Sitzung: 11.04.2024 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Frau
Zoschke gibt TOP 9 bekannt und erteilt Herrn Böddecker das Wort.
Herr
Böddecker informiert über folgenden Stand zum 04.04.2024.
Derzeit
sind rund 11.580 Ausländer registriert, davon sind
- rund 315 geduldet (die Abschiebung ist
ausgesetzt – abgelehnte Asylbewerber),
- weitere 615 besitzen
Aufenthaltsgestattungen (im laufenden Asylverfahren),
- rund 1095 Ausländer besitzen einen
humanitären Aufenthaltstitel, d.h. Anerkennung Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1
AufenthG), Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz (gem. 25
Abs. 2 1. und 2. Alternative AufenthG), Personen mit Abschiebungsverbot (§ 25
Abs. 3 AufenthG), Resettlement-Flüchtlinge (§ 23 Abs. 4 AufenthG) und
afghanische Ortskräfte (§ 22 S. 2 AufenthG)
- 77 erhalten einen neuen Titel aus der
Duldung heraus (Chancen-AE)
- 2.357 ukrainische Flüchtlinge
- rund 7.121 stellen sonstige Ausländer
dar (darunter ca. 4.200 EU-Ausländer, sonst. Bestandsausländer mit
Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltstiteln, AE aus familiären Gründen,
zur Ausbildung, zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder besondere
Aufenthaltsrechte, gut integrierte Jugendliche
Täglichen
Änderungen sind zu beachten
Des
Weiteren informiert Herr Böddeker über die derzeitige Unterbringung der
Flüchtlinge:
Im
Landkreis stehen 2.929 Wohnungen mit insgesamt 1.210 Plätzen zur Unterbringung
bereit. Davon sind zum heutigen Tage 1.120 Plätze belegt und 90 Plätze stehen
noch zur Verfügung.
891
Personen sind rechtlich unterzubringen (d.h., diese Personen erhalten die
Wohnkosten als Sachleistung).
Die
Zuweisungssituation hat sich vom 4. Quartal 2023 von 200 zugewiesenen Personen
im 1. Quartal 2024 auf 98 zugewiesene Personen entspannt.
Darüber
hinaus informiert Herr Böddeker, dass die Aufnahmeverpflichtung des Landkreises
aktuell mit den vorhandenen Kapazitäten erfüllt werden kann.
Eine
Gemeinschaftsunterkunft gibt es derzeit nicht.
Der
vorhandene Wohnraum soll möglichst gleichmäßig auf die Städte und Gemeinden
verteilt werden. Es soll nicht nur eine Unterbringung, sondern gleichzeitig
auch eine Betreuung der Flüchtlinge erfolgen. Dabei soll beachtet werden, dass
auf 100 Flüchtlinge 1 Betreuer eingesetzt wird. Die Finanzierung für die
Betreuung wird vollständig vom Land übernommen.
Herr
Böddeker informiert weiterhin, dass ein Arbeitsschwerpunkt derzeit die
Schaffung von 80 Cent-Jobs ist. Viele Flüchtlinge wollen arbeiten, dürfen jedoch
nicht, weil sie keine Arbeitserlaubnis haben.
Des
Weiteren teilt Herr Böddeker mit, dass der Umgang mit Schulschwänzer ein
weiterer Arbeitsschwerpunkt darstellt, da Schulpflicht für alle
schulpflichtigen Kinder besteht. Er ist der Meinung, dass Integration nur
gelingen kann, wenn die Kinder auch zur Schule gehen.
Schulschwänzen
kommt häufig vor, wenn die Menschen aus bildungsfernen Schichten bzw. Ländern
kommen und nicht gewohnt sind, regelmäßig zur Schule zu gehen. Mitunter müssen
die Kinder die Eltern z.B. bei Arztbesuchen, Einkäufen etc. unterstützen
(dolmetschen), so dass sie dann nicht zur Schule gehen können.
Eine
Möglichkeit wäre es, dass man mit der Aufenthaltserlaubnis lockt, d.h.
Bildung-Ausbildung-Aufenthaltsrecht. Hierfür bedarf es jedoch auch der
Überzeugung durch die Eltern.
Herr
Ehrlich stellt klar, dass 80 Ct-Jobs ein Hinzuverdienst darstellen, Wohnkosten
etc. kommen ja noch hinzu – für ihn stellen die 80 Ct-Jobs eine gute
Alternative dar.
Herr
Ehrlich fragt nach, ob Kontrollen zum Leerstand der Wohnungen erfolgen.
Die
Kontrolle des genutzten Wohnraumes erfolgt entweder durch den jeweiligen
Betreuer oder durch den Hausmeister.
Private
Vermieter vermieten meist an den Landkreis, nicht jedoch an die Ausländer
selbst.
Herr
Böddeker informiert, dass es derzeit keine Rechtsprechung für die 80 Cent-Jobs
gibt, die Regelungen sind zum 01.03.2024 weggefallen. Für eine erfolgreiche
Integration sollte jedoch auch das Augenmerk auf eine gute Ausbildung gelegt
werden.
Frau
Zoschke dankt Herrn Böddeker für die ausführliche Berichterstattung.