Sitzung: 16.04.2024 Kultur- und Tourismusausschuss
Zu Beginn der
Ausschusssitzung wurden die Übersichten für beide Richtlinien den
Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Die Übersicht der Richtlinie ländlicher Raum wird als Anlage 1
zum Protokoll und die Übersicht der Richtlinie Vereine und Verbände wird als Anlage
2 zum Protokoll gereicht.
Frau Faust bittet die Ausschussmitglieder um
Verständnis, dass sie erst alles erklärt und die Mitglieder dann Fragen stellen
können, das würde die Arbeit unheimlich erleichtern. Sie weist darauf hin, dass
es in diesem Jahr eine unheimlich große Flut an Anträgen gab. In der Richtlinie
ländlicher Raum gab es 14 Anträge in Höhe von ca.197.000,00 EUR. Im Haushalt
veranschlagt sind, wie in den vergangenen Jahren, nur 160.000,00 EUR. Demnach
mussten somit ca. 37.000,00 EUR gekürzt werden. In der Richtlinie „Vereine und
Verbände“ mussten, bei insgesamt 36 Anträgen, ca. 32.000,00 EUR an Kürzungen
vorgenommen werden, da nur 65.200,00 EUR zur Verfügung stehen. Die Verwaltung
musste sich Gedanken machen, wie sie der ganzen Sache gerecht wird.
Sie weist
darauf hin, dass man am 14.05.2024 mit der konkreten Beschlussvorlage wieder im
Kultur- und Tourismusausschuss (KTA) ist, da am 16.05.2024 der Kreis- und
Finanzausschuss tagt und die Beschlussvorlagen dort zur Abstimmung gelangen
sollen, wenn man sich hier und heute einigt.
Frau Faust teilt weiter mit, dass man allen
Antragstellern, die erstmalig einen Antrag gestellt haben und dieser korrekt
war, gern positiv bescheiden möchte.
Es wird
ferner darauf hingewiesen, dass man alle Veranstaltungen, wo man
Eintrittsgelder generieren kann, zur Ablehnung bringen wird, da somit nicht das
gesamte Projekt gefährdet wird.
Auf Nachfrage
teilte Herr Loth mit, dass man zunächst über die Antragsflut sprechen
sollte und dann die einzelnen Richtlinien abarbeiten sollte.
Herr Roye fragt bzgl. der Projekte, wo
Eintrittsgelder eingenommen werden können, ob dies auch mit den Trägern so
abgesprochen wurde.
Frau Faust erläutert hier, dass aus Sicht der
Verwaltung ein Projekt, wo Eintrittsgelder generiert werden können, in der
Sache selbst nicht gefährdet ist, wohingegen ein Projekt, in dem man keine
Gelder durch Eintritte einnehmen kann, in der eigentlichen Durchführung
gefährdet wäre, wenn kein finanzieller Zuschuss vom LK kommt. Durch die
Einnahmen könnte man bspw. die Künstler bezahlen. Deshalb sei man diesen Weg
gegangen.
Frau
Rommel fragt nach den
Erstantragstellern. Frau Fleischer teilt mit, dass es in der Richtlinie
ländlicher Raum um den Parkverein Cösitz e.V. und den ESV Petersroda e.V.
handelt.
Herr
Burkert hinterfragt das
Weihnachtssingen in Sandersdorf-Brehna. Frau Fleischer erläutert kurz das
Konzept. Herr Burkert fragt nach der Gage, die der Opernsänger Herr Kohl
bekommt. Frau Faust verliest die Kosten, die bei dieser Veranstaltung
entstehen. Herr Burkert weist darauf hin, dass die angesetzten Kosten ja
ganz schön „sportlich“ sind.
Herr Roye führt aus, dass man hier bitte die
Relationen beachten sollte und die Kosten für die Künstler bei dem
Weihnachtssingen ja doch sehr hoch angesetzt sind, wenn man im Gegensatz einen
Antrag sieht, wo die Veranstaltung über 3 Tage geht.
Herr
Schönemann fragt an, wieso
unterschiedliche Veranstaltungen (Weihnachtssingen und auch der Antrag
KulturQuadrat Schloss Zörbig oder Antrag Reppichau) die gleiche Antragssumme
von 22.222,22 EUR haben? Dies ist ja ein eigenartiger Zufall.
Frau
Werner antwortet hierauf,
dass dies lt. Richtlinie ländlicher Raum ganz einfach zu erklären ist. Die 3
Sonderförderungen (Zörbig, Altjeßnitz und Reppichau) bekommen jährlich bis zu
20.000,00 EUR, was 90% der Antragssumme von 22.222,22 EUR ausmacht. Und
deswegen sind die Antragssummen identisch. Beim Weihnachtssingen ist es die
gleiche Summe, weil man hier sicherlich die max. Fördersumme von 20 TEUR je
Antrag bekommen wollte.
Herr Claus
führt aus, dass Herr
Bastian Kohl dieses Weihnachtssingen in mehreren Orten organisiert, die
treibende Kraft dahinter ist und die einzelnen Städte anspricht und man hier
überlegen sollte, ob das unbedingt mit den Mitteln des LK gefördert werden
muss.
Herr
Burkert fragt an, ob der
Antrag vom Antragsteller nicht nochmal abgeändert werden kann, woraufhin jedoch
Herr Loth entgegnet, dass die Fristen hierfür bereits vorbei ist.
Herr Roye fragt an, warum denn nicht bei der
Veranstaltung auch Eintrittsgelder eingenommen werden und evtl. Sponsoren
gewonnen werden können, so dass man hier nur einen Zuschuss von 10.000,00 EUR
zahlen müsste.
Herr
Roye stellt somit bereits jetzt den Antrag, die Förderung um die Hälfte, auf
10.000,00 EUR, zu kürzen.
Herr Loth hat ein Problem mit den beantragten
9.306,00 EUR für give aways für die Fleecedecken, Mützen usw. für das
Weihnachtssingen in Sandersdorf.
Frau
Werner weist nochmals
darauf hin, dass wir als Landkreis nur prüfen, ob die Antragstellung korrekt
ist, der Ausschuss selbst entscheidet dann über die Höhe des gewährten
Zuschusses.
Herr
Sonnenberger greift den
Vorschlag von Herrn Roye auf und unterstützt den Antrag von Herrn Roye auf
Kürzung um 10.000,00 EUR.
Herr
Lehmann fragt nach
Erfahrungswerten solcher Veranstaltungen. Frau Werner erläutert, dass man hier
keine Erfahrungen aus anderen Veranstaltungen hat. Man kann aber dem
Veranstalter keine Vorschriften machen, wie er seinen Eigenanteil generiert.
Herr
Burkert unterstützt den
Vorschlag, den Zuschuss auf die Hälfte zu reduzieren.
Herr
Tischmeier unterstützt dies
ebenfalls, fragt nach, ob man die hier eingesparten 10.000,00 EUR auf andere
Projekte - evtl. auch auf die andere Richtlinie - übertragen kann. Frau Faust
erläutert, dass eine Übertragung nur auf andere Projekte innerhalb der
Richtlinie möglich ist.
Herr
Lehmann fragt an, welche
Veranstaltungen denn ohne die Förderung nicht durchgeführt werden können, wo
man dann die übrig gebliebenen 10.000,00 EUR aufteilen könne.
Frau
Rommel fragt, wie lange
denn Reppichau noch die 20.000,00 EUR bekommt. Herr Loth erläutert, dass
Reppichau dies so lange bekommt, wie der Landrat dies bewilligt und es die
Richtlinie gibt. Hier entgegnet Herr Effenberger, dass ihm die drei
Sonderförderungen klar sind und er doch verwundert darüber ist, warum einige
Kreistagsmitglieder die Richtlinie nicht kennen.
Herr Roye hinterfragt nochmals den Antrag des ESV
Petersroda e.V., warum es hier zu einer Ablehnung kommen soll.
Frau Faust erläutert, dass es hier zu einer Ablehnung wegen der
Einstufung als Heimat-/Dorffest gekommen ist. Frau Werner weist darauf
hin, dass Heimat- und Dorffeste in beiden Richtlinien nicht förderfähig sind,
wenn der Ausschuss dies aber hier anders sieht, dann muss man sich dem
anschließen.
Herr
Tischmeier weist nochmals
darauf hin, dass die Antragsteller keine Verwaltungsfachangestellten sind,
sondern Laien und man hier doch Rücksicht nehmen sollte, dass bei manchen
Anträgen auch Fehler bei der Antragstellung entstehen. Er unterstützt die
Anträge des ESV Petersroda e.V. und des Heimatverein Renneritz e.V.
Herr Roye fragt nochmals bei den beiden Vereinen
(Petersroda und Renneritz) nach den zu verteilenden Kosten. Frau Faust verliest
die Kosten- und Finanzierungspläne.
Herr
Sonneberger unterstützt die
Bezuschussung von Petersroda und Renneritz mit jeweils 5.000,00 EUR, was von
diesen Antragstellern auch so beantragt wurde.
Herr Loth weist nochmals darauf hin, dass man sich
hier mit beiden Projekten, die unterstützt werden sollen, außerhalb der
Richtlinie bewegt und man sich dessen bewusst sein muss, dass man hier
sogenannte Präzedenzfälle hervorrufen könnte.
Herr Roye weist nochmals auf die Relationen hin bzgl.
der Kosten für die Künstler beim Weihnachtssingen für 2 Stunden und die
Künstlerkosten in Petersroda für 3 Tage.
Herr Loth bittet um Abstimmung über den Antrag von
Herrn Roye, die Förderung für den Antrag 7.1-2024 (Weihnachtssingen bei der SG
Union Sandersdorf-Brehna) um 10.000,00 EUR zu senken.
Abstimmung
zum Antrag:
Ja-Stimmen: sechs
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Herr Loth bittet nun um Abstimmung darüber, die
Anträge 7.2-2024 (ESV Petersroda e.V.) und 7.4-2024 (Heimatverein Renneritz
e.V.) mit jeweils 5.000,00 EUR zu fördern.
Abstimmung
zum Antrag:
Ja-Stimmen: sechs
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Herr Loth fragt, ob es weitere Anfragen oder Hinweise
zur Richtlinie ländlicher Raum gibt? Da dies nicht der Fall ist, geht man
nunmehr zur anderen Richtlinie „Vereine und Verbände“ über.
Frau Faust
gibt einen Überblick über
die Antragstellungen in der Richtlinie Vereine und Verbände. Sie macht
deutlich, dass Anträge mit einer Antragssumme von 130.355,74 EUR eingereicht
wurden. Nach der ersten Prüfung sind immer noch Anträge mit einer Fördersumme
von 98.030,38 EUR übriggeblieben, wohingegen im Haushalt hierfür nur 65.200,00
EUR zur Verfügung stehen, so dass es zu Kürzungen von ca. 32.800,00 EUR kommen
musste. Jede Veranstaltung, bei der Eintrittsgelder generiert werden können,
wurde zur Ablehnung vorgeschlagen. Auf den Übersichten sieht man die Projekte,
die zur Bewilligung vorgeschlagen sind und die, die man zur Ablehnung
vorgeschlagen hat.
Herr Claus fragt bzgl. des Antrages von Herrn Berger,
der wieder ein Buch schreiben und veröffentlichen wird, ob er diese denn
verkaufen wird.
Frau
Werner antwortet hierauf,
dass die Bücher zu einem Preis von ca. 15,00 EUR zum Teil kostenfrei verteilt
und zum anderen verkauft werden.
Herr
Tischmeier spricht die zur
Ablehnung vorgeschlagenen Anträge des Weihnachtsmarkt-Zerbst/Anhalt e.V. an und
betont, dass man ohne die Menschen, die den Verein am Leben halten, in Zerbst
seit Jahren keinen Weihnachtsmarkt mehr hätte. Auch die überregionale Lichterfahrt
wird von diesem Verein organisiert. Er betont weiterhin, dass dieser Verein
noch nie einen Antrag gestellt hat und er möchte bitte nicht in der Zeitung
lesen, dass die Stadt Zerbst keinen Weihnachtsmarkt mehr hat, weil die
Verwaltung keine Förderung gezahlt hat.
Frau
Werner weist darauf hin,
dass sich die Verwaltung an die Vorgaben in den Richtlinien gehalten hat und
der Zweck dieses Vereins lt. Satzung nun einmal nur die Durchführung des
Weihnachtsmarktes in Zerbst ist. Deswegen ist es gleichzusetzen mit einem Dorf-
und Heimatfest und wird aus diesem Grund zur Ablehnung vorgeschlagen. Der
Ausschuss kann dies selbstverständlich anders sehen. Sie betont aber
ausdrücklich, dass die Verwaltung jetzt schon bei 9 Anträgen die Ablehnung
vorschlagen musste, die alle lt. Richtlinie förderfähig wären, aber wegen nicht
vorhandener Haushaltsmittel abgelehnt werden müssen. Wenn die Anträge aus
Zerbst – wenn auch nur anteilig – bewilligt werden sollen, müssten andere
förderfähige Anträge abgelehnt werden.
Herr Roye wirft ein, dass die Kosten für eine solche
beantragte Bühne sehr hoch angesetzt sind und man diese auch leihen könnte, zum
Beispiel bei anderen Vereinen. Auch ist es interessant zu erfahren, ob die
Stadt Zerbst dem Verein Unterstützung anbietet.
Herr
Tischmeier meint, dass es
immer die gleichen Antragsteller sind, die hier Anträge stellen und etwas
bekommen. Wahrscheinlich sind die hier professioneller im Antrag stellen.
Seiner Meinung nach handelt es sich hier nicht um eine komplette Bühne, er
denkt eher, dass es nur Bühnentechnik ist. Er stellt den Antrag, dies zu
überdenken mit den beiden Anträgen aus Zerbst, so dass man wenigstens eine
Teilsumme hier zur Verfügung stellt. Er würde immer nur Kirchen sehen, aber auf
die Schnelle kann er auch nicht sagen, wo man bei den anderen Antragstellern
etwas einsparen könne, da hat er die Übersichten über die Antragsstellung zu
spät erhalten, aber das war wahrscheinlich so gewollt.
Frau
Werner entgegnet, dass die
Kirchen auf der Liste mit den zur Ablehnung vorgeschlagenen Projekten zu finden
sind, denn die Kirchen stellen Spendenboxen auf und müssten diese Spenden nun
nehmen, um das Projekt umzusetzen.
Herr Loth fragt speziell zum Antrag der Stadt Zerbst
„Fasch-Ausstellung“, was das wäre, ob diejenigen die Zuschüsse auch wirklich
benötigen und auch zum Antrag des Herrn Silvio Müller „alles rollt 4“ möchte er
Informationen haben.
Herr Claus weist nochmals auf den Antrag Benny Berger
hin, da er ja die Bücher verkauft und somit Gewinne erwirtschaften kann.
Herr
Sonnenberger fragt an, was
Herr Berger aus dem Jahr 2023 abgerechnet hat und ob dies alles korrekt war.
Des Weiteren verweist er bzgl. der Diskussion um den Weihnachtsmarkt auf die
Richtlinie, bei der die Dorf- und Heimatfeste herausgenommen wurden. Diese
finden in allen Städten statt und wenn man ein solches Fest fördert, würden
weiteren Antragsteller hinzukommen und die vorhandenen Mittel wären nur für
solche Feste verbraucht. Sicherlich kann es für besondere Sachen eine Förderung
geben, aber für generelle Weihnachtsmärkte dürfte dies nicht der Fall sein,
denn die Vereine bekommen ja Standgebühren usw. Er lehnt die Förderung für
Zerbst somit ab.
Herr Roye fragt an, ob eine Entscheidung zwingend
heute getroffen werden muss. Frau Faust erwidert, dass es sicher gut wäre,
sich hier zu einigen, denn am 14.05.2024 kann man dann in den nächsten KTA und
am 16.05.2024 in den Kreis-Finanz-Ausschuss mit der Beschlussvorlage gehen und
man hätte alles erledigt. Wenn heute keine Einigung zustande kommt, würde es
dann sicher Juni oder später werden.
Herr Roye geht davon aus, dass es dann auch in dieser
Legislaturperiode nicht zu einer Entscheidung kommen wird. Er ist auch der
Meinung, dass er heute nicht sagen kann, wie man sich entscheiden soll, denn er
hat hier in dieser Richtlinie ein solch großes Papier vorgelegt bekommen, da
war es in der Richtlinie ländlicher Raum einfacher.
Frau Faust betont nochmals, dass es sicher schön wäre,
wenn man zumindest eine gewisse Tendenz heute herausarbeiten kann, damit man
für den nächsten Ausschuss schon Vorbereitungen treffen kann.
Herr
Lehmann geht nochmals auf
das Thema Weihnachtsmärkte ein, dass diese hier in unserer Region schon sehr
spartanisch sind und er der Meinung ist, dass hier die Städte und Gemeinden mit
in die Pflicht genommen werden sollten.
Herr Claus entgegnet, dass zum Beispiel in Greppin der
Weihnachtsmarkt mit Brauchtumsmitteln finanziert wird.
Herr
Effenberger fragt die
Verwaltung, wann denn die Übersichten für den Ausschuss fertig waren und er es
unerhört findet, dass man die Übersichten erst am heutigen Tage bekommen hat.
Frau Faust entschuldigt sich bei Herrn Effenberger und
entgegnet, dass es keine böse Absicht war, man aber in der Verwaltung der
Ansicht war, dass es besser war, die Übersichten zu erklären, als dass die
Ausschussmitglieder diese vorher nur zum Lesen bekommen hätten. Aber wenn dies
gewünscht ist, werden solche Übersichten im nächsten Jahr vorher mit den
Einladungen versandt und man kann sich so eine Ausschusssitzung ersparen.
Herr Roye weist auch darauf hin, dass er die
Übersicht besser vorher gelesen hätte.
Herr
Tischmeier erklärt, dass
die Brauchtumsmittel für den Ortsteil Zerbst 0,00 EUR betragen. Für einen Teil
der Ortschaften betragen diese Mittel ca. 6,00 EUR, für einen anderen Teil sind
es 15,00 EUR. Die weiteren Feste, wie das Heimatfest, Spargelfest und der
Bollenmarkt, werden über den Verkehrsverein organisiert, was in Bitterfeld der
Innenstadtverein ist. Er bittet ferner darum, wenn man jetzt erst prüfen will,
ob die Stadt Zerbst etwas zu den Projektanträgen dazu gibt, dann möchte er,
dass dies bei allen Anträgen erfolgt.
Herr Loth entgegnet hier, dass dies immer mit geprüft
wird, weil die Antragsteller dies bei der Antragstellung mit angeben müssen.
Herr
Schönemann erklärt, dass er
die Projekte des Weihnachtsmarkt-Vereins Zerbst heute ablehnen wird. Man muss
sich an die Richtlinie halten und man würde so jeder Stadt Tür und Tor öffnen,
einen Antrag für einen Weihnachtsmarkt zu stellen. Er ist der Meinung, dass die
Städte und Gemeinden hier in der Pflicht sind.
Herr Roye ist der Ansicht, dass die Stadt Zerbst sich
hier selbst kümmern muss und auch die Stadt Zerbst müsste Brauchtumsmittel
erhalten, nicht nur die Ortsteile.
Herr
Tischmeier entgegnet, den
Vorwurf von Herrn Schönemann schon fast persönlich zu nehmen und er weiß auch,
was der Weihnachtsmarkt-Verein in Zerbst in den letzten 10 bis 15 Jahren
geleistet hat. Er würde auch nicht Zerbst mit Köthen vergleichen. Er kann auch
nichts dafür, dass die Vereine in den anderen Städten keine Anträge stellen,
der in Zerbst hat es aber nun einmal gemacht.
Herr
Effenberger muss der
Verwaltung recht geben, dass man nicht einem Verein, der nicht förderfähig ist,
etwas geben kann und dann weitere Vorhaben, die eigentlich förderfähig sind,
hinten herunterfallen.
Herr
Sonnenberger plädiert
dafür, im Mai einen Vorschlag für den Kreis- und Finanzausschuss zu geben,
damit der Beschluss auch im Mai noch durchgehen kann. Bzgl. Benny Berger möchte
er nur vorher wissen, ob der wirklich konform abgerechnet hat oder ob es da
Probleme gab.
Herr Roye hat noch Probleme mit dem Antrag Silvio
Müller, der dem Verein Wolfen Nord e.V. angehört. Dieser hat Brauchtumsmittel
im Ortschaftsrat Wolfen beantragt für eine Veranstaltung. Er würde gern einmal
wissen, was dies für eine Veranstaltung ist, wann das z. B. stattfinden soll,
nicht, dass hier eine Doppelförderung im Raume steht.
Frau Faust wird ihm die Nachricht per E-Mail zukommen
lassen. Sie fragt die Mitglieder ferner, ob es nicht sinnvoll wäre, heute hier
zu unterbrechen und in einer oder zwei Wochen eine Sondersitzung einzuberufen,
da man heute wohl nicht vorankommt.
Herr Loth entgegnet, dass er nicht der Meinung ist,
heute zu unterbrechen, da man ja jetzt auf einem guten Weg sei und lediglich
ein paar Projekte näher hinterfragt hat.
Frau Faust verliest auf Wunsch von Herrn Roye die
Inhalte der Veranstaltung von Silvio Müller und den Durchführungszeitraum. Die
E-Mail ist somit hinfällig.
Herr Loth hinterfragt nochmals den Zuschuss i.H.v.
5.000,00 EUR für die Fasch-Festtage.
Herr
Tischmeier erklärt, dass es
im vorigen Jahr für die Fasch-Festtage gut Fördermittel gab, mehr möchte er im
öffentlichen Teil hierzu nicht sagen.
Herr
Sonnenberger erklärte im
Gehen, dass der Zuschuss für die Fasch-Festtage ausdrücklich im Kreis- und
Finanzausschuss beschlossen wurde. Hierauf verweist er ausdrücklich.
Frau
Werner entgegnet, dass es
aber einmal eine Förderung für die Fasch-Festtage gibt, die 2023 waren, und im
Jahr 2024 die Förderung für die Fasch-Ausstellung in Zerbst beantragt wurde.
Herr
Sonnenberger und Frau Rommel verlassen um 19:57 Uhr die Sitzung.
Frau
Werner führt weiter aus,
dass die Stadt Zerbst für 2023/2024 einen Antrag beim Land Sachsen-Anhalt für
eine Ausstellung „300 + 2 Jahre Fasch“ gestellt hat, die von August 2024 bis
Januar 2025 laufen soll. Beim Land wurde der Antrag für einen Zeitraum von 2
Jahren gestellt, was beim Landkreis nicht geht. Deswegen wurde der Antrag beim
Landkreis in Komplementärfinanzierung mit dem Land gestellt. Bei uns wurde ein
Zuschuss von 5.000,00 EUR beantragt, was 6,67% der Projektsumme ausmacht. Der
Zuschuss ist für Vitrinen, Beleuchtungstechnik, Malerarbeiten, einen Sprecher
usw. gedacht. Das Land Sachsen-Anhalt würde 48.295,33 EUR als Zuschuss geben,
was dieser derzeit auch schon seit 2023 macht.
Herr Loth bedankt sich für die Ausführungen und geht
nun auf den anderen „Ausreißer“, den Verein „Farb-Ton e.V.“, ein.
Frau
Werner erklärt, dass es
sich hier um einen Erstantragsteller, einen Keramikverein, handelt, der einen
neuen Brennofen benötigt. Den Ofen benötigen sie für den Verein, da sich hier
auch Klassen und andere Gruppen im Rahmen von teambildenden Maßnahmen einmieten
und dort Keramikarbeiten ausführen können.
Herr Loth dankt und hinterfragt nun den Antrag des
Vereins „Kinder- und Jugendcirkus Fantasia e.V.“ mit einer Antragssumme von
9.757,54 EUR.
Frau
Werner erklärt, dass dieser
Verein seit 2019 schon mit gefördert wird.
Sie erklärt weiterhin, dass es sich hier zuerst um ein Probenlager für die
Kinder und Jugendlichen handelt mit anschließender Aufführung des Geprobten.
Der Verein lässt sich regelmäßig Licht- und Tontechnik fördern. Aber in diesem
Jahr würde der Fachdienst die Technik komplett herausnehmen und nur Dinge wir
Akrobatikbälle, Schminkkoffer u.a. fördern.
Herr Roye fragt, ob die Tontechnik für den Verein
gekauft werden soll, was Frau Werner bejaht. Er hinterfragt ferner das
Jahresprojekt der Barockkirche, wie viele Konzerte dort stattfinden sollen usw.
Frau
Werner entgegnet, dass es
sich hier um ein Projekt, was wegen fehlender Haushaltsmittel abzulehnen wäre,
da hier Eintrittsgelder generiert werden können. Sie verweist nochmals auf die
vorletzte Seite der Übersicht, aus der sich die abzulehnenden Projekte ergeben.
Herr
Lehmann nimmt nochmals
Bezug auf den Kinder- und Jugendcirkus Fantasia e.V. und das Trainingslager,
was durchgeführt werden soll. Auch der KUKAKÖ führt ein Trainingslager für
Kinder und Jugendliche in Ahlbeck durch. Er fragt an, warum die Beantragung
nicht, wie beim KUKAKÖ, über die Jugendpauschale des Landkreises erfolgt ist.
Frau
Werner erklärt, dass dies
der Antragsteller selbst entscheiden kann, wo er den Antrag stellt. Eine
Doppelförderung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, dies wurde bei den anderen
Fachbereichen hinterfragt.
Herr
Tischmeier nimmt nochmals
auf den Verein „Farb-Ton e.V.“ Bezug und verweist darauf, dass dieser Verein im
Zerbster Kunstfenster ausstellen möchte. Dieses Kunstfenster ist vielleicht 10
qm groß mit einer Schaufensterscheibe und die sollen eine Förderung bekommen. Die
meisten Zerbster kennen dieses Schaufenster sicher gar nicht. Die Zielgruppe
ist natürlich gering, das sagt er ganz klar.
Er verweist
ferner nochmals auf den Weihnachtsmarkt-Verein und die wohl fehlende Satzung
und fragt nun an, ob die Satzung nun da ist oder nicht. Dies wurde durch die
Verwaltung bejaht. Herr Tischmeier erklärt, dass der Hauptgrund für die
Ablehnung wohl nun die fehlende Förderung von Heimat- und Dorffesten ist. Er
fragt, ob es die Einschätzung der Verwaltung ist?
Herr
Effenberger verlässt um 20:08 Uhr die Sitzung.
Frau Faust erwidert, dass es eine Vorgabe der
Richtlinie ist. Wenn der Antrag so gestellt wurde und das Amt es so
herausgelesen hat, dann wird es so eingestuft.
Herr
Tischmeier erklärt darauf:
„Das Amt hat es so rausgelesen, ja, O.K., das wollte ich hören.“
Frau
Werner weist nochmals
darauf hin, dass der Antragsteller in seiner Satzung, wenn er ein Verein ist,
eine kulturell-künstlerische Arbeit als Inhalt festgehalten haben muss. Der
einzige Zweck des Weihnachtsmarkt-Vereines ist die Ausrichtung des
Weihnachtsmarktes, keine Kulturprojekte usw. Und ferner ist es ein Fest, das in
der Ortschaft bleibt und somit ein Ortschaftsfest ist.
Herr
Tischmeier möchte trotzdem
formal den Antrag stellen, sollte es Kürzungen in der Liste geben, dass die
beiden Projekte in Zerbst (06/2024 und 07/2024) berücksichtigt werden.
Herr Loth weist darauf hin, dass man dies aber nur
machen kann, wenn man woanders Streichungen vornimmt, woraufhin Herr Tischmeier
entgegnet, dass er dies meint, falls jemand seinen Antrag zurückzieht o.ä.
Herr
Tischmeier erwidert, dass
er auch den Antrag stellen könne, die Entscheidung heute auf die nächste
Sitzung zu vertagen.
Frau Faust
sagt, dass man sich nicht
heute entscheiden muss, man auch in der nächsten Sitzung weiter diskutieren
könne.
Herr Roye führt daraufhin aus, dass er mit einer
Sondersitzung, wie sie Frau Faust bereits vorgeschlagen hatte, nicht böse wäre,
denn am 14.05.2024, dem Tag der nächsten Ausschuss-Sitzung, ist er nicht da.
Dies liegt aber im Ermessen des Vorsitzenden.
Herr Loth sagt, er muss sich der Mehrheit fügen, wenn
eine Sondersitzung gewünscht ist, dann ist es so. Er führt weiter aus, dass er
für seinen Teil die Entscheidung so treffen würde, die 5.000,00 EUR für die
Fasch-Ausstellung zu streichen und einen Anteil von 3.000,00 EUR für den
Weihnachtsmarkt-Verein geben und die restliche Differenz einem anderen Projekt
geben würde, die nicht so viel erhalten. Aber dies muss der Ausschuss
entscheiden.
Herr
Burkert macht noch einmal
darauf aufmerksam, dass auch andere Städte und Gemeinden für Weihnachtsmärkte
Anträge stellen würden, wenn man diesem Antrag von Zerbst jetzt stattgeben
würde. Dies würde zu einer Antragsflut kommen, die erst einmal bearbeitet
werden muss. Er ist der Ansicht, man sollte Projekte fördern, die ganzjährig
stattfinden und nicht nur an einem Tag, wie ein Weihnachtsmarkt.
Herr Roye erwidert, dass es ein pragmatischer
Vorschlag ist, man streicht in Zerbst etwas und gibt der Stadt Zerbst wieder
etwas für ein anderes Projekt. Er ist nach wie vor dafür, dass man sich vor dem
14.05.2024 noch einmal trifft, um dies alles zu überdenken.
Frau
Werner weist nochmals
darauf hin, dass es sich hier nicht um die eigentlichen Fasch-Festtage handelt,
sondern um eine Sonderausstellung.
Herr Loth stellt den Antrag, den Zuschuss in Höhe von
5.000,00 EUR für die Fasch-Ausstellung zu streichen.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: eine
Nein-Stimmen: eine
Enthaltungen: drei
Der Antrag
ist somit abgelehnt.
Herr Loth nimmt nochmals Bezug auf den Antrag von
Herrn Tischmeier, bei etwaigen Rücknahmen die Gelder auf die Anträge von Zerbst
zu verteilen.
Frau
Werner erklärt die
Vorgehensweise bei Rücknahme vor einer endgültigen Beschlussfassung, dass dann
selbstverständlich die frei gewordenen Gelder auf andere Antragsteller verteilt
werden könnten. Sei weist aber nochmals explizit darauf hin, dass wir hier 9
förderfähige Anträge haben, die wir ablehnen müssen, da wir nicht genug Geld im
Haushalt haben. Und wenn wir dann einen Antrag bezuschussen, der eigentlich
nicht förderfähig ist, ist dies außerhalb der Richtlinie.
Herr Roye geht mit der Verwaltung mit, dass man nicht
einem Verein Zuschüsse geben kann, der nicht förderfähig wäre.
Herr Loth lässt nun über den Antrag von Herrn
Tischmeier abstimmen, dass - sollte es Kürzungen/Rücknahmen geben bei der Liste
- die beiden Projekte in Zerbst (06/2024 und 07/2024) berücksichtigt werden.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: eine
Nein-Stimmen: zwei
Enthaltungen: zwei
Der Antrag
ist somit abgelehnt.
Herr Loth fragt in Bezug auf die Anfrage von Herrn
Claus nochmals an, ob die Abrechnung von Benny Berger nunmehr ordnungsgemäß
war.
Frau
Werner erklärt, dass es ihr
aufgrund der erst am 31.03.2024 abgelaufenen Frist zur Einreichung des
Verwendungsnachweises noch nicht möglich war, den Verwendungsnachweis zu
prüfen.
Herr Claus betont, dass man ja erst in der Sitzung des
Ausschusses am 14.05.2024 final über die Beschlussvorlage abstimmen wird und
somit noch Zeit hat, die entsprechenden Informationen über Herrn Berger zu
bekommen.
Frau Faust erklärt, dass – sollte es im Ausschuss am
14.05.2024 noch zu Änderungen kommen – es dann nicht mehr in den Kreis- und
Finanz-Ausschuss für den 16.05.2024 geben kann.
Herr Roye erklärt, dass er nicht nachvollziehen kann,
wieso dies nicht möglich sein soll. Er ist der Meinung, dass das durchaus
möglich wäre.
Herr Loth erklärt, dass man noch bis zur Abstimmung
des Tagesordnungspunktes einen Änderungsantrag stellen kann.
Herr Claus führt aus, dass es ja dann evtl. nur ein
Tausch von zwei Projekten wäre und man dies dann in der Sitzung am 14.05.2024
abschließend beraten könne.
Frau
Werner hinterfragt nochmals
zum Verständnis, ob sie es denn richtig verstanden hätte, ob der Vorschlag zur
Kunst- und Kulturförderrichtlinie genau so bleibt, wie sie hier im Ausschuss
vorgelegt wurde. Es verbleibt nur noch Benny Berger, was sie vorher klären
wird.
Herr Roye geht mit, möchte aber vorher auch noch den
Antrag Silvio Müller abklären.
Herr Loth bittet die Verwaltung darum, die beiden
Punkte schnellstmöglich zu klären und die Ausschussmitglieder über das Ergebnis
kurzfristig per Mail zu informieren.
Im Zuge der Erstellung des Protokolls wurde
durch Herrn Silvio Müller mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Verpflichtung lt.
Richtlinie, bei der Sitzgemeinde einen gleichlautenden Antrag zu stellen,
dieses getan hat. Nach telefonischer Rückantwort durch die Sitzgemeinde wurde
bereits mitgeteilt, dass er als „natürliche Person“ dort nicht antragsberechtigt
ist und somit quasi bereits jetzt eine telefonische Ablehnung vorliegt.