Herr Grabner bezog sich noch einmal auf das Thema „Einführung der Bezahlkarte“. Nicht nur der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat sich Gedanken gemacht, sondern darüber hinaus auch das Land Sachsen-Anhalt. Momentan läuft die Ausschreibung der Bezahlkarte in 14 Bundesländern, die sich auf ein einheitliches System verständigt haben. Die Ausschreibung startete im Februar diesen Jahres und läuft voraussichtlich bis Ende März. Nach heutigem Stand wird davon ausgegangen, dass die Bezahlkarte im Juni/Juli eingeführt werden kann.

Dann muss sowieso auf dieses System umgestiegen werden. Das Land plant mit der Pilotphase, auf die bundeseinheitliche Lösung zu wechseln. Hintergrund für die geplante Priorisierung ist, dass sich die Stadt Magdeburg seit fast einem Jahr mit der Thematik befasst, mit dem Titel „Sozialkarte“. Es soll versucht werden, zum April die Karte einzuführen, jedoch nicht flächendeckend, sondern mit Probanden in der Größenzahl 20, da noch nicht sicher geklärt ist, wie die Kompatibilität zum System ist, wie die Aufladung erfolgt, was passiert, wenn die Karte verloren geht. Es handelt sich nicht um ein Bankkonto, sondern um eine Art interaktives Konto.

Wir kamen zu dem Entschluss, es bringen uns keine Schnellschüsse. Man will ein wirtschaftliches System und man muss diese Karte ausschreiben und dafür Sorge tragen, dass sie wieder in das andere System überführt wird, so dass man mit einer eigenständigen Lösung nicht schneller vorankommt und die Karte nicht vor Juni/Juli eingeführt haben.

Die Länder üben entsprechenden Druck auf den Bund aus, um tatsächlich den Zeitplan halten zu können.

Herr Roi stellte fest, dass es sich hierbei um eine neue Information handelt. Laut Antwort der Innenministerin im Landtag dauert das Leistungsverzeichnis bis April, danach kommt die Ausschreibung und im Herbst die Einführung der Karte. Aus diesem Grund wurde auch der Antrag gestellt. Da es den Landkreisen Greiz, Eichsfeld und Märkisch Oderland zu lange dauert haben sie sich entschieden, es selbst zu machen. Wurde diesbezüglich versucht, Informationen einzuholen?

Frau Wagner führte aus, dass der Landkreis Greiz auf der Homepage einen Überblick zu Fragen und Antworten zur Bezahlkarte für Asylbewerber veröffentlicht hat, im ersten Schritt an 30 Antragsteller. Bis Ende Februar war das Ziel ca. 100 % damit auszustatten.

Auch die anderen Landkreise Eichsfeld und Saale-Orla-Kreis nutzen den Anbieter „givve“ aus München.

In Greiz sind momentan keine Bargeldabhebungen möglich und es werden auch nur ein Teil der Leistungen auf die Bezahlkarte aufgeladen. Weiterhin wird die Hälfte des Regelsatzes bar als Taschengeld ausgezahlt. Es wird unterschieden nach dem persönlichen Bedarf, wie z. B. Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltsgegenstände, den kann man als Wertgutschein aushändigt. Jedoch ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen, dass für den persönlichen individuellen Bedarf Geldleistungen zu erfolgen haben.

Märkisch Oderland hat die Einführung zum 01.04.2024 geplant, der Saale-Orla-Kreis hat am 01.03.2024 damit begonnen. Eichsfeld begann im Dezember 2023. Wer die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nutzt (80 Cent Jobs), bekommt auch weiterhin die Leistungen bar ausgezahlt.

Herr Grabner äußerte, dass es noch diese Splittung, die Hälfte des Betrages auf Karte und in bar gibt. Zielsetzung ist, eine Vereinfachung der Verwaltung und Entzerrung der Arbeitsvorgänge zu erreichen, dass 100 % auf die Karte geladen werden.

Zur Thematik Arbeitsgelegenheiten ist man momentan dran, den Kontakt mit den Kommunen zu suchen und anzubieten, welche die Personen zur Verfügung zu stellen. Das funktioniert nur, wenn die Koordinierung über die entsprechende Gemeinde oder Stadt läuft. Man geht davon aus, dass die Kommunen es über ihre Bauhöfe und dergleichen abwickeln.

Herr Egert fragte, ob etwas geplant ist zum Gültigkeitsbereich der Karte.

Herr Grabner antwortete, dass es unterschiedliche Regelungen gibt. Einige haben es begrenzt auf ihren Landkreis. Es gibt auch welche, die deutschlandweit gültig sind.

Herr Wolkenhaar bat darum, bezüglich der Karte einiges im Innenministerium anzusprechen, gerade zum Thema Pfand. Eine Wasserflasche kostet 0,14 Euro und man bekommt Pfand i.H.v. 0,25 Euro zurück.

Es ist ansonsten ein Weg in die richtige Richtung. Es geht darum, für die Landkreise Rechtssicherheit zu schaffen und eine Verwaltungsvereinfachung durchzuführen.

Er wäre dafür, wenn diese Karten nur im Landkreis, aber nicht deutschlandweit funktionieren.

Herr Grabner bezweifelte, dass eine Pfandentfremdung mit Einführung der Karte geregelt werden kann. Man wird mit der Einführung der Bezahlkarte nicht vermeiden können, dass dort ein Missbrauch in Einzelfällen stattfindet.

Herr Grabner informierte, dass im Jahr 2022 eine verstärkte Rückführung der ausreisepflichtigen Flüchtlinge durchzusetzen war. Wir waren im Jahr 2023 der Landkreis mit der drittstärksten Rückführungsquote nach dem Burgenlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg. In diesem Jahr wurden bis zum 31.01. bereits 6 Rückführungen dokumentiert, die erfolgt sind. Das ist die zweithöchste Zahl hinter dem Burgenlandkreis. Man ist im Rahmen der personellen Möglichkeiten aktiv. Herr Grabner richtete seinen Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Ausländerangelegenheiten.