(Herr König gekommen = 42+1 = 78,18%)

Zur Einwohnerfragestunde hatten folgende Einwohner Anfragen:

Herr Volker Olenicak, Muldestausee stellte seine Fragen zum Haushalt:

Ist der Haushalt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Gemeinde Muldestausee gesetzeswidrig? Eine Begründung wäre schön. Laut Kommunalverfassungsgesetz ist die Aufnahme von Kassenkrediten zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten untersagt. Ist der Schuldenberg der Stadt Bitterfeld-Wolfen, der zurzeit ca. 75% aus Kassenkrediten besteht, durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsorgan genehmigt worden? Welche Lösungsansätze sieht der Landkreis zur Wiederherstellung des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleichs?

Herr Wolpert bemerkte, dass hierfür nicht der Kreistag, sondern die Kommunalaufsicht zuständig ist. Demzufolge wäre es nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde und er bat darum, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden können.

Herr Schulze stellte fest, dass Herr Olenicak ein Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Muldestausee ist. Demzufolge hat er jederzeit die Möglichkeit, sich an den Landrat zu wenden.

Herr Olenicak führte aus, dass die Kommunalaufsicht oder andere Organe immer wieder darauf verwiesen, dass der Landrat am Ende hier weisungsbefugt ist und man beruft sich immer wieder darauf. Da er das erste Gremium ist, möchte er wissen, warum er auf seine Fragen keine Antworten bekommt. Die Probleme der Haushaltsdefizite bestehen nicht nur in der Gemeinde Muldestausee, sondern auch in der Stadt Bitterfeld-Wolfen und im Landkreis selbst. Er würde Herrn Schulze die Frage zukommen lassen für eine schriftliche Antwort und steht für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die Probleme, welche die Bürger sehr beschäftigen ansatzweise zu lösen, weil er Antworten geben muss auf die Fragen, die die Bürger stellen.

Herr Axel aus dem Hause Schröder, Raguhn-Jeßnitz richtete seine Frage an den Landrat. Seine Frage betraf die letzte Kreistagssitzung am 28.05.2015. Am Ende der Bürgerfragestunde gab es den Vorwurf in Richtung Publikum, jemand hätte gerufen „den müsste man einen Tritt in den Arsch geben“. Können Sie diese Person benennen?

Herr Schulze äußerte, dass Herr Schröder ja auch in diesem Kreis saß und es gibt Leute, die es bezeugen können. Der Herr in der Mitte hätte es gesagt. Von ihrer Seite sieht man entsprechend ordnungsgemäßes Handeln, was wir von unserer Seite aus machen.

Er hatte es beim letzten Mal bedauert, dass kein Zwischenbescheid entsprechend zuging auf die Beantwortung der Nachfrage bezüglich der BQP. Dennoch erwartete er von der anderen Seite entsprechendes Benehmen und eine solche Sache, wie sie hier passierte, mit dieser Bemerkung, sollte sich derjenige, der sie gemacht hat, entschuldigen. „Ich weiß wer es war, ich warte jetzt einfach mal auf die Entschuldigung. Nichtsdestotrotz meine Anmerkung dazu, auch bezüglich der Beifallsbekundungen hier, Sie wussten Bescheid, Sie wurden auch in der vorigen Sitzung darüber belehrt, dass das hier nicht geht, dass man hier nicht als Fanclub auftreten kann und unabhängigen Beifall bei Dingen der AfD oder auch der NPD gehört und dass der Kreistagsvorsitzende die Sitzung unterbrochen hat. Und erst nach nochmaliger Aufforderung, dass derjenige den Saal zu verlassen hat, das gibt mir schon sehr zu denken. Wenn Sie etwas einfordern von anderen, gehe ich davon aus, dass Sie das auch selber leisten müssen.“

Herr Schröder hatte eine Nachfrage. Ihm wurde ein Tonmitschnitt der Kreistagssitzung vom 28.05.2015 zugespielt. „Die Aufnahmequelle befand sich in Ihrer Umgebung. In dieser Aufzeichnung konnten die Aussagen nicht bestätigt werden. Wie erklären Sie sich das?“

Herr Wolpert entgegnete, dass es unzulässig ist, Tonaufnahmen während der Sitzung zu machen, ohne dass diese durch den Kreistagsvorsitzenden genehmigt worden sind. Deshalb braucht auf diese Frage auch nicht geantwortet werden, da es sich um ein unzulässiges Beweismittel handelt.

Herr Schulze ergänzte, dass er jemanden hat, der es bezeugen kann, dass es so gewesen ist. Er erwartete von demjenigen eine entsprechende Entschuldigung. Soviel Anstand sollte man haben.

Herr Schröder äußerte daraufhin, sich die Aufnahme mehrmals angehört zu haben und konnte es nicht bestätigen. Die Entschuldigung müsste demzufolge umgedreht ablaufen. Er bat um schriftliche Beantwortung.

Herr Schulze verneinte, da er ihm die Antwort bereits mündlich gegeben hatte und somit eine schriftliche Beantwortung nicht erfolgen wird.

Herr Lutz Ehrenboth, Wolfen richtete seine Frage an den Kreistag in seiner Funktion als Dienstvorgesetzter des Landrates. „In der Sitzung des Kreistages am 09.04.2015 haben 7 Bürger in der Bürgerfragestunde Fragen an den Kreistag und die Verwaltung des Kreistages Bitterfeld gerichtet. In allen Fragen wurde um eine schriftliche Beantwortung gebeten. 6 der 7 Fragen wurden bis zur nächsten Kreistagssitzung nicht beantwortet und ein Zwischenbescheid erfolgte ebenfalls nicht. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Satzung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld nach § 13 (4). Daraufhin haben einige Mitglieder unserer Kreistagsreisegruppe Dienstaufsichtsbeschwerden an das Landesverwaltungsamt Halle gerichtet. Diese Beschwerden wurden auf dem internen Dienstweg direkt an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld weitergeleitet. Eine Antwort von der Landesverwaltung in Halle erfolgte demzufolge nicht. Am Ende sollte also der Landkreis Anhalt-Bitterfeld über die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Herrn Landrat, Uwe Schulze, entscheiden. Nun zu meiner Frage: Kontrolliert und sanktioniert sich der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bei Dienstaufsichtsbeschwerden selbst?“

Herr Wolpert verneinte diese Frage. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt, der Dienstvorgesetzte des Landrates ist der Kreistag, nicht der Landkreis. Es wurde geprüft, entschieden und das Ergebnis müsste Herrn Ehrenboth bekanntgegeben worden sein.

Herr Ehrenboth stellte eine 2. Frage. „Bei der Kreistagssitzung wurde dem Kreistag und Ihnen, Herrn Vorsitzender Wolpert, bekannt, wie mit Bürgeranfragen umgegangen wird. Was haben Sie damals gegen diese Satzungsverstöße unternommen?“

Herr Wolpert erklärte, dass es Herrn Ehrenboth ebenfalls in dem Schreiben mitgeteilt wurde. Die Dienstaufsichtsbeschwerden sind mit dem normalen Überwachungsverfahren, welches er von hier aus auch eingeleitet hätte, zusammengetroffen und das Ergebnis ist ihm mitgeteilt worden. Bei einem Satzungsverstoß ist nicht automatisch eine Strafe auszusprechen. Dazu gehört ein schuldhaftes Verhalten und das wurde in den Bescheiden von Frau Hinze erklärt. Er selbst hat die Bescheide nicht gefertigt und unterschrieben, weil er als Liquidator der BQP bei der Beantwortung der Fragen beteiligt war und er sich dort aus dem Verfahren herausgehalten hatte.

Herr Ehrenboth bat noch einmal um detaillierte Beantwortung in Schriftform.

Herr Wolpert sah von einer schriftlichen Beantwortung ab, weil er es gerade detailliert beantwortet hatte.

Herr Rene Vollmann, Bitterfeld, stellte folgende Frage an den Landrat, Herrn Schulze.

Er hatte auch nach ca. 8 Wochen Post bekommen und bedankte sich dafür. Seine damalige Frage zur Kreistagssitzung war gewesen: „Wie erfolgte die Auswahl der potentiellen Käufer für die Goitzscheflächen? Und, welche Firma hat das Wertgutachten erstellt?“

Auf diese Frage bekam er Antworten, aufgegliedert in 2 Abschnitten. Zu diesen 2 Abschnitten hatte er nun 2 Fragen:

„Wann war die Einsendefrist für diese Angebote? Zu welchem Datum wurden die Bieterangebote geöffnet und von wem und unter welchen Zeugen? Gibt es darüber ein Protokoll?“

Herr Schulze begründete den verspäteten Eingang von Antwortschreiben mit dem Streiken der Post und bittet, dies zu entschuldigen. Herr Vollmann entgegnete, dass der Streik erst viel später begonnen hatte.

Herr Wolpert wies darauf hin, dass Zwiegespräche zu unterlassen sind.

Herr Schulze wollte die Frage von Herrn Vollmann gern entgegennehmen und selbstverständlich beantworten.

Herr Vollmann ergänzte, dass das die Frage zum 1. Teil der Antwort war und stellte nun zum 2. Teil der Antwort seine Frage: „Wie hoch war die Summe? Kann ich eine Kopie des Gutachtens bekommen?“

Herr Schulze sicherte die schriftliche Beantwortung dieser Frage zu.

An den Vorsitzenden des Kreistages wurde von Herrn Vollmann noch eine Zusatzfrage gerichtet: „Gilt Artikel 3 des Grundgesetzes auch für den Kreistag? Dann bitte ich Sie, auch in Zukunft den Gleichheitsgrundsatz aus diesem Artikel 3 durchzusetzen. Wenn hier Mitglieder des Kreistages Beifallsbekundungen machen, dann wird es ähnlich gehändelt. Dankeschön.“

Herr Wolpert betonte, dass er es nicht tun wird, denn der Artikel 3 bezieht sich nicht auf diesen Fall. Die Kreistagsmitglieder werden im Kreistag alle gleichbehandelt, die Zuschauer werden nicht gleichbehandelt mit den Kreistagsmitgliedern. Man kann es in jedem deutschen Parlament finden, dass vom Publikum her keine Beifallsbekundungen zugelassen sind, weder im Landtag noch im Bundestag und den Kommunalgremien.

Es gab keine weiteren Anfragen.

Herr Wolpert schloss die Einwohnerfragestunde.

Herr Köhler bemerkte, dass der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet ist, Unregelmäßigkeiten, sei es Verstöße gegen die Geschäftsordnung oder Hauptsatzung, selbstständig bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Es dürfte kein Defizit sein, weil er dazu verpflichtet ist.

Herrn Wolpert war unverständlich, da Herr Köhler sich zu einem Geschäftsordnungsantrag meldete, auf was die Wortmeldung abgezielt hätte.