Herr Grabner beantragte, den TOP 17.1. nach dem TOP 4 vorzuziehen.

Weiterhin lag beim TOP 10.2. ein Antrag der AfD-Fraktion vor. Hier wurde eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung beigefügt. Es handelt sich hierbei um den übertragenen Wirkungskreis und der Kreistag ist somit nicht zuständig. Durch Beschlussfassung wäre dieser TOP durch den Kreistag bzw. durch den Kreis- und Finanzausschuss abzusetzen. Im TOP 7 wird nochmal dazu berichtet.

Herr Roi fragte war irritiert, da der Nachbarlandkreis am 06.03.2024 zur Bezahlkarte einen Beschluss gefasst hat.Wenn es nicht auf die Tagesordnung kommt, kann darüber nicht öffentlich diskutiert werden. Es steht uns als Landkreisverwaltung und als Kreistag schon gut zu Gesicht, uns damit auseinanderzusetzten.

Herr Grabner entgegnete, dass wir formell keine andere Möglichkeit haben, als den TOP von der Tagesordnung abzusetzen, da wir rechtlich nicht zuständig sind. Das KVG gilt landesweit, der Landkreis Salzlandkreis hat eine Beschlussfassung auf die Tagesordnung genommen, aber dort wird dem Landrat empfohlen zu prüfen, ob der Landkreis sich an dem Pilotvorhaben des Landes beteiligt. Herr Roi will in seinem Antrag den Landrat dahingehend beauftragen, die Bezahlkarte sofort bis spätestens 01.04.2024 einzuführen. Hier ist keine Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

Herr Wolpert wies darauf hin, dass der TOP erst zur Kreistagssitzung von der Tagesordnung genommen werden kann.

 

Der Antrag, den TOP 17.1. nach dem TOP 4 vorzuziehen, wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

Der Antrag auf Streichung des TOP 10.2. wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung bestätigt.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen bestätigt.