Frau Zoschke gibt TOP 9 bekannt und erteilt Herrn Böddecker das Wort.

 

Herr Böddecker informiert über folgenden Stand zum 04.04.2024.

 

Derzeit sind rund 11.580 Ausländer registriert, davon sind

 

-       rund 315 geduldet (die Abschiebung ist ausgesetzt – abgelehnte Asylbewerber),

-       weitere 615 besitzen Aufenthaltsgestattungen (im laufenden Asylverfahren),

-       rund 1095 Ausländer besitzen einen humanitären Aufenthaltstitel, d.h. Anerkennung Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1 AufenthG), Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz (gem. 25 Abs. 2 1. und 2. Alternative AufenthG), Personen mit Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG), Resettlement-Flüchtlinge (§ 23 Abs. 4 AufenthG) und afghanische Ortskräfte (§ 22 S. 2 AufenthG)

-       77 erhalten einen neuen Titel aus der Duldung heraus (Chancen-AE)

-       2.357 ukrainische Flüchtlinge

-       rund 7.121 stellen sonstige Ausländer dar (darunter ca. 4.200 EU-Ausländer, sonst. Bestandsausländer mit Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltstiteln, AE aus familiären Gründen, zur Ausbildung, zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder besondere Aufenthaltsrechte, gut integrierte Jugendliche

 

Täglichen Änderungen sind zu beachten

 

Des Weiteren informiert Herr Böddeker über die derzeitige Unterbringung der Flüchtlinge:

 

Im Landkreis stehen 2.929 Wohnungen mit insgesamt 1.210 Plätzen zur Unterbringung bereit. Davon sind zum heutigen Tage 1.120 Plätze belegt und 90 Plätze stehen noch zur Verfügung.

 

891 Personen sind rechtlich unterzubringen (d.h., diese Personen erhalten die Wohnkosten als Sachleistung).

 

Die Zuweisungssituation hat sich vom 4. Quartal 2023 von 200 zugewiesenen Personen im 1. Quartal 2024 auf 98 zugewiesene Personen entspannt.

 

Darüber hinaus informiert Herr Böddeker, dass die Aufnahmeverpflichtung des Landkreises aktuell mit den vorhandenen Kapazitäten erfüllt werden kann.

 

Eine Gemeinschaftsunterkunft gibt es derzeit nicht.

 

Der vorhandene Wohnraum soll möglichst gleichmäßig auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. Es soll nicht nur eine Unterbringung, sondern gleichzeitig auch eine Betreuung der Flüchtlinge erfolgen. Dabei soll beachtet werden, dass auf 100 Flüchtlinge 1 Betreuer eingesetzt wird. Die Finanzierung für die Betreuung wird vollständig vom Land übernommen.

 

Herr Böddeker informiert weiterhin, dass ein Arbeitsschwerpunkt derzeit die Schaffung von 80 Cent-Jobs ist. Viele Flüchtlinge wollen arbeiten, dürfen jedoch nicht, weil sie keine Arbeitserlaubnis haben.

 

Des Weiteren teilt Herr Böddeker mit, dass der Umgang mit Schulschwänzer ein weiterer Arbeitsschwerpunkt darstellt, da Schulpflicht für alle schulpflichtigen Kinder besteht. Er ist der Meinung, dass Integration nur gelingen kann, wenn die Kinder auch zur Schule gehen.

Schulschwänzen kommt häufig vor, wenn die Menschen aus bildungsfernen Schichten bzw. Ländern kommen und nicht gewohnt sind, regelmäßig zur Schule zu gehen. Mitunter müssen die Kinder die Eltern z.B. bei Arztbesuchen, Einkäufen etc. unterstützen (dolmetschen), so dass sie dann nicht zur Schule gehen können.

 

Eine Möglichkeit wäre es, dass man mit der Aufenthaltserlaubnis lockt, d.h. Bildung-Ausbildung-Aufenthaltsrecht. Hierfür bedarf es jedoch auch der Überzeugung durch die Eltern.

 

Herr Ehrlich stellt klar, dass 80 Ct-Jobs ein Hinzuverdienst darstellen, Wohnkosten etc. kommen ja noch hinzu – für ihn stellen die 80 Ct-Jobs eine gute Alternative dar.

 

Herr Ehrlich fragt nach, ob Kontrollen zum Leerstand der Wohnungen erfolgen.

 

Die Kontrolle des genutzten Wohnraumes erfolgt entweder durch den jeweiligen Betreuer oder durch den Hausmeister.

 

Private Vermieter vermieten meist an den Landkreis, nicht jedoch an die Ausländer selbst.

 

Herr Böddeker informiert, dass es derzeit keine Rechtsprechung für die 80 Cent-Jobs gibt, die Regelungen sind zum 01.03.2024 weggefallen. Für eine erfolgreiche Integration sollte jedoch auch das Augenmerk auf eine gute Ausbildung gelegt werden.

 

Frau Zoschke dankt Herrn Böddeker für die ausführliche Berichterstattung.