Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Herr Grabner teilte mit, dass analog zur Verabschiedung des Haushaltes 2024 ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen ist. Fristsetzung war der 31.01.2024. Dieses Konzept wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages dem Landesverwaltungsamt bereits übermittelt.

Es wurden einige konkrete Maßnahmen mit unterlegt, insbesondere im Bereich des Gebäudemanagement durch die Veräußerung einiger nicht mehr genutzten Immobilien, darüber hinaus das Übliche, im Bereich der Personalakquise, Überprüfung bzw. Wertung sämtlicher neu einzustellenden oder wiederzubesetzenden Stellen.

Herr Northoff fragte, in welcher Form der Landkreis die zu veräußernden Immobilien anbietet?

Herr Grabner äußerte, dass man die Buchwerte der Immobilien hat, teilweise auch ein Wertgutachten. Man wird in den Ausschreibungen zum Mindestgebot des Wertgutachtens bzw. des Buchwertes schauen, inwieweit sich Interessenten melden. Für einige Objekte gibt es Anfragen. Dann wird geschaut, ob man diese im ersten Schritt veräußert bekommt und falls nicht, kann mit den Wertgutachten abgeglichen werden, um offensiv an bestimmte Interessen heranzutreten und die Immobilien noch einmal anzubieten.

Herr Urban führte aus, dass man bis 2032 1,2 Mio. Euro einsparen möchte. Welche Möglichkeit haben wir überhaupt, wenn 2027 komplett alle Eigenmittel ausgeschöpft wurden. Man geht in die negative Bilanz. Wie kann man hier dagegen steuern?

Herr Grabner sagte, dass sich das Land der Dramatik der finanziellen Situation der Landkreise und Kommunen bewusst ist. So wird es signalisiert, aus Sicht der oberen Kommunalaufsicht. Hier muss zwingend ein generelles Umdenken erfolgen. Hier sind sich der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag einig, dass hier in Richtung Finanzausgleich was getan werden muss. Es wird momentan eruiert, was eine Klage bringt, sollte das Land nicht einen strikten Kurswechsel vollziehen. Man hat gesehen, was es für die Landkreise bringen kann, wenn die Kommunen entsprechend gegen die Kreisumlage klagen. Das beste Beispiel ist der Landkreis Südharz, hier ist das Urteil jetzt rechtskräftig und der Landkreis muss knapp 50 Mio. Euro wieder auskehren. Dass es ein Schaden für die Region ist, dessen ist sich jeder bewusst. Man kann es sich auf unseren Landkreis umrechnen, was das bedeuten würde. Daher muss es zwingend ein Umdenken aus einer Landespolitik geben und die kommunale Familie muss finanziell insgesamt so aufgestellt werden, dass die Aufgaben permanent zu erledigen sind.

Die freiwilligen Aufgaben wurden bereits so weit runtergefahren, dass wir bei 1,8 % lagen. Gerade im Hinblick auf die bauliche Unterhaltung der Gebäudesubstanzen muss man zwingend in den Folgejahren, insbesondere im Bereich der Schulen, tätig werden. Die Fachkabinette der Schulen sind mittlerweile 30 Jahre alt und müssen in den nächsten Jahren ausgetauscht werden. Es bringt nichts, hier auf absoluten Sparkurs zu gehen. Im Moment ist man dabei, die Verkehrsinfrastruktur zu errichten.

Herr Egert fragte, was der Plan der Landkreisverwaltung ist, was auch die Optimierung von Prozessen angeht. Es wurde festgestellt, dass wir der erste Landkreis sind, der den Online-Führerschein eingeführt hat. Wie können noch andere Prozesse dieser Art optimiert werden?

Man sollte als Landkreis dahinterstehen, wenn es Strategien zur Einsparung gibt.

Einige Bauvorhaben müssen realisiert bzw. nochmal realistischer betrachtet werden, wann die Realisierung stattfinden kann. Es sollte keiner den Wunsch haben zu sparen, weil es für die Zukunft nicht wirklich förderlich ist. Man sollte hier eine zusätzliche Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses oder einen Sonderkreistag nutzen, um uns diesen Themen zu widmen, wie die finanzielle Entwicklung des Landes durch das Land ist. Was sind die Hauptkostenfresser.

Herr Grabner konnte ein Fazit zu den Investitionsmaßnahmen ziehen und wird im Kreistag eine Liste auslegen, woraus hervorgeht, was tatsächlich im Jahr 2023 realisiert worden ist, was sowohl aus dem Hause geschafft werden konnte, als auch durch die Bindung von externen Fachfirmen.

Herr Dittmann äußerte, dass in einem Konsolidierungskonzept gern Maßnahmen auftauchen, die positiv aussehen. Wenn man die Entwicklung der Liquiditätskredite und bei den Investitionskrediten auch die Zinsentwicklung darstellen, dann fällt man darüber, dass die Zinsentwicklung für die Liquidationskredite gerade nicht dargestellt sind, auch wenn sie gegenlaufen. Ist es kein Bestandteil oder wurde es aus Optimierungsgründen lieber weggelassen?

Herr Grabner erklärte, dass es eine Negativmaßnahme ist, da wir zum einen in der Konsolidierung bzw. bei den Zinsen immer mehr steigen. Es wurde ein Kredit ausgeschrieben, der sich auf 4,1 % beläuft. Darüber hinaus steigt die Summe parallel an, so dass diese Maßnahme nicht wirklich zu einer Konsolidierung beiträgt und demnach wurde sie entsprechend weggelassen bzw. nicht mit aufgeführt.

Herr Dittmann stellte fest, dass beides eingereicht werden muss und zu befürchten ist, dass das Landesverwaltungsamt es beanstandet.

Herr Grabner stellte Herrn Günther die Frage, ob Negativmaßnahmen im Konsolidierungskonzept verankert werden müssen, wenn sie die Liquidität betreffen?

Herr Günther antwortete mit nein. Die Liquiditätskredite werden dem Landesverwaltungsamt sehr deutlich und transparent dargestellt. Im Konsolidierungskonzept wurde der Verlauf der Liquiditätskredite nicht mit aufgenommen, weil es unterjährig nur Schwankungen unterliegt. Er wies darauf hin, dass es zwischen 35 Mio. Euro und 60 Mio. Euro schwankt, je nachdem, wie die Einzahlungen vom Land sind und wie sie ausgezahlt werden. Über den Zeitraum bis 2032 zu prognostizieren ist schwierig und das weiß hoffentlich auch das Landesverwaltungsamt.

 

Die Vorlage 0931/2024 wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.