Herr Dittmann wies aus aktuellem Grunde auf den vorliegenden formellen Fraktionsantrag hin mit der Bitte, dass dieser dann in der übernächsten Kreistagssitzung zur Behandlung kommt. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass wenn in der nächsten Woche der Landtag anders entscheidet, der Verhandlungsgegenstand bestehen bleibt: zu prüfen, inwieweit der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch die Neufassung des § 102 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz unmittelbar in seinen Rechten eingeschränkt wird und dies in eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht münden könnte. So beschlossen hätte es massive Auswirkungen (in erster Linie auf die Städte und Gemeinden), aber hieraus ergibt sich kein unmittelbares Klagerecht, wohl aber für die Landkreise, die als Kommunalaufsichtsbehörden massiv eingeschränkt würden.
Herr Dittmann erklärte, dass der Antrag darauf abziele, dass sich der Kreistag damit befasst und dann ein Ergebnis der Prüfung zur weiteren Behandlung vorgelegt wird.

 

Herr Grabner sagte, dass der Beschluss in der nächsten Woche im Landtag gefasst werden soll, so dass im folgenden Kreistag über das Ergebnis schon einmal berichtet werden kann.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.