Frau Käbisch erläutert anhand der übersandten Präsentation zuerst die Entwicklung des Bestandes der Kundenlandschaft und weist darauf hin, dass die graphische Darstellung angepasst wurde und eine

Die Änderung der Bedarfsgemeinschaften liegt an der sehr kleinteiligen Darstellung. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaft bleibt mit ca. 7.000 verhältnismäßig gleich.

 

Die Schwankungen der Arbeitslosenzahlen sind saisonal bedingt als sehr typisch einzuordnen.

Es wird festgestellt, dass die Liste die Monate März und April darstellt, obwohl dies nicht möglich ist (Sitzung 07.03.2024). Frau Käbisch stellt die Prüfung sowie ggf. Korrektur der gesamten Datenreihe wird zugesagt

 

Zu den Personen mit ukrainischem Hintergrund fasst Frau Käbisch die Zahlen zusammen. Zu den Integrationen führt sie aus, dass seit dem 01.06.2022 287 Integrationen zu verzeichnen sind. Im Jahr 2024 konnten im Januar 8 und im Februar 10 Integrationen, mithin insgesamt 18 Integrationen verzeichnet werden.

Sie versichert, dass diese Zahlen gerade im Hinblick auf den Job-Turbo gesteigert werden sollen. Dazu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ausführungen.

 

Zur Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist zu sagen, dass ein Abfall der Zahlen zu verzeichnen ist. Bei den eLb mit ukrainischem Hintergrund sieht es ähnlich aus. Hier sind im Januar 808 eLb zu verzeichnen.

 

Zum Stand der Eingliederung erläutert Frau Käbisch anhand der Präsentation die Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen.

Herr Hövelmann äußert sich bezüglich der in der letzten Sitzung besprochenen großen Anzahl von Helferinnen und Helfern mit ukrainischem Hintergrund und möchte wissen, ob sich das Problem hinsichtlich der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen gelöst hat. Er hält es für sehr schwierig Menschen ohne vorliegende Zeugnisse und anerkannte Abschlüsse in Arbeit zu bringen. Er erkundigt sich, ob die ukrainischen Flüchtlinge diese Unterlagen nunmehr vorlegen.

Frau Käbisch übergibt hierzu an Herrn Rutsch.

Dieser führt aus, dass die Verzögerungen größtenteils an den sehr langen Anerkenntnisverfahren liegen, da es reglementierte Berufe gibt, für welche ein Abschluss nachgewiesen werden muss. Auch die Übersetzung der Unterlagen, falls vorliegend, nimmt lange Zeit in Anspruch. Außerdem ist zu bemerken, dass eine Anerkennung auch nur erfolgen kann, wenn es diesen Beruf in Deutschland auch gibt. Menschen mit Ausbildungsberufen, welche es nur in der Ukraine gibt, können in Deutschland nur als Helfer anerkannt werden.

Herr Hövelmann fragt hinsichtlich der praktischen Umsetzung nach, wenn z.B. ein Elektriker ukrainischer Abstammung ohne bzw. nur mit Abschluss in seiner Landessprache beim FB 55 – Jobcenter vorstellig wird. Herr Hövelmann möchte konkret wissen, ob und wenn ja in welcher Form die Mitarbeiter des FB 55 hier Hilfestellungen leisten, eine Integration schneller zu realisieren.

Herr Rutsch teilt mit, dass die Vermittlungsfachkräfte des FB 55 nach ihren Möglichkeiten beratend tätig werden und bei bereits anhängigen Anerkennungsverfahren die Bearbeitung nachhalten.

Der ukrainische Elektriker noch ohne anerkannten Abschluss aus Herr Hövelmanns Beispiel kann durchaus bis zur Anerkennung bereits als Helfer arbeiten. Ein großes Problem ist jedoch nach wie vor die Sprachbarriere.

Herr Rutsch erklärt die zwei möglichen Verfahren der Erfassung der Berufe, welche am gestrigen Tage in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen vorgestellt wurden. 1. Die gemeinsamen Einrichtungen der BA verfahren so, dass die Glaubhaftmachung der angegebenen Ausbildung geprüft wird. Wenn ausreichend glaubhaft gemacht werden konnte, dass die Angaben zum Beruf korrekt sind, wird dieser Kunde als Experte oder Fachkraft registriert.

Herr Rutsch gibt jedoch zu bedenken, dass dies ein verzerrtes Bild der eigentlichen Situation widerspiegelt, da dann voraussichtlich nur noch Fachkräfte erfasst werden und der Eindruck entsteht, dass die Jobcenter diese Fachkräfte nicht vermitteln.

Herr Hövelmann fragt nach, in welchem Bereich – Helfer oder Fachkraft – die Chance der Vermittlung größer ist.  Er hält es für unglaubwürdig, dass von 808 erwerbsfähigen Leistungsberechtigen 678 als Helfer registriert sind, d.h. diese Personen ohne Qualifikationen sind.

Herr Grabner teilt mit, dass die Integration mit Nachweis einer fundierten Schul- bzw. Berufsausbildung natürlich einfacher ist. Er pflichtet Herrn Rutsch bei und erörtert, dass die Mitarbeiter des FB 55 sehr lange oder auch vergeblich auf entsprechende Unterlagen warten oder es handelt sich um Berufsabschlüsse, welche es in Deutschland nicht gibt. Diese Personen sind dann tatsächlich als Helfer zu deklarieren, da ein aussagekräftiges Zeugnis nicht vorliegt.

 

Herr Seydewitz führt aus, dass er die Einwände von Herrn Hövelmann durchaus versteht, er jedoch auch bemerken möchte, dass bestimmte Berufe wie z.B. der Elektriker einem bestimmten Standard unterstehen.

Er fragt bezüglich Auflistung der Sprachkenntnisse - 129 Grundkenntnisse und 570 keine Kenntnisse- nach. Er möchte wissen, was unter Grundkenntnissen Deutsch zu verstehen ist.

Frau Käbisch erklärt, dass dies mit der Klassifizierung der Sprachkurse zusammenhängt. Die Grundkenntnisse werden im ersten Sprachkurs vermittelt.   

Herr Grabner geht noch einmal auf die von Herrn Seydewitz angesprochene Qualifikation bzw. das Niveau eines Berufsabschlusses ein. Es wird zum Beispiel über Maßnahmen oder auch über Arbeitgeber, die sich bereit erklären, die Fähigkeiten des ukrainischen Kunden zu testen, dann auch einen praktischen Eindruck der Kenntnisse zu bekommen und somit im Besten Fall eine Deklarierung als Fachkraft vornehmen zu können.

Außerdem pflichtet er der Aussagen von Herrn Rutsch bei, dass hinsichtlich der Anerkennung von Berufsabschlüssen noch große Defizite und Wartezeiten bestehen. 

 

Frau Käbisch teilt im Hinblick auf die Integrationen im Allgemeinen im Vergleich zum Vorjahr mit, dass der Start im Jahr 2024 sehr viel positiver verlaufen ist.

Sie übergibt das Wort an Herrn Rutsch.

Herr Rutsch erläutert, dass der schwierige Start im Vorjahr auch auf die Umstrukturierung des Jobcenters (Aufnahme in den Landkreis) zurückzuführen ist.

Im letzten Jahr konnte bereits für das Jahr 2024 insoweit vorgearbeitet werden, dass kein Abfall der Eingliederungszahlen entstanden ist. Die Zahlen sind demnach sehr positiv und konstant. Mit der Entwicklung der Eingliederungsleistungen sowie der bisherigen Ausschöpfung des Budgets ist er sehr zufrieden.

 

Herr Hövelmann bedankt sich für die Ausführungen und fragt hinsichtlich der Vergleichszahlen zum Jahr 2023, welche nicht vorliegen, nach. Bezüglich der diesjährigen Zahlen fragt er nach, ob die Zahlen von 63 beruflichen Eingliederungsmaßnahmen mit insgesamt 377 Personen bei fast 4000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wirklich so positiv sind. Er bittet um Erläuterung.

Herr Grabner teilt mit, dass auf der nachfolgenden Seite der Präsentation der direkte Vergleich der Zahlen vorgenommen wurde. Hier ist zu entnehmen, dass im Vorjahresmonat lediglich 25 Aktivierungen erfolgten.

 

Frau Käbisch führt zur EGT-Auslastung 2024 aus. Auf Wunsch von Herrn Hemmerling in der letzten Ausschusssitzung wurde die Veranschaulichung präziser und umfangreicher dargestellt. Die graphische Darstellung wie vormals im Verwaltungsrat ist jedoch für die ersten Monate des Jahres nicht aussagekräftig, so dass sich dies für die nächste Sitzung im Juni vorbehalten wird.

Sie erklärt, dass durch den Bundesmittelgeber weitere Verwaltungskosten in Höhe von ca. 1,8 Mio Euro zur Verfügung gestellt wurden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich die Umschichtung von 900.000,00 Euro nicht benötigt wird. Dadurch erhöhen sich die EGT-Mittel. Da diese Zurverfügungstellung erst Anfang des Jahres 2024 erfolgte, ist keine Zeit mehr für Ausschreibungen. Es wird derzeit für vorerst 500.000 Euro geprüft, wie die Mittel sinnvoll verplant werden können. Die Konzeptionen diesbezüglich sind bereits auch weit gediehen. Des Weiteren ist bis Ende März mit der Fertigstellung der Verwaltungskostenabrechnung zu rechnen, so dass dann final die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets festgestellt werden kann.

Herr Rutsch ergänzt die Ausführungen noch um den Fakt, dass bis zum vorherigen Monat noch die vorläufige Haushaltsführung des Bundes galt, welche es unmöglich machte, über den 31.12.2024 Maßnahmen zu konzipieren, so das verschiedene Eingliederungsinstrumente nicht umsetzbar waren. Nunmehr ist es möglich diese Eingliederungsinstrumente wie z.B. berufliche Weiterbildung, Förderung von Arbeitnehmern und Reha-Maßnahmen, welche meist über zwei oder drei Jahre laufen, umzusetzen.

Zusätzlich wird für Juni 2024 geprüft, ob längerfristige über den Jahreswechsel hinausgehende AGH-Maßnahmen für ukrainische Flüchtlinge mit verschiedenen Trägern des Landkreises durchgeführt werden können.

 

Herr Maaß fragt nach, ob die Einschränkung über den 31.12.2024 hinaus auch die bereits im September/Oktober 2023 geplanten Maßnahmen betrifft. Dies verneint Herr Rutsch und teilt mit, dass davon nur neue Maßnahmen betroffen sind.

Weiterhin erläutert er, dass z.B. eine Förderung nach 16 i SGBII nicht möglich waren, da diese beispielsweise 5 Jahre dauern.

 

Frau Käbisch berichtet zu den vorgenommenen strukturellen Änderungen im Fachbereich 55. Seit Januar 2024 gibt es nunmehr auch in Köthen nur noch einen Fachdienst Arbeitsvermittlung. Hintergrund dessen war unter anderem das Konsolidierungskonzept des Landkreises.  Es ist somit an jedem Standort jeweils ein Team von Arbeitsvermittlern tätig. In Bitterfeld und Köthen sind diese mit je ca. 25 Mitarbeitern sehr groß.

 

Personelle Besetzung sieht folgendermaßen aus.

Frau Lärm ist seit dem 01.03.2024 aus Gründen der Altersteilzeit nicht mehr Fachdienstleiterin. Ab dem 01.04.2024 wird die Stelle nachbesetzt.

 

In der letzten Sitzung wurde von Schwierigkeiten aufgrund mangelnder Stellenbesetzung im Leistungsbereich berichtet. Hier wurde bereits Anfang des Jahres mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert. Insbesondere wurde eine Anpassung der Öffnungszeiten vorgenommen.

 

Frau Käbisch teilt die neuen vorerst befristeten Öffnungszeiten mit:

                Dienstag, Donnertag und Freitag              -  08:00 bis 12:00 Uhr

                Donnerstag                                                       -  14:00 bis 17:00 Uhr    

 

Frau Käbisch übergibt das Wort an Herrn Küchler.

Dieser wird zum aktuellen Stand des Jahresabschlusses 2020 berichten.

Herr Küchler teilt mit, dass die Mitarbeiter sich mitten in der Bearbeitung befinden. Daher sind konkrete Äußerungen noch nicht möglich.

Alle Prozesse müssen auch an die Prozesse des Landkreises angepasst werden.

Derzeit werden die Verwaltungskostenschlussrechnungen erstellt. Das Ziel ist, diese im März 2024 fertigzustellen.

Er berichtet, dass die Zuarbeiten der einzelnen Fachbereiche des Landkreises bezüglich der internen Leistungsverrechnung nicht so zügig erfolgt sind. Auch mussten neue Verfahren entwickelt werden, da vorher technisch erstellte Zuarbeiten jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen und vieles manuell erarbeitet werden muss.

Derzeit zeichnet es sich so ab, dass das vorhandene Budget ausreichend ist.

Weiterhin informiert Herr Küchler, dass der Jahresabschluss 2020 von der Prüfungsgesellschaft erstellt worden ist, jedoch noch nicht übersandt wurde.

 

Frau Käbisch berichtet zum Thema Jobturbo, welches allen aus der Presse bekannt sein dürfte. Die Mitarbeiter sind stets bemüht den Anforderungen gerecht zu werden.

Es wurden konkrete Maßnahmen und Kontaktdichtekonzepte erarbeitet, um insbesondere die ukrainischen Flüchtlinge, aber auch die anderen Migranten der 8 Herkunftsländer in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Frau Käbisch übergibt das Wort an Herrn Rutsch.

 

Herr Rutsch führt zur Einführung des Jobturbo im letzten Jahr von Herrn Heil mit dem Ziel, die Integration der ukrainischen Flüchtlinge strukturiert durchzuführen aus.

Der eingesetzte Sonderbeauftragte Daniel Terzenbach schilderte gestern in der RD SAT online ein Lagebild der Ukraine. Es wurde die Lage und die Bekenntnisse einiger Unternehmen erörtert. Genau diese Unternehmen sind nun diese, welche keine Einstellungen vornehmen, da oftmals keine verhandlungssicheren Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Der Fachbereich 55 folgt den Vorgaben des Jobturbo sowie den fachlichen Weisungen der BA. Die Bundesagentur schlug engmaschigere Beratungsgespräche vor. Demnach werden die ukrainischen Flüchtlinge aller 6 Wochen eingeladen bzw. in den Integrationskursen aufgesucht. Ein großes Problem ist, dass teilweise unerlaubterweise bzw. nicht genehmigter Heimaturlaub gemacht wird, d.h. die Personen nicht verfügbar sind. Ansonsten wird an Jobmessen z.B. im April gemeinsam mit der Agentur Dessau-Roßlau-Wittenberg, teilgenommen, welche auf die 8 Herkunftsländer und vor allem auf die Ukraine spezifiziert sind. Herr Rutsch berichtet zu den verschiedenen Maßnahmen im Rahmen des Jobturbo wie z.B. Arbeitgeberinformationsrunden - auch zu Anerkennungsverfahren von Berufen, Außendiensttermine, Fachkräfte im Fokus wird für Maßnahmen herangezogen etc.

Er teilt mit, dass er es für nicht zielführend erachtet, sich nur auf die ukrainischen Flüchtlinge zu konzentrieren, da sonst die Gefahr besteht, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen.

Es wurden sogenannte Randstad-Runden veranstaltet. Zu diesen Terminen wurden Gespräche mit eingeladenen Kunden geführt. Hier konnte eine positive Bilanz gezogen werden. Diese Runden sind jedoch nur am Standort Bitterfeld möglich. In Köthen sind die Zeitarbeitsfirmen mit den eigenen Fachkräften ausgelastet und Zerbst ist zu klein.

 

Herr Hövelmann bietet seine Hilfe im Hinblick auf die Kontaktaufnahme zum Vorstand von Randstad an, um vielleicht auch für Köthen und Zerbst entsprechende Formate zu finden.

Weiterhin fragt er hinsichtlich der Ausführungen im letzten Protokoll zur Bereitschaft der ukrainischen Flüchtlinge nach der jetzigen Situation, da ja nunmehr die Sanktionsmöglichkeiten verstärkt gegeben sind.

Herr Rutsch teilt mit, dass dies immer noch ein Problem ist und ein Großteil der Vermittler Aussagen wie z.B.: „Wir sind ja nur Gäste. Wir sind ja dann wieder weg. Das Bürgergeld steht uns zu“ zu hören bekommen. Derzeit ist eine Leistungsminderung nur bei Meldeversäumnis möglich. Es ist jedoch möglich, dass Leistungsminderung auch bei Pflichtverletzung wieder eingeführt werden.

 

Herr Hövelmann fragt hinsichtlich der vorherigen Kontakthäufigkeit nach. Er findet 6 Wochen einen zu langen Zeitraum.

Herr Rutsch teilt mit, dass die Kontaktdichte der einzelnen Leistungsempfängergruppen im Kontaktdichtekonzept festgehalten ist. Derzeit ist jedoch eine höhere Kontaktdichte schon allein aufgrund des Fallbestandes der einzelnen Arbeitsvermittler nicht machbar.

Ein Termin mit ukrainischen Flüchtlingen ist auch im Hinblick auf die Sprachbarriere mit durchschnittlich 1,5 Stunden einzuplanen.

Herr Grabner führt dazu aus, dass derzeit knapp 80 Arbeitsvermittler für ca.  7.000 BGs bzw. 9.000 leistungsberechtigte Menschen verantwortlich sind. Ein Gespräch dauert in der der Regel zwischen 45 und 90 Minuten. Herr Grabner bekräftigt noch einmal, dass aufgrund vorgenannter Zahlen keine Erhöhung der Kontaktdichte möglich ist.

 

Herr Tischmeier fragt bezüglich der Aussage von Herrn Rutsch, dass sich einige Ukrainer sich auf Heimaturlaub befinden und deshalb nicht greifbar sind, nach, ob sich entgegen der im Jahr 2022 von Herrn Krüger getroffenen Aussage, dass der Landkreis für die Überprüfung der Ortsansässigkeit der ukrainischen Flüchtlinge nicht zuständig sei, etwas geändert hat.

Er möchte wissen, ob mittlerweile dahingehend Prüfungen vorgenommen werden und über welche Zahlen hier gesprochen wird.

Frau Käbisch teilt dazu mit, dass dies im Zuge der Überwachung von Leistungsmissbrauch geprüft wird. Sollten dementsprechend Verstöße ermittelt werden, werden diese selbstverständlich sanktioniert.

Frau Jacobshagen teilt mit, dass die vier Außendienstmitarbeiter auch mit dieser Aufgabe betraut sind. Zahlen werden im jeweiligen Monatsbericht geliefert.

 

Herr Grabner greift einzelne Punkte des Monatsberichtes Januar 2024 bei der Gelegenheit auf. Hieraus ist ersichtlich, dass derzeit 4.100 SGB II – Leistungsempfänger zu verzeichnen sind. Hier ist ein Abfall zum Vorjahresmonat festzustellen, jedoch ein klarer Anstieg zum Vormonat Dezember 2023 um knapp 300 Leistungsempfänger. Davon sind 360 Personen unter 25 Jahre. Das sind eindeutig zu viel und es wird nunmehr explizit geschaut, inwieweit diese, wenn kein Schul- Berufsabschluss vorhanden ist, förderfähig sind. Sollte ein Berufsabschluss vorhanden sein, ist leider die Erfahrung, dass die Leistungsempfänger aufgrund von Drogenmissbrauch oftmals nicht mehr in der Lage sind, auch nur die einfachsten Tätigkeiten wahrzunehmen.

 

Herr Grabner teilt mit, dass weiterhin daran gearbeitet wird, ein Kompetenzzentrum aufzubauen. Dies soll den Zugriff auf bestimmte Klientelgruppen erleichtern. Das Verfahren soll vereinfacht werden und auf einen zuständigen Bearbeiter reduziert werden, welcher sodann Zugriff auf alle Hilfen im Landkreis hat.

Die Schaffung des Kompetenzzentrum nimmt jedoch Zeit in Anspruch und es fehlen auch hier Fachkräfte.

Erschwerend kommt hinzu, dass auf Entscheidung des Verwaltungsrates sämtliche Altforderungen von ca. 15.000 Personenkonten des Jobcenters KomBA-ABI im vergangenen Jahr gemahnt wurden. Daraus resultiert der erhebliche Anstieg an Widersprüchen.

Die Prüfung der einzelnen Sachverhalte birgt zusätzlich einen erheblichen Arbeitsaufwand.  

 

Aufgrund der Nachfrage vom Herrn Seydewitz hinsichtlich der Berichterstattung zu Zeiten des Verwaltungsrates wird diskutiert, wie und ob eine zeitnahere Information der jeweils aktuellen monatlichen Zahlen an die Mitglieder des Ausschusses geliefert werden kann.

Der Report ist nicht zur Übermittlung von aktuellen Daten geeignet, da hier Daten von vor drei Monaten der BA ausgewertet werden.

 

Herr Hövelmann teilt zum vorgenannten Forderungsmanagement mit, dass die Entscheidung der Mahnung aller Altforderungen aus dem Hintergrund entstanden ist, dass es bei Verzicht auf Forderungen zu Problemen mit den kostenerstattenden Stellen wie BA, BMAS und Bund kommt.

Er hat sich immer dafür ausgesprochen, dass Aufwand und Nutzen im Verhältnis zueinander stehen müssen. Er ist der Meinung, dass hier eine Wirtschaftlichkeitsprüfung von Nöten ist bzw. gewesen wäre.

Frau Käbisch pflichtet Herrn Hövelmann in diesem Punkt voll und ganz bei, teilt aber auch mit, dass sämtliche entsprechende Diskussionen mit der Kämmerei ergebnislos waren. Jetzt sind die Forderungen gemahnt und die Reaktionen müssen bearbeitet werden. Er wurden Prioritäten festgelegt und die Fälle anhand dieser bearbeitet. Problem ist, dass auch Fälle geringer Priorität irgendwann abgearbeitet werden müssen.

Herr Hövelmann fragt nach dem derzeitigen Erfolg des Mahnlaufes in Zahlen.

Herr Küchler kann dazu momentan keine fundierte Aussage treffen. Das Ziel ist es, in der nächsten Ausschusssitzung die aktuellen Zahlen liefern zu können.

Frau Käbisch führt aus, dass von der Kämmerei eine Summe von 90.000 Euro angegeben worden ist, diese jedoch noch unabhängig jeglicher Prüfung, was davon wirklich beim Landkreis verbleibt.

 

Frau Käbisch informiert, dass Anträge jetzt auch online über die Webseite gestellt werden können. Die Mitarbeiter arbeiten sich derzeit in diese neue Form der Antragstellung ein. Ein Fachdienstleiter berichtet von Fake-Antragstelllungen, was einen zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich bringt.

 

Außerdem teilt Frau Käbisch zum Übergang von Fbw und Reha zur BA mit, dass hier derzeit ein Austausch stattfindet, um entsprechende Schnittstellen zu schaffen.

 

Die Frage der Abkürzung zkTs = zugelassene kommunale Träger wird geklärt.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.