetzesentwurfes, sondern
schon im Gesetzerstellungsverfahren eine entsprechende Beteiligung bekommen.
Herr Dittmann erklärte weiterhin, dass er sich im gestrigen Zerbster
Stadtrat die Zustimmung eingeholt hat und zwar für den Fall, dass der Landtag
in seiner Sitzung vom 12. bis 14.12.2023 das jetzige FAG 24 als
Kompromissformel nicht beschließen sollte, er Vollmacht habe, sofort vor dem
Landesverfassungsgericht Klage einzureichen.
Herr Northoff sagte, dass ein Senken der
Kreisumlage für ihn nicht in Frage kommt. Der Landkreis hat ein gewaltiges
Defizit und es ist nicht absehbar, dass es sich in Zukunft verbessern wird. Das
Mehrergebnis bei gleicher Kreisumlage bedeutet, dass Kommunen im laufenden Jahr
und auch in Zukunft im Verhältnis zu den Landkreisen relativ gut dastehen. Es
wäre eher angebracht, über eine angemessene Erhöhung der Kreisumlage
nachzudenken, um auch auf Dauer den Landkreis handlungsfähig zu lassen, so Herr
Northoff.
Herr Grabner gab den Hinweis, dass für
einen Haushaltsausausgleich ein Kreisumlagehebesatz von ca. 47,5 % nötig wäre.
Herr Lucas sagte, für den Fall des
Haushaltsausgleiches wären wir sogar bei 49,61 %.
Hierzu sagte Herr Grabner, dass die Verwaltung keinen Vorschlag
einbringen wird, der höher als die 40,5 % sein wird.
Es gab keine weiteren Nachfragen.