Sitzung: 20.02.2024 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn
informierte wie folgt:
1.
Schulentwicklungsplan
(SEPl) für die BbS Anhalt-Bitterfeld
Mit Schreiben vom
08.12.2023 wurde dem LK Anhalt-Bitterfeld durch das Landesschulamt (LSchA) die
Genehmigung für die Errichtung der Bildungsgänge
-
Einjährige Berufsfachschule (BFS) Technik
zum Erwerb des Realschulabschlusses,
-
Einjährige BFS Sozialpflege zum Erwerb des
Realschulabschlusses,
-
Einjährige BFS Wirtschaft zum Erwerb des
Realschulabschlusses
rückwirkend zum SJ
2023/2024 erteilt.
Diese Bildungsgänge (BG)
wurden bereits im Rahmen entsprechender Modellprojekte an den Berufsbildenden
Schulen Anhalt-Bitterfeld beschult. Die Erprobung war erfolgreich, so dass die
Bildungsgänge auch weiterhin an den BbS Anhalt-Bitterfeld vorgehalten werden.
Diese Bildungsgänge sind
Bestandteil des durch den Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld in seiner Sitzung
am 14.12.2023 beschlossenen Schulentwicklungsplan für die BbS Anhalt-Bitterfeld
(hier: Anlage 6 des SEPl).
Der durch den Kreistag des
LK Anhalt-Bitterfeld am 14.12.2023 beschlossene Schulentwicklungsplan für die
BbS Anhalt-Bitterfeld wurde dem LSchA am 20.12.2023 zur Prüfung und Genehmigung
vorgelegt.
Eine Rückmeldung des
Landesschulamtes in der Sache steht noch aus.
Am 27.02.2024 wird es beim
LSchA zu dieser Thematik mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine
Beratung geben.
Über das Ergebnis wird Frau
Treffkorn in der nächsten Ausschusssitzung informieren.
2.
Schülerzahlen an
den BbS Anhalt-Bitterfeld zum SJ 2023/2024 (Quelle: Schnellmeldung zum
Stichtag: 10.11.2023)
Insgesamt: 2.554
Auszubildende in 139 Klassen (ohne Pflegeschule)
davon: 1.843
Teilzeitschüler(innen) → 738 VZ-Schüler(innen)
711
Vollzeitschüler(innen)
Vollzeitschüler insgesamt: 1.449
Im Schulentwicklungsplan
für die BbS Anhalt-Bitterfeld wurden für das SJ 2023/2024 insgesamt 1.417
Vollzeit-Schüler(innen) prognostiziert.
Tatsächlich werden 32
Vollzeit-Schüler(innen) mehr beschult, als das Ergebnis der Prognoseberechnung
anzeigt.
3.
Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen
der Lokalen Entwicklungsstrategien durch den ESF Plus
Alle Schulleiterinnen und
Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt wurden mit Schreiben
des Ministeriums für Bildung im Land Sachsen-Anhalt über die neuen
EU-Fördermöglichkeiten für schulische Zwecke im Rahmen der o. g. Richtlinie
informiert.
In der benannten Richtlinie
sind neben allen relevanten Rahmenbedingungen auch potentielle Fördergegenstände
festgelegt, welche Berührungspunkte mit dem Bereich der allgemeinbildenden
Schulen aufweisen:
-
Projekte für eine frühe Berufsorientierung
und -vorbereitung der Klassen 1 - 6,
-
Projekte zur Stärkung des unternehmerischen
Handelns in den Klassenstufen 8 - 12
(z. B. durch Schülerfirmen),
-
Projekte im Bereich Bildung für Umwelt,
Naturschutz und Nachhaltigkeit,
-
Kooperationsprojekte zwischen
Kultureinrichtungen (z. B. Bibliotheken etc.)
Die Antragstellung soll
über die zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG) oder über die Investitionsbank
(IB) erfolgen.
Die LAG ist im LK
Anhalt-Bitterfeld im FB 07 (Strategische Entwicklung/Controlling) angesiedelt.
Diese ist über die EU-Fördermöglichkeit informiert.
4.
Beschulung von
ukrainischen Schülerinnen und Schülern an den kommunalen Schulen im LK
Anhalt-Bitterfeld (Stand: 7. KW 2024)
Gesamtschülerzahl: 432
davon GS 162
(37,5 %)
Sek 122
(28,2 %)
GmS 2
( 0,5 %)
Gymn. 102
(23,6 %)
FöS 10
( 2,3 %)
BbS 34
( 7,9 %)
Im Anschluss daran hatten die Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen.