Herr Grabner erklärte die Vielzahl der heute zu behandelnden Budgets damit, dass am 25.01.2024 - wo die letzte Haushaltsberatung stattfinden sollte – die Stadt Bitterfeld-Wolfen zu ihrem Neujahrsempfang eingeladen hat und ein Großteil der Mitglieder des Kreis- und Finanzausschusses dort anwesend sein werden. Daher wurde entschieden, am heutigen Tage alle übrigen Budgets zu behandeln.

Herr Grabner gab bekannt, dass seit der letzten Haushaltsberatung das aktuelle Defizit nunmehr ca. 16,3 Mio. Euro beträgt.

 

 

Budget 02 – Dezernatsleitung I  

 

Herr Krüger gab folgende Informationen:

 

       es gibt keine Änderungen

       besteht weiterhin aus dem Dezernenten und Sekretariat

       Erhöhung Ansatz Erhaltung von Fahrzeugen

 

Seite 144 – Produkt Organisation

-    keine Veränderungen bei den Mitarbeitern

-    Dienstaufwendungen für Beamte und Arbeitnehmer – Veränderungen/Verschiebungen, da Tarifbeschäftigte umgewandelt wurden in Beamte

-    geringfügige Erhöhung bei Mitgliedsbeiträgen auf 127.000 Euro (Landkreistag, KGST)

 

Herr Roi fragte, warum sich die Haltung von Fahrzeugen ändert?

Herr Krüger antwortete, dass hier bisher keine Mittel eingeplant waren (Kosten für die Nutzung eines Dienst-KFZ), welche aber für 2024 nötig sind. Im Gegenzug gibt es eine Verringerung bei den Dienstreiseaufwendungen (Abrechnung Nutzung Privatauto).

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

 

Budget 04 – Dezernatsleitung III

 

Herr Böddeker gab folgende Informationen:

 

       keine personellen Änderungen

       reduziert sind die Ansätze Dienstreiseaufwendungen von 1.500 Euro auf 1.000 Euro (mehr

Videokonferenzen) und Bücher und Zeitschriften von 500 Euro auf 200 Euro

 

 

Es gab keine Anfragen.

 

 

Budget 09 – Dezernatsleitung IV

 

Herr Rößler gab folgende Informationen:

 

       keine grundlegenden Änderungen

       sonstige ordentliche Aufwendungen von 2023 i.H.v. 134.200 Euro reduziert in 2024 auf 4.700 Euro (das strategische Gebäudemanagement war 2023 noch in der Planung, Stelle wurde bisher nicht besetzt)

 

Es gab keine Anfragen.

 

Budget 11 – Personal

 

Frau Wähnelt gab folgende Informationen:

 

       ordentliche Erträge von 108.400 Euro

       ordentliche Aufwendungen von 5,2 Mio. Euro

       ordentliches Ergebnis i.H.v. -5.179.700 Euro

       Erhöhung bei internen Leistungsverrechnungen von 48.200 Euro auf 450.800 Euro in 2024 (FB 55 – Jobcenter, Leistungsverrechnungen für die Personalausgaben und für die Sachkosten)

       Einzahlungen von 108.000 Euro und Auszahlungen von ca. 5,3 Mio. Euro

       Personalbestand: Differenz von 0,3 Stellenanteilen (Teilzeit von Mitarbeitern)

       bei Aufwendungen für Personal gibt es eine Verringerung – 1 Beamtin verlässt im August 2024 das Haus

 

Veränderungen zum Jahr 2023:

     Zuweisung für laufende Zwecke vom Land, Ansatz von 3.200 Euro, Erhöhung gegenüber

 2023 (600 Euro)

     Erhöhung Rückerstattung von Fortbildungskosten von Mitarbeitern bzw.

 Fortbildungseinrichtungen, Inhouse Schulungen

       Ansatz wurde erhöht, da im Ergebnis 2022 höhere Einnahmen erzielt werden konnten

     Erträge aus Kostenerstattungen von Sozialversicherungen im Ansatz verringert auf

 70.000 Euro (Gehaltserstattung für Mitarbeiter, die sich im Beschäftigtenverbot oder

 Mutterschutz befinden)

     Aufwendungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz – keine Veränderung im Ansatz, aber

 2024 werden vorliegende Verträge verlängert/neu ausgeschrieben

     Aufwendungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement – Ansatz von 65.000 Euro;

 2023 wurden 25.600 Euro aufgebracht (Schutzimpfungen für Mitarbeiter, Maßnahme zur

 Teambildung)

 Es wurde bereits ein Vertrag mit der BARMER abgeschlossen, diese wird

 Gesundheitsmanagement fortführen

 

Herr Dittmann fragte, warum jetzt 65.000 Euro anstatt wie 2023 25.000 Euro eingeplant werden?

Frau Wähnelt erklärte, dass ca. 50 Euro/Mitarbeiter für die Gesundheitsförderung angesetzt wurden, daher dann die Summe von 65.000 Euro.

Herr Dittmann schlug vor, es wieder auf das Maß von 2023 zurückzuführen und wies darauf hin, dass sich die Kassen daran beteiligen. Wenn vorher 25.000 Euro auskömmlich waren, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Herr Grabner erklärte, dass bei ca. 1300 Mitarbeiter und einem Ansatz von 25.000 Euro keine große Gesundheitsförderung betrieben werden kann.

Frau Wähnelt ergänzte, dass durch Corona viele Maßnahmen nicht durchgeführt werden konnten und das ganze Gesundheitsmanagement dadurch eingebrochen sei. Es wird jetzt als Neustart gesehen, im letzten Jahr wurde mit einer Kasse zusammengearbeitet, es wurden selbst von uns Ideen für die Mitarbeiter zusammengestellt. Bei der Maßnahme haben sich ca. 600 Mitarbeiter beteiligt – hätten sich alle beteiligt, wäre das Geld nicht auskömmlich gewesen. Deshalb wurde die Entscheidung getroffen, dass 50 Euro/Mitarbeiter nicht zu viel erscheinen.

Es gibt derzeit ca. 100 offene Stellen, d. h. die zu erledigende Arbeit muss von den übrigen Mitarbeitern geleistet werden. Es gibt viele Überlastungsanzeigen, so dass präventiv im Bereich des Gesundheitsschutzes Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Mitarbeiter zu entlasten, so Herr Grabner. Die durchschnittlichen Krankentage betrugen im Jahr 2023 24,6 Tage, d. h. mit einer Fehlzeit von 9,85 % lag man deutlich über dem Bundesdurchschnitt der Privatwirtschaft. Herr Grabner bat darum, diesen Betrag aufrechtzuerhalten.

Herr Wolkenhaar sagte, dass anfangs ein Betrag von 15.000 Euro mit Beteiligung der Krankenkassen veranschlagt wurde und nun sind wir bei diesem hohen Betrag gelandet. Es hat sich gezeigt, dass sich die Krankentage nicht reduziert haben, trotzdem soll bei einem Defizit von 16 Mio. Euro der Betrag für die Gesundheitsförderung erhöht werden, das erschließt sich Herrn Wolkenhaar nicht. Es darf nicht in anderen Bereichen gekürzt und gespart werden und hier wird es jedes Jahr mehr, bei keinem nennenswerten Effekt.

Herr Grabner sagte, dass wir am Ende keine Ansätze mehr haben, wenn keine Mitarbeiter mehr vorhanden sind, die in der Lage sind, die Tätigkeiten zu verrichten. Wir haben eine Fürsorgepflicht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber.

Herr Egert ist ein Verfechter vom Gesundheitsmanagement, allerdings muss es verhältnismäßig sein.

Herr Heeg fragte, bei ca. 1200 Mitarbeitern, ob der Fachbereich 55 100 Mitarbeiter hätte, so dass der Schlüssel 8 % beträgt oder hat dieser mehr als 100 Mitarbeiter und der Schlüssel wird anders berechnet als nach Kopf- und Gesamtkosten?

Herr Grabner sagte, dass der FB 55 um die 220 Mitarbeiter hat.

Frau Wähnelt erläuterte, dass der Schlüssel 17,92 % beträgt.

17,92 % von 5 Mio. Euro sind nicht 400.000 Euro, sondern 650.000 Euro, so Herr Heeg. Es gibt nichts anderes als Personal- und Sachkosten, also müssen die vollen 5 Mio. Euro umgelegt werden.

Daraufhin erläuterte Frau Wähnelt, dass nicht alle Kosten umgelegt werden. Es gibt eine Abstimmung, welche Kosten umgelegt werden konnten, diese wurden hochgerechnet und daraus ergeben sich dann die Erträge – nur für die Fachkosten von 157.700 Euro. Die Personalkosten sind separat in Höhe von ca. 241.500 Euro.

Herr Heeg sagte, dass dies ca. 400.000 Euro ausmache, es müssten aber 600.000 Euro sein. Es gehe darum, dass diese Kosten vom Bund erstattet werden und wenn mehr erstattet werden kann, dann umso besser. Herr Heeg bat hier um Prüfung.

Herr Grabner schlug vor, dass der Ansatz zur Gesundheitsvorsorge halbiert wird, also 25 Euro/Mitarbeiter betragen soll.

Herr Wolkenhaar fragte bzgl. Plan-VZ-Kosten wie man auf die Erhöhung im letzten Jahr gekommen ist bzw. was ist das Rechnungsergebnis? Im Ergebnis 2022 hatten wir ca. 45.000 Euro, sind 2023 mit ca. 80.000 Euro reingegangen. Welchen Stand hatten wir 2023, denn es gibt doch jetzt nicht doppelt so viele Mitarbeiter, wie 2022?

Frau Wähnelt sagte, das Ergebnis von 2023 sind 74.000 Euro, es muss aber noch ein Übertrag von 4.700 Euro gemacht werden, so dass wir auf 78.000 Euro als Ergebnis für 2023 kommen. Die Erhöhung gegenüber 2022 ist das Jobcenter. Es wurden noch 2 Verträge für ein Jahr weitergeführt, es muss jetzt neu ausgeschrieben werden, aber die Kosten sind angefallen. Deshalb wurde der Ansatz so vorgenommen.

 

Frau Wähnelt führte weiter aus:

 

Sachkonto Fortbildung

       Ansatz ist geblieben wie in 2023

Verschiedene weitere Fortbildungssachkonten – Beschäftigtengruppen

       hier weisen wir bestimmte Fortbildungen aus, z. B. FB 51 – vertraglich gebunden

       Kosten werden hier separat dargestellt

     2024 werden 2 Mitarbeiter aus der Leitstelle als Leitstellendisponenten qualifiziert – diese

 Ausbildung wird hier dargestellt

Sachkonto für Auszubildende mit 38.500 Euro

       es werden 2024 zusätzlich Straßenwärter und ein Fachinformatiker ausgebildet

Sachkonto für Duales Studium - Ansatz von 7.200 Euro

Studium für Verwaltungsdigitalisierung und Informatik

       2024 erstmals ein Student

       in 2024 wird Ausbildung der Sekretäranwärter fortgesetzt

       jeweils 2 seit 2022

 

2 neue Sachkonten:

     Geschäftsaufwendungen, d.h. hier werden Werbemittel finanziert (Teilnahme an Messen),

 um Auszubildende und Fachkräfte zu gewinnen, Mittel i.H.v. 6.000 Euro

     Teilnahmegebühren Messen – regelmäßige Teilnahme an Bildungsmesse im Chemiepark,

 Berufsorientierungsmesse Aken und Dessau, Mittel i.H.v. 4.900 Euro

 

SK 544100 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

Herr Wolkenhaar sagte, dass es 2022 ein Ergebnis von 1,2 Mio. Euro gab, 2023 wurde erhöht um ca. 120.000 Euro, dieser Ansatz wurde auch 2024 übernommen. Bei den Erträgen aus Versicherungen und Haftpflicht wurde der Ansatz im Vergleich 2022 zu 2023 nur um 6.000 Euro erhöht. Herr Wolkenhaar bat um Ausführungen, wie man auf den Ansatz kommt, wie die Abrechnung in 2023 war?

Frau Wähnelt antwortete, dass dies zwar in ihrem Budget sei, wird aber vom Fachbereich 10 bewirtschaftet. Herr Nitsche sagte, dass hier eine Zuarbeit erfolgen wird.

 

SK 543102 – Bücher und Zeitschriften

Frau Niczko fragte, warum eine Erhöhung von 5.900 Euro auf nunmehr 12.000 Euro in 2024 erfolgt? Frau Wähnelt erklärte, dass in 2023 versäumt wurde, auf diesem Konto die Grundwerke, welche Verwaltungsfachangestellte und Inspektorenanwärter brauchen, zu veranschlagen. Diese Kosten fallen an und daher musste der Ansatz wieder erhöht werden.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

 

Budget 33 – Ausländerangelegenheiten

 

Herr Böddeker gab folgende Informationen:

 

       Personalkosten erhöhen sich 2024 um 2,3 Stellen (Erhöhung der Fallzahlen bei den Ausländern)

 

Produkt „Migrationskoordination“ (Seite 444)

       Neue Zugangsrichtlinie des Landes mit einer Reduzierung der Zuweisungen

       Senkung auf eine Personalstelle, Projektkostenabsenkung auf 79.700 Euro

       Zuweisungen des Landes betragen dann nur noch 56.000 Euro

 

Produkt „Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsaufgaben“ (Seite 446)

Untersachkonto 414100 – Zuweisung Rückkehrmanagement

       entfällt

Untersachkonto 431102 – Verwaltungsgebühren Ausländerbehörde

       Erhöhung auf 175.000 Euro

Untersachkonto 431105 – Einbürgerungen

       es wird von 260 Einbürgerungen ausgegangen, d. h. Einnahmen von 15.000 Euro

Untersachkonto 543101 – Bürobedarf

       Erhöhung von 100.000 Euro auf 176.000 Euro (Rechnungen der Druckerei für Reiseausweise, Aufenthaltserlaubnisse, etc.)

 

Herr Egert fragte zur Personalerhöhung, ob diese Stellen schon besetzt sind? Warum sind die Fallzahlen steigend, aber die Position der Migrationskoordinatoren soll nicht besetzt werden? Herr Böddeker glaubt nicht, dass die Stellen alle vollständig besetzt werden können. Allerdings sind derzeit zwei Auszubildende im Fachbereich 33, die beide interessiert wären, nach dem Ausbildungsende dieses Jahr auch dort eingesetzt zu werden. Die Migrationskoordinatoren kümmern sich nicht um die Ausländer, sondern sie koordinieren, d. h. sie machen Netzwerkarbeit. Die erhöhten Fallzahlen sind kein Widerspruch zur Reduzierung der Aufgaben der Migrationskoordinatoren.

Herr Roi fragte, wo die Integrationslotsen zu finden seien, was machen die und wieviel Aufwandsentschädigung erhalten diese?

Herr Böddeker antwortete, dass diese die Ausländer betreuen. Diese sind im Produkt 315501 – Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge, Untersachkonto 545805, enthalten.

Herr Dittmann sagte, dass die ausgewiesenen 2,5 Stellen auch im Budget sichtbar sind. In der letzten Sitzung wurde allerdings ausgesagt, dass Krankenausfallzeiten und die Erwartungshaltung, nicht alle Stellen zeitnah zu besetzen, schon aus dem Haushalt reduziert wurden, hier sind aber die 2,5 Stellen voll enthalten.

Frau Wähnelt führte aus, dass ca. 80,2 Mio. Euro Personalkosten geplant wurden – Erhöhung von 2,1 Mio. Euro zum Vorjahr. Hauptsächliche Ursachen sind Tarif- und Entgeltanpassungen. In 2024 haben wir 1,52 Mio. Euro rausgerechnet für krankheitsbedingte Ausfälle (faktisch 25 Mitarbeiter, die nie dagewesen sind); ca. 100 angenommene unbesetzte Stellen – Einsparung von 3,2 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt ist die ggf. bevorstehende Erhöhung für Beamte – ca. 1,2 Mio. Euro, da hier gegengerecht wird: geplanten Abgänge (Rente, etc.) und die 60 ungeplanten Abgänge in 2023, welche eine Summe von 1,3 Mio. Euro ausmacht.

Herr Dittmann fragte, wieviel Personalausgaben insgesamt geplant und wieviel tatsächlich in 2023 ausgegeben wurde?

Frau Wähnelt sagte, 77,5 Mio. Euro als Ansatz. Momentan gehen wir davon aus, dass 74,7 Mio. Euro verbraucht sind und tatsächlich eine Einsparung von 2,6 Mio. Euro vorhanden ist. Ca. 200.000 Euro müssen davon für die Zuführung von Altersteilzeit abgezogen werden, somit 2,4 Mio. Euro. 2023 wurde allerdings kein Abzug für Krankenfälle oder die ungeplanten Abgänge berücksichtigt. Es wurde eine Tarifsteigerung von 3 % bei den Beschäftigen einbezogen. Wird dies im Nachhinein berücksichtigt, dann wäre lediglich noch eine halbe Million über.

Herr Grabner sagte, dass 2023 ca. 15 Mitarbeiter mehr gewonnen werden konnten, als wir verloren haben. In den nächsten 3-5 Jahren werden wir ca. 200 Mitarbeiter altersbedingt verlieren. Wir gehen davon aus, dass hoffentlich einige Kollegen mehr hinzugewonnen werden können. Die Hochrechnung ist so gut wie abgeschlossen, es ist geplant, dass der Stellenplan Anfang nächster Woche versandt werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass hier nochmal eine konkrete Zahl benannt werden kann, was an Personalkosten eingespart werden kann.

Herr Lucas sagte, dass die Sitzungsunterlagen für den nächsten Kreis- und Finanzausschuss erstellt sind, hier wird eine Veränderungsliste enthalten sein, wo das Ergebnis außerhalb der heutigen Sitzung enthalten sein wird. Weiterhin ist der Vorbericht mit angepasst worden und das Haushaltskonsolidierungskonzept ist in den Unterlagen ebenfalls enthalten.

Herr Heeg fragte, ob man wirklich mit 62 Einbürgerungen rechnet? Die Wartezeiten im Landkreis sind derzeit sehr lang und er wollte wissen, ob diese Zahl realistisch sei? Wie viele Anträge liegen dem Landkreis vor?

Herr Böddeker antwortete, dass es sich um ca. 62 Anträge handelt, die kalkuliert seien und im Jahr 2024 erledigt werden. Wieviel Anträge konkret vorliegen, konnte Herr Böddeker nicht beantworten, müsste nachgereicht werden.

Herr Böddeker führte zu den Leistungen aus dem Asylrecht aus, dass es 6 Untersachkonten gibt. Für die Planung 2024 gehen wir von 850 Flüchtlingen aus, die bisherige Pauschale des Landes von 11.200 Euro wurde reduziert auf 11.000 Euro.

       6 Produkte mit Über- oder Unterdeckung

        hinzu kommt ein investiver Aufwand von 45.000 Euro

       d.h. es ergibt sich eine vorläufige Summe der Über-/Unterdeckung von +551.000 Euro

       nicht berücksichtigt ist die Reduzierung der Landeszuweisung um 200 Euro/Person

 und Jahr

       am Ende werden die Kosten gedeckt sein

 

(Herr Egert gegangen - Herr Wolkenhaar übernimmt )

 

Seite 451 - Produkt 313101 - Hilfen für Asylbewerber gemäß § 2 AsylbLG

     55 betroffene Personen, werden unterschieden in 15 eigenangemieteter Wohnraum und 40

 Personen mit vom Landkreis angemietetem Wohnraum

       Gesamtaufwand 403.200 Euro, Überdeckung von 220.300 Euro

 

Seite 458 - Produkt 313201 - Hilfen für Asylbewerber gemäß § 3 AsylbLG

       25 Personen in eigenen Wohnungen, 770 in vom Landkreis angemieteten Wohnungen

       Gesamtaufwand von 3,1 Mio. Euro, Unterdeckung 291.200 Euro

 

Seite 462 - Produkt 313301 - Hilfen für Asylbewerber gemäß § 4 AsylbLG

       Ertrag von 1,284 Mio. Euro (Erstattungen für Beträge bis 10.000 Euro/Person und Jahr)

       darüber hinaus liegende Erträge werden separat erstattet

       Aufwand von 1,76 Mio. Euro

 

Seite 464 - Produkt 313401 - Hilfen für Asylbewerber gemäß § 5 AsylbLG

       derzeit kaum Arbeitsgelegenheiten - sind im Wesentlichen Personalkosten

       Unterdeckung von 73.900 Euro

 

Seite 467 - Produkt 313501 - Hilfen für Asylbewerber gemäß § 6 AsylbLG

       Gesamtaufwand von 151.300 Euro, rechnerische Unterdeckung von 62.600 Euro

 

Seite 470 - Produkt 315501 - Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge

       Überdeckung von 565.300 Euro

 

Herr Dittmann sagte, dass sich der Bund an der Digitalisierung der Ausländerbehörden beteiligen will. Ist in dieser Hinsicht im Haushalt etwas eingepreist? Herr Dittmann fragte, ob man die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber mit eigenem Personal der Ausländerbehörde machen muss oder kann man dies outsourcen?

Herr Böddeker erklärte, dass es mit großem Aufwand aber wenig Nutzen versucht wurde, aber er wird dies nochmals prüfen lassen, denn es wäre zumindest eine Alternative. Die Frage ist dann, ob wir die Kosten dafür dann noch geltend machen können.

Weiter sagte Herr Böddeker, wenn Geld kommt, dann wird das im Fachbereich 06 geplant.

Herr Roi bat um nähere Erläuterungen hierzu, was heißt wenig Nutzen?

Herr Böddeker antwortete, dass die Arbeitsangelegenheiten nicht diejenigen betrifft, die arbeitsfähig sind, sondern diejenigen, die nicht arbeiten dürfen, wo dann die Bereitschaft nicht sehr ausgeprägt ist. Wir haben uns auf Leistungen innerhalb des Bereiches Flüchtlinge und Ausländer konzentriert, z.B. Unterstützung bei Leistungen für Ausländer.

Herr Roi nahm Bezug auf die Demonstration im letzten Jahr, bei der gerade die, die nicht arbeiten dürfen, demonstriert hatten, dass sie arbeiten können.

Herr Heeg sagte zu der Aussage 65 Einbürgerungen pro Sachbearbeiter, dass es eine Vorlage für den Kreis- und Finanzausschuss der Landeshauptstadt München 2018 gibt, wieviel Personal eine solche Stelle benötigt, so muss ein Sachbearbeiter in München ca. 533 Fälle/Jahr erfolgreich bearbeiten. Herr Heeg bat darum, diese Vorlage im Hause zu prüfen.

Herr Böddeker glaubt nicht, dass ein Sachbearbeiter 533 Einbürgerungen im Jahr schafft, aber unabhängig davon hatte Herr Böddeker nicht ausgesagt, dass ein Mitarbeiter nur 65 Einbürgerungen schafft, es dauert nur zu lange, da wir nur eine Mitarbeiterin dafür haben. Diese Mitarbeiterin ist nicht nur für Einbürgerungen zuständig. Herr Böddeker würde den kompletten Aufgabenbereich dieser Mitarbeiterin nachreichen.

Herr Roi bat Herrn Grabner, sich mit dem Kreis Nordhausen in Verbindung zu setzen um im Kreistag zu berichten, welche Möglichkeiten andere Landkreise haben zu der Problematik, das Asylbewerber zu freiwilliger Arbeit herangezogen werden können. Herr Roi weiß von Wohnungsunternehmen unseres Landkreises, dass Wohnungen angemietet sind, wo man wochenlang oder sogar monatelang niemanden antrifft. Der Kreis Nordhausen hatte im letzten Jahr zwangsweise 180 Ukrainer abgemeldet, da Sozialleistungen gezahlt wurden, obwohl diese nach Anmeldung wieder in ihre Heimat zurückgekehrt waren.

Wenn wir als Kreis dem nicht nachgehen, wird sich nichts ändern.

 

Es gab keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 

 

Budget 51 – Kinder, Jugend und Familie

 

Herr Grimm gab folgende Informationen:

 

-       107,834 Mio. Euro Aufwendungen

-       54,971 Mio. Euro Erträge

-       ordentliches Ergebnis von 52,862 Euro Defizit

 

Seite 322 „Unterhaltsvorschussleistungen

-       SK 421203, geschätzte Erhöhung anhand vorhandener Fallzahlen

 

Seite 323:

-       Aufwuchs wg. Veränderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2024

-       angekündigte Erhöhungen werden höher, denn es gibt einen Mehrbedarf i.H.v. 660.000 Euro im Bereich UVG-Aufwendungen

-       Rückholquote der ausgezahlten Mittel von ca. 15 %

 

Herr Grabner gab an, dass die Außenstände bei den ausgezahlten UVG-Beiträgen derzeit ca. 40 Mio. Euro betragen.

Frau Niczko fragte nach der Größenordnung der Fallzahlen im UVG?
Herr Grimm antwortete:

-       1. Altersstufe: 550 Fälle (213 Euro/Monat) – ca. 1,4 Mio. Euro

-       2. Altersstufe: 1038 Fälle (282 Euro/Monat)

-       bis 18-Jährige: 1182 Fälle (373 Euro/Monat)

-       durch ungeplante Anhebung = Mehrbedarf 660.000 Euro

 

Herr Heeg fragte, ob er bestätigen kann, dass der Landkreis alle Möglichkeiten unternimmt, um die Außenstände einzutreiben?

Herr Grimm teilte mit, dass das Fachgebiet gut durchorganisiert ist. Es sind fast alle Stellen besetzt. Es findet eine Terminüberwachung statt. In dem Rahmen kann man alles zurückholen, was möglich ist.

 

Seite 328 „Betreuungsbehörde“

-       SK 541102, Dienstreiseaufwendungen    – Erhöhung auf 10.000 Euro auf Grund der Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform -> vermehrt Außendienste

-       SK 543101, Bürobedarf, mehr Berichte werden geschrieben

-       Erhöhung im Gesamtaufwand von ca. 30.000 Euro

 

Seite 331 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“

-       SK 414100, Zuweisungen vom Land – Erhöhung um 4,5%

-       SK 448100, Erträge aus Kostenerstattungen vom Land – Erhöhung ist zu verzeichnen

 

Herr Dittmann hörte, dass trotz immenser Erhöhungen im letzten Jahr die ersten Träger wieder neue Verhandlungen für 2024 mit weiteren Erhöhungen angemeldet haben. Gibt es eine Vorgabe im Hause, in dem Bereich härtere Bandagen anzulegen, was die Verhandlungen mit den Trägern über die LEQ-Leistungen anbelangt? Am Ende kommt es auch dem Landkreis zu Gute. Er sah hier einen Interessenskonflikt, der beim Landkreis liegen könnte. Gibt es irgendeine Herangehensweise?

Herr Grimm verneinte dies. Wir sind in den Verhandlungen sozusagen die Moderatoren. Im Bereich der Kitas als auch in der Hilfe zur Erziehung sind neue Preisverhandlungen angekündigt. Man rechnet in nächster Zeit noch mit mehr Ankündigungen, weil die Preisbremse aufgehoben wurde. Für den Defizitausgleich sind die Kommunen zuständig. Die Elternbeiträge müssen angemessen bleiben. Letztendlich bezahlt jedoch die öffentliche Hand.

 

Seite 332

-       SK 531210, Erhöhung um ca. 400.000 Euro, auf Grund Zuschüsse beim SK 531800 - hier gibt es ein Förderprogramm

 

Seite 333:

-       SK 531844, Kosten für integrative Betreuung seelisch behinderter Kinder:

Erhöhung der Fallzahlen

-       SK 545200 -> Geschwisterermäßigung -> Erhöhung auf 3.669.500 Euro

 

Seite 337 „Jugendarbeit“:

-       SK 414100 – Wegfall einer Zuweisung, da Programm ausgelaufen ist

 

Seite 338

-       im Aufwand etwa gleichgeblieben

-        

Seite 341 „Jugendsozialarbeit“

-       SK 531800 – Aufstieg auf 375.000 Euro – Finanzierung der Netzwerkstelle Schulsozialarbeit

 

Herr Maaß fragte, wie viele von 41 Stellen besetzt sind.

Herr Grimm teilte mit, dass 1 Stelle wegen Schwangerschaft ausgeschrieben ist, ansonsten sind die Stellen besetzt.

Herr Maaß fragte weiterhin, ob die Anforderungen an diese Stellen noch so sind wie vor 10 Jahren?

Herr Grimm äußerte, dass die Anforderungen am Sozialarbeiterabschluss immer noch da sind, es sind aber noch 3 bis 4 Kollegen da, die die Anforderungen nicht ganz erfüllt haben. Sie wurden jedoch anerkannt.

Frau Niczko bezog sich auf Seite 337. Hier ist ein Aufwuchs bei der Personalplanung zu verzeichnen. Handelt es sich um eine zusätzliche Stelle?

Herr Grimm antwortete, dass es ein Aufwuchs ist, sie stand seit letztem Jahr zusätzlich im Stellenplan.

 

Seite 343 „Jugendsozialarbeit“

-       SK 533221, Aufwendungen für betreute Wohnformen – fällt weg, weil die Ausbildung dort beendet wird – dadurch Reduzierung auf 5.000 Euro

 

Seite 344 „Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“

-       SK 531800, Zuschüsse an übrige Bereiche – 2023 wurde nichts verbraucht, der Bereich muss aufgebaut werden, da Pflichtaufgabe des Jugendamtes

 

Seite 345

                SK 533223 – Aufwuchs auf 800.000 Euro – sehr präzise Planung anhand

der Fallzahlen

 

Seite 347 „Hilfe zur Erziehung“

-       Senkung der Erträge bei den SK 422105, 422106, 422111

-       SK 448207, Pflegekostenerstattung von anderen Jugendämtern – Erhöhung der Erstattungen i.H.v. 35.000 Euro

-       SK 448208, Erstattung von Heimkosten von anderen Jugendämtern – Reduzierung auf 150.000 Euro

 

Seite 348

-       SK 531827, Zuschüsse an freie Träger für Pflichtaufgaben – Erziehungsberatungsstellen, Pflegesätze wurden neu verhandelt – Erhöhung auf 946.000 Euro

-       SK 533171 - Aufstockung von Personal durch Fallzahlerhöhung, (ambulante Leistungen in der Familie) – Erhöhung auf 2.400.000 Euro

 

Seite 349

-       SK 533172, auf Grund der Erhöhung der Kapazitäten in teilambulanten Tagesgruppen auf 1.800.000 Euro erhöht

-       SK 533182, Senkung des Aufwandes auf 5.000 Euro, da der soziale Trainingskurs nicht mehr ausreichend wahrgenommen wird

-       SK 533217, Unterbringungs- und Betreuungsaufwendung in Einrichtungen – Kostensteigerung auf 19.000.000 Euro, es gibt 300 Kinder in Heimerziehung und 220 Pflegekinder

-       SK 533223, Leistungen für Pflegekinder, Erhöhung auf 3.350.000 Euro auf Grund der Erhöhung der Pflegekinder und einer Erhöhung der Zahlung des Lebensunterhaltes der Pflegekinder

 

Herr Grabner äußerte, dass nach wie vor Zielsetzung sein sollte, das Verhältnis umzukehren, dass mehr Kinder in Pflegefamilien sind und weniger in Heimen. Für einen Heimplatz zahlt man zwischen 5.000 und 6.000 Euro pro Monat und eine Pflegefamilie bekommt zwischen 1.000 bis 1.400 Euro pro Monat.

Herr Grimm bezog sich auf die Heimkosten. Die durchschnittlichen Heimkosten liegen bei etwa 200 Euro pro Tag, je Kind.

 

Seite 353 „Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“

-       SK 533200, Anstieg der Heimkosten auf 1.959.000 Euro

 

Seite 357 „Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe“

-       SK 533213, Aufwendungen zur Betreuung in Pflegestellen für erwachsene Pflegekinder, Erhöhung auf 250.000.000 Euro, auch bemessen nach Fallzahlen

 

Seite 358

-       SK 533219, Unterbringungs- und Betreuungsaufwendungen in Einrichtungen, Erhöhung auf 465.000 Euro

-       SK 533220, Aufwendungen für Unterbringung in Einrichtungen, volljährige betreute Wohnform und Rückführung -> Senkung auf 320.000 Euro

-       SK 533224, Unterbringungs- und Betreuungsaufwendungen in Einrichtungen, seelisch behinderte Erwachsene ->Steigerung auf 650.000 Euro

 

Seite 365 „Jugendgerichtshilfe“

-       SK 501200, Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer, Aufstockung von Personal auf Grund der Fallzahlen von Jugendkriminalität -> Erhöhung auf 241.400 Euro

 

Seite 374 „übrige Hilfen“

-       SK 533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen, Absenkung und Verschiebung von Leistungen im Bereich „Frühe Hilfen“

-       SK 533166, Kinderschutz ->Landesförderung i.H.v. 10.000 Euro

 

Herr Urban bezog sich auf die Einzelwertberichtigungen. Beim UVG sind 44.000 Euro in den unterschiedlichen Produkten. Worum handelt es sich hierbei?

Herr Lucas erläuterte, dass es sich hauptsächlich um UVG handelt. Wenn die Forderungen uneinbringlich sind, werden diese wertberichtigt. Zusätzlich macht man noch eine pauschale Berichtigung. Man schaut sich die letzten Jahre an, ermittelt den Prozentsatz, welcher nicht reingekommen ist und korrigiert es mit dem Prozentsatz. Wenn von diesen korrigierten Wertberichten es doch möglich war, durch intensives Forderungsmanagement die Erträge zu generieren, sind diese ersichtlich. Hier war es möglich, Erträge von den Bürgern mit zu erhalten. Diese sind zusätzlich mit eingeplant.

Herr Urban fragte, welcher Effekt aus der Einzelwertberichtigung zu erwarten ist. Was bringt uns das für den Haushalt?

Herr Lucas antwortete, für den Haushalt nichts. Das ist Bilanzpolitik. Man will realistische Forderungen darstellen und der Forderungsbestand wird durch die Wertberichtigung minimiert.

Herr Grabner ergänzte, dass man sich hier bereits sehr weit hinauslehnt und an der gesetzlichen Grundlage schrammt, um zu versuchen Gelder einzutreiben. Für diese Forderungen wird trotzdem gemahnt. Oftmals ist es so, dass die Väter unbekannt, mittellos, verstorben sind. Dann wird die Forderung ausgebucht.

Frau Niczko fragte, wenn man nur 15% Quote hat an Rückerstattung, wie hoch ist jetzt insgesamt die Höhe?

Herr Grabner antwortete, die momentanen Außenstände betragen knapp 40 Mio. Euro, nur im Bereich UVG. Insgesamt liegen die Außenstände bei 90 Mio. Euro.

Herr Northoff führte aus, dass ein Anwaltsbüro durchaus andere Möglichkeiten hat, Geld einzutreiben, als die Verwaltung. Er würde nicht sagen, dass diese Erfahrung ohne weiteres auf die öffentliche Verwaltung übertragen werden kann.

Herr Grabner widersprach den Ausführungen, weil die Mitarbeiter dahingehend geschult sind. Sie haben es als Wiedervorlage und schreiben die Eltern bzw. die Mutter permanent an.

Herr Grimm ergänzte, dass es sich jetzt um die Zahlen von 0 bis 18 handelt, früher war es 0 bis 12, aber nur 6 Jahre. Dadurch sind es immer laufende Leistungen, die permanent auch gewälzt werden.

 

 

Budget 55 - Jobcenter

 

Frau Käbisch gab folgende Informationen:

 

-       Darstellung von 2023 zu 2024 trägt sich nur bedingt, weil sie sich sehr unterscheiden

-       ordentliche Erträge: 109.117.400 Euro

-       ordentliche Aufwendungen: 121.695.200 Euro

-       ordentliches Ergebnis: - 15.934.700 Euro

-       Erhöhung der Personalkosten bei Beamten auf 2,8 %, bei Tarifangestellten auf 3 %

-       Personalkosten sind jeweils auf Produkte aufgeteilt

-       KdU: Steigerung durch Energiepreissteigerung i.H.v. 1,4 Mio. Euro (Seite 391 ff.)

-       Erhöhung im Bereich einmalige Leistungen, wie Schwangerschaft, Erstausstattung – Defizit von ca. 200.000 Euro

-       Erhöhung der Mietkautionen – Steigerung um 137.000 Euro

-       Erhöhung der Erstausstattung von Wohnungen von 134.000 Euro

-       Hinzu kommen BOT-Leistungen und Interne Leistungsverrechnungsposten

 

Änderungen:

-       im Personalbestand 1,2 Stellen weniger – derzeitig 222,9 Stellen

-       hinzuzurechnen sind die Querschnittsämter = 28,16 Stellenanteile (IT, Personal, Kämmerei)

-       Seite 386 ff – weniger Zuweisungen vom Bund – 671.000 Euro weniger zur Verfügung, was die Verwaltungskostenbudgetierung angeht, im Bereich der IQT und Eingliederungsleistungen sind es 1,24 Mio. weniger

-       geplanter Umschichtungsbetrag: 900.000 Euro

 

Herr Maaß äußerte, dass im damaligen Aufsichtsrat das Thema Mietflächen diskutiert wurde.

Gibt es mittelfristig Überlegungen, wie man mit diesen Objekten umgeht? Es gibt Räume, welche nur selten genutzt werden. Die Betriebskosten sind alle nicht unerheblicher Bestandteil der Gesamtkosten und werden im Zuge der steigenden Betriebskosten immer relevanter.

Herr Grabner bat hier um Zurückstellung in den nicht öffentlichen Teil.

Herr Heeg fragte, ob es sich bewährt hat, dass der FB 55 jetzt im Haus ist?

Frau Käbisch antwortete, dass man es noch nicht einschätzten kann, weil der Jahresabschluss noch nicht durch ist. Positiv hervorzuheben ist, dass wir mit heutigem Stand 28,16 Stellen Querschnittsämter haben, vorher hatte man 31 Stellen in der KomBA. Hier konnte die ein oder andere Stelle gespart werden. Rein vom Inhalt her ist es ein großer Vorteil und eine Absicherung für den gesamten Dienstbetrieb.

Herr Grabner erklärte, dass man frühestens nach 3 Jahren ein konkretes Fazit ziehen kann. Der Start war holprig und hinzu kam noch die Einführung der digitalen Akte, teilweise Schnittstellen, die nicht von Anfang an funktioniert haben.

Herrn Heeg interessierte insbesondere die Leistung in Bezug auf den Leistungsempfänger, ob das Angebot durch die Kooperation mehr wird und vielmehr das Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendamt an einer Familie arbeiten muss.

Frau Käbisch ergänzte, dass man sich in einem guten Austausch mit den anderen

Bereichen vom Landkreis befindet, was vorher nicht so war.

Herr Grabner schlug eine Pause von 5 Minuten vor.

 

(Frau Niczko gegangen = 9 anwesende stimmberechtigte Mitglieder)

 

 

Budget 63 – Bauordnung

 

Herr Leps gab folgende Informationen:

 

-       Ordentliche Erträge: 3.125.200 Euro

-       Ordentliche Aufwendungen: 4.792.600 Euro

-       Defizit: 1.667.400 Euro

 

Besonderheiten:

-       Erhöhung der Personalkosten i.H.v. 232.800 Euro auf Grund Tariferhöhungen, Höhergruppierungen bzw. Förderung

-       Einnahmereduzierung bei Verwaltungsgebühren (Baugenehmigungsgebühren)

-       Keine Auswirkungen haben Kosten für Auslagen für Prüfingenieure

 

Herr Heeg fragte, ob sich der Landkreis bemüht, Eigentümer dieser Grundstücke zu werden. Wie hoch sind die Verluste des Landkreises durch nicht kalkulierte Baugenehmigungsgebühren auf Grund des Hackerangriffs. Baugenehmigungsgebühren sind sehr mulatierend, weil das Baugeschehen sich dramatisch verändert. Hat es Ausschläge nach unten und oben gegeben?

Wenn man zurückblickt auf die vergangenen Jahre, wie realistisch ist diese Schätzung zum jetzigen Zeitpunkt, nach den jetzt bereits vorliegenden Bauanträgen für das laufende Jahr 2024. Gibt es einen Einbruch nach unten, so dass man mit höheren Defiziten rechnen müsste?

Herr Leps antwortete, dass das Land ein Aneignungsrecht an den herrenlosen Grundstücken nach dem Gesetz hat. Der Landkreis macht keinen Gebrauch davon, da es auch mit Kosten verbunden ist. Zu den Baugenehmigungsgebühren antwortete er, dass man hier nicht mit einem höheren Defizit rechnen muss. Deshalb hatte man diese Stelle geschaffen. Es handelte sich um einen befristeten Stellenbedarf, weil die Verjährungsforderung im Raum stand. Es ist nun alles abgearbeitet und gibt keine Rückstände mehr. Deswegen gibt es für diese Stelle auch keinen Bedarf mehr. Bei den Baugenehmigungsgebühren handelt es sich um keine Schätzung.

Festzustellen ist, dass Bauanträge für Wohnhäuser oder Mehrfamilienhäuser wieder zurückgehen, jedoch nicht bei den großen Investitionsvorhaben.

 

Teilfinanzplan:

-       Einzahlungen: 3.125.200 Euro

-       Auszahlungen: 4.771.200 Euro

 

Personalbestand Fachbereich Bauordnung:

-       2023: Bestand von 33 Planstellen

-       2024: Bestand von 32 Planstellen

-       nur geringfügige Schwankungen auf Grund Altersteilzeit von Kollegen

-       diverse Stellen sind noch offen

 

Produkt „Bauplanung“, Seite 729

-       Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land i.H.v. 4.800 Euro

-       verwaltungsgebührentechnische Prüfung i.H.v. 8.000 Euro

-       Verwaltungsgebührenersatzvornahmen: Erhöhung i.H.v. 4.000 Euro

-       Verwaltungsgebühren: - 70.000 Euro durch Rückstände aus 2023

 

Produkt „Wohnungsbauförderung“, Seite 735

-       Verwaltungsgebühren – Wohnberechtigungsscheine

 

Produkt „Denkmalschutz“, Seite 737

-       geringfügige Änderungen bei Haltung von Fahrzeugen und Erwerb von geringwertigem Vermögen

 

Produkt „Kriegsgräberfürsorge“, Seite 741

-       Leistungen, Kostenerstattungen vom Land, die an die Städte und Kommunen weitergereicht werden

 

Herr Heeg bezog sich auf Sozialwohnungen. Wieviel Sozialwohnungen es in unserem Landkreis gibt? Wieviel Fälle haben wir pro Jahr?

Herr Leps wird die Antwort nachreichen.

Herr Maaß fragte, wie hoch die Einsparung dieser Summe in dem Bereich ist und welchen Einfluss das ggf. auf Fördermittel hat?

Herr Grabner teilte mit, dass es sich hierbei um den FB 68 handelt.

 

 

Budget 20 – Kämmerei

 

Herr Lucas gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge: 33.200 Euro

-       ordentliche Aufwendungen: 3.159.300 Euro

-       Defizit von – 3.126.100 Euro

 

Wichtige Vorhaben:

-       Vorbereitung nach § 2b UstG – Einführung zum 01.01.2025

o   10.000 Euro für Gutachterkosten mit enthalten

o   Parallel dazu soll eine Datenbank aufgebaut werden

o   Gerichtskosten für evtl. Klageverfahren i.H.v. 50.000 Euro sind vorgesehen, allein für FB 55 wurden 2023  8.800 Mahnungen versandt

o   Interne Leistungsverrechnung mit dem Jobcenter – 363.600 Euro im Budget aufgenommen für Personalkosten und 15.000 EUR für Postgebühren

o   Leasingverträge für Kassenautomaten, Anstieg i.H.v. 8.000 Euro

o   Erhöhung der Kontoführungsgebühren um 5.000 Euro

o   Sonstige Geschäftsaufwendungen, Erhöhung um 24.000 Euro mit vorzunehmen, E-Payment

o   Durch Übernahme der KomBA wurden die Abschreibungen erhöht, SK 573100

o   Dispenser werden ausgetauscht

 

Herr Urban bezog sich auf die eingestellten 50.000 Euro Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Kosten. Die KomBA hat 15.000 Euro selbst veranschlagt. Er bezog sich auf das SK 543105 und fragte, was man als Gesamtveranschlagung für Gerichtskosten hat und was wurde tatsächlich ausgegeben? Gibt es eine Doppelveranschlagung oder muss das Jobcenter noch eigene Kosten damit finanzieren?

Frau Jung antworte, dass die Gerichtskosten und Sachverständigenkosten in jedem Budget einzeln enthalten sind. Man müsste in jedem Budget schauen, was ausgegeben wurde. Es gibt eine Schätzung, welche sich aus Erfahrungswerten, was für Verfahren kommen und die Meldungen aus den einzelnen Fachbereichen, wo größere Verfahren anstehen beziehen. Der Ansatz wird oft nicht ausgeschöpft, weil die Verfahren meistens sehr lange dauern und die Rechnungen ca. 2 bis 4 Jahre dauern.

 

 

Budget 90 – Finanzwirtschaft

 

Dieses Budget wird geprägt von den FAG-Mitteln. Es gibt noch Veränderungen. Die Zahlungen sind in der Veränderungsliste enthalten. Beim FAG hat man keine endgültige Festsetzung mit heutigem Stand, sondern eine Modellrechnung, mit Stand vom 22.11.2023.

Im Jahr 2023 hat man 56,5 Mio. Euro erhalten. Im Jahr 2024 konnten 69,1 Mio. Euro in die Planung aufgenommen werden. Bei der Auftragskostenpauschale ist nunmehr eine neue Planzahl zu verzeichnen von 27.129.500 Euro. Die Festsetzung im Jahr 2023 betrug ursprünglich 20.957.000 Euro. Die Grundsicherung nach SGB II, § 7, enthielt im Jahr 2023 4,7 Mio. Euro. § 9, Hilfe zur Erziehung, betrug 2023 6,3 Mio. Euro. Die vorläufige Modellrechnung sieht 8.282.900 Euro vor. Bei der Schülerbeförderung wurden 1.971.800 Euro aufgenommen. Für die Unterhaltung der Kreisstraßen sind es 3.125.900 Euro. Bei der Schlüsselzuweisung konnten 28,6 Mio. Euro berücksichtigt werden. Die ursprüngliche Festsetzung 2023 war 19,3 Mio. Euro.

Die Investitionspauschale wurde 2023 mit 3,6 Mio. Euro festgesetzt. Die vorläufige Orientierung sieht 3.633.500 Euro vor. Man kann nunmehr Mittel für die Kreisstraßen i.H.v. 2.881.500 Euro betragen.

Bei den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen wurden die Vorjahreswerte 1:1 mitberücksichtigt. Bei den Zinsen wurden die Planzahlen mit reduziert. Der neue Wert sind 2,5 Mio. Euro für die Liquiditätskredite. Bei den Investitionskrediten werden Zinsen aufgewendet i.H.v. 890.000 Euro. Bei der Kreisumlage wurde ein Satz von 40,5 % zu Grunde gelegt. Das entspricht 75.712.000 Euro. Der Stand der Liquiditätskredite beläuft sich zum 31.12.2023 auf 51 Mio. Euro. In der Haushaltssatzung wird soweit mit vorgeschlagen, dass wir ein Gesamtvolumen von etwas über 70 Mio. Euro haben und damit knapp unter der Genehmigungsfreigrenze sind.

Weiterhin wies er darauf hin, dass wir durch die gemeindliche Dienstreform noch Schuldendiensthilfe von den anderen Landkreisen und der Stadt Dessau erhalten. Dort wird ab 2025 keine Zahlung mehr enthalten sein. Der letzte Kredit läuft dieses Jahr aus.

Herr Urban bedauerte, dass die Veränderungsliste heute hier nicht vorliegt.

Weiterhin bat er darum daran zu denken, bis Ende Januar den Stellenplan zu versenden.

 

 

Budget 32 – Ordnung und Verkehr

 

Frau Adam gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge: 1.878.000 Euro

-       ordentliche Aufwendungen: 3.004.200 Euro

-       ordentliches Ergebnis: -1.126.200 Euro

 

Teilfinanzplan:

-       Einzahlungen: 1.878.000 Euro

-       Ausgaben: 3.039.600 Euro

 

Personalbestand:

-       Erhöhung von 44,6 VZE auf 45,1 VZE auf Grund Beendigung einer freigestellten Personalratstätigkeit und Veränderung in der Produktzuordnung auf Grund interner Strukturänderung

-       Personalkosteneinsparungen trotz geringfügiger Erhöhung der Stellenanzahlen i.H.v. 227.700 Euro

 

Produkt „Sicherheit und Ordnung“

-       geplante Erträge wie Verwaltungsgebühren, Fischerei, Schulpflicht, Gewerbe, Schornsteinfeger sowie Busgelder und Zwangsgelder i.H.v. ca. 190.000 Euro

-       geplante Aufwendungen: keine Veränderungen

 

Produkt „Straßenverkehrsangelegenheiten“

-       Geplante Erträge i.H.v. ca. 130.000 EUR wurden reduziert

-       Geplante Aufwendungen konnten geringfügig auf 45.000 Euro reduziert werden, wie Bürobedarf, Postgebühren, Erwerb beweglicher Sachen

 

Produkt „Fahrerlaubniswesen und Fahrschulaufsicht“

-       Geplante Erträge, wie Verwaltungsgebühren, um 10.000 Euro erhöht

-       Geplante Aufwendungen wurden mehr als verdoppelt auf 104.000 Euro auf Grund eines Planungsfehlers im Jahr 2022, bezüglich der Kosten der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei

-       Führung von Fahrerqualifizierungsnachweisen, Erhöhung auf 90.000 Euro

 

Produkt „Fahrzeugzulassung“

-       Verwaltungsgebühren um 100.000 Euro reduziert

 

Herr Heeg stellte fest, dass in allen Bereichen Gebühren anfallen, diese aber nicht auskömmlich finanziert sind. Woran liegt diese Unterdeckung?

Frau Adam erklärte, dass die im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zu erledigenden Aufgaben durch Bundes- und Landesgesetze festgesetzt sind, auch die meisten Gebühren. Es handelt sich um Rahmengebühren. Nur da haben wir Handlungsspielraum. Im Namen der Haushaltskonsolidierung wurde jeder einzelne Gebührentarif überprüft und in einzelnen Fällen nochmal angepasst.

 

 

Budget 39 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz

 

Herr Dr. Bange gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge: 622.500 Euro

-       ordentliche Aufwendungen: -2.355.200 Euro

-       Defizit: -1.732.700 Euro

-       Einzahlungen: 622.500 Euro

 

Personalbestand:

-       Einstellung Sachbearbeiter für Qualitätsmanagement, Systemadministration

-       Im Bereich Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung 15 Stellen, davon 4 unbesetzt, 2 Altersteilzeit

-       Planstellen für 7 Lebensmittelkontrolleuren, davon 2 nicht besetzt

-       Nachbesetzung eines ausgeschiedenen Lebensmittelkontrolleurs ist nicht gelungen, daher 2 Auszubildende seit 01.01.2024 bis 01/2026

-       1 Lebensmittelkontrolleur in Bitterfeld scheidet am 01.09.2024 aus, der nächste am 01.02.2025

-       30 Stellen im FD Fleischhygiene, neu vorgesehen 1 Stelle für Tierarzt (im Moment unbesetzt), im Moment sind 12 Stellen unbesetzt

-       Im Bereich amtliche Fleischbeschauer sind Fleischbeschauer beschäftigt, Fleischbeschauertierärzte auf Basis einer Stundenvergütung, von 18 Stellen sind 11 Stellen besetzt -> 6 Kollegen sind über 70 Jahre alt

-       Seite 711, Verwaltungsgebühren -> auf Grund Personalabbau nur noch Einnahmen von 75.000 Euro

-       Kostendetonationen bei Fahrtkosten, Instandhaltung/Reparatur,

-       Dienstreiseaufwendungen: 4.400 Euro weniger

 

Seite 715, Produkt Fleischhygiene:

-       Reduktion der Verwaltungsgebühren auf Grund Reduktion der Schlachtzahlen, hier ergibt sich eine Mindereinnahme von ca. 8.000 Euro

 

Seite 717, Produkt Geflügelfleischhygiene Grimme:

-       keine großen Änderungen

 

Seite 718,

-       SK 501200, Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer konnten reduziert werden

-> Anzahl der Fachassistenten wurde von 8 auf 4 reduziert

 

Produkt „Tierseuchen/Tierschutz, Seite 722:

-       SK 527200, Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen – Aufwendungen für den Tierschutz wurden um 5.000 Euro erhöht

-       Seite 723, Erhöhung des Sachkostenzuschusses an die Tierschutzvereine des Landkreises um 3.000 EUR

-       Zunahme der Kosten für Widersprüche i.H.v. 1.000 Euro

 

Herr Urban bezog sich auf die Reduzierung der Schlachtzahlen. Trotzdem gibt es eine Erhöhung der Dienstaufwendungen für tariflich Beschäftigte (Seite 715) über 40.000 Euro?

Frau Wähnelt teilte mit, es handelt sich um Tariferhöhungen.

Herr Urban fragte, um wieviel Stellen es sich in der Fleischhygiene handelt?

Herr Dr. Bange antwortete, 30 Stellen. Von den 30 Stellen sind in der ambulanten Fleischbeschau 18 Stellen.

Herr Grabner sah hier ebenfalls, dass man einerseits 8.000 Euro Verwaltungsgebühr verliert und andererseits einen Personalaufwuchs von knapp 40% hat. Hier stimmt das Verhältnis nicht.

Frau Wähnelt sicherte hier eine Überprüfung zu.

Herr Maaß bezog sich auf die erhebliche Anzahl nicht besetzter Stellen. Es könnte eine Situation entstehen, die gewerblichen Leistungen in Frage stellen, wenn man den gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen kann. Welche Alternative bietet sich hier an?

Herr Grabner erklärte, dass man selbst nicht großartig mit Anreizen arbeiten kann.

Es wäre auch eine Benachteiligung des alten Personals, wenn man dem neuen Personal dieselbe Entgeltgruppe gibt oder eine Zulage von 500 Euro pro Monat. Ansonsten besteht keine Möglichkeit, tariflich über die bewerteten Stellen hinaus eine Entgeltgruppe anzubieten.

Herr Dr. Bange erklärte, dass seine Pflichtaufgaben davon nicht betroffen sind. Er kann die Aufgaben, die zwingend sind, absichern. Jedoch kann er auf Grund der fehlenden Kontrolleure nicht zu 100 Prozent seine Betriebsprüfung absichern. Das geht strikt nach Priorität. Diese Lage wird sich frühestens im Jahr 2026 entspannen.

 

 

Budget 66 – Umwelt- und Klimaschutz

 

Frau Danneberg gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge: 1.845.700 Euro

-       ordentliche Aufwendungen: 5.668.500 Euro

-       Defizit: - 3.833.800 Euro

-       Erhöhung des Defizites resultiert aus den Personalkosten

-       2 neue Personalstellen im Produkt „Naturschutz, Landschaft, Artenschutz“

-       Projekte Klimaschutzkonzept und Nachhaltigkeit sollen realisiert werden, Produkt 561402, Seite 781

-       teilweise Erträge und Aufwendungen sind noch im Produkt „Umweltinformationen, Besondere Dienstleistungen“ veranschlagt

-       im Produkt „Naturschutz, Landschaft, Artenschutz“ wurden Mittel für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes eingestellt -> gibt Fördermittel i.H.v. 80%

 

 

Budget 68 – Bau

 

Herr Leps gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge: 4.984.000 Euro

-       ordentliche Aufwendungen: 34.678.800 Euro

-       ordentliches Ergebnis: -30.693.900 Euro

-       Interne Leistungsbeziehung: -14.708.700 Euro

 

Teilfinanzplan:

-       Einzahlungen i.H.v. 470.400 Euro

-       Auszahlungen i.H.v. 27.192.700 Euro

 

Personalbestand:

-       Im Jahr 2023 = 98,6 Personalstellen; 2024 = 100 Personalstellen vorgesehen auf Grund Wegfall von 2,5 Stellen im Gebäudemanagement auf die Turnhallenkoordination und Hausbau sowie 2 Reinigungskräfte

-       Aufwuchs im Bereich Kreisstraßen von 3,7 Stellen auf Grund Einstellung von 4 neuen Straßenwärtern

 

Produkt „Gebäudemanagement“

 

Investitionen, Seite 839:

-       Neubau Leitstelle, Richard-Schütze-Straße 6 in Bitterfeld – Kosten i.H.v. ca. 5 Mio. Euro, keine Fördermittel eingeplant

-       Musikgalerie „G. Kirchhoff“ – energetische Sanierung und allgemeine Sanierung, Fertigstellung erfolgte im Jahr 2023, einzelne Mittel sind übertragen worden, um ausstehende Rechnungen begleichen zu können.

-       Luftreinigungsgeräte für Flugplatz 1 i.H.v. ca. 41.000 Euro werden auf 2024 übertragen

-       Seite 840, Gesamtareal Richard-Schütze-Str. 6: Erneuerung der Heizung i.H.v. 1,3 Mio. Euro

 

Herr Urban fragte, ob wir dafür 1,3 Mio. Euro benötigen, allein für die Heizung?

Herr Leps antwortete, dass die Heizung seit langer Zeit marode ist. Es besteht nicht mehr die Möglichkeit, die Heizung zu reparieren.

Herr Grabner erklärte, dass mehrere Maßnahmen ins Kalkül gezogen wurden, inwieweit eine Gesamtmaßnahme mit der neu zu errichtenden integrierten Leitstelle geplant und umgesetzt werden kann. Nach Angabe des Planers funktioniert das nicht. Man will aber trotzdem schauen, mit der neuen Heizungsanlage das gesamte Areal abzudecken und zu erneuern. Herr Grabner unterbreitete den Vorschlag, mit Hinblick auf das Jahr 2023. Es liegen grobe Zahlen vor. Für bauliche Investivmaßnahmen wurden knapp 22 Mio. Euro eingeplant. Verausgabt wurden 12,3 Mio. Euro, so dass noch ein Betrag von knapp 9 Mio. Euro zur Verfügung steht. Momentan sind die Bauingenieure dabei, die einzelnen Maßnahmen aufzuzeigen, nach welchem Fertigungsstand sie sind, welche Maßnahmen mit welchen Preiserhöhungen versehen sind, um zu sehen, was nach 2024 übertragen werden kann bzw. um zu entscheiden, was geschoben werden muss. Es ist davon auszugehen, dass es uns personell nicht gelingt, Maßnahmen i.H.v. 45 Mio. Euro umzusetzen.

Herr Lucas äußerte, dass man die reguläre Planung als solches hat, für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen rund 19 Mio. Euro. Aus dem Vorjahr gibt es noch nicht verwendete Mittel. Hier läuft das Antragsverfahren und man muss schauen, inwieweit die Mittel mit rüber genommen werden können (sog. Ermächtigungen). Im Jahr 2023 brauchte man insgesamt mit den Ermächtigungsübertragungen im Haushalt ein Volumen von ca. 33 Mio. Euro.

Herr Grabner erklärte, dass die Heizungsanlage so konzipiert werden soll, dass sie die momentane Rettungsstelle und das BKR mit abdeckt. Die Fahrzeughalle verfügt momentan über gar keine Heizung, so dass der ganze Komplex mitbetrachtet werden soll.

 

Herr Leps führte weiter aus:

 

Seite 840, Musikgalerie Bitterfeld:

-       Übertragung der Mittel aus 2023 in 2024

 

Seite 488, Sekundarschule An der Rüsternbreite:

-       2023 wurden Sanierungsmaßnahmen gestartet, Fortsetzung und Abschluss erfolgt 2024

-       Sanierung des Daches und der Fassade und Sonnenschutz

 

Seite 448, Digitalpakt

-       Wird nicht über Schulen geplant, sondern ist ein gesondertes Produkt

 

Seite 504, Sekundarschule Völkerfreundschaft Köthen

-       Energetische Sanierung und allgemeine Sanierung, noch einige Maßnahmen abzuschließen, insbesondere Außenanlagen

-       Ermächtigungsübertragung wird vorbereitet

 

Seite 504, Ersatzneubau Turnhalle Völkerfreundschaft Köthen

-       Abschluss im Juni 2024

-       Mehrkosten sind angezeigt, jedoch unbewilligte Fördermittel

 

Seite 509, Sekundarschule I Wolfen Nord

-       Neubau Schulsportanlage, Fördermittel sollen noch beantragt werden

 

Seite 517, Sekundarschule Zörbig

-       Maßnahme war 6. Bauabschnitt, für 2023 eingeplant

-       Beinhaltet die Fassade inclusive Verschattung

-       Fertigstellung des Kellergeschosses und Durchführung von Anschlussmaßnahmen

-       eingeplante Mittel wurden verwendet für die Beschaffung der Module für die Förderschule An der Kastanie in Bitterfeld

 

Seite 535, Turnhalle Heinrich-Heine-Gymnasium

-       Antrag auf Fördermittel wird gestellt

-       Abgeschlossene Sanierung

-       Ziel: Aufbau der Tribüne, um Turnhalle für Wettkampfsport zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Urban bezog sich auf den Wettkampfsport. Stimmt es, dass man die Turnhalle nur von Montag bis Freitag nutzen kann und am Wochenende nicht?

Herr Leps wird es prüfen.

 

Außenanlage für Gemeinschaftsschule Muldenstein:

-       Mietcontainer werden zur Verfügung gestellt, 2025 soll begonnen werden, eine zukünftige Lösung zu finden -> ob Anbau oder Neubau

-       Erneuerung der Einfädelung der Hauptstraße

-        

S. 601, Digitalpakt Schulen

- es wurden 1,2 Mio. Euro Eigenmittel des Landkreises aufgenommen

 

Bauliche Unterhaltung:

-       Europagymnasium Kosten eingeplant i.H.v.  650.000 EUR für Brandschutztüren

-       Schule Güterglück -> Brandschutzmaßnahen i.H.v. 300.000 EUR

-       Kreisstraßenmeisterei betrifft einen Standort in Köthen, Merziener Straße,

-       für Fritz-Brandt-Straße 450.000 EUR eingeplant, da Fischmarkt in Zerbst als Verwaltungsstandort aufgegeben wird, Kapazitäten bestehen in der Fritz-Brandt-Straße, höhere Baumaßnahmen sind erforderlich, um Standort entsprechend zu ertüchtigen

-       für Richard-Schütze-Straße sind 250.000 Euro eingeplant ->betrifft Sanierung der Sanitäranlagen

 

Sekundarschule Roitzsch:

-       100.000 EUR wurden eingeplant

 

Sekundarschule Gröbzig

-       Kosten i.H.v. 710.000 EUR für Heizungsanlage, Fenster und Türen eingeplant

 

 

Tiefbaumaßnahmen:

Seite 850, K 2083 OD Sibbesdorf

Seite 849, K 2064 Rieda-Kutten

Seite 847, K 1233 Ortslage Güterglück, K 1259 OD Zerbst, Marcelstraße

Seite 848, K 2050 OD Priorau

Seite 849, K 2056 OD Sandersdorf, Greppiner Straße

Seite 851, K 2087 OD Kleinpaschleben, K 2092 OD Micheln, K 1779 OD Polensky

 

-       Anschaffung von Kasten-, Wirtschaftsfahrzeugen und Radladern geplant, sowie Werkzeuge, Zubehör und Fahrzeuge für die Kreisstraßenmeisterei

 

Herr Northoff fragte, was dagegenspricht, die Straße in Kütten vorrangig auszubauen?

Herr Leps verwies auf die Prioritätenliste. Dieser wird gefolgt und es wird entsprechend geplant. Man wird anhand der Prioritätenliste abgleichen, ob es einen Widerspruch gibt.

Herr Leps gab an, dass auch Maßnahmen geblockt wurden, um die Sanierung der Turnhalle Krondorf voranzutreiben. Das waren zum Teil Kosten i.H.v. 500.000 Euro.

Herr Grabner teilte mit, dass man eine Planung i.H.v. 3,86 Mio. Euro für 2023 mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt hatte. Zusätzlich hatte man aus dem Jahr 2022 nicht realisierte bauliche Unterhaltungen i.H.v.1,222 Mio. Euro übernommen, so dass man knapp 3,6 Mio. Euro zur Verfügung hatte. Tatsächlich realisiert wurden insgesamt 2,256 Mio. Euro. Wir sind in der Lage, ca. 2 bis 2,5 Mio. Euro zu realisieren.

Von den 2,2 Mio. Euro Aufwendungen oder nicht verauslagten Mitteln aus dem Jahr 2022 ist nur ein Teil abgegolten worden, ein Teil floss mit in die Mittelsperre ein, ein Teil ist mit Abschluss des Jahres 2023 verfallen. Unterm Strich hat man ein Budget von 246.000 Euro, welches aus 2023 in 2024 übertragen werden könnte. Für das Jahr 2024 wurden Mittel angemeldet von 3,4 Mio. Euro, so dass hier nochmal der Rotstift angesetzt werden kann.

Man wird nochmal in die Priorisierung gehen und schauen, wo Schulen sind, wo bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen müssen, um einen Betrag einzusparen oder die Maßnahme in das Folgejahr zu verschieben. Insbesondere im Bereich der schulischen Entwicklung möchte man die Maßnahmen umsetzen und die Verwaltungsgebäude hintenanstellen.

Herr Urban fragte, ob es auch in diesem Jahr eine Mittelsperre geben wird?

Herr Grabner antwortete, dass man sicher nicht umhinkommen wird.

 

 

Budget 80 – Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege

 

Herr Eichelberg gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge:                        4.505.100 Euro

-       ordentliche Aufwendungen:  14.328.300 Euro

-       Defizit:                                                -9.823.200 Euro

 

Personalbestand:

-       1 neue Stelle wurde geschaffen, „SB Heimatpflege“, Ausschreibungsende: Januar 2024

 

Veränderungen:

-       Verwaltungsgebühren, Seite 861 ff., SK 431100 – Erhöhung um 20.000 Euro auf Grund einer neuer Mitarbeiterin aus FB 32

-       Schülerbeförderung, Seite 863 ff., Reduzierung der Vertragsfahrten von 22.000 Euro auf 15.000 Euro

-       SchülerRegioCard: Erhöhung auf 5,6 Mio. Euro auf Grund Tarifanpassungen

-       Entwicklung des ländlichen Raumes, S. 866, SK 448100 – Reduzierung auf 182.300 Euro auf Grund der neuen Förderperiode LEADER, SK 527175 – Erhöhung auf 202.500 Euro

-       Dienstreiseaufwendungen SK 541102 – Erhöhung 4.500 Euro auf Grund Teilnahme an der Grünen Woche

-       SK 542901 „Mitgliedsbeitrag Fahrradfreundliche Kommune“ i.H.v. 700 Euro

-       Seite 869 ff. ÖPNV – Förderung NASA-Haltestellen, Planung wurde erstmal verschoben

-       Landesbedeutsame Linie – Zuwendungen für das ÖPNV-Landesnetz von 0,00 Euro auf 243.000 Euro, kommen direkt vom Land und werden eins zu eins weitergegeben an das Verkehrsunternehmen

-       SK 531700 „Zuschüsse an private Unternehmen“ – Erhöhung von 30.000 Euro auf 50.000 Euro auf Grund Planung des Nahverkehrsplanes

-       Zahlung gemäß Finanzierungssatzung – geplant 2 Mio. Euro, Reduzierung auf 1,4 Mio. Euro

-       Seite 873 ff., SK 575101 „Erträge aus Kostenerstattungen vom Land“ – 5.000 Euro geplant für Sachsen-Anhalt-Tag

-       „Aufwendungen für überregionale Veranstaltungen Sachsen-Anhalt-Tag und Grüne Woche“ –> von null auf 17.500 Euro

 

Herr Northoff bezog sich auf die Finanzierungsrichtlinie für den Nahverkehr. Es  ist bis zum März 2023 eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierte Kostenvorschau vorzulegen. Liegt diese vor seitens der Firma Vetter?

Herr Eichelberg äußerte, dass man für 2024 etwas erhalten hat, was gegenwärtig beim Prüfer liegt. Das Datum bezieht sich auf die neue allgemeine Satzung. Hier ist man im Gespräch und man wird sich demnächst dazu melden.

Herr Northoff stellte fest, dass in der Vorlage das Datum keine Änderung ausgedrückt, so dass dieses Datum auch nach der alten Richtlinie schon gelten muss.

Herr Eichelberg wiederholte, dass man sich derzeitig im Gespräch mit dem Prüfer befindet.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Zuweisungen beim ÖPNV. Von 3,6 Mio. Euro Zuweisungen wurde der Ansatz auf 2,4 Mio. Euro reduziert. Woran lag es, dass wir weniger Zuweisungen erhalten haben?

Herr Eichelberg erklärte, dass das Azubi-Ticket wegfällt. Es handelt sich um einen Posten, der einfach weggefallen ist. Ansonsten ist es die Position „Förderung NASA-Haltestelle“, welche auch weggefallen ist. Man hat keine Förderung bekommen und die Maßnahme wurde nicht durchgeführt.

Herr Wolkenhaar äußerte, dass der große Punkt „Zuwendungen vom Land – Förderung des ÖPNV gem. § 8 (3) ÖPNVG LSA ist, von 3,6 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro reduziert.

Herr Eichelberg wird nochmal nachschauen und prüfen, da es sich schon von 2022 auf 2023 bezieht.

Herr Urban stellte fest, dass wir im Haushalt zuvor 25 Mio. Euro Defizit hatten und jetzt bei 16 Mio. Euro liegen. Wie ist das Verhältnis zwischen Mehreinnahmen und Reduzierung der Ansätze? Resultiert diese 8,7 Mio. Euro Verbesserung allein durch Mehreinnahmen oder wurden die Ansätze dahingehend so reduziert, dass es jetzt die Auswirkung ist.

Herr Lucas erklärte, dass eine Fortschreibung vorgenommen wurde, wo die Erträge sich um 8,2 Mio. Euro verändert haben, aber auch gleichzeitig bei den Aufwendungen Mehrungen von Minderungen. Unterm Strich konnte immer noch eine Minderung von 360.000 EUR mit vorgenommen werden.