Frau Treffkorn informierte wie folgt:

 

1.    Schulentwicklungsplanung für die BbS

 

Zu den Schulentwicklungsplänen für die BbS Anhalt-Bitterfeld hat am 27.02.2024 mit allen Planungsträgern eine Beratung beim Landesschulamt (LSchA) in Magdeburg stattgefunden.

Die Prüfung der vorgelegten SEPl für die berufsbildenden Schulen durch das zuständige Referat beim LSchA war weitestgehend abgeschlossen. Derzeit ist das Beteiligungsverfahren mit den Fachreferaten 31 (Unterrichtsversorgung) und 25 (BbS) beim LSchA anhängig. Das Referat 22 erstellt auf der Grundlage der vorgelegten SEPl für die BbS einen Standorterlass. Dieser soll den derzeitigen Statusklassenerlass ersetzen. Es sollen in diesem Erlass alle Bildungsgänge an jeder einzelnen BbS erfasst werden.

 

Thematisiert wurde in der Veranstaltung zudem das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen im Rahmen der Fortschreibung der SEPl für die berufsbildenden Schulen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft das LSchA das Vorliegen des Bedarfsnachweises als auch der notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Bedingungen. Es erfolgt explizit die Prüfung der Lehrkräfteversorgung der Schule. Eine Genehmigung kann nur dann erfolgen, wenn der Unterricht auch personell abgesichert werden kann.

 

Jeweils bis zum 01.03. müssen die Anträge auf Errichtung von neuen BG an BbS für das folgende Schuljahr beim LSchA eingereicht werden. Bis zum 31.05. muss dann durch das Bildungsministerium und dem LSchA eine Entscheidung getroffen und dem Antragsteller mitgeteilt werden.

 

Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat das Ministerium für Bildung die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die BbS Anhalt-Bitterfeld beantragten Bildungsgänge (BG)

 

-       Fachlagerist/ Fachlageristin,

-       Holzmechaniker/ Holzmechanikerin,

 

rückwirkend zum 01.08.2023 genehmigt.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2024 teilte das Landesschulamt mit, dass der durch den Kreistag am 14.12.2023 beschlossene Schulentwicklungsplan für die BbS Anhalt-Bitterfeld bestätigt wird.

 

Mit diesem Schreiben sind folgende Hinweise ergangen:

 

-       Die Bestätigung der im SEPl dargestellten BG gilt unabhängig von den Regelungen zur Klassenbildung sowie des aktuell geltenden Standorterlasses.

-       Die Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der beantragten Einrichtung eines BG als Modellprojekt erfolgt durch die oberste Schulbehörde außerhalb der mittelfristigen SEPl für die BbS.

-       Gleiches gilt für die Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der beantragten Einrichtung eines BG zur gemeinsamen Beschulung.

 

Die Bestätigung des SEPl erstreckt sich nicht auf die Feststellung von Schuleinzugsbereichen. Diese bedürfen gem. § 41 Abs. 5 SchulG LSA der gesonderten Zustimmung der Schulbehörde.

 

Hinsichtlich der mit der Stadt Dessau-Rosslau abgeschlossenen Schulträgervereinbarung nach
§ 66 SchulG LSA, welche ebenfalls Bestandteil des SEPl für die BbS Anhalt-Bitterfeld ist, teilte das LSchA mit Schreiben vom 15.04.2024 Folgendes mit:

 

„Den darin getroffenen Regelungen zur schulträgerübergreifenden Beschulung stimme ich mit folgender Einschränkung entsprechend § 66 Abs. 3 SchulG LSA zu:

Der Beschulung von SuS aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld im BG "Masseur und medizinischer Bademeister“ am Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ in Dessau-Rosslau kann nicht entsprochen werden.“

 

Zur Begründung wurde angeführt, dass der benannte Bildungsgang am BSZ „Hugo Junkers“ in Dessau-Rosslau aktuell und in naher Perspektive nicht vorgehalten wird.

 

2.    Durchgeführte Vergabeverfahren im FB 40 (Ausstattung, Lehr-. Lern- und Unterrichtsmittel) im Jahr 2023

 

Es wurden insgesamt 36 Vergabeverfahren durchgeführt, 8 Vergabeverfahren mussten aufgehoben und in der Folge nochmals ausgeschrieben werden.

Es sind 29 Öffentliche Ausschreibungen durchgeführt worden und 7 Verhandlungsvergaben.

 

Den höchsten Anteil mit 91,19 % nahmen die Ausschreibungen für Schulmobiliar ein. Zudem wurden diverse Lehr- und Lernmittel (2,76 %), Sportgeräte bzw. Sportzubehör (4,39 %) und Elektrogeräte (1,66 %) ausgeschrieben.

 

Der finanzielle Umfang der Vergabeverfahren lag bei insgesamt ca. 167.000,00 €.

 

Die Übersicht über die durchgeführten Vergabeverfahren im Jahr 2023 im FB Schulverwaltung wird an die Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

3.    FR „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld hat eine Förderzusage für die Umsetzung des Projektes „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Europagymnasium "Walther Rathenau" in Bitterfeld erhalten. Im Förderzeitraum 01.05.2024 bis 30.04.2025 wird als erster Schritt ein Klimakonzept erstellt.

 

Federführend für die Umsetzung des Projektes im LK Anhalt-Bitterfeld ist der FB Bau und der FD Zentrales Fördermittelmanagement. Sie arbeiten jedoch eng mit dem Europagymnasium Bitterfeld zusammen.

 

4.    Schulpflichtverletzungsrunderlass

 

Am 21.03.2024 ist der RdErl. des Bildungsministeriums zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung in Kraft getreten. Er wurde veröffentlicht im SVBl. LSA in der Ausgabe
Nr. 03 am 20.03.2024.

 

Neben einer Handlungsanleitung zum Umgang mit möglichen Schulpflichtverletzungen enthält der RdErl. auch einen Vordruck bzgl. der Erfassung mit Mindestangaben zur Falldokumentation, einen Vordruck hinsichtlich der schriftlichen Mitteilung zum unentschuldigten Fehlen an die Personensorgeberechtigten sowie einen Vordruck zur Meldung einer Schulpflichtverletzung an die für die Schulpflichtverletzung zuständige Behörde.

 

Da der Umgang mit Schulpflichtverletzungen bereits im Ausschuss für Bildung und Sport thematisiert wurde, wird der benannte RdErl. an die Niederschrift als Anlage angefügt.

 

5.    Namensgebung des Grundschulverbundes „An der Stadtmauer“ Zerbst

 

Mit E-Mail vom 14.03.2024 hat die Stadt Zerbst/Anhalt dem Landesschulamt die durch den Stadtrat beschlossene Namensänderung für den Grundschulverbund mit dem Hauptstandort: GS an der Stadtmauer Zerbst und dem Teilstandort: GS „An der Nuthe“ Walternienburg mitgeteilt.

Laut dem Schreiben des Landesschulamtes vom 02.04.2024 bestehen gemäß § 64 Abs. 3 S. 3 SchulG LSA keine Einwände gegen den Namen Grundschulverbund „An der Stadtmauer“ Zerbst/Anhalt.

Damit trägt der Grundschulverbund ab sofort diesen Namen. Der Grundschulverbund besteht seit dem SJ 2022/2023.

 

6.    Beschulung von ukrainischen Flüchtlingskindern an den kommunalen Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Stichtagsmeldung vom 21.03.2024)

 

Schülerinnen und Schüler (gesamt): 430

davon        GS:                            163

                   Sek:                          122

                   GmS: 2

                   Gymn.:                       98

                   FöS (G):                     10

                   BbS:                            35

 

Der Anteil der ukrainischen Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden kommunalen Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld beträgt 2,78 %.

 

7.    Information zum Stand der Baumaßnahmen an den Sportstätten des LK und deren Auswirkungen auf den Schulsport

 

In der letzten Ausschusssitzung wurde darum gebeten, zur nächsten Sitzung über den aktuellen Stand zu den Bauvorhaben an Sportstätten des Landkreises und deren Auswirkungen auf den Schulsport zu berichten.

 

Frau Treffkorn informierte auf der Grundlage der Zuarbeit des FB Bau dazu wie folgt:

 

Ersatzneubau Turnhalle Völkerfreundschaft Köthen

Für 2024 sind 880.000 € zur Fertigstellung des Baus eingeplant. In der Presse wurde bereits ausgeführt, dass das Ziel mit Beginn des neuen Schuljahres den Schulsport in der neuen Turnhalle durchführen zu können, nicht erreicht wird, da im Vergabeausschuss eine Aufhebung des Loses zur Ausstattung erfolgte.

Der Sportunterricht für die Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen wird in der HG-Turnhalle in Köthen durchgeführt.

 

Neubau Schulsportanlage Sekundarschule I Wolfen-Nord

Für das Jahr 2024 sind 50.000 € als Ansatz für Planungskosten zur Beantragung von Fördermitteln eingeplant. Es hat keine Auswirkungen auf den Schulsport, da die Schule die Sportanlagen der Stadt Bitterfeld-Wolfen nutzt. Der Beginn der baulichen Arbeiten ist für 2025 vorgesehen.

 

Turnhalle Krondorf

Für das Jahr 2024 stehen keine finanziellen Mittel zur weiteren Sanierung zur Verfügung. Es sind auch keine Baumaßnahmen geplant, diese wurden auf das Jahr 2025 verschoben, da unklar ist, ob die Turnhalle Landkreiseigentum bleibt.

Ausfälle gab es bei der Heizungsanlage. Die entsprechende Firma wurde informiert und war vor Ort und hat die Störung behoben. Bei den Nässeschäden handelt es sich lediglich um Wasserflecke an den Deckenplatten in einem Umkleideraum. Nach Rücksprache mit der Hallenwartin wurde die Ursache, eine undichte Stelle an einer Lüftungsrohrdurchführung, bereits behoben. Somit ist die Halle, soweit es den Schulsport betrifft, uneingeschränkt nutzbar.

 

Turnhalle Sekundarschule Raguhn

Für die Komplettsanierung der Sanitärräume sind für das Jahr 2024 160.000 € eingeplant. Es bestehen keine Auswirkungen auf den Schulsport.

 

Auszug aus dem Leistungsverzeichnis Turnhalle Raguhn - Vortext:

"Der Bauherr, der LK Anhalt-Bitterfeld, beabsichtigt die Sanierung der Sanitätsräume, für Mädchen, Jungen und Lehrer, in der Turnhalle der Sekundarschule Raguhn. Die Arbeiten erfolgen in zeitlicher Abfolge gemäß den Festlegungen des Bauherrn. Um die Aufrechterhaltung des Schulsports zu gewährleisten, soll mit den Sanierungsarbeiten in den Sanitärräumen der Jungen sowie der Lehrer im September 2024 begonnen werden. Im Anschluss, voraussichtlich ab Januar 2025, sollen die Sanierungsarbeiten in den Sanitärräumen der Mädchen begonnen werden.

Besondere Hinweise:

Alle geplanten baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Schulbetrieb erbracht werden.

Die Belange der Schule und der reibungslose Ablauf des Schulbetriebes haben bei der Koordinierung der Baustelle oberste Priorität. Jegliche Arbeitsabläufe sind vorab der Bauleitung wie auch der Schulleitung und dem Hausmeister anzumelden. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach entsprechender Freigabe. Temporäre Arbeitsunterbrechungen und Arbeitseinschränkungen, bedingt durch die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes, sind einzukalkulieren!"

 

Turnhalle Wegeberg 28 in Zerbst

Diese Turnhalle wurde im Jahr 2015 gebaut, es besteht kein Sanierungsbedarf.

 

Turnhalle der Sekundarschule "Ciervisti", Fuhrstraße 40 in Zerbst

Hier erfolgt im Laufe des Jahres 2024 eine Renovierung im Umkleidebereich durch die Hausmeister (Streichen der Wände). Ende 2023 wurde damit begonnen.

 

Turnhalle Außenstelle Gymnasium Francisceum, Jeversche Str. 13 in Zerbst

Diese Turnhalle besteht seit 1889.

Die letzte Sanierung fand Anfang der 90er Jahre statt. Aufgrund der Größe der Turnhalle (205 m²) wird die Halle nur für kleinere sportliche Aktivitäten genutzt sowohl schulisch als auch durch Vereine. Eine Sanierung ist durchaus erforderlich, jedoch ohne Priorität und Dringlichkeit.

 

Turnhalle Sekundarschule "An der Rüsternbreite" in Köthen

An dieser Turnhalle besteht ein unbehobener Dachschaden. Probleme mit der Akustik, veralteter oft reparierter Fußbodenbelag, einzelne Räume wegen des fehlenden Fluchtweges nicht nutzbar. Die Turnhallenbeleuchtung und die Beleuchtung Eingangsbereich sind teilweise defekt und veraltet. Renovierungsstau bei den Umkleideräumen der Mädchen und der Außenfassade.

 

FöS (L) Dr.-S.-Hahnemann-Schule in Köthen

Die Turnhallenbeleuchtung muss komplett saniert werden. Eine Umstellung auf LED soll erfolgen. Die Planungsphase ist angelaufen, um eine entsprechende Lösung als auch eine Kosteneruierung durchzuführen. Die Verschattung und diverse Duschen (8) sollen saniert werden. Ein Angebot hinsichtlich der Komplettsanierung liegt vor. Eine Entscheidung steht noch aus.

 

Turnhalle (Klein) Europagymnasium in Bitterfeld

Hier gibt es Heizungsprobleme, wo auch diverse Reparaturen an Leitungen (DDR-Bau) erforderlich sind.

 

Turnhalle GmS Gröbzig

Große Reparaturen wurde im Jahr 2023 (Verschattungen sowie wasserführende Leitungen in den Duschräumen und Lüfter, Hallenbeleuchtung war obsolet) durchgeführt.

 

Im FB Bau stehen finanzielle Mittel für die bauliche Unterhaltung im allgemeinen Rahmen (ca. 5.000 € - 10.000 €) für das Jahr 2024 zur Verfügung.

 

8.    Anfrage aus dem Bildungs- und Sportausschuss am 20.02.2024 - Frau Zerrenner zu den Sitzmöglichkeiten für SuS im Außenbereich der Sek „An der Rüsternbreite“ in Köthen

 

Der FB 68 wird prüfen, inwieweit es möglich ist, weitere Sitzmöglichkeiten im Rahmen der anstehenden Sanierung (Fassade/Dach mit anteiligen Freiflächenarbeiten) noch einzubinden.

 

9.    Anfrage aus dem Bildungs- und Sportausschuss am 20.02.2024 - hinsichtlich der Präsenz der Partei „Der dritte Weg“ an den Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld

 

Bezüglich dieser Thematik wurde eine Anfrage an die Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld gerichtet.

 

18 der 23 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erstatteten eine Fehlmeldung.

 

Von den weiteren Schulen wurden Ausführungen wie folgt gemacht:

 

     Sek „Helene Lange“ Bitterfeld: Die Partei der III. Weg trat nicht in Erscheinung. Es gab                im III. Quartal 2023 einen Vorfall von Vandalismus an der Schule. An einem Zaunfeld wurde ein           Hakenkreuz angeschmiert. Die Schmiererei wurde durch den Hausmeister der GS, die sich    ebenfalls auf dem Gelände befindet, entfernt.

 

    FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule Köthen:

         Keine Wahlwerbung von rechtsextremen oder neonazistischen Parteien und auch keine             Sachbeschädigungen am bzw. im Schulhaus oder auf dem Schulgelände. Am 04.03.2024       tagte an der Schule das schulinterne Kriseninterventionsteam. Hier wurde diese Problematik    aufgegriffen. Das Kollegium der Schule wird in diese Richtung sensibilisiert.

 

    Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen:

         Die SuS wurden über die Klassenleiter speziell darauf angesprochen, inwieweit sie mit der         Wahlwerbung der Kleinpartei „Der III. Weg“ in der Schule konfrontiert wurden. In der Schule wurden dazu keine Vorkommnisse festgestellt.

         Jedoch teilten SuS der Klassenstufe 5 bzw. 9 mit, dass sie am 13.02.2024 an den             Garagen                vor der Schule und an Lichtmasten auf dem Weg zur Schule Flyer               wahrgenommen haben. Am 16.03.2024 wurden zudem vor dem Schultor Zettel verteilt.

 

    Jugendwohnheim Bitterfeld, Hahnstückenweg:

         Die Leiterin des JWH teilte auf Nachfrage der Verwaltung mit, dass weder das Anbringen            noch das Verteilen von Flyern etc. innerhalb des Geländes des JWH noch im Außenbereich               des Jugendwohnheimes festgestellt werden konnte.

 

     Fachbereich 68 - Bau:

         Bezüglich der Schulen in Trägerschaft des LK im Bereich Köthen teilte der FB Bau mit, dass         lediglich an den BbS Anhalt-Bitterfeld, Standort Badeweg 4, in Köthen entsprechende Vorfälle   aufgetreten sind. So werden in unregelmäßigen Abständen           Aufkleber an das Tor/den Zaun    der Schule geklebt.

         Durch den Hausmeister wurden diese entfernt und entsorgt. Flyer wurden bisher einmal im      Schulgebäude gefunden und von der Schulleitung entfernt. Weiterhin befindet sich auf dem              Parkplatz eine Laterne, die immer mal wieder Ziel entsprechender Aktionen ist. Die                Schulhausmeister wurden angehalten, weiterhin Aufkleber, Flyer oder Ähnliches zu entfernen            und ggf. mit Fotos zu dokumentieren und dem FB 68 entsprechend zu informieren.

         Weiterhin teilte der FB 68 mit, dass sich in der Nähe der BbS Anhalt-Bitterfeld am Standort        in Köthen             ein Trafohäuschen befindet. Auch dieses wurde bereits mit Symbolen der Partei             beschmiert. Die Zuständigkeit bzgl. der Entfernung liegt hier bei der Stadt Köthen.

 

         Aktuell ging eine Meldung am 11.04.2024 von der BbS Anhalt-Bitterfeld bzgl. des           Standortes in Bitterfeld beim FB 68 ein. Die Schulleitung zeigte hier das Auffinden eines      Flyers im               Flurbereich des III. OG an. Eine Recherche der Schulleitung hat ergeben, dass     der Flyer               der Gruppierung „Junge Nationalisten“ zuzuordnen ist. Der Inverkehrbringer konnte                 durch die Schulleitung nicht ermittelt werden.

 

10.  Gewalt an Schulen

 

Aufgrund der zu der Thematik geführten Diskussion im letzten Bildungsausschuss hat Frau Treffkorn Anfragen an das Landesschulamt, den Kreiselternrat und den Kreisschülerrat des LK Anhalt-Bitterfeld gerichtet.

 

Zu den Vorkommnissen an den Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld äußerte sich Herr Kaube, Kreisschülerratssprecher des LK Anhalt-Bitterfeld wie folgt:

 

Schüler(innen) aus der Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen berichteten konkret, dass ein Anstieg von Gewalt und Auseinandersetzungen stattfindet und die Ursache dafür, häufig bei Streitigkeiten und Beleidigungen (teilweise auch durch schulfremde Personen) zu finden ist.

 

Ein Schüler löste z. B. durch eine Streitigkeit einen Brand in der Sekundarschule Raguhn aus.

 

Auch gab es gewalttägige Auseinandersetzungen u. a. an der Sekundarschule I Wolfen-Nord und an der Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe), wo SuS auch mit einem Messer bedroht wurden.

 

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass, wenn diese Fälle im schulischen Kontext behandelt wurden, zurückgehen. Die Schulen mit Schulsozialarbeitern haben weniger bis gar keine Gewalttätigkeiten zu verzeichnen.

 

Die Mitglieder des Kreisschülerrates würden es begrüßen, wenn solche Vorkommnisse mehr im Schulkontext besprochen und beraten werden.

 

Frau Treffkorn meldete sich zu Wort und teilte mit, dass das LSchA zu dieser Thematik auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag LSA verwiesen hat.

Erhoben wurden die Daten beim LSchA seit dem SJ 2019/2020 bis SJ 2022/2023, wobei zum SJ 2019/2020 das aktuell gültige Meldeformular für „Besondere Vorkommnisse“ (kurz: BV) eingeführt wurde.

Die BV-Meldungen dienen der schnellstmöglichen Erstinformation durch die Schulen an das LSchA, um im Bedarfsfall unmittelbar benötigte Unterstützerinstrumente (z. B. schulpsychologische oder schulfachliche Unterstützung) auszulösen bzw. anzufordern.

 

Das Bildungsministerium teilte im Rahmen der „Kleinen Anfrage“ weiterhin mit; dass den Schulen auf dem Bildungsserver unter Berücksichtigung der übergreifenden und der spezifischen Präventionszugänge wesentliche Inhalte, Anregungen und Materialien zugänglich gemacht und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie Möglichkeiten zu Vernetzung mit außerschulischen Partnern aufgezeigt werden. Weitere Handreichungen befinden sich im Präventionsteil des Krisenordners, der allen Schulen zur Verfügung steht.

Der Erlass über das „Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen“ bietet den Schulen die notwendige Rechts- und Verhaltenssicherheit, insbesondere zu Fragen der Verantwortlichkeiten, Meldepflichten und Interventionsmaßnahmen.

Zur Unterstützung der Schulleitung ist je nach Größe der Schule ein schulinterner Einsatzstab aus Lehrkräften der Schule zu bilden.

 

Die Meldungen zu Besonderen Vorkommnissen enthalten hinsichtlich der Einordnung verschiedene Kategorien:

 

-       Gewalt gegen Schülerinnen und Schülern,

-       Gewalt gegen Schulpersonal,

-       Gewaltandrohung,

-       Gewaltdarstellung,

-       Mobbing/Cybermobbing,

-       Morddrohung,

-       Nötigung/Stalking und

-       Waffengebrauch.

 

Hinsichtlich der Zuordnung zu den einzelnen Kategorien wurde von Seiten des Bildungsministeriums explizit darauf hingewiesen, dass es bei einer Erstinformation immer auf die Schnelligkeit ankommt.

 

Weitere Informationen, die sich unter Umständen in der weiteren Bearbeitung eines gemeldeten Vorkommnisses ergeben, werden im Nachhinein nicht Teil der ursprünglichen BV-Meldung. Das kann dazu führen, dass aufgenommene Sachverhalt ihre Natur im Nachhinein ändern können.

 

Im Anschluss daran, erläuterte Frau Treffkorn die Statistik über Vorkommnisse an den Schulen im LK Anhalt-Bitterfeld gestaffelt nach Kategorien und Schulformen ab die SJ 2019/2020 bis 2022/2023. Die Statistik ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Zu den Ausführungen von Frau Treffkorn und Herrn Kaube bzgl. der Gewalttaten an den Schulen insgesamt, fand eine allgemeine, rege Diskussion unter den Mitgliedern des Gremiums statt.

 

Beispielsweise sprach Frau Westphal, Vorsitzende des Kreiselternrates des LK Anhalt-Bitterfeld, an, dass sie von vielen Fällen Kenntnis hat, wo die Schulleitung und die Lehrer(innen) zwar Maßnahmen einleiten, jedoch die Eltern aus Angst vor weiteren Nachteilen ihrer Kinder keine Anzeige von Tätern erstatten. Die Dunkelziffer ist aus Sicht des Kreiselternrates hier sehr hoch. Von Seiten der Schule werden diese Fälle dann nicht weiterverfolgt. An wen können sich engagierte Eltern in solchen Fällen wenden?

 

Herr Ehrlich führte aus, dass bei derartigen Fällen eine Information an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Schulverwaltung, erfolgen kann. Der aufgenommene Sachverhalt wird an die zuständigen Stellen beim Landesschulamt weitergeleitet.

Die Mitglieder des Kreiselternrates des LK Anhalt-Bitterfeld sollen die Eltern darüber informieren.