Zuvor teilte Frau Treffkorn mit, dass sie aus dem FB 51 die FDL für Planung/Steuerung/ Tageseinrichtungen für Kinder und stellv. FBL für Kinder, Jugend und Familie, Frau Kirchhof, mit zur Ausschusssitzung eingeladen hat, da der Fachbereich als Erstempfänger, derjenige ist, der letztendlich die entsprechenden Zuwendungen an die Zweitempfänger per Bescheid weiterreicht.

 

Frau Treffkorn machte folgende Ausführungen zum Richtlinienentwurf:

 

Informativ wurde der Richtlinienentwurf "Investitionsprogramm Ganztagsausbau" an die Mitglieder des Bildungs- und Sportausschusses mit der Einladung zugesandt und in der heutigen Sitzung eine detaillierte Punkte-Matrix-Liste ausgegeben.

 

Aufgrund der engen Zeitschiene wurde die o. g. Richtlinie mit auf die Tagesordnung gesetzt, da bis zum 30.06.2024 (hier: verantwortlich FB 51) eine Interessenbekundung abgeben werden muss. Indikatoren für die Förderung müssen festgelegt werden und eine Prioritätenliste muss erstellt werden, um diese fristgerecht beim Zuwendungsgeber bis zum 30.06.2024 einreichen zu können.

D. h., die Prioritätenliste für diese Förderung muss sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Bildungs- und Sportausschuss und letztendlich im Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld abschließend beraten und beschlossen werden.

 

Die Maßnahmen sind nur für Kinder im Grundschulalter förderfähig, d. h., dass für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nur die Förderschulen ggf. in Betracht kommen. Notwendige Investitionsmaßnahmen wie Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen können gefördert werden.

 

Ziel ist, die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze bzw. eine qualitative Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung.

Unter Ganztagsbetreuung im Sinne dieser Richtlinie wird eine Betreuung von mind. 8 Stunden verstanden (einschl. der Beschulung) an allen Tagen (montags bis freitags) sowohl an den Schul- als auch an den Ferientagen.

 

Die Zweckbindung für Fördermittel zur Ausstattung beträgt 10 Jahre und für bauliche Investitionen 15 Jahre. Die Schulen sollten eine Bestandsfähigkeit von 15 Jahren nachweisen.

Gefördert werden 70 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, d. h. bei einer Schule in Trägerschaft des Landkreises müsste der Landkreis 30 v. H. Eigenanteil bereitstellen.

Die Mindestsumme für Einzelmaßnahmen beträgt 10.000,00 EUR. Der Landkreis erhält voraussichtlich 5,5 Mio. EUR.

 

Es gibt keine Förderung für Maßnahmen, in die bereits Bundesmittel oder EU-Mittel geflossen sind. Zudem ist eine Kofinanzierung des Eigenanteiles aus Bundes- oder EU Mitteln ausgeschlossen.

 

Nicht zuwendungsfähig sind zudem Maßnahmen, die nur zum Zwecke des Schulunterrichts dienen.

 

Es muss sichergestellt werden, dass eine Nutzung nur durch Schüler und Schülerinnen im Grundschulalter erfolgt.

 

Der FB 40 hat die Förderschulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld über den Richtlinienentwurf informiert und eine Interessenbekundung mit Terminsetzung 02.02.2024 abgefragt.

 

Sechs von sieben Förderschulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld erstatteten eine Fehlmeldung.

Hauptgrund war, dass keine personelle Absicherung von 8 Std. für die Betreuungszeit und insbes. auch für die Zeit der Schulferien gewährleistet werden kann.

 

Die FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst hat eine Interessenbekundung abgegeben.

Diese möchte Ausstattungsgegenstände anschaffen und zwar eine flexible "Angebotsinsel", die bestehen soll aus

 

         einer Kletterwand mit hohem Abschluss aus Gummi, Schaukel, Wippe, Dreirädern und

         einer vielfältig differenziert auf- und zusammenstellbare Tisch- und Sitzgruppe aus höhenverstellbaren Einzeltischen und Stühlen für drinnen und draußen mit Sonnen-beschattung.

 

Eine Betreuung während der Ferienzeit findet an der v. g. Schule derzeit nicht statt. Hier müsste eine Regelung seitens des LSchA getroffen werden, um eine Sicherstellung zu garantieren.

 

Die Schule wurde um weiterführende Informationen zu den Gesamtkosten und Folgekosten, freie Platzkapazitäten für die geplanten Anschaffungen und über die Absicherung der lt. Richtlinie der geforderten Betreuungszeit und der Gewährleistung der Begrenzung der Nutzung auf die SuS im Grundschulalter gebeten.

 

Da es sich hierbei um ein Spielgerät (TÜV etc.) handelt, wurde der FB 68 hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten.

 

Die Stellungnahme des FB  68 liegt vor und lautet wie folgt:

           Eine Sicherstellung, dass nur Kinder aus dem Grundschulbereich die Geräte nutzen, z. B. durch Einzäunung, ist nicht möglich,

           Die zusammenstellbare Tisch- und Sitzgruppe kann auf dem Schulhof nicht gestellt werden.

 

Begründung:

§   der Schulhof der Schule ist bereits jetzt zu klein - Empfehlungen der Schulbaurichtlinie können nicht erfüllt werden,

§   die Schule verfügt über ausreichende Geräte - für weitere Spiel- und Kletteranlagen ist kein Platz im Außenbereich vorhanden [Kletterstation, Nestschaukel, fest verbaute Bänke, Trampolin, Fußballplatz, ein großer Ampelsonnenschirm (5 m Durchmesser) mit massivem Fundament und ausreichende Dreiräder sind bereits vorhanden],

§   anfallende zusätzliche Kosten um Geräte aufzustellen (geforderte Anforderungen zur Beachtung von Fallhöhen für das Auffangen) können auf dem Schulhof nicht erfüllt werden, Folgekosten zur jährlichen Überprüfung der Spiel- und Sportgeräte etc.,

§   gerade weil die Schule „überfüllt“ ist (Nutzung zusätzlicher Klassenräume in der Kreisvolkshochschule) sollten auf keinen Fall weitere Außenspielgeräte und Tischanlagen angeschafft werden.

 

Fazit:     Aus baufachlicher Sicht wird die angedachte Maßnahme durch FB 68 als nicht positiv            eingeschätzt.

 

Eine Stellungnahme zur Umsetzung von der Schule liegt noch nicht vor (Termin: 15.02.2024).

 

Der FB 40 steht der Interessenbekundung der FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst ebenfalls kritisch gegenüber und wird bei Befürwortung durch den Bildungs- und Sportausschuss auch das Landesschulamt um Stellungnahme bitten.

 

Anmerkung: An der FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst werden derzeit 115 SuS beschult, davon 32 SuS in der Unterstufe. Für 27,83 v. H. der Gesamtschüler könnte ggf. hier das Förderprogramm zur Anwendung kommen.

 

Eine entsprechende Gesamtprioritätenliste muss erstellt werden. Der FB 40 hat sich hierzu Gedanken gemacht und dem Fachausschuss ein Punktesystem zur Diskussion vorgeschlagen

 

Der Jugendhilfeausschuss tagt in der nächsten Woche zu dieser Thematik.

 

Frau Treffkorn übergab das Wort an Frau Kirchhof.

 

Frau Kirchhof führte aus, dass die Kriterien, die bezüglich der Förderschulen erstellt wurden, vom Jugendhilfeausschuss nicht 1:1 übernommen werden können, da die Horte z. B. keine Betreuungszeiten von 9 bis 10 Stunden vorweisen können.

 

Sie geht davon aus, dass der Jugendhilfeausschuss mehr Hauptaugenmerk auf ggf. bestehende Auflagen zum Brand- und Katastrophenschutz oder zum Gesundheitsschutz legen wird. Die aktuelle Auslastungsquote in den Horten könnte auch ein Kriterium sein.

Der FB Kinder, Jugend und Familie wird die Horte in Trägerschaft der Kommunen sowie die Grundschulen und Horte in freier Trägerschaft nächste Woche (9. KW) über die Kriterien informieren.

 

Wie schon von Frau Treffkorn erwähnt, tagt der Jugendhilfeausschuss nächste Woche (28.03.2024). Dieser wird dann die entsprechenden Kriterien für die Prioritätenliste festlegen.

Ziel ist es, die Prioritätenliste in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Kreistages zu beschließen.

 

Nachfolgend teilte Frau Kirchhof die weiteren Sitzungstermine für die Beratungen und Beschlussfassungen zur Prioritätenliste wie folgt mit:

 

         10.04.2024            Vorberatung der Prioritätenliste im Unterausschuss Jugendhilfe

           16.04.2024          Beratung der Prioritätenliste im Bildungs- und Sportausschuss

           24.04.2024          Beratung und Beschlussfassung der Prioritätenliste im Jugendhilfeausschuss

           16.05.2024          Beratung und Beschlussfassung der Prioritätenliste im Kreis- und Finanzausschuss

           30.05.2024          Beratung und Beschlussfassung der Prioritätenliste im Kreistag

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld muss die durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste bis zum 30.06.2024 beim Land einreichen.

 

Im Anschluss daran hinterfragte Frau Treffkorn, welche Meinung der Bildungs- und Sportausschuss zu den von der Verwaltung entworfenen Kriterien vertritt.

 

Herr Ehrlich stellte die Informationen zur Diskussion.

 

Frau Rinke wies u. a. daraufhin, dass der Richtlinienentwurf sehr schwierig umzusetzen sei, zumal die Haushaltsplanungen für dieses Jahr abgeschlossen sind und noch dazu alle Investitionen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein müssen.

 

Nach umfangreicher Diskussion stellte Herr Ehrlich fest, dass alle Mitglieder des Ausschusses die vorgelegten Auswahlkriterien für die Förderschulen befürworten.