Sitzung: 20.02.2024 Bildungs- und Sportausschuss
Zuvor teilte Frau
Treffkorn mit, dass sie aus dem FB 51 die FDL für Planung/Steuerung/
Tageseinrichtungen für Kinder und stellv. FBL für Kinder, Jugend und Familie,
Frau Kirchhof, mit zur Ausschusssitzung eingeladen hat, da der Fachbereich als
Erstempfänger, derjenige ist, der letztendlich die entsprechenden Zuwendungen
an die Zweitempfänger per Bescheid weiterreicht.
Frau Treffkorn machte folgende
Ausführungen zum Richtlinienentwurf:
Informativ wurde der
Richtlinienentwurf "Investitionsprogramm Ganztagsausbau" an die
Mitglieder des Bildungs- und Sportausschusses mit der Einladung zugesandt und
in der heutigen Sitzung eine detaillierte
Punkte-Matrix-Liste ausgegeben.
Aufgrund der engen
Zeitschiene wurde die o. g. Richtlinie mit auf die Tagesordnung gesetzt, da bis
zum 30.06.2024 (hier: verantwortlich FB 51) eine Interessenbekundung
abgeben werden muss. Indikatoren für die Förderung müssen festgelegt werden und
eine Prioritätenliste muss erstellt werden, um diese fristgerecht beim
Zuwendungsgeber bis zum 30.06.2024 einreichen zu können.
D. h., die Prioritätenliste
für diese Förderung muss sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Bildungs-
und Sportausschuss und letztendlich im Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld
abschließend beraten und beschlossen werden.
Die Maßnahmen sind nur für
Kinder im Grundschulalter förderfähig, d. h., dass für die Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nur die Förderschulen ggf. in
Betracht kommen. Notwendige Investitionsmaßnahmen
wie Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und
Ausstattungsinvestitionen können gefördert werden.
Ziel ist, die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
bzw. eine qualitative Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung
der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung.
Unter Ganztagsbetreuung im Sinne dieser Richtlinie
wird eine Betreuung von mind. 8 Stunden verstanden (einschl. der Beschulung) an
allen Tagen (montags bis freitags) sowohl an den Schul- als auch an den
Ferientagen.
Die Zweckbindung für Fördermittel zur Ausstattung beträgt
10 Jahre und für bauliche Investitionen 15 Jahre. Die Schulen sollten eine
Bestandsfähigkeit von 15 Jahren nachweisen.
Gefördert werden 70 v. H. der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten, d. h. bei einer Schule in Trägerschaft des
Landkreises müsste der Landkreis 30 v. H. Eigenanteil bereitstellen.
Die Mindestsumme für Einzelmaßnahmen
beträgt 10.000,00 EUR. Der Landkreis erhält voraussichtlich 5,5 Mio. EUR.
Es gibt keine Förderung für Maßnahmen, in
die bereits Bundesmittel oder EU-Mittel geflossen sind. Zudem ist eine
Kofinanzierung des Eigenanteiles aus Bundes- oder EU Mitteln ausgeschlossen.
Nicht zuwendungsfähig sind zudem Maßnahmen,
die nur zum Zwecke des Schulunterrichts dienen.
Es muss sichergestellt werden, dass eine
Nutzung nur durch Schüler und Schülerinnen im Grundschulalter erfolgt.
Der FB 40 hat die Förderschulen in
Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld über den Richtlinienentwurf informiert
und eine Interessenbekundung mit Terminsetzung 02.02.2024 abgefragt.
Sechs von sieben Förderschulen in
Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld erstatteten eine Fehlmeldung.
Hauptgrund war, dass keine personelle
Absicherung von 8 Std. für die Betreuungszeit und insbes. auch für die Zeit der
Schulferien gewährleistet werden kann.
Die FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst hat
eine Interessenbekundung abgegeben.
Diese möchte Ausstattungsgegenstände
anschaffen und zwar eine flexible "Angebotsinsel", die bestehen soll
aus
−
einer Kletterwand mit hohem Abschluss aus
Gummi, Schaukel, Wippe, Dreirädern und
−
einer vielfältig differenziert auf- und
zusammenstellbare Tisch- und Sitzgruppe aus höhenverstellbaren Einzeltischen
und Stühlen für drinnen und draußen mit Sonnen-beschattung.
Eine Betreuung während der
Ferienzeit findet an der v. g. Schule derzeit nicht statt. Hier müsste eine
Regelung seitens des LSchA getroffen werden, um eine Sicherstellung zu
garantieren.
Die Schule wurde um
weiterführende Informationen zu den Gesamtkosten und Folgekosten, freie
Platzkapazitäten für die geplanten Anschaffungen und über die Absicherung der
lt. Richtlinie der geforderten Betreuungszeit und der Gewährleistung der
Begrenzung der Nutzung auf die SuS im Grundschulalter gebeten.
Da es sich hierbei um ein
Spielgerät (TÜV etc.) handelt, wurde der FB 68 hinzugezogen und um
Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme des
FB 68 liegt vor und lautet wie folgt:
−
Eine Sicherstellung, dass nur Kinder aus dem Grundschulbereich die
Geräte nutzen, z. B. durch Einzäunung, ist nicht möglich,
−
Die zusammenstellbare Tisch- und Sitzgruppe kann auf dem Schulhof nicht
gestellt werden.
Begründung:
§ der Schulhof der Schule ist bereits jetzt zu klein - Empfehlungen der
Schulbaurichtlinie können nicht erfüllt werden,
§ die Schule verfügt über
ausreichende Geräte - für weitere Spiel- und Kletteranlagen ist kein
Platz im Außenbereich vorhanden [Kletterstation, Nestschaukel, fest verbaute
Bänke, Trampolin, Fußballplatz, ein großer Ampelsonnenschirm (5 m Durchmesser)
mit massivem Fundament und ausreichende Dreiräder sind bereits vorhanden],
§ anfallende zusätzliche Kosten um Geräte aufzustellen (geforderte
Anforderungen zur Beachtung von Fallhöhen für das Auffangen) können auf dem
Schulhof nicht erfüllt werden, Folgekosten zur jährlichen Überprüfung
der Spiel- und Sportgeräte etc.,
§ gerade weil die Schule „überfüllt“ ist (Nutzung zusätzlicher
Klassenräume in der Kreisvolkshochschule) sollten auf keinen Fall weitere
Außenspielgeräte und Tischanlagen angeschafft werden.
Fazit: Aus baufachlicher Sicht wird die angedachte Maßnahme durch FB 68 als
nicht positiv eingeschätzt.
Eine
Stellungnahme zur Umsetzung von der Schule liegt noch nicht vor (Termin:
15.02.2024).
Der FB 40 steht der
Interessenbekundung der FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst ebenfalls kritisch gegenüber
und wird bei Befürwortung durch den Bildungs- und Sportausschuss auch das
Landesschulamt um Stellungnahme bitten.
Anmerkung: An der FöS (G) Schule am Heidetor Zerbst werden
derzeit 115 SuS beschult, davon 32 SuS in der Unterstufe. Für 27,83 v. H. der
Gesamtschüler könnte ggf. hier das Förderprogramm zur Anwendung kommen.
Eine entsprechende
Gesamtprioritätenliste muss erstellt werden. Der FB 40 hat sich hierzu Gedanken
gemacht und dem Fachausschuss ein Punktesystem zur Diskussion vorgeschlagen
Der
Jugendhilfeausschuss tagt in der nächsten Woche zu dieser Thematik.
Frau
Treffkorn übergab das Wort an Frau Kirchhof.
Frau Kirchhof führte aus, dass die Kriterien, die bezüglich der Förderschulen
erstellt wurden, vom Jugendhilfeausschuss nicht 1:1 übernommen werden können,
da die Horte z. B. keine Betreuungszeiten von 9 bis 10 Stunden vorweisen
können.
Der FB Kinder,
Jugend und Familie wird die Horte in Trägerschaft der Kommunen sowie die
Grundschulen und Horte in freier Trägerschaft nächste Woche (9. KW) über die
Kriterien informieren.
Wie schon von Frau Treffkorn erwähnt, tagt der Jugendhilfeausschuss
nächste Woche (28.03.2024). Dieser wird dann die entsprechenden Kriterien für
die Prioritätenliste festlegen.
Ziel ist es, die Prioritätenliste in der letzten Sitzung der
Legislaturperiode des Kreistages zu beschließen.
Nachfolgend teilte Frau
Kirchhof die weiteren Sitzungstermine für die Beratungen und
Beschlussfassungen zur Prioritätenliste wie folgt mit:
−
10.04.2024 Vorberatung
der Prioritätenliste im Unterausschuss Jugendhilfe
−
16.04.2024 Beratung der Prioritätenliste im Bildungs- und Sportausschuss
−
24.04.2024 Beratung und Beschlussfassung der Prioritätenliste im
Jugendhilfeausschuss
−
16.05.2024 Beratung und
Beschlussfassung der Prioritätenliste im Kreis- und Finanzausschuss
−
30.05.2024 Beratung und
Beschlussfassung der Prioritätenliste im Kreistag
Der LK Anhalt-Bitterfeld
muss die durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste bis zum 30.06.2024 beim Land einreichen.
Im Anschluss daran
hinterfragte Frau Treffkorn, welche Meinung der Bildungs- und
Sportausschuss zu den von der Verwaltung entworfenen Kriterien vertritt.
Herr Ehrlich stellte die Informationen zur Diskussion.
Frau Rinke wies u. a. daraufhin, dass der Richtlinienentwurf sehr schwierig
umzusetzen sei, zumal die Haushaltsplanungen für dieses Jahr abgeschlossen sind
und noch dazu alle Investitionen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein müssen.
Nach umfangreicher
Diskussion stellte Herr Ehrlich fest, dass alle Mitglieder des
Ausschusses die vorgelegten Auswahlkriterien für die Förderschulen befürworten.