Sitzung: 16.04.2024 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn informierte wie folgt:
1. Schulentwicklungsplanung
für die BbS
Zu den Schulentwicklungsplänen für die BbS
Anhalt-Bitterfeld hat am 27.02.2024 mit allen Planungsträgern eine Beratung
beim Landesschulamt (LSchA) in Magdeburg stattgefunden.
Die Prüfung der vorgelegten SEPl für die
berufsbildenden Schulen durch das zuständige Referat beim LSchA war
weitestgehend abgeschlossen. Derzeit ist das Beteiligungsverfahren mit den
Fachreferaten 31 (Unterrichtsversorgung) und 25 (BbS) beim LSchA anhängig. Das
Referat 22 erstellt auf der Grundlage der vorgelegten SEPl für die BbS einen
Standorterlass. Dieser soll den derzeitigen Statusklassenerlass ersetzen. Es
sollen in diesem Erlass alle Bildungsgänge an jeder einzelnen BbS erfasst
werden.
Thematisiert wurde in der Veranstaltung zudem das
Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Bildungsgängen an berufsbildenden
Schulen im Rahmen der Fortschreibung der SEPl für die berufsbildenden Schulen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft das LSchA das Vorliegen des
Bedarfsnachweises als auch der notwendigen sächlichen, räumlichen und
personellen Bedingungen. Es erfolgt explizit die Prüfung der
Lehrkräfteversorgung der Schule. Eine Genehmigung kann nur dann erfolgen, wenn
der Unterricht auch personell abgesichert werden kann.
Jeweils bis zum 01.03. müssen die Anträge
auf Errichtung von neuen BG an BbS für das folgende Schuljahr beim LSchA
eingereicht werden. Bis zum 31.05. muss dann durch das
Bildungsministerium und dem LSchA eine Entscheidung getroffen und dem
Antragsteller mitgeteilt werden.
Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat das Ministerium
für Bildung die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die BbS
Anhalt-Bitterfeld beantragten Bildungsgänge (BG)
- Fachlagerist/
Fachlageristin,
-
Holzmechaniker/ Holzmechanikerin,
rückwirkend zum 01.08.2023 genehmigt.
Mit Schreiben vom 15.04.2024 teilte das
Landesschulamt mit, dass der durch den Kreistag am 14.12.2023 beschlossene
Schulentwicklungsplan für die BbS Anhalt-Bitterfeld bestätigt wird.
Mit diesem Schreiben sind folgende Hinweise
ergangen:
- Die
Bestätigung der im SEPl dargestellten BG gilt unabhängig von den Regelungen zur
Klassenbildung sowie des aktuell geltenden Standorterlasses.
-
Die Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der
beantragten Einrichtung eines BG als Modellprojekt erfolgt durch die oberste
Schulbehörde außerhalb der mittelfristigen SEPl für die BbS.
-
Gleiches gilt für die Prüfung und Entscheidung
hinsichtlich der beantragten Einrichtung eines BG zur gemeinsamen Beschulung.
Die Bestätigung des SEPl erstreckt sich nicht auf
die Feststellung von Schuleinzugsbereichen. Diese bedürfen gem. § 41 Abs. 5
SchulG LSA der gesonderten Zustimmung der Schulbehörde.
Hinsichtlich der mit der Stadt Dessau-Rosslau
abgeschlossenen Schulträgervereinbarung nach
§ 66 SchulG LSA, welche ebenfalls Bestandteil des SEPl für die BbS
Anhalt-Bitterfeld ist, teilte das LSchA mit Schreiben vom 15.04.2024 Folgendes
mit:
„Den
darin getroffenen Regelungen zur schulträgerübergreifenden Beschulung stimme
ich mit folgender Einschränkung entsprechend § 66 Abs. 3 SchulG LSA zu:
Der
Beschulung von SuS aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld im BG "Masseur und
medizinischer Bademeister“ am Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ in
Dessau-Rosslau kann nicht entsprochen werden.“
Zur Begründung wurde angeführt, dass der benannte
Bildungsgang am BSZ „Hugo Junkers“ in Dessau-Rosslau aktuell und in naher
Perspektive nicht vorgehalten wird.
2. Durchgeführte
Vergabeverfahren im FB 40 (Ausstattung, Lehr-. Lern- und Unterrichtsmittel) im
Jahr 2023
Es wurden insgesamt 36 Vergabeverfahren
durchgeführt, 8 Vergabeverfahren mussten aufgehoben und in der Folge nochmals
ausgeschrieben werden.
Es sind 29 Öffentliche Ausschreibungen durchgeführt
worden und 7 Verhandlungsvergaben.
Den höchsten Anteil mit 91,19 % nahmen die
Ausschreibungen für Schulmobiliar ein. Zudem wurden diverse Lehr- und
Lernmittel (2,76 %), Sportgeräte bzw. Sportzubehör (4,39 %) und Elektrogeräte
(1,66 %) ausgeschrieben.
Der finanzielle Umfang der Vergabeverfahren lag bei
insgesamt ca. 167.000,00 €.
Die Übersicht über die durchgeführten
Vergabeverfahren im Jahr 2023 im FB Schulverwaltung wird an die Niederschrift
als Anlage beigefügt.
3. FR
„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
Der LK Anhalt-Bitterfeld hat eine Förderzusage für
die Umsetzung des Projektes „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im
Europagymnasium "Walther Rathenau" in Bitterfeld erhalten. Im
Förderzeitraum 01.05.2024 bis 30.04.2025 wird als erster Schritt ein
Klimakonzept erstellt.
Federführend für die Umsetzung des Projektes im LK
Anhalt-Bitterfeld ist der FB Bau und der FD Zentrales Fördermittelmanagement.
Sie arbeiten jedoch eng mit dem Europagymnasium Bitterfeld zusammen.
4. Schulpflichtverletzungsrunderlass
Am 21.03.2024 ist der RdErl. des
Bildungsministeriums zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung in
Kraft getreten. Er wurde veröffentlicht im SVBl. LSA in der Ausgabe
Nr. 03 am 20.03.2024.
Neben einer Handlungsanleitung zum Umgang mit
möglichen Schulpflichtverletzungen enthält der RdErl. auch einen Vordruck bzgl.
der Erfassung mit Mindestangaben zur Falldokumentation, einen Vordruck
hinsichtlich der schriftlichen Mitteilung zum unentschuldigten Fehlen an die
Personensorgeberechtigten sowie einen Vordruck zur Meldung einer
Schulpflichtverletzung an die für die Schulpflichtverletzung zuständige
Behörde.
Da der Umgang mit Schulpflichtverletzungen bereits
im Ausschuss für Bildung und Sport thematisiert wurde, wird der benannte RdErl.
an die Niederschrift als Anlage angefügt.
5. Namensgebung
des Grundschulverbundes „An der Stadtmauer“ Zerbst
Mit E-Mail vom 14.03.2024 hat die Stadt
Zerbst/Anhalt dem Landesschulamt die durch den Stadtrat beschlossene
Namensänderung für den Grundschulverbund mit dem Hauptstandort: GS an der
Stadtmauer Zerbst und dem Teilstandort: GS „An der Nuthe“ Walternienburg
mitgeteilt.
Laut dem Schreiben des Landesschulamtes vom
02.04.2024 bestehen gemäß § 64 Abs. 3 S. 3 SchulG LSA keine Einwände gegen den
Namen Grundschulverbund „An der Stadtmauer“ Zerbst/Anhalt.
Damit trägt der Grundschulverbund ab sofort diesen
Namen. Der Grundschulverbund besteht seit dem SJ 2022/2023.
6. Beschulung
von ukrainischen Flüchtlingskindern an den kommunalen Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld (Stichtagsmeldung vom 21.03.2024)
Schülerinnen und Schüler (gesamt): 430
davon GS: 163
Sek: 122
GmS: 2
Gymn.: 98
FöS (G): 10
BbS: 35
Der Anteil der ukrainischen Schülerinnen und
Schüler in den allgemeinbildenden kommunalen Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld
beträgt 2,78 %.
7. Information
zum Stand der Baumaßnahmen an den Sportstätten des LK und deren Auswirkungen
auf den Schulsport
In der letzten Ausschusssitzung wurde darum
gebeten, zur nächsten Sitzung über den aktuellen Stand zu den Bauvorhaben an
Sportstätten des Landkreises und deren Auswirkungen auf den Schulsport zu
berichten.
Frau Treffkorn informierte auf der Grundlage der Zuarbeit
des FB Bau dazu wie folgt:
Ersatzneubau
Turnhalle Völkerfreundschaft Köthen
Für 2024 sind 880.000 € zur Fertigstellung des Baus
eingeplant. In der Presse wurde bereits ausgeführt, dass das Ziel mit Beginn
des neuen Schuljahres den Schulsport in der neuen Turnhalle durchführen zu
können, nicht erreicht wird, da im Vergabeausschuss eine Aufhebung des Loses
zur Ausstattung erfolgte.
Der Sportunterricht für die Sekundarschule
"Völkerfreundschaft" Köthen wird in der HG-Turnhalle in Köthen
durchgeführt.
Neubau
Schulsportanlage Sekundarschule I Wolfen-Nord
Für das Jahr 2024 sind 50.000 € als Ansatz für
Planungskosten zur Beantragung von Fördermitteln eingeplant. Es hat keine
Auswirkungen auf den Schulsport, da die Schule die Sportanlagen der Stadt
Bitterfeld-Wolfen nutzt. Der Beginn der baulichen Arbeiten ist für 2025
vorgesehen.
Turnhalle Krondorf
Für das Jahr 2024 stehen keine finanziellen Mittel zur
weiteren Sanierung zur Verfügung. Es sind auch keine Baumaßnahmen geplant,
diese wurden auf das Jahr 2025 verschoben, da unklar ist, ob die Turnhalle
Landkreiseigentum bleibt.
Ausfälle gab es bei der Heizungsanlage. Die
entsprechende Firma wurde informiert und war vor Ort und hat die Störung
behoben. Bei den Nässeschäden handelt es sich lediglich um Wasserflecke an den
Deckenplatten in einem Umkleideraum. Nach Rücksprache mit der Hallenwartin
wurde die Ursache, eine undichte Stelle an einer Lüftungsrohrdurchführung,
bereits behoben. Somit ist die Halle, soweit es den Schulsport betrifft,
uneingeschränkt nutzbar.
Turnhalle Sekundarschule Raguhn
Für die Komplettsanierung der Sanitärräume sind für
das Jahr 2024 160.000 € eingeplant. Es bestehen keine Auswirkungen auf den
Schulsport.
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis Turnhalle
Raguhn - Vortext:
"Der
Bauherr, der LK Anhalt-Bitterfeld, beabsichtigt die Sanierung der
Sanitätsräume, für Mädchen, Jungen und Lehrer, in der Turnhalle der
Sekundarschule Raguhn. Die Arbeiten erfolgen in zeitlicher Abfolge gemäß den
Festlegungen des Bauherrn. Um die Aufrechterhaltung des Schulsports zu
gewährleisten, soll mit den Sanierungsarbeiten in den Sanitärräumen der Jungen
sowie der Lehrer im September 2024 begonnen werden. Im Anschluss,
voraussichtlich ab Januar 2025, sollen die Sanierungsarbeiten in den
Sanitärräumen der Mädchen begonnen werden.
Besondere
Hinweise:
Alle
geplanten baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Schulbetrieb erbracht
werden.
Die
Belange der Schule und der reibungslose Ablauf des Schulbetriebes haben bei der
Koordinierung der Baustelle oberste Priorität. Jegliche Arbeitsabläufe sind
vorab der Bauleitung wie auch der Schulleitung und dem Hausmeister anzumelden.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach entsprechender Freigabe. Temporäre
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitseinschränkungen, bedingt durch die
Aufrechterhaltung des Schulbetriebes, sind einzukalkulieren!"
Turnhalle
Wegeberg 28 in Zerbst
Diese Turnhalle wurde im Jahr 2015 gebaut, es
besteht kein Sanierungsbedarf.
Turnhalle der
Sekundarschule "Ciervisti", Fuhrstraße 40 in Zerbst
Hier erfolgt im Laufe des Jahres 2024 eine
Renovierung im Umkleidebereich durch die Hausmeister (Streichen der Wände).
Ende 2023 wurde damit begonnen.
Turnhalle
Außenstelle Gymnasium Francisceum, Jeversche Str. 13 in Zerbst
Diese Turnhalle besteht seit 1889.
Die letzte Sanierung fand Anfang der 90er Jahre
statt. Aufgrund der Größe der Turnhalle (205 m²) wird die Halle nur für
kleinere sportliche Aktivitäten genutzt sowohl schulisch als auch durch
Vereine. Eine Sanierung ist durchaus erforderlich, jedoch ohne Priorität und
Dringlichkeit.
Turnhalle
Sekundarschule "An der Rüsternbreite" in Köthen
An dieser Turnhalle besteht ein unbehobener
Dachschaden. Probleme mit der Akustik, veralteter oft reparierter
Fußbodenbelag, einzelne Räume wegen des fehlenden Fluchtweges nicht nutzbar.
Die Turnhallenbeleuchtung und die Beleuchtung Eingangsbereich sind teilweise
defekt und veraltet. Renovierungsstau bei den Umkleideräumen der Mädchen und
der Außenfassade.
FöS (L)
Dr.-S.-Hahnemann-Schule in Köthen
Die Turnhallenbeleuchtung muss komplett saniert
werden. Eine Umstellung auf LED soll erfolgen. Die Planungsphase ist
angelaufen, um eine entsprechende Lösung als auch eine Kosteneruierung
durchzuführen. Die Verschattung und diverse Duschen (8) sollen saniert werden.
Ein Angebot hinsichtlich der Komplettsanierung liegt vor. Eine Entscheidung
steht noch aus.
Turnhalle
(Klein) Europagymnasium in Bitterfeld
Hier gibt es Heizungsprobleme, wo auch diverse
Reparaturen an Leitungen (DDR-Bau) erforderlich sind.
Turnhalle GmS
Gröbzig
Große Reparaturen wurde im Jahr 2023
(Verschattungen sowie wasserführende Leitungen in den Duschräumen und Lüfter,
Hallenbeleuchtung war obsolet) durchgeführt.
Im FB Bau stehen finanzielle Mittel für die
bauliche Unterhaltung im allgemeinen Rahmen (ca. 5.000 € - 10.000 €) für das
Jahr 2024 zur Verfügung.
8. Anfrage
aus dem Bildungs- und Sportausschuss am 20.02.2024 - Frau Zerrenner zu den
Sitzmöglichkeiten für SuS im Außenbereich der Sek „An der Rüsternbreite“ in
Köthen
Der FB 68 wird prüfen, inwieweit es möglich ist,
weitere Sitzmöglichkeiten im Rahmen der anstehenden Sanierung (Fassade/Dach mit
anteiligen Freiflächenarbeiten) noch einzubinden.
9. Anfrage
aus dem Bildungs- und Sportausschuss am 20.02.2024 - hinsichtlich der Präsenz
der Partei „Der dritte Weg“ an den Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld
Bezüglich dieser Thematik wurde eine Anfrage an die
Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld gerichtet.
18 der 23 Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld erstatteten eine Fehlmeldung.
Von den weiteren Schulen wurden Ausführungen wie
folgt gemacht:
→ Sek „Helene Lange“ Bitterfeld: Die
Partei der III. Weg trat nicht in Erscheinung. Es gab im III. Quartal 2023 einen Vorfall von Vandalismus an
der Schule. An einem Zaunfeld wurde ein Hakenkreuz
angeschmiert. Die Schmiererei wurde durch den Hausmeister der GS, die sich ebenfalls auf dem Gelände befindet, entfernt.
→ FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule Köthen:
Keine Wahlwerbung von rechtsextremen oder neonazistischen Parteien und
auch keine Sachbeschädigungen
am bzw. im Schulhaus oder auf dem Schulgelände. Am 04.03.2024 tagte an der Schule das schulinterne
Kriseninterventionsteam. Hier wurde diese Problematik aufgegriffen. Das Kollegium der Schule wird in diese Richtung
sensibilisiert.
→ Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen:
Die SuS wurden über die Klassenleiter speziell darauf
angesprochen, inwieweit sie mit der Wahlwerbung
der Kleinpartei „Der III. Weg“ in der Schule konfrontiert wurden. In der Schule
wurden dazu keine Vorkommnisse
festgestellt.
Jedoch teilten SuS der Klassenstufe 5 bzw. 9 mit, dass sie
am 13.02.2024 an den Garagen vor der Schule und an Lichtmasten
auf dem Weg zur Schule Flyer wahrgenommen
haben. Am 16.03.2024 wurden zudem vor dem
Schultor Zettel verteilt.
→ Jugendwohnheim Bitterfeld,
Hahnstückenweg:
Die Leiterin des JWH teilte auf Nachfrage der Verwaltung mit, dass weder
das Anbringen noch das
Verteilen von Flyern etc. innerhalb des Geländes des JWH noch im Außenbereich des Jugendwohnheimes festgestellt
werden konnte.
→ Fachbereich 68 - Bau:
Bezüglich der Schulen in Trägerschaft des LK im Bereich
Köthen teilte der FB Bau mit, dass lediglich
an den BbS Anhalt-Bitterfeld, Standort Badeweg 4, in Köthen entsprechende Vorfälle aufgetreten sind. So werden in unregelmäßigen Abständen Aufkleber an das Tor/den Zaun der Schule geklebt.
Durch den Hausmeister wurden diese entfernt und entsorgt.
Flyer wurden bisher einmal im Schulgebäude
gefunden und von der Schulleitung entfernt. Weiterhin befindet sich auf dem Parkplatz eine Laterne, die immer
mal wieder Ziel entsprechender Aktionen ist. Die Schulhausmeister wurden angehalten, weiterhin
Aufkleber, Flyer oder Ähnliches zu entfernen und
ggf. mit Fotos zu dokumentieren und dem FB 68 entsprechend zu informieren.
Weiterhin teilte der FB 68 mit, dass sich in der Nähe der
BbS Anhalt-Bitterfeld am Standort in
Köthen ein Trafohäuschen
befindet. Auch dieses wurde bereits mit Symbolen der Partei beschmiert. Die Zuständigkeit bzgl.
der Entfernung liegt hier bei der Stadt Köthen.
Aktuell ging eine Meldung am 11.04.2024 von der BbS
Anhalt-Bitterfeld bzgl. des Standortes
in Bitterfeld beim FB 68 ein. Die Schulleitung zeigte hier das Auffinden eines Flyers im Flurbereich
des III. OG an. Eine Recherche der Schulleitung hat ergeben, dass der Flyer der
Gruppierung „Junge Nationalisten“ zuzuordnen ist. Der Inverkehrbringer konnte durch die Schulleitung nicht
ermittelt werden.
10. Gewalt
an Schulen
Aufgrund der zu der Thematik geführten Diskussion
im letzten Bildungsausschuss hat Frau Treffkorn Anfragen an das
Landesschulamt, den Kreiselternrat und den Kreisschülerrat des LK
Anhalt-Bitterfeld gerichtet.
Zu den Vorkommnissen an den Schulen im LK
Anhalt-Bitterfeld äußerte sich Herr Kaube, Kreisschülerratssprecher des
LK Anhalt-Bitterfeld wie folgt:
Schüler(innen) aus der Sekundarschule
"Völkerfreundschaft" Köthen berichteten konkret, dass ein Anstieg
von Gewalt und Auseinandersetzungen stattfindet und die Ursache dafür, häufig
bei Streitigkeiten und Beleidigungen (teilweise auch durch schulfremde
Personen) zu finden ist.
Ein Schüler löste z. B. durch eine Streitigkeit
einen Brand in der Sekundarschule Raguhn aus.
Auch gab es gewalttägige Auseinandersetzungen u. a.
an der Sekundarschule I Wolfen-Nord und an der Sekundarschule
am Burgtor Aken (Elbe), wo SuS auch mit einem Messer bedroht wurden.
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass, wenn
diese Fälle im schulischen Kontext behandelt wurden, zurückgehen. Die Schulen
mit Schulsozialarbeitern haben weniger bis gar keine Gewalttätigkeiten zu
verzeichnen.
Die Mitglieder des Kreisschülerrates würden es
begrüßen, wenn solche Vorkommnisse mehr im Schulkontext besprochen und beraten
werden.
Frau Treffkorn meldete sich zu Wort und teilte mit, dass
das LSchA zu dieser Thematik auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag LSA
verwiesen hat.
Erhoben wurden die Daten beim LSchA seit dem SJ
2019/2020 bis SJ 2022/2023, wobei zum SJ 2019/2020 das aktuell gültige
Meldeformular für „Besondere Vorkommnisse“ (kurz: BV) eingeführt wurde.
Die BV-Meldungen dienen der schnellstmöglichen
Erstinformation durch die Schulen an das LSchA, um im Bedarfsfall unmittelbar
benötigte Unterstützerinstrumente (z. B. schulpsychologische oder
schulfachliche Unterstützung) auszulösen bzw. anzufordern.
Das Bildungsministerium teilte im Rahmen der
„Kleinen Anfrage“ weiterhin mit; dass den Schulen auf dem Bildungsserver unter
Berücksichtigung der übergreifenden und der spezifischen Präventionszugänge
wesentliche Inhalte, Anregungen und Materialien zugänglich gemacht und
Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie Möglichkeiten zu Vernetzung mit
außerschulischen Partnern aufgezeigt werden. Weitere Handreichungen befinden
sich im Präventionsteil des Krisenordners, der allen Schulen zur Verfügung
steht.
Der Erlass über das „Verhalten bei
Schadensereignissen und Bedrohungslagen“ bietet den Schulen die notwendige
Rechts- und Verhaltenssicherheit, insbesondere zu Fragen der
Verantwortlichkeiten, Meldepflichten und Interventionsmaßnahmen.
Zur Unterstützung der Schulleitung ist je nach
Größe der Schule ein schulinterner Einsatzstab aus Lehrkräften der Schule zu
bilden.
Die Meldungen zu Besonderen Vorkommnissen enthalten
hinsichtlich der Einordnung verschiedene Kategorien:
- Gewalt
gegen Schülerinnen und Schülern,
-
Gewalt gegen Schulpersonal,
-
Gewaltandrohung,
-
Gewaltdarstellung,
-
Mobbing/Cybermobbing,
-
Morddrohung,
-
Nötigung/Stalking und
- Waffengebrauch.
Hinsichtlich der Zuordnung zu den einzelnen
Kategorien wurde von Seiten des Bildungsministeriums explizit darauf
hingewiesen, dass es bei einer Erstinformation immer auf die Schnelligkeit
ankommt.
Weitere Informationen, die sich unter Umständen in
der weiteren Bearbeitung eines gemeldeten Vorkommnisses ergeben, werden im
Nachhinein nicht Teil der ursprünglichen BV-Meldung. Das kann dazu führen, dass
aufgenommene Sachverhalt ihre Natur im Nachhinein ändern können.
Im Anschluss daran,
erläuterte Frau Treffkorn die Statistik über Vorkommnisse an den Schulen
im LK Anhalt-Bitterfeld gestaffelt nach Kategorien und Schulformen ab die SJ
2019/2020 bis 2022/2023. Die Statistik ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zu den Ausführungen von Frau Treffkorn und Herrn
Kaube bzgl. der Gewalttaten an den Schulen insgesamt, fand eine allgemeine,
rege Diskussion unter den Mitgliedern des Gremiums statt.
Beispielsweise sprach Frau Westphal, Vorsitzende
des Kreiselternrates des LK Anhalt-Bitterfeld, an, dass sie von vielen Fällen
Kenntnis hat, wo die Schulleitung und die Lehrer(innen) zwar Maßnahmen
einleiten, jedoch die Eltern aus Angst vor weiteren Nachteilen ihrer Kinder
keine Anzeige von Tätern erstatten. Die Dunkelziffer ist aus Sicht des
Kreiselternrates hier sehr hoch. Von Seiten der Schule werden diese Fälle dann
nicht weiterverfolgt. An wen können sich engagierte Eltern in solchen Fällen
wenden?
Herr Ehrlich führte aus, dass bei derartigen
Fällen eine Information an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Schulverwaltung,
erfolgen kann. Der aufgenommene Sachverhalt wird an die zuständigen Stellen
beim Landesschulamt weitergeleitet.
Die Mitglieder des Kreiselternrates des LK Anhalt-Bitterfeld sollen die Eltern darüber informieren.