Sitzung: 29.01.2024 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Olenicak erkundigt sich,
nach dem Stand des Gnadenhofes in Burgkemnitz.
Frau Danneberg antwortet, der
Gemeinderat Muldestausee hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Tierhaltung im OT Burgkemnitz
der Gemeinde Muldestausee“ mehrheitlich beschlossen. Mit der Erarbeitung der
Planung und Verfahrensbetreuung des B-Planverfahrens und des
Änderungsverfahrens zum FNP ist nach Abschluss der Städtebaulichen Verträge mit
den Grundstückseigentümern ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro zu beauftragen.
Derzeit werden die Kosten des Verfahrens ermittelt.
Herr Breitschuh erfragt, wie es
sich mit den Rückbaubürgschaften für die Umwallung verhält.
Frau Danneberg antwortet dazu,
dass der Landkreis nicht dazu ermächtigt ist, eine Grenze einzuziehen. Die
Bürgschaft geht nach BauGB. Es handelt sich um eine bauliche Rückbaubürgschaft.
Das Bauordnungsamt rechnet nach den Vorschriften des Landes. Es besteht keine
Möglichkeit auf die Bürgschaft zu verzichten.
Weitere Ausführungen seitens des FB 63 sind der Anlage
2 zu entnehmen.
Herr Wolkenhaar möchte wissen, ob
die Fundamente der Rückbauten von Windrädern vollständig zurückgebaut werden
müssen.
Frau Danneberg erläutert dazu,
dass die Anlagen vollständig zurückzubauen sind. Dies ist auch als Auflage in
den Genehmigungsbescheiden so festgelegt.
Herr Lichte erfragt, ob die Eichen im
Landschaftsschutzgebiet in Burgkemnitz überprüft werden.
Frau Danneberg antwortet auf die
Frage, dass die Eichen im Landschaftsschutzgebiet seitens der Unteren
Naturschutzbehörde überprüft worden.
Des Weiteren möchte Herr Lichte wissen, ob im angrenzenden Bereich des
Schlosses Burgkemnitz die Caritas eine Baugenehmigung erhalten hat und mit dem
Neubau beginnen darf.
Frau Danneberg antwortet, dass sie im Moment
keine Auskunft geben kann, und die Beantwortung der Frage dann schriftlich
erfolgen wird. Anlage 3
Herrn Lichte möchte wissen, wie
es dem Bauprojekt am Radweg Blauer See weitergehen soll und es weiter ein
Naturschutzgebiet bleiben soll.
Frau Danneberg antwortet, dass die Gemeinde
Muldestausee Fördermittel für den Ausbau des Radweges erhalten hat. Im Rahmen
der Baumaßnahme wurden die NSG Schilder abgebaut. Bei der Überwachung der
Maßnahme wurden aus naturschutzrechtlicher Sicht Mängel festgestellt. Daraufhin
erfolgte eine temporäre Bauunterbrechung durch die Gemeinde Muldestausee vom
23.10.2023 bis zur abschließenden naturschutzrechtlichen Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde. Das Bauprojekt wurde in zwei Teilabschnitte
unterteilt. 1.Teilabschnitt Burgkemnitz-Blauer See als vorhandene asphaltierte
Wegetrasse, der 2.Teilabschnitt entlang des Blauen Sees bis zum Postkabelweg.
Für den 1. Teilabschnitt wurde eine Bauoptimierung besprochen und
einvernehmlich abgestimmt. Hier fanden in der 48. KW Schnittarbeiten statt. Diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Im 2. Teilabschnitt
finden derzeitig keine weiteren Maßnahmen statt. Es wird ein Maßnahmenkonzept
für die Fertigstellung des 2. Bauabschnittes erarbeitet. Nach Beendigung der
Baumaßnahme werden die entsprechenden Schilder wieder angebracht, da es sich
weiterhin um ein Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet handelt.
Herr
Hennicke informiert darüber,
dass sich Bürger an die Firma Texplast gewendet haben, weil immer noch
Plastikteile in der Umgebung liegen. Die Firma hat aber nicht reagiert.
Herr
Hennicke fragt nach, ob die
Anfragen der Bürger vorliegen und in der Zwischenzeit beantwortet worden. Darf
die Firma die Umgebung mit Plastikteilchen verschmutzen.
Frau
Danneberg antwortet dazu,
dass der Fachbereich Vor-Ort war und es extrem verschmutzt war. Es wurden
Sofortmaßnahmen eingeleitet und eine Kehrmaschine zur Beräumung geschickt. Es
wurde festgestellt, dass ein Fangnetz an einem Zaunelement beschädigt ist. Es
soll umgehend ausgetauscht werden.
Es müssen noch
weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Verschmutzung weiter einzudämmen.
Herr
Olenicak fragt, was mit den Fundamenten der
Strommasten des ehemaligen Bergbaues geschieht.
Frau Danneberg erläutert dazu, dass dies ein bauordnungsrechtliches Problem ist. Es wird zum Fachbereich Bauordnung weitergeleitet. Anlage 4