Sitzung: 07.03.2024 Jobcenterausschuss
Frau Käbisch
erläutert anhand der übersandten Präsentation zuerst die Entwicklung des
Bestandes der Kundenlandschaft und weist darauf hin, dass die graphische
Darstellung angepasst wurde und eine
Die Änderung
der Bedarfsgemeinschaften liegt an der sehr kleinteiligen Darstellung. Die
Anzahl der Bedarfsgemeinschaft bleibt mit ca. 7.000 verhältnismäßig gleich.
Die
Schwankungen der Arbeitslosenzahlen sind saisonal bedingt als sehr typisch
einzuordnen.
Es wird
festgestellt, dass die Liste die Monate März und April darstellt, obwohl dies
nicht möglich ist (Sitzung 07.03.2024). Frau Käbisch stellt die Prüfung sowie
ggf. Korrektur der gesamten Datenreihe wird zugesagt
Zu den
Personen mit ukrainischem Hintergrund fasst Frau Käbisch die Zahlen zusammen.
Zu den Integrationen führt sie aus, dass seit dem 01.06.2022 287 Integrationen
zu verzeichnen sind. Im Jahr 2024 konnten im Januar 8 und im Februar 10
Integrationen, mithin insgesamt 18 Integrationen verzeichnet werden.
Sie
versichert, dass diese Zahlen gerade im Hinblick auf den Job-Turbo gesteigert
werden sollen. Dazu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ausführungen.
Zur
Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist zu sagen, dass ein
Abfall der Zahlen zu verzeichnen ist. Bei den eLb mit ukrainischem Hintergrund
sieht es ähnlich aus. Hier sind im Januar 808 eLb zu verzeichnen.
Zum Stand der
Eingliederung erläutert Frau Käbisch anhand der Präsentation die Übersicht über
die durchgeführten Maßnahmen.
Herr Hövelmann
äußert sich bezüglich der in der letzten Sitzung besprochenen großen Anzahl von
Helferinnen und Helfern mit ukrainischem Hintergrund und möchte wissen, ob sich
das Problem hinsichtlich der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen gelöst
hat. Er hält es für sehr schwierig Menschen ohne vorliegende Zeugnisse und
anerkannte Abschlüsse in Arbeit zu bringen. Er erkundigt sich, ob die
ukrainischen Flüchtlinge diese Unterlagen nunmehr vorlegen.
Frau Käbisch
übergibt hierzu an Herrn Rutsch.
Dieser führt
aus, dass die Verzögerungen größtenteils an den sehr langen
Anerkenntnisverfahren liegen, da es reglementierte Berufe gibt, für welche ein
Abschluss nachgewiesen werden muss. Auch die Übersetzung der Unterlagen, falls
vorliegend, nimmt lange Zeit in Anspruch. Außerdem ist zu bemerken, dass eine
Anerkennung auch nur erfolgen kann, wenn es diesen Beruf in Deutschland auch
gibt. Menschen mit Ausbildungsberufen, welche es nur in der Ukraine gibt, können
in Deutschland nur als Helfer anerkannt werden.
Herr Hövelmann
fragt hinsichtlich der praktischen Umsetzung nach, wenn z.B. ein Elektriker
ukrainischer Abstammung ohne bzw. nur mit Abschluss in seiner Landessprache
beim FB 55 – Jobcenter vorstellig wird. Herr Hövelmann möchte konkret wissen,
ob und wenn ja in welcher Form die Mitarbeiter des FB 55 hier Hilfestellungen
leisten, eine Integration schneller zu realisieren.
Herr Rutsch
teilt mit, dass die Vermittlungsfachkräfte des FB 55 nach ihren Möglichkeiten
beratend tätig werden und bei bereits anhängigen Anerkennungsverfahren die
Bearbeitung nachhalten.
Der
ukrainische Elektriker noch ohne anerkannten Abschluss aus Herr Hövelmanns
Beispiel kann durchaus bis zur Anerkennung bereits als Helfer arbeiten. Ein
großes Problem ist jedoch nach wie vor die Sprachbarriere.
Herr Rutsch
erklärt die zwei möglichen Verfahren der Erfassung der Berufe, welche am
gestrigen Tage in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen vorgestellt
wurden. 1. Die gemeinsamen Einrichtungen der BA verfahren so, dass die
Glaubhaftmachung der angegebenen Ausbildung geprüft wird. Wenn ausreichend
glaubhaft gemacht werden konnte, dass die Angaben zum Beruf korrekt sind, wird
dieser Kunde als Experte oder Fachkraft registriert.
Herr Rutsch
gibt jedoch zu bedenken, dass dies ein verzerrtes Bild der eigentlichen
Situation widerspiegelt, da dann voraussichtlich nur noch Fachkräfte erfasst
werden und der Eindruck entsteht, dass die Jobcenter diese Fachkräfte nicht
vermitteln.
Herr Hövelmann
fragt nach, in welchem Bereich – Helfer oder Fachkraft – die Chance der
Vermittlung größer ist. Er hält es für
unglaubwürdig, dass von 808 erwerbsfähigen Leistungsberechtigen 678 als Helfer
registriert sind, d.h. diese Personen ohne Qualifikationen sind.
Herr Grabner
teilt mit, dass die Integration mit Nachweis einer fundierten Schul- bzw.
Berufsausbildung natürlich einfacher ist. Er pflichtet Herrn Rutsch bei und
erörtert, dass die Mitarbeiter des FB 55 sehr lange oder auch vergeblich auf
entsprechende Unterlagen warten oder es handelt sich um Berufsabschlüsse,
welche es in Deutschland nicht gibt. Diese Personen sind dann tatsächlich als
Helfer zu deklarieren, da ein aussagekräftiges Zeugnis nicht vorliegt.
Herr Seydewitz
führt aus, dass er die Einwände von Herrn Hövelmann durchaus versteht, er
jedoch auch bemerken möchte, dass bestimmte Berufe wie z.B. der Elektriker
einem bestimmten Standard unterstehen.
Er fragt
bezüglich Auflistung der Sprachkenntnisse - 129 Grundkenntnisse und 570 keine
Kenntnisse- nach. Er möchte wissen, was unter Grundkenntnissen Deutsch zu
verstehen ist.
Frau Käbisch
erklärt, dass dies mit der Klassifizierung der Sprachkurse zusammenhängt. Die
Grundkenntnisse werden im ersten Sprachkurs vermittelt.
Herr Grabner
geht noch einmal auf die von Herrn Seydewitz angesprochene Qualifikation bzw.
das Niveau eines Berufsabschlusses ein. Es wird zum Beispiel über Maßnahmen
oder auch über Arbeitgeber, die sich bereit erklären, die Fähigkeiten des
ukrainischen Kunden zu testen, dann auch einen praktischen Eindruck der
Kenntnisse zu bekommen und somit im Besten Fall eine Deklarierung als Fachkraft
vornehmen zu können.
Außerdem
pflichtet er der Aussagen von Herrn Rutsch bei, dass hinsichtlich der
Anerkennung von Berufsabschlüssen noch große Defizite und Wartezeiten
bestehen.
Frau Käbisch
teilt im Hinblick auf die Integrationen im Allgemeinen im Vergleich zum Vorjahr
mit, dass der Start im Jahr 2024 sehr viel positiver verlaufen ist.
Sie übergibt
das Wort an Herrn Rutsch.
Herr Rutsch
erläutert, dass der schwierige Start im Vorjahr auch auf die Umstrukturierung
des Jobcenters (Aufnahme in den Landkreis) zurückzuführen ist.
Im letzten
Jahr konnte bereits für das Jahr 2024 insoweit vorgearbeitet werden, dass kein
Abfall der Eingliederungszahlen entstanden ist. Die Zahlen sind demnach sehr
positiv und konstant. Mit der Entwicklung der Eingliederungsleistungen sowie
der bisherigen Ausschöpfung des Budgets ist er sehr zufrieden.
Herr Hövelmann
bedankt sich für die Ausführungen und fragt hinsichtlich der Vergleichszahlen
zum Jahr 2023, welche nicht vorliegen, nach. Bezüglich der diesjährigen Zahlen
fragt er nach, ob die Zahlen von 63 beruflichen Eingliederungsmaßnahmen mit
insgesamt 377 Personen bei fast 4000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
wirklich so positiv sind. Er bittet um Erläuterung.
Herr Grabner
teilt mit, dass auf der nachfolgenden Seite der Präsentation der direkte
Vergleich der Zahlen vorgenommen wurde. Hier ist zu entnehmen, dass im
Vorjahresmonat lediglich 25 Aktivierungen erfolgten.
Frau Käbisch
führt zur EGT-Auslastung 2024 aus. Auf Wunsch von Herrn Hemmerling in der
letzten Ausschusssitzung wurde die Veranschaulichung präziser und umfangreicher
dargestellt. Die graphische Darstellung wie vormals im Verwaltungsrat ist
jedoch für die ersten Monate des Jahres nicht aussagekräftig, so dass sich dies
für die nächste Sitzung im Juni vorbehalten wird.
Sie erklärt,
dass durch den Bundesmittelgeber weitere Verwaltungskosten in Höhe von ca. 1,8
Mio Euro zur Verfügung gestellt wurden. Dies hat zur Folge, dass
voraussichtlich die Umschichtung von 900.000,00 Euro nicht benötigt wird.
Dadurch erhöhen sich die EGT-Mittel. Da diese Zurverfügungstellung erst Anfang
des Jahres 2024 erfolgte, ist keine Zeit mehr für Ausschreibungen. Es wird
derzeit für vorerst 500.000 Euro geprüft, wie die Mittel sinnvoll verplant
werden können. Die Konzeptionen diesbezüglich sind bereits auch weit gediehen.
Des Weiteren ist bis Ende März mit der Fertigstellung der
Verwaltungskostenabrechnung zu rechnen, so dass dann final die Höhe des zur
Verfügung stehenden Budgets festgestellt werden kann.
Herr Rutsch
ergänzt die Ausführungen noch um den Fakt, dass bis zum vorherigen Monat noch
die vorläufige Haushaltsführung des Bundes galt, welche es unmöglich machte,
über den 31.12.2024 Maßnahmen zu konzipieren, so das verschiedene
Eingliederungsinstrumente nicht umsetzbar waren. Nunmehr ist es möglich diese
Eingliederungsinstrumente wie z.B. berufliche Weiterbildung, Förderung von
Arbeitnehmern und Reha-Maßnahmen, welche meist über zwei oder drei Jahre
laufen, umzusetzen.
Zusätzlich
wird für Juni 2024 geprüft, ob längerfristige über den Jahreswechsel
hinausgehende AGH-Maßnahmen für ukrainische Flüchtlinge mit verschiedenen
Trägern des Landkreises durchgeführt werden können.
Herr Maaß
fragt nach, ob die Einschränkung über den 31.12.2024 hinaus auch die bereits im
September/Oktober 2023 geplanten Maßnahmen betrifft. Dies verneint Herr Rutsch
und teilt mit, dass davon nur neue Maßnahmen betroffen sind.
Weiterhin
erläutert er, dass z.B. eine Förderung nach 16 i SGBII nicht möglich waren, da
diese beispielsweise 5 Jahre dauern.
Frau Käbisch
berichtet zu den vorgenommenen strukturellen Änderungen im Fachbereich 55. Seit
Januar 2024 gibt es nunmehr auch in Köthen nur noch einen Fachdienst
Arbeitsvermittlung. Hintergrund dessen war unter anderem das
Konsolidierungskonzept des Landkreises.
Es ist somit an jedem Standort jeweils ein Team von Arbeitsvermittlern
tätig. In Bitterfeld und Köthen sind diese mit je ca. 25 Mitarbeitern sehr
groß.
Personelle
Besetzung sieht folgendermaßen aus.
Frau Lärm ist
seit dem 01.03.2024 aus Gründen der Altersteilzeit nicht mehr
Fachdienstleiterin. Ab dem 01.04.2024 wird die Stelle nachbesetzt.
In der letzten
Sitzung wurde von Schwierigkeiten aufgrund mangelnder Stellenbesetzung im
Leistungsbereich berichtet. Hier wurde bereits Anfang des Jahres mit
verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert. Insbesondere wurde eine Anpassung der
Öffnungszeiten vorgenommen.
Frau Käbisch
teilt die neuen vorerst befristeten Öffnungszeiten mit:
Dienstag, Donnertag und Freitag -
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag - 14:00 bis 17:00 Uhr
Frau Käbisch
übergibt das Wort an Herrn Küchler.
Dieser wird
zum aktuellen Stand des Jahresabschlusses 2020 berichten.
Herr Küchler
teilt mit, dass die Mitarbeiter sich mitten in der Bearbeitung befinden. Daher
sind konkrete Äußerungen noch nicht möglich.
Alle Prozesse
müssen auch an die Prozesse des Landkreises angepasst werden.
Derzeit werden
die Verwaltungskostenschlussrechnungen erstellt. Das Ziel ist, diese im März
2024 fertigzustellen.
Er berichtet,
dass die Zuarbeiten der einzelnen Fachbereiche des Landkreises bezüglich der
internen Leistungsverrechnung nicht so zügig erfolgt sind. Auch mussten neue
Verfahren entwickelt werden, da vorher technisch erstellte Zuarbeiten jetzt
nicht mehr zur Verfügung stehen und vieles manuell erarbeitet werden muss.
Derzeit
zeichnet es sich so ab, dass das vorhandene Budget ausreichend ist.
Weiterhin
informiert Herr Küchler, dass der Jahresabschluss 2020 von der
Prüfungsgesellschaft erstellt worden ist, jedoch noch nicht übersandt wurde.
Frau Käbisch
berichtet zum Thema Jobturbo, welches allen aus der Presse bekannt sein dürfte.
Die Mitarbeiter sind stets bemüht den Anforderungen gerecht zu werden.
Es wurden
konkrete Maßnahmen und Kontaktdichtekonzepte erarbeitet, um insbesondere die
ukrainischen Flüchtlinge, aber auch die anderen Migranten der 8 Herkunftsländer
in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Frau Käbisch
übergibt das Wort an Herrn Rutsch.
Herr Rutsch
führt zur Einführung des Jobturbo im letzten Jahr von Herrn Heil mit dem Ziel,
die Integration der ukrainischen Flüchtlinge strukturiert durchzuführen aus.
Der
eingesetzte Sonderbeauftragte Daniel Terzenbach schilderte gestern in der RD
SAT online ein Lagebild der Ukraine. Es wurde die Lage und die Bekenntnisse
einiger Unternehmen erörtert. Genau diese Unternehmen sind nun diese, welche
keine Einstellungen vornehmen, da oftmals keine verhandlungssicheren
Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Der
Fachbereich 55 folgt den Vorgaben des Jobturbo sowie den fachlichen Weisungen
der BA. Die Bundesagentur schlug engmaschigere Beratungsgespräche vor. Demnach
werden die ukrainischen Flüchtlinge aller 6 Wochen eingeladen bzw. in den
Integrationskursen aufgesucht. Ein großes Problem ist, dass teilweise
unerlaubterweise bzw. nicht genehmigter Heimaturlaub gemacht wird, d.h. die
Personen nicht verfügbar sind. Ansonsten wird an Jobmessen z.B. im April
gemeinsam mit der Agentur Dessau-Roßlau-Wittenberg, teilgenommen, welche auf
die 8 Herkunftsländer und vor allem auf die Ukraine spezifiziert sind. Herr
Rutsch berichtet zu den verschiedenen Maßnahmen im Rahmen des Jobturbo wie z.B.
Arbeitgeberinformationsrunden - auch zu Anerkennungsverfahren von Berufen,
Außendiensttermine, Fachkräfte im Fokus wird für Maßnahmen herangezogen etc.
Er teilt mit,
dass er es für nicht zielführend erachtet, sich nur auf die ukrainischen
Flüchtlinge zu konzentrieren, da sonst die Gefahr besteht, den
Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen.
Es wurden
sogenannte Randstad-Runden veranstaltet. Zu diesen Terminen wurden Gespräche
mit eingeladenen Kunden geführt. Hier konnte eine positive Bilanz gezogen
werden. Diese Runden sind jedoch nur am Standort Bitterfeld möglich. In Köthen
sind die Zeitarbeitsfirmen mit den eigenen Fachkräften ausgelastet und Zerbst
ist zu klein.
Herr Hövelmann
bietet seine Hilfe im Hinblick auf die Kontaktaufnahme zum Vorstand von
Randstad an, um vielleicht auch für Köthen und Zerbst entsprechende Formate zu
finden.
Weiterhin
fragt er hinsichtlich der Ausführungen im letzten Protokoll zur Bereitschaft
der ukrainischen Flüchtlinge nach der jetzigen Situation, da ja nunmehr die
Sanktionsmöglichkeiten verstärkt gegeben sind.
Herr Rutsch
teilt mit, dass dies immer noch ein Problem ist und ein Großteil der Vermittler
Aussagen wie z.B.: „Wir sind ja nur Gäste. Wir sind ja dann wieder weg. Das
Bürgergeld steht uns zu“ zu hören bekommen. Derzeit ist eine Leistungsminderung
nur bei Meldeversäumnis möglich. Es ist jedoch möglich, dass Leistungsminderung
auch bei Pflichtverletzung wieder eingeführt werden.
Herr Hövelmann
fragt hinsichtlich der vorherigen Kontakthäufigkeit nach. Er findet 6 Wochen
einen zu langen Zeitraum.
Herr Rutsch
teilt mit, dass die Kontaktdichte der einzelnen Leistungsempfängergruppen im
Kontaktdichtekonzept festgehalten ist. Derzeit ist jedoch eine höhere
Kontaktdichte schon allein aufgrund des Fallbestandes der einzelnen
Arbeitsvermittler nicht machbar.
Ein Termin mit
ukrainischen Flüchtlingen ist auch im Hinblick auf die Sprachbarriere mit
durchschnittlich 1,5 Stunden einzuplanen.
Herr Grabner
führt dazu aus, dass derzeit knapp 80 Arbeitsvermittler für ca. 7.000 BGs bzw. 9.000 leistungsberechtigte Menschen
verantwortlich sind. Ein Gespräch dauert in der der Regel zwischen 45 und 90
Minuten. Herr Grabner bekräftigt noch einmal, dass aufgrund vorgenannter Zahlen
keine Erhöhung der Kontaktdichte möglich ist.
Herr
Tischmeier fragt bezüglich der Aussage von Herrn Rutsch, dass sich einige
Ukrainer sich auf Heimaturlaub befinden und deshalb nicht greifbar sind, nach,
ob sich entgegen der im Jahr 2022 von Herrn Krüger getroffenen Aussage, dass
der Landkreis für die Überprüfung der Ortsansässigkeit der ukrainischen
Flüchtlinge nicht zuständig sei, etwas geändert hat.
Er möchte
wissen, ob mittlerweile dahingehend Prüfungen vorgenommen werden und über
welche Zahlen hier gesprochen wird.
Frau Käbisch
teilt dazu mit, dass dies im Zuge der Überwachung von Leistungsmissbrauch
geprüft wird. Sollten dementsprechend Verstöße ermittelt werden, werden diese
selbstverständlich sanktioniert.
Frau
Jacobshagen teilt mit, dass die vier Außendienstmitarbeiter auch mit dieser
Aufgabe betraut sind. Zahlen werden im jeweiligen Monatsbericht geliefert.
Herr Grabner
greift einzelne Punkte des Monatsberichtes Januar 2024 bei der Gelegenheit auf.
Hieraus ist ersichtlich, dass derzeit 4.100 SGB II – Leistungsempfänger zu
verzeichnen sind. Hier ist ein Abfall zum Vorjahresmonat festzustellen, jedoch
ein klarer Anstieg zum Vormonat Dezember 2023 um knapp 300 Leistungsempfänger.
Davon sind 360 Personen unter 25 Jahre. Das sind eindeutig zu viel und es wird
nunmehr explizit geschaut, inwieweit diese, wenn kein Schul- Berufsabschluss vorhanden
ist, förderfähig sind. Sollte ein Berufsabschluss vorhanden sein, ist leider
die Erfahrung, dass die Leistungsempfänger aufgrund von Drogenmissbrauch
oftmals nicht mehr in der Lage sind, auch nur die einfachsten Tätigkeiten
wahrzunehmen.
Herr Grabner
teilt mit, dass weiterhin daran gearbeitet wird, ein Kompetenzzentrum
aufzubauen. Dies soll den Zugriff auf bestimmte Klientelgruppen erleichtern.
Das Verfahren soll vereinfacht werden und auf einen zuständigen Bearbeiter
reduziert werden, welcher sodann Zugriff auf alle Hilfen im Landkreis hat.
Die Schaffung
des Kompetenzzentrum nimmt jedoch Zeit in Anspruch und es fehlen auch hier
Fachkräfte.
Erschwerend
kommt hinzu, dass auf Entscheidung des Verwaltungsrates sämtliche
Altforderungen von ca. 15.000 Personenkonten des Jobcenters KomBA-ABI im
vergangenen Jahr gemahnt wurden. Daraus resultiert der erhebliche Anstieg an
Widersprüchen.
Die Prüfung
der einzelnen Sachverhalte birgt zusätzlich einen erheblichen
Arbeitsaufwand.
Aufgrund der
Nachfrage vom Herrn Seydewitz hinsichtlich der Berichterstattung zu Zeiten des
Verwaltungsrates wird diskutiert, wie und ob eine zeitnahere Information der
jeweils aktuellen monatlichen Zahlen an die Mitglieder des Ausschusses
geliefert werden kann.
Der Report ist
nicht zur Übermittlung von aktuellen Daten geeignet, da hier Daten von vor drei
Monaten der BA ausgewertet werden.
Herr Hövelmann
teilt zum vorgenannten Forderungsmanagement mit, dass die Entscheidung der
Mahnung aller Altforderungen aus dem Hintergrund entstanden ist, dass es bei
Verzicht auf Forderungen zu Problemen mit den kostenerstattenden Stellen wie
BA, BMAS und Bund kommt.
Er hat sich
immer dafür ausgesprochen, dass Aufwand und Nutzen im Verhältnis zueinander
stehen müssen. Er ist der Meinung, dass hier eine Wirtschaftlichkeitsprüfung
von Nöten ist bzw. gewesen wäre.
Frau Käbisch
pflichtet Herrn Hövelmann in diesem Punkt voll und ganz bei, teilt aber auch
mit, dass sämtliche entsprechende Diskussionen mit der Kämmerei ergebnislos
waren. Jetzt sind die Forderungen gemahnt und die Reaktionen müssen bearbeitet
werden. Er wurden Prioritäten festgelegt und die Fälle anhand dieser
bearbeitet. Problem ist, dass auch Fälle geringer Priorität irgendwann
abgearbeitet werden müssen.
Herr Hövelmann
fragt nach dem derzeitigen Erfolg des Mahnlaufes in Zahlen.
Herr Küchler
kann dazu momentan keine fundierte Aussage treffen. Das Ziel ist es, in der
nächsten Ausschusssitzung die aktuellen Zahlen liefern zu können.
Frau Käbisch
führt aus, dass von der Kämmerei eine Summe von 90.000 Euro angegeben worden
ist, diese jedoch noch unabhängig jeglicher Prüfung, was davon wirklich beim
Landkreis verbleibt.
Frau Käbisch
informiert, dass Anträge jetzt auch online über die Webseite gestellt werden
können. Die Mitarbeiter arbeiten sich derzeit in diese neue Form der
Antragstellung ein. Ein Fachdienstleiter berichtet von Fake-Antragstelllungen,
was einen zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich bringt.
Außerdem teilt
Frau Käbisch zum Übergang von Fbw und Reha zur BA mit, dass hier derzeit ein
Austausch stattfindet, um entsprechende Schnittstellen zu schaffen.
Die Frage der
Abkürzung zkTs = zugelassene kommunale Träger wird geklärt.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.