Herr Olenicak erkundigt sich, nach dem Stand des Gnadenhofes in Burgkemnitz.

Frau Danneberg antwortet, der Gemeinderat Muldestausee hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Tierhaltung im OT Burgkemnitz der Gemeinde Muldestausee“ mehrheitlich beschlossen. Mit der Erarbeitung der Planung und Verfahrensbetreuung des B-Planverfahrens und des Änderungsverfahrens zum FNP ist nach Abschluss der Städtebaulichen Verträge mit den Grundstückseigentümern ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro zu beauftragen. Derzeit werden die Kosten des Verfahrens ermittelt.

 

Herr Breitschuh erfragt, wie es sich mit den Rückbaubürgschaften für die Umwallung verhält.

Frau Danneberg antwortet dazu, dass der Landkreis nicht dazu ermächtigt ist, eine Grenze einzuziehen. Die Bürgschaft geht nach BauGB. Es handelt sich um eine bauliche Rückbaubürgschaft. Das Bauordnungsamt rechnet nach den Vorschriften des Landes. Es besteht keine Möglichkeit auf die Bürgschaft zu verzichten.

Weitere Ausführungen seitens des FB 63 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Herr Wolkenhaar möchte wissen, ob die Fundamente der Rückbauten von Windrädern vollständig zurückgebaut werden müssen.

Frau Danneberg erläutert dazu, dass die Anlagen vollständig zurückzubauen sind. Dies ist auch als Auflage in den Genehmigungsbescheiden so festgelegt.

 

Herr Lichte erfragt, ob die Eichen im Landschaftsschutzgebiet in Burgkemnitz überprüft werden.

Frau Danneberg antwortet auf die Frage, dass die Eichen im Landschaftsschutzgebiet seitens der Unteren Naturschutzbehörde überprüft worden.

 

Des Weiteren möchte Herr Lichte wissen, ob im angrenzenden Bereich des Schlosses Burgkemnitz die Caritas eine Baugenehmigung erhalten hat und mit dem Neubau beginnen darf.

Frau Danneberg antwortet, dass sie im Moment keine Auskunft geben kann, und die Beantwortung der Frage dann schriftlich erfolgen wird. Anlage 3

 

Herrn Lichte möchte wissen, wie es dem Bauprojekt am Radweg Blauer See weitergehen soll und es weiter ein Naturschutzgebiet bleiben soll.

 

Frau Danneberg antwortet, dass die Gemeinde Muldestausee Fördermittel für den Ausbau des Radweges erhalten hat. Im Rahmen der Baumaßnahme wurden die NSG Schilder abgebaut. Bei der Überwachung der Maßnahme wurden aus naturschutzrechtlicher Sicht Mängel festgestellt. Daraufhin erfolgte eine temporäre Bauunterbrechung durch die Gemeinde Muldestausee vom 23.10.2023 bis zur abschließenden naturschutzrechtlichen Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. Das Bauprojekt wurde in zwei Teilabschnitte unterteilt. 1.Teilabschnitt Burgkemnitz-Blauer See als vorhandene asphaltierte Wegetrasse, der 2.Teilabschnitt entlang des Blauen Sees bis zum Postkabelweg. Für den 1. Teilabschnitt wurde eine Bauoptimierung besprochen und einvernehmlich abgestimmt. Hier fanden in der 48. KW Schnittarbeiten statt. Diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Im 2. Teilabschnitt finden derzeitig keine weiteren Maßnahmen statt. Es wird ein Maßnahmenkonzept für die Fertigstellung des 2. Bauabschnittes erarbeitet. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die entsprechenden Schilder wieder angebracht, da es sich weiterhin um ein Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet handelt.

 

Herr Hennicke informiert darüber, dass sich Bürger an die Firma Texplast gewendet haben, weil immer noch Plastikteile in der Umgebung liegen. Die Firma hat aber nicht reagiert.

Herr Hennicke fragt nach, ob die Anfragen der Bürger vorliegen und in der Zwischenzeit beantwortet worden. Darf die Firma die Umgebung mit Plastikteilchen verschmutzen.

Frau Danneberg antwortet dazu, dass der Fachbereich Vor-Ort war und es extrem verschmutzt war. Es wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet und eine Kehrmaschine zur Beräumung geschickt. Es wurde festgestellt, dass ein Fangnetz an einem Zaunelement beschädigt ist. Es soll umgehend ausgetauscht werden. 

Es müssen noch weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Verschmutzung weiter einzudämmen.

 

Herr Olenicak fragt, was mit den Fundamenten der Strommasten des ehemaligen Bergbaues geschieht.

Frau Danneberg erläutert dazu, dass dies ein bauordnungsrechtliches Problem ist. Es wird zum Fachbereich Bauordnung weitergeleitet. Anlage 4