Herr Loth stellte die Ordnungsmäßigkeit und Beratungsfähigkeit fest.
Jedoch legte Herr Roye zur Beratungsfähigkeit Veto ein.
Es ging davon aus, dass der Ausschuss aufgrund von nur 5 anwesenden Ausschussmitgliedern nicht beratungsfähig ist.

 

Herr Loth entgegnet, dass der Ausschuss sehr wohl beraten kann, da es kein beschließender Ausschuss ist.

Herr Tischmeier entgegnet, dass nach seiner Erfahrung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss Zerbst, der auch nur beratend tätig ist, der Ausschuss nicht stattfindet, wenn ein Mitglied an der Beratungsfähigkeit fehlt.

 

Herr Loth entschied, auf Herrn Schönemann zu warten.

 

Herr Schönemann erscheint um 18:35 Uhr zur Sitzung.

 

Nach dem Eintreffen von Herrn Schönemann stellt Herr Loth nunmehr die Beratungsfähigkeit fest.