Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Herr Grabner erklärte, dass es sich hier um die öffentliche Bekanntmachung handelt. Derzeit ist geregelt, dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch Aushänge in den Verwaltungsstandorten erfolgen. Mit der Planung der Reduzierung des Verwaltungsstandortes in Zerbst am Fischmarkt und der Integrierung in die Fritz-Brandt-Straße entfällt mit dem Umzug die Bekanntmachung in der Außenstelle Fischmarkt. Hier handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, derzeit ist noch nicht zu 100 % greifbar, wann der Umzug endgültig erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass dieser zwischen Juli und September 2024 erfolgen kann. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt erst, wenn tatsächlich der Umzug erfolgt ist.

Herr Hennicke fragte, ob der neue Standort barrierefrei sei und erst dann ein Umzug ohne Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger möglich ist? Wie weit ist sichergestellt, dass der neue Standort in Gänze barrierefrei ist?

Herr Grabner antwortete, dass der Standort mit dem Umzug nicht in Gänze barrierefrei sein wird. Es wird eine Möglichkeit geschaffen, dass bei Bedarf auch eine Räumlichkeit auf der unteren Ebene, welche barrierefrei zugänglich ist, vorhanden ist und dann entsprechend von den Bürgern aufgesucht werden kann.

Frau Zerrenner fragte, ob das Haus am Fischmarkt schon verkauft sei?
Herr Grabner verneinte dies. Es gibt Interessenten und das Objekt wird jetzt – vorbehaltlich des Leerzuges – meistbietend ausgeschrieben.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Die Vorlage 0943/2024 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.