Sitzung: 17.04.2024 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Dittmann
wies aus aktuellem Grunde auf den vorliegenden formellen Fraktionsantrag hin
mit der Bitte, dass dieser dann in der übernächsten Kreistagssitzung zur
Behandlung kommt. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass wenn in der nächsten Woche
der Landtag anders entscheidet, der Verhandlungsgegenstand bestehen bleibt: zu
prüfen, inwieweit der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch die Neufassung des §
102 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz unmittelbar in seinen Rechten
eingeschränkt wird und dies in eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht
münden könnte. So beschlossen hätte es massive Auswirkungen (in erster Linie
auf die Städte und Gemeinden), aber hieraus ergibt sich kein unmittelbares
Klagerecht, wohl aber für die Landkreise, die als Kommunalaufsichtsbehörden
massiv eingeschränkt würden.
Herr Dittmann erklärte, dass der
Antrag darauf abziele, dass sich der Kreistag damit befasst und dann ein
Ergebnis der Prüfung zur weiteren Behandlung vorgelegt wird.
Herr Grabner sagte, dass der Beschluss in der nächsten Woche im Landtag gefasst werden soll, so dass im folgenden Kreistag über das Ergebnis schon einmal berichtet werden kann.
Es gab keine weiteren Anfragen.