Herr Loth fragt an, ob dies alles 520,00 EUR-Kräfte sind, was Frau Faust verneint.

Frau Faust erläutert zu diesem Thema kurz, dass das Thema schon 2017 angefangen hat.
Eine Honorarkraft, evtl. aus Baden-Württemberg, hat aufgrund der Scheinselbständigkeit vor dem Sozialgericht geklagt. Dieses Verfahren ging durch alle drei In-stanzen. Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichtes im Jahr 2022 ging diese Information an den Landesverband der Musikschulen, der sodann eingeladen hatte. Nach Prüfung der Rechtsabteilung ist zu empfehlen, keine Honorarverträge mehr ab-zuschließen. Wir haben also gar keine andere Möglichkeit, da wir die Bedingung, die für eine Selbständigkeit sprechen (z.B. keine Vorgabe eines Ortes oder eines zeitlichen Rahmens, keine Benutzung von Instrumenten des LK), gar nicht erfüllen können. Bevor es zu Klagen und damit verbundenen Nachzahlungsforderungen von 4 bis 30 Jahren gibt, sollte man dem Hinweis folgen. Hier betrifft es etwa 40 Personen, was einem VZÄ von 10 Planstellen entspricht.

Die Lehrer werden in die EG 9b eingestuft, meistens mit der Erfahrungsstufe 3.
Dies ist analog den jetzigen Festangestellten. Die Überleitung ist natürlich freiwillig.

Frau Faust weist noch einmal darauf hin, dass man nicht umhinkommt, da ansonsten Strafzahlungen drohen.

Auf Nachfrage erläutert Frau Faust, dass man wohl ein bis zwei Jahre zunächst befristen wird und dann in die unbefristeten Arbeitsverhältnisse übergehen kann.
Es werden ca. 90% der Lehrer sein, die in das Anstellungsverhältnis übergehen werden.

Herr Maaß teilt mit, dass man diese Entscheidung sehr begrüßt, da diese Diskussionen ja bereits viele Jahre geführt werden, nicht nur seit 2017. Dies ist auch eine Würdigung für die Lehrer, da es ja auch nicht viele Lehrer gibt und diese auf der Straße stehen würden.

Frau Faust teilt weiter mit, dass sich in diesem Zusammenhang auch die Förderung erhöhen wird. Es gibt zwei Säulen der Förderung. Einmal die Grundförderung, was ca. 160.000,00 EUR im Jahr betrifft. Und die zweite Säule, die sich zukünftig auf etwa 93.000,00 EUR beläuft.

 

Die Stadt Halle/Saale war hier Vorreiter und hat das Urteil bereits im März 2024 umgesetzt. Die Stadt Magdeburg hat gar keine Honorarkräfte mehr.

Herr Loth fragt nochmals nach der Bezahlung, ob er es richtig verstanden hat, dass die Lehrer dann teilweise mehrere Anstellungsverhältnisses haben und ob das dann alles klappt mit der Stundenverteilung. Er möchte natürlich dann eine adäquate Be-zahlung für die Lehrer.

Frau Faust teilt mit, dass die Lehrer oft gar nicht Vollzeit arbeiten wollen und somit auch bei beispielsweise 10 Stunden wöchentlich einen Anstellungsvertrag bekommen würden. Es geht in Gänze am Ende um einen Aufwuchs vorn max. 400.000,00 EUR an Personalkosten.

Herr Loth kommt nun zur Abstimmung über die Beschlussvorlage BV/0982/2024 und liest den Beschlussvorschlag nochmals vor, welcher den Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung übersandt wurde.

Abstimmung zum BV/0982/2024

Ja-Stimmen:                      sechs

Nein-Stimmen: keine

Enthaltungen:                   keine

Dem Vorschlag wird somit einstimmig zugestimmt.