Es wird Bezug auf die Aussage aus der letzten Sitzung genommen, dass die ukrainischen Kinder entweder hier zur Schule gehen oder online aus der Ukraine unterrichtet werden. Es wird nachgefragt, ob der Lern- und Wissensstand der online unterrichteten Kinder überprüft wird.

Herr Grabner teilt mit, dass keine gesetzliche Verpflichtung unsererseits besteht, den Lehrplan der Ukraine zu verfolgen. Es wird sich auf die Pflicht zur Schulteilnahme konzentriert. Soweit es möglich ist, werden Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen angewandt. Die Umsetzung ist allerdings schwierig. Es ist jedoch beim Vergleich der Zahlen davon auszugehen, dass der weitaus überwiegende Teil der Kinder die Schulen besucht. Mittlerweile sind die Kinder in den Klassen auch gemischt, so dass sowohl deutsche als auch ukrainische Kinder gleichzeitig unterrichtet werden.

 

Herr Hövelmann fragt hinsichtlich wohl aufgetretener Schwierigkeiten mit der KöBeG nach.

Er hätte gern eine Einschätzung wie sich die Zusammenarbeit mit diesem Träger aus Sicht des Jobcenters entwickelt hat.

Herr Rutsch teilt mit, dass es anscheinend Schwierigkeiten gibt, diese sind aber momentan noch nicht klar zu benennen. Maßnahmen in Form von AGH werden weiterhin durchgeführt.

Entsprechende Informationen können sodann nachgeliefert werden.

Hintergrund der Frage von Herrn Hövelmann ist, dass es nicht im Interesse des Jobcenters sein kann, einen so langjährigen und wichtigen Partner kriseln zu sehen. Ihm ist wichtig, dass die Partner des Jobcenters auch im Interesse unserer Kunden auch weiterhin verlässliche Partner bleiben.

Herr Grabner berichtet, dass innerhalb der KöBeG Umorientierungen durchgeführt werden, welche nicht jedermann gefallen. Es gibt neue Bezugsfelder, die aufgenommen und alte, die abgeschafft werden. Der Landkreis legte Wert darauf, dass die sozialen Bereiche wie die Tafel und das Sozialkaufhaus davon nicht betroffen sind. Herr Graber teilt mit, dass ihm ein Schreiben des ehemaligen Bürgermeisters Elze an die Geschäftsführung in Magdeburg zugegangen ist. Hier sind noch Prüfungen des Sachverhaltes vorzunehmen und es wird geschaut inwieweit wirklich Schwierigkeiten vorhanden sind.

 

Herr Maaß erkundigt sich hinsichtlich des Erfolges der angelaufenen Maßnahmen.

Der Landrat konkretisiert die Frage dahingehend, dass es sich um die Maßnahmen handelt, welche kürzlich durch den Vergabeausschuss an auswärtige Träger vergeben worden sind.

 

Herr Rutsch teilt mit, dass die Maßnahme der Alleinerziehenden in Köthen nicht fortgesetzt wird. Die Maßnahme konnte aufgrund der geringen Nachfrage nicht gefüllt werden.

Herr Maaß bemerkt, dass dies vielleicht doch an den Punkten seiner bereits vorgebrachten Kritik liegt. Er findet es nicht schön, dass seine Befürchtungen eingetreten sind, aber er bittet in Zukunft genauer zu prüfen und vielleicht die Bedürfnisse der Leistungsempfänger mehr einzubeziehen. Herr Grabner erklärt, dass jetzt genauestens geprüft wird, worin die Probleme bestanden.