Zu Beginn der Ausschusssitzung wurden die Übersichten für beide Richtlinien den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Die Übersicht der Richtlinie ländlicher Raum wird als Anlage 1 zum Protokoll und die Übersicht der Richtlinie Vereine und Verbände wird als Anlage 2 zum Protokoll gereicht.

 

Frau Faust bittet die Ausschussmitglieder um Verständnis, dass sie erst alles erklärt und die Mitglieder dann Fragen stellen können, das würde die Arbeit unheimlich erleichtern. Sie weist darauf hin, dass es in diesem Jahr eine unheimlich große Flut an Anträgen gab. In der Richtlinie ländlicher Raum gab es 14 Anträge in Höhe von ca.197.000,00 EUR. Im Haushalt veranschlagt sind, wie in den vergangenen Jahren, nur 160.000,00 EUR. Demnach mussten somit ca. 37.000,00 EUR gekürzt werden. In der Richtlinie „Vereine und Verbände“ mussten, bei insgesamt 36 Anträgen, ca. 32.000,00 EUR an Kürzungen vorgenommen werden, da nur 65.200,00 EUR zur Verfügung stehen. Die Verwaltung musste sich Gedanken machen, wie sie der ganzen Sache gerecht wird.

Sie weist darauf hin, dass man am 14.05.2024 mit der konkreten Beschlussvorlage wieder im Kultur- und Tourismusausschuss (KTA) ist, da am 16.05.2024 der Kreis- und Finanzausschuss tagt und die Beschlussvorlagen dort zur Abstimmung gelangen sollen, wenn man sich hier und heute einigt.

Frau Faust teilt weiter mit, dass man allen Antragstellern, die erstmalig einen Antrag gestellt haben und dieser korrekt war, gern positiv bescheiden möchte.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass man alle Veranstaltungen, wo man Eintrittsgelder generieren kann, zur Ablehnung bringen wird, da somit nicht das gesamte Projekt gefährdet wird.

 

Auf Nachfrage teilte Herr Loth mit, dass man zunächst über die Antragsflut sprechen sollte und dann die einzelnen Richtlinien abarbeiten sollte.

 

Herr Roye fragt bzgl. der Projekte, wo Eintrittsgelder eingenommen werden können, ob dies auch mit den Trägern so abgesprochen wurde.

 

Frau Faust erläutert hier, dass aus Sicht der Verwaltung ein Projekt, wo Eintrittsgelder generiert werden können, in der Sache selbst nicht gefährdet ist, wohingegen ein Projekt, in dem man keine Gelder durch Eintritte einnehmen kann, in der eigentlichen Durchführung gefährdet wäre, wenn kein finanzieller Zuschuss vom LK kommt. Durch die Einnahmen könnte man bspw. die Künstler bezahlen. Deshalb sei man diesen Weg gegangen.

 

Frau Rommel fragt nach den Erstantragstellern. Frau Fleischer teilt mit, dass es in der Richtlinie ländlicher Raum um den Parkverein Cösitz e.V. und den ESV Petersroda e.V. handelt.

 

Herr Burkert hinterfragt das Weihnachtssingen in Sandersdorf-Brehna. Frau Fleischer erläutert kurz das Konzept. Herr Burkert fragt nach der Gage, die der Opernsänger Herr Kohl bekommt. Frau Faust verliest die Kosten, die bei dieser Veranstaltung entstehen. Herr Burkert weist darauf hin, dass die angesetzten Kosten ja ganz schön „sportlich“ sind.

 

Herr Roye führt aus, dass man hier bitte die Relationen beachten sollte und die Kosten für die Künstler bei dem Weihnachtssingen ja doch sehr hoch angesetzt sind, wenn man im Gegensatz einen Antrag sieht, wo die Veranstaltung über 3 Tage geht.

 

Herr Schönemann fragt an, wieso unterschiedliche Veranstaltungen (Weihnachtssingen und auch der Antrag KulturQuadrat Schloss Zörbig oder Antrag Reppichau) die gleiche Antragssumme von 22.222,22 EUR haben? Dies ist ja ein eigenartiger Zufall.

 

Frau Werner antwortet hierauf, dass dies lt. Richtlinie ländlicher Raum ganz einfach zu erklären ist. Die 3 Sonderförderungen (Zörbig, Altjeßnitz und Reppichau) bekommen jährlich bis zu 20.000,00 EUR, was 90% der Antragssumme von 22.222,22 EUR ausmacht. Und deswegen sind die Antragssummen identisch. Beim Weihnachtssingen ist es die gleiche Summe, weil man hier sicherlich die max. Fördersumme von 20 TEUR je Antrag bekommen wollte.

 

Herr Claus führt aus, dass Herr Bastian Kohl dieses Weihnachtssingen in mehreren Orten organisiert, die treibende Kraft dahinter ist und die einzelnen Städte anspricht und man hier überlegen sollte, ob das unbedingt mit den Mitteln des LK gefördert werden muss.

 

Herr Burkert fragt an, ob der Antrag vom Antragsteller nicht nochmal abgeändert werden kann, woraufhin jedoch Herr Loth entgegnet, dass die Fristen hierfür bereits vorbei ist.

 

Herr Roye fragt an, warum denn nicht bei der Veranstaltung auch Eintrittsgelder eingenommen werden und evtl. Sponsoren gewonnen werden können, so dass man hier nur einen Zuschuss von 10.000,00 EUR zahlen müsste.

 

Herr Roye stellt somit bereits jetzt den Antrag, die Förderung um die Hälfte, auf 10.000,00 EUR, zu kürzen.

 

Herr Loth hat ein Problem mit den beantragten 9.306,00 EUR für give aways für die Fleecedecken, Mützen usw. für das Weihnachtssingen in Sandersdorf.

 

Frau Werner weist nochmals darauf hin, dass wir als Landkreis nur prüfen, ob die Antragstellung korrekt ist, der Ausschuss selbst entscheidet dann über die Höhe des gewährten Zuschusses.

 

Herr Sonnenberger greift den Vorschlag von Herrn Roye auf und unterstützt den Antrag von Herrn Roye auf Kürzung um 10.000,00 EUR.

 

Herr Lehmann fragt nach Erfahrungswerten solcher Veranstaltungen. Frau Werner erläutert, dass man hier keine Erfahrungen aus anderen Veranstaltungen hat. Man kann aber dem Veranstalter keine Vorschriften machen, wie er seinen Eigenanteil generiert.

 

Herr Burkert unterstützt den Vorschlag, den Zuschuss auf die Hälfte zu reduzieren.

 

Herr Tischmeier unterstützt dies ebenfalls, fragt nach, ob man die hier eingesparten 10.000,00 EUR auf andere Projekte - evtl. auch auf die andere Richtlinie - übertragen kann. Frau Faust erläutert, dass eine Übertragung nur auf andere Projekte innerhalb der Richtlinie möglich ist.

 

Herr Lehmann fragt an, welche Veranstaltungen denn ohne die Förderung nicht durchgeführt werden können, wo man dann die übrig gebliebenen 10.000,00 EUR aufteilen könne.

 

Frau Rommel fragt, wie lange denn Reppichau noch die 20.000,00 EUR bekommt. Herr Loth erläutert, dass Reppichau dies so lange bekommt, wie der Landrat dies bewilligt und es die Richtlinie gibt. Hier entgegnet Herr Effenberger, dass ihm die drei Sonderförderungen klar sind und er doch verwundert darüber ist, warum einige Kreistagsmitglieder die Richtlinie nicht kennen.

 

Herr Roye hinterfragt nochmals den Antrag des ESV Petersroda e.V., warum es hier zu einer Ablehnung kommen soll.
Frau Faust erläutert, dass es hier zu einer Ablehnung wegen der Einstufung als Heimat-/Dorffest gekommen ist. Frau Werner weist darauf hin, dass Heimat- und Dorffeste in beiden Richtlinien nicht förderfähig sind, wenn der Ausschuss dies aber hier anders sieht, dann muss man sich dem anschließen.

 

Herr Tischmeier weist nochmals darauf hin, dass die Antragsteller keine Verwaltungsfachangestellten sind, sondern Laien und man hier doch Rücksicht nehmen sollte, dass bei manchen Anträgen auch Fehler bei der Antragstellung entstehen. Er unterstützt die Anträge des ESV Petersroda e.V. und des Heimatverein Renneritz e.V.

 

Herr Roye fragt nochmals bei den beiden Vereinen (Petersroda und Renneritz) nach den zu verteilenden Kosten. Frau Faust verliest die Kosten- und Finanzierungspläne.

 

Herr Sonneberger unterstützt die Bezuschussung von Petersroda und Renneritz mit jeweils 5.000,00 EUR, was von diesen Antragstellern auch so beantragt wurde.

 

Herr Loth weist nochmals darauf hin, dass man sich hier mit beiden Projekten, die unterstützt werden sollen, außerhalb der Richtlinie bewegt und man sich dessen bewusst sein muss, dass man hier sogenannte Präzedenzfälle hervorrufen könnte.

 

Herr Roye weist nochmals auf die Relationen hin bzgl. der Kosten für die Künstler beim Weihnachtssingen für 2 Stunden und die Künstlerkosten in Petersroda für 3 Tage.

 

Herr Loth bittet um Abstimmung über den Antrag von Herrn Roye, die Förderung für den Antrag 7.1-2024 (Weihnachtssingen bei der SG Union Sandersdorf-Brehna) um 10.000,00 EUR zu senken.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:                      sechs

Nein-Stimmen: keine

Enthaltungen:                   keine

 

Herr Loth bittet nun um Abstimmung darüber, die Anträge 7.2-2024 (ESV Petersroda e.V.) und 7.4-2024 (Heimatverein Renneritz e.V.) mit jeweils 5.000,00 EUR zu fördern.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:                      sechs

Nein-Stimmen: keine

Enthaltungen:                   keine

 

Herr Loth fragt, ob es weitere Anfragen oder Hinweise zur Richtlinie ländlicher Raum gibt? Da dies nicht der Fall ist, geht man nunmehr zur anderen Richtlinie „Vereine und Verbände“ über.

 

Frau Faust gibt einen Überblick über die Antragstellungen in der Richtlinie Vereine und Verbände. Sie macht deutlich, dass Anträge mit einer Antragssumme von 130.355,74 EUR eingereicht wurden. Nach der ersten Prüfung sind immer noch Anträge mit einer Fördersumme von 98.030,38 EUR übriggeblieben, wohingegen im Haushalt hierfür nur 65.200,00 EUR zur Verfügung stehen, so dass es zu Kürzungen von ca. 32.800,00 EUR kommen musste. Jede Veranstaltung, bei der Eintrittsgelder generiert werden können, wurde zur Ablehnung vorgeschlagen. Auf den Übersichten sieht man die Projekte, die zur Bewilligung vorgeschlagen sind und die, die man zur Ablehnung vorgeschlagen hat.

 

Herr Claus fragt bzgl. des Antrages von Herrn Berger, der wieder ein Buch schreiben und veröffentlichen wird, ob er diese denn verkaufen wird.

 

Frau Werner antwortet hierauf, dass die Bücher zu einem Preis von ca. 15,00 EUR zum Teil kostenfrei verteilt und zum anderen verkauft werden.

 

Herr Tischmeier spricht die zur Ablehnung vorgeschlagenen Anträge des Weihnachtsmarkt-Zerbst/Anhalt e.V. an und betont, dass man ohne die Menschen, die den Verein am Leben halten, in Zerbst seit Jahren keinen Weihnachtsmarkt mehr hätte. Auch die überregionale Lichterfahrt wird von diesem Verein organisiert. Er betont weiterhin, dass dieser Verein noch nie einen Antrag gestellt hat und er möchte bitte nicht in der Zeitung lesen, dass die Stadt Zerbst keinen Weihnachtsmarkt mehr hat, weil die Verwaltung keine Förderung gezahlt hat.

 

Frau Werner weist darauf hin, dass sich die Verwaltung an die Vorgaben in den Richtlinien gehalten hat und der Zweck dieses Vereins lt. Satzung nun einmal nur die Durchführung des Weihnachtsmarktes in Zerbst ist. Deswegen ist es gleichzusetzen mit einem Dorf- und Heimatfest und wird aus diesem Grund zur Ablehnung vorgeschlagen. Der Ausschuss kann dies selbstverständlich anders sehen. Sie betont aber ausdrücklich, dass die Verwaltung jetzt schon bei 9 Anträgen die Ablehnung vorschlagen musste, die alle lt. Richtlinie förderfähig wären, aber wegen nicht vorhandener Haushaltsmittel abgelehnt werden müssen. Wenn die Anträge aus Zerbst – wenn auch nur anteilig – bewilligt werden sollen, müssten andere förderfähige Anträge abgelehnt werden.

 

Herr Roye wirft ein, dass die Kosten für eine solche beantragte Bühne sehr hoch angesetzt sind und man diese auch leihen könnte, zum Beispiel bei anderen Vereinen. Auch ist es interessant zu erfahren, ob die Stadt Zerbst dem Verein Unterstützung anbietet.

 

Herr Tischmeier meint, dass es immer die gleichen Antragsteller sind, die hier Anträge stellen und etwas bekommen. Wahrscheinlich sind die hier professioneller im Antrag stellen. Seiner Meinung nach handelt es sich hier nicht um eine komplette Bühne, er denkt eher, dass es nur Bühnentechnik ist. Er stellt den Antrag, dies zu überdenken mit den beiden Anträgen aus Zerbst, so dass man wenigstens eine Teilsumme hier zur Verfügung stellt. Er würde immer nur Kirchen sehen, aber auf die Schnelle kann er auch nicht sagen, wo man bei den anderen Antragstellern etwas einsparen könne, da hat er die Übersichten über die Antragsstellung zu spät erhalten, aber das war wahrscheinlich so gewollt.

 

Frau Werner entgegnet, dass die Kirchen auf der Liste mit den zur Ablehnung vorgeschlagenen Projekten zu finden sind, denn die Kirchen stellen Spendenboxen auf und müssten diese Spenden nun nehmen, um das Projekt umzusetzen.

 

Herr Loth fragt speziell zum Antrag der Stadt Zerbst „Fasch-Ausstellung“, was das wäre, ob diejenigen die Zuschüsse auch wirklich benötigen und auch zum Antrag des Herrn Silvio Müller „alles rollt 4“ möchte er Informationen haben.

 

Herr Claus weist nochmals auf den Antrag Benny Berger hin, da er ja die Bücher verkauft und somit Gewinne erwirtschaften kann.

 

Herr Sonnenberger fragt an, was Herr Berger aus dem Jahr 2023 abgerechnet hat und ob dies alles korrekt war. Des Weiteren verweist er bzgl. der Diskussion um den Weihnachtsmarkt auf die Richtlinie, bei der die Dorf- und Heimatfeste herausgenommen wurden. Diese finden in allen Städten statt und wenn man ein solches Fest fördert, würden weiteren Antragsteller hinzukommen und die vorhandenen Mittel wären nur für solche Feste verbraucht. Sicherlich kann es für besondere Sachen eine Förderung geben, aber für generelle Weihnachtsmärkte dürfte dies nicht der Fall sein, denn die Vereine bekommen ja Standgebühren usw. Er lehnt die Förderung für Zerbst somit ab.

 

Herr Roye fragt an, ob eine Entscheidung zwingend heute getroffen werden muss. Frau Faust erwidert, dass es sicher gut wäre, sich hier zu einigen, denn am 14.05.2024 kann man dann in den nächsten KTA und am 16.05.2024 in den Kreis-Finanz-Ausschuss mit der Beschlussvorlage gehen und man hätte alles erledigt. Wenn heute keine Einigung zustande kommt, würde es dann sicher Juni oder später werden.

 

Herr Roye geht davon aus, dass es dann auch in dieser Legislaturperiode nicht zu einer Entscheidung kommen wird. Er ist auch der Meinung, dass er heute nicht sagen kann, wie man sich entscheiden soll, denn er hat hier in dieser Richtlinie ein solch großes Papier vorgelegt bekommen, da war es in der Richtlinie ländlicher Raum einfacher.

 

Frau Faust betont nochmals, dass es sicher schön wäre, wenn man zumindest eine gewisse Tendenz heute herausarbeiten kann, damit man für den nächsten Ausschuss schon Vorbereitungen treffen kann.

 

Herr Lehmann geht nochmals auf das Thema Weihnachtsmärkte ein, dass diese hier in unserer Region schon sehr spartanisch sind und er der Meinung ist, dass hier die Städte und Gemeinden mit in die Pflicht genommen werden sollten.

 

Herr Claus entgegnet, dass zum Beispiel in Greppin der Weihnachtsmarkt mit Brauchtumsmitteln finanziert wird.

 

Herr Effenberger fragt die Verwaltung, wann denn die Übersichten für den Ausschuss fertig waren und er es unerhört findet, dass man die Übersichten erst am heutigen Tage bekommen hat.

 

Frau Faust entschuldigt sich bei Herrn Effenberger und entgegnet, dass es keine böse Absicht war, man aber in der Verwaltung der Ansicht war, dass es besser war, die Übersichten zu erklären, als dass die Ausschussmitglieder diese vorher nur zum Lesen bekommen hätten. Aber wenn dies gewünscht ist, werden solche Übersichten im nächsten Jahr vorher mit den Einladungen versandt und man kann sich so eine Ausschusssitzung ersparen.

 

Herr Roye weist auch darauf hin, dass er die Übersicht besser vorher gelesen hätte.

 

Herr Tischmeier erklärt, dass die Brauchtumsmittel für den Ortsteil Zerbst 0,00 EUR betragen. Für einen Teil der Ortschaften betragen diese Mittel ca. 6,00 EUR, für einen anderen Teil sind es 15,00 EUR. Die weiteren Feste, wie das Heimatfest, Spargelfest und der Bollenmarkt, werden über den Verkehrsverein organisiert, was in Bitterfeld der Innenstadtverein ist. Er bittet ferner darum, wenn man jetzt erst prüfen will, ob die Stadt Zerbst etwas zu den Projektanträgen dazu gibt, dann möchte er, dass dies bei allen Anträgen erfolgt.

 

Herr Loth entgegnet hier, dass dies immer mit geprüft wird, weil die Antragsteller dies bei der Antragstellung mit angeben müssen.

 

Herr Schönemann erklärt, dass er die Projekte des Weihnachtsmarkt-Vereins Zerbst heute ablehnen wird. Man muss sich an die Richtlinie halten und man würde so jeder Stadt Tür und Tor öffnen, einen Antrag für einen Weihnachtsmarkt zu stellen. Er ist der Meinung, dass die Städte und Gemeinden hier in der Pflicht sind.

 

Herr Roye ist der Ansicht, dass die Stadt Zerbst sich hier selbst kümmern muss und auch die Stadt Zerbst müsste Brauchtumsmittel erhalten, nicht nur die Ortsteile.

 

Herr Tischmeier entgegnet, den Vorwurf von Herrn Schönemann schon fast persönlich zu nehmen und er weiß auch, was der Weihnachtsmarkt-Verein in Zerbst in den letzten 10 bis 15 Jahren geleistet hat. Er würde auch nicht Zerbst mit Köthen vergleichen. Er kann auch nichts dafür, dass die Vereine in den anderen Städten keine Anträge stellen, der in Zerbst hat es aber nun einmal gemacht.

 

Herr Effenberger muss der Verwaltung recht geben, dass man nicht einem Verein, der nicht förderfähig ist, etwas geben kann und dann weitere Vorhaben, die eigentlich förderfähig sind, hinten herunterfallen.

 

Herr Sonnenberger plädiert dafür, im Mai einen Vorschlag für den Kreis- und Finanzausschuss zu geben, damit der Beschluss auch im Mai noch durchgehen kann. Bzgl. Benny Berger möchte er nur vorher wissen, ob der wirklich konform abgerechnet hat oder ob es da Probleme gab.

 

Herr Roye hat noch Probleme mit dem Antrag Silvio Müller, der dem Verein Wolfen Nord e.V. angehört. Dieser hat Brauchtumsmittel im Ortschaftsrat Wolfen beantragt für eine Veranstaltung. Er würde gern einmal wissen, was dies für eine Veranstaltung ist, wann das z. B. stattfinden soll, nicht, dass hier eine Doppelförderung im Raume steht.

 

Frau Faust wird ihm die Nachricht per E-Mail zukommen lassen. Sie fragt die Mitglieder ferner, ob es nicht sinnvoll wäre, heute hier zu unterbrechen und in einer oder zwei Wochen eine Sondersitzung einzuberufen, da man heute wohl nicht vorankommt.

 

Herr Loth entgegnet, dass er nicht der Meinung ist, heute zu unterbrechen, da man ja jetzt auf einem guten Weg sei und lediglich ein paar Projekte näher hinterfragt hat.

 

Frau Faust verliest auf Wunsch von Herrn Roye die Inhalte der Veranstaltung von Silvio Müller und den Durchführungszeitraum. Die E-Mail ist somit hinfällig.

 

Herr Loth hinterfragt nochmals den Zuschuss i.H.v. 5.000,00 EUR für die Fasch-Festtage.

 

Herr Tischmeier erklärt, dass es im vorigen Jahr für die Fasch-Festtage gut Fördermittel gab, mehr möchte er im öffentlichen Teil hierzu nicht sagen.

 

Herr Sonnenberger erklärte im Gehen, dass der Zuschuss für die Fasch-Festtage ausdrücklich im Kreis- und Finanzausschuss beschlossen wurde. Hierauf verweist er ausdrücklich.

 

Frau Werner entgegnet, dass es aber einmal eine Förderung für die Fasch-Festtage gibt, die 2023 waren, und im Jahr 2024 die Förderung für die Fasch-Ausstellung in Zerbst beantragt wurde.

 

Herr Sonnenberger und Frau Rommel verlassen um 19:57 Uhr die Sitzung.

 

Frau Werner führt weiter aus, dass die Stadt Zerbst für 2023/2024 einen Antrag beim Land Sachsen-Anhalt für eine Ausstellung „300 + 2 Jahre Fasch“ gestellt hat, die von August 2024 bis Januar 2025 laufen soll. Beim Land wurde der Antrag für einen Zeitraum von 2 Jahren gestellt, was beim Landkreis nicht geht. Deswegen wurde der Antrag beim Landkreis in Komplementärfinanzierung mit dem Land gestellt. Bei uns wurde ein Zuschuss von 5.000,00 EUR beantragt, was 6,67% der Projektsumme ausmacht. Der Zuschuss ist für Vitrinen, Beleuchtungstechnik, Malerarbeiten, einen Sprecher usw. gedacht. Das Land Sachsen-Anhalt würde 48.295,33 EUR als Zuschuss geben, was dieser derzeit auch schon seit 2023 macht.

 

Herr Loth bedankt sich für die Ausführungen und geht nun auf den anderen „Ausreißer“, den Verein „Farb-Ton e.V.“, ein.

 

Frau Werner erklärt, dass es sich hier um einen Erstantragsteller, einen Keramikverein, handelt, der einen neuen Brennofen benötigt. Den Ofen benötigen sie für den Verein, da sich hier auch Klassen und andere Gruppen im Rahmen von teambildenden Maßnahmen einmieten und dort Keramikarbeiten ausführen können.

 

Herr Loth dankt und hinterfragt nun den Antrag des Vereins „Kinder- und Jugendcirkus Fantasia e.V.“ mit einer Antragssumme von 9.757,54 EUR.

 

Frau Werner erklärt, dass dieser Verein seit 2019 schon mit gefördert wird.
Sie erklärt weiterhin, dass es sich hier zuerst um ein Probenlager für die Kinder und Jugendlichen handelt mit anschließender Aufführung des Geprobten.
Der Verein lässt sich regelmäßig Licht- und Tontechnik fördern. Aber in diesem Jahr würde der Fachdienst die Technik komplett herausnehmen und nur Dinge wir Akrobatikbälle, Schminkkoffer u.a. fördern.

 

Herr Roye fragt, ob die Tontechnik für den Verein gekauft werden soll, was Frau Werner bejaht. Er hinterfragt ferner das Jahresprojekt der Barockkirche, wie viele Konzerte dort stattfinden sollen usw.

 

Frau Werner entgegnet, dass es sich hier um ein Projekt, was wegen fehlender Haushaltsmittel abzulehnen wäre, da hier Eintrittsgelder generiert werden können. Sie verweist nochmals auf die vorletzte Seite der Übersicht, aus der sich die abzulehnenden Projekte ergeben.

 

Herr Lehmann nimmt nochmals Bezug auf den Kinder- und Jugendcirkus Fantasia e.V. und das Trainingslager, was durchgeführt werden soll. Auch der KUKAKÖ führt ein Trainingslager für Kinder und Jugendliche in Ahlbeck durch. Er fragt an, warum die Beantragung nicht, wie beim KUKAKÖ, über die Jugendpauschale des Landkreises erfolgt ist.

 

Frau Werner erklärt, dass dies der Antragsteller selbst entscheiden kann, wo er den Antrag stellt. Eine Doppelförderung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, dies wurde bei den anderen Fachbereichen hinterfragt.

 

Herr Tischmeier nimmt nochmals auf den Verein „Farb-Ton e.V.“ Bezug und verweist darauf, dass dieser Verein im Zerbster Kunstfenster ausstellen möchte. Dieses Kunstfenster ist vielleicht 10 qm groß mit einer Schaufensterscheibe und die sollen eine Förderung bekommen. Die meisten Zerbster kennen dieses Schaufenster sicher gar nicht. Die Zielgruppe ist natürlich gering, das sagt er ganz klar.

 

Er verweist ferner nochmals auf den Weihnachtsmarkt-Verein und die wohl fehlende Satzung und fragt nun an, ob die Satzung nun da ist oder nicht. Dies wurde durch die Verwaltung bejaht. Herr Tischmeier erklärt, dass der Hauptgrund für die Ablehnung wohl nun die fehlende Förderung von Heimat- und Dorffesten ist. Er fragt, ob es die Einschätzung der Verwaltung ist?

 

Herr Effenberger verlässt um 20:08 Uhr die Sitzung.

 

Frau Faust erwidert, dass es eine Vorgabe der Richtlinie ist. Wenn der Antrag so gestellt wurde und das Amt es so herausgelesen hat, dann wird es so eingestuft.

 

Herr Tischmeier erklärt darauf: „Das Amt hat es so rausgelesen, ja, O.K., das wollte ich hören.“

 

Frau Werner weist nochmals darauf hin, dass der Antragsteller in seiner Satzung, wenn er ein Verein ist, eine kulturell-künstlerische Arbeit als Inhalt festgehalten haben muss. Der einzige Zweck des Weihnachtsmarkt-Vereines ist die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes, keine Kulturprojekte usw. Und ferner ist es ein Fest, das in der Ortschaft bleibt und somit ein Ortschaftsfest ist.

 

Herr Tischmeier möchte trotzdem formal den Antrag stellen, sollte es Kürzungen in der Liste geben, dass die beiden Projekte in Zerbst (06/2024 und 07/2024) berücksichtigt werden.

 

Herr Loth weist darauf hin, dass man dies aber nur machen kann, wenn man woanders Streichungen vornimmt, woraufhin Herr Tischmeier entgegnet, dass er dies meint, falls jemand seinen Antrag zurückzieht o.ä.

 

Herr Tischmeier erwidert, dass er auch den Antrag stellen könne, die Entscheidung heute auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Frau Faust sagt, dass man sich nicht heute entscheiden muss, man auch in der nächsten Sitzung weiter diskutieren könne.

 

Herr Roye führt daraufhin aus, dass er mit einer Sondersitzung, wie sie Frau Faust bereits vorgeschlagen hatte, nicht böse wäre, denn am 14.05.2024, dem Tag der nächsten Ausschuss-Sitzung, ist er nicht da. Dies liegt aber im Ermessen des Vorsitzenden.

 

Herr Loth sagt, er muss sich der Mehrheit fügen, wenn eine Sondersitzung gewünscht ist, dann ist es so. Er führt weiter aus, dass er für seinen Teil die Entscheidung so treffen würde, die 5.000,00 EUR für die Fasch-Ausstellung zu streichen und einen Anteil von 3.000,00 EUR für den Weihnachtsmarkt-Verein geben und die restliche Differenz einem anderen Projekt geben würde, die nicht so viel erhalten. Aber dies muss der Ausschuss entscheiden.

 

Herr Burkert macht noch einmal darauf aufmerksam, dass auch andere Städte und Gemeinden für Weihnachtsmärkte Anträge stellen würden, wenn man diesem Antrag von Zerbst jetzt stattgeben würde. Dies würde zu einer Antragsflut kommen, die erst einmal bearbeitet werden muss. Er ist der Ansicht, man sollte Projekte fördern, die ganzjährig stattfinden und nicht nur an einem Tag, wie ein Weihnachtsmarkt.

 

Herr Roye erwidert, dass es ein pragmatischer Vorschlag ist, man streicht in Zerbst etwas und gibt der Stadt Zerbst wieder etwas für ein anderes Projekt. Er ist nach wie vor dafür, dass man sich vor dem 14.05.2024 noch einmal trifft, um dies alles zu überdenken.

 

Frau Werner weist nochmals darauf hin, dass es sich hier nicht um die eigentlichen Fasch-Festtage handelt, sondern um eine Sonderausstellung.

 

Herr Loth stellt den Antrag, den Zuschuss in Höhe von 5.000,00 EUR für die Fasch-Ausstellung zu streichen.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:                      eine

Nein-Stimmen: eine

Enthaltungen:                   drei

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Herr Loth nimmt nochmals Bezug auf den Antrag von Herrn Tischmeier, bei etwaigen Rücknahmen die Gelder auf die Anträge von Zerbst zu verteilen.

 

Frau Werner erklärt die Vorgehensweise bei Rücknahme vor einer endgültigen Beschlussfassung, dass dann selbstverständlich die frei gewordenen Gelder auf andere Antragsteller verteilt werden könnten. Sei weist aber nochmals explizit darauf hin, dass wir hier 9 förderfähige Anträge haben, die wir ablehnen müssen, da wir nicht genug Geld im Haushalt haben. Und wenn wir dann einen Antrag bezuschussen, der eigentlich nicht förderfähig ist, ist dies außerhalb der Richtlinie.

 

Herr Roye geht mit der Verwaltung mit, dass man nicht einem Verein Zuschüsse geben kann, der nicht förderfähig wäre.

 

Herr Loth lässt nun über den Antrag von Herrn Tischmeier abstimmen, dass - sollte es Kürzungen/Rücknahmen geben bei der Liste - die beiden Projekte in Zerbst (06/2024 und 07/2024) berücksichtigt werden.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:                      eine

Nein-Stimmen: zwei

Enthaltungen:                   zwei

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Herr Loth fragt in Bezug auf die Anfrage von Herrn Claus nochmals an, ob die Abrechnung von Benny Berger nunmehr ordnungsgemäß war.

 

Frau Werner erklärt, dass es ihr aufgrund der erst am 31.03.2024 abgelaufenen Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises noch nicht möglich war, den Verwendungsnachweis zu prüfen.

 

Herr Claus betont, dass man ja erst in der Sitzung des Ausschusses am 14.05.2024 final über die Beschlussvorlage abstimmen wird und somit noch Zeit hat, die entsprechenden Informationen über Herrn Berger zu bekommen.

 

Frau Faust erklärt, dass – sollte es im Ausschuss am 14.05.2024 noch zu Änderungen kommen – es dann nicht mehr in den Kreis- und Finanz-Ausschuss für den 16.05.2024 geben kann.

 

Herr Roye erklärt, dass er nicht nachvollziehen kann, wieso dies nicht möglich sein soll. Er ist der Meinung, dass das durchaus möglich wäre.

 

Herr Loth erklärt, dass man noch bis zur Abstimmung des Tagesordnungspunktes einen Änderungsantrag stellen kann.

 

Herr Claus führt aus, dass es ja dann evtl. nur ein Tausch von zwei Projekten wäre und man dies dann in der Sitzung am 14.05.2024 abschließend beraten könne.

 

Frau Werner hinterfragt nochmals zum Verständnis, ob sie es denn richtig verstanden hätte, ob der Vorschlag zur Kunst- und Kulturförderrichtlinie genau so bleibt, wie sie hier im Ausschuss vorgelegt wurde. Es verbleibt nur noch Benny Berger, was sie vorher klären wird.

 

Herr Roye geht mit, möchte aber vorher auch noch den Antrag Silvio Müller abklären.

 

Herr Loth bittet die Verwaltung darum, die beiden Punkte schnellstmöglich zu klären und die Ausschussmitglieder über das Ergebnis kurzfristig per Mail zu informieren.

 

Im Zuge der Erstellung des Protokolls wurde durch Herrn Silvio Müller mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Verpflichtung lt. Richtlinie, bei der Sitzgemeinde einen gleichlautenden Antrag zu stellen, dieses getan hat. Nach telefonischer Rückantwort durch die Sitzgemeinde wurde bereits mitgeteilt, dass er als „natürliche Person“ dort nicht antragsberechtigt ist und somit quasi bereits jetzt eine telefonische Ablehnung vorliegt.